Umbau und Sanierung Mensa in 53115 Bonn-Poppelsdorf – Endenicher Allee 19

Studentenwerk Bonn AöR

Das fünfgeschossige Mensagebäude hat eine Grundfläche von ca. 2 200 m² und wird über die Endenicher Allee erschlossen.
Schadstoffentsorgung mit Abbrucharbeiten: Es wurden die Gefahrstoffe KMF, PCB, Asbest und PAK vorgefunden. Fachgerechter Ausbau von PCB, KMF, PAK und Asbest sowie deren fachgerechte Entsorgung. Die Schadstoffentsorgung findet abschnittsweise im gesamten Gebäude statt. Bei der Bearbeitung von Fugenflanken mit dem Elektrofugenschneider (oszillierendes Messer) wird Quarzstaub (Silikogener Feinstaub) freigesetzt. Für die Beschichtung von kontaminierten Fugenflanken kommt ein Sperranstrich auf Epoxid-Basis zum Einsatz.
Schadstoffbefunde sind einem Schadstoffbericht der Teil der Ausschreibungsunterlagen ist zu entnehmen.
Der Aufenthalt in den Räumen vor Beginn der Arbeiten an den Gefahrstoffen ist ohne Schutzmaßnahmen möglich. Gefährdungen können insbesondere bei unsachgemäßem Arbeiten und bei Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Sanierung auftreten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-27 Auftragsbekanntmachung
2015-03-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang:
Baustelleneinrichtung 1 St.,Vorhaltung BE 6Wo,Gerüst im TH 1 St.,Fahrgerüste 1psch,Gerüstbau Lüftungsschacht 1psch,Dachöffnung für TGA Demontagen 2 St.,Einsatz Autokran Transporte TGA 4d,Dielen - Schutzabdeckungen DG 1 psch,Boden mit HFP schützen 2 500 m²,Bodenschutz entfernen 2 500 m²,Abdeckungen+Absturzsicherung nach Demontagen 200m²,Absturzsicherung Wandöffnung 20 m²,Allgemeine Demontagen,Heizkörper 60 St.,WC-Trennwände 140 m²,Ausbau Sanitärobjekte 105 St.,Demontage Kühlräume 12 St.,Türblätter + Zarge 60 St.,Schrammborde ein- und zweizeilig 235 m,Demontage Elektro,Leuchten und Lampen 700 St.,Diverse Schaltschränke und Verteilungen 1 psch,Wandventilatoren 6 St.,Kabel, Kabelkanäle und Schalter 1 psch.,Mastleuchten (8 Stck. außen) 1 psch.,Demontage Lüftung.Lüftungsanlage DG 1 psch,Lüftungsanlage UG 1 psch,BSK 44 St.,BSK freistemmen 44 St.,Kanäle demontieren 350 m,asbesthaltige Flansche abtrennen 700 St.,Flansch öffnen und Asbestdichtung entfernen 500 St.,Zuluft-/Abluft-Öffnungen 100 St.,Kanäle bündig am Geschossdurchgang trennen 50 St.,Zuluft-/Abluft-Öffnungen EG 50 St.,Abluftgebläse 5 St.,Lüfter/Kühlaggregate, Wandmontagen abbauen 7 St.,Demontage Heizung,Demontage Heizungszentrale 1 psch,Ausbau Heizungsleitungen 1 psch,Ausbau von 2 Öltanks 1 psch,Demontage Wasser/Abwasser,Demontagen Wasserzentrale 1 psch,Ausbau Trinkwasserleitungen 1psch,Ausbau Fettabwasserleitungen 1 psch,Ausbau Schmutzwasserleitungen 1 psch,PAK-Entfernung von Rohrleitungen 270 m,Freistemmen Geschossdurchgänge 90 St.,Benzinabscheider 1 St.,Fettabscheider reinigen und mit Sand verfüllen 1 St./8 m³,Nassmüllraum TGA-komplett ausbauen 1 psch,Demontagen Hochbau.GK-Abhangdecke 750 m²,Holz-Decke, begehbar 600 m²,Ausziehtreppen 2 St.,GK-Verkleidungen 280 m²,Holz-Lamellendecke 95 m²,Ausbau Metall/Glas-Türanlagen 160 m²,Ausbau Metall/Glas-Zwi-Wände 150 m²,Entglasen Fenster+Kittentfernung 850 m²,Metallgitter-Trennwand 120 m²,Wandfliesen 1 200 m²,Verkofferungen und Verkleidungen Spanplatten 110 m²,Bodenfliesen 1 100 m²,Bodenbelag 240 m²,Werksteinboden 480 m²,Estrich+Dämmlage 550 m²,Verbundestrich 1 600 m²,Besondere Sanierungseinrichtungen.Sanierungseinrichtung 1St.,Sainerungseinirchtung vorhalten 3 Wo,Schwarzbereich Asbestkitt 1St.,Schwarzbereich vorhalten 4 Wo,Wanderschott Asbestkitt 1 psch,2-K-PS 3 St.,2-K-PS versetzen 6 St.,4-K-PS 1 St.,4-K-PS versetzen 1 St.,2-K-MS 3 St.,2-K-MS versetzen 6 St.,UHG 3 St.,UHG versetzen 6 St.,UHG 5000 m³/h 2 St.,Abschottung mit Kantholz/Spanplatte 100 m²,Abschottung Kantholz/Folie 1 100 m²,Abfolungen 200 m²,Demontagen SB (weitestgehend staubarm),Abhangdecken (div.) 250 m²,KMF 250 m²,Mineralfaser-Rasterdecke 730 m²,Wilhelmidecke (PCB) 1 350 m²,KMF-Abhangdecke Garage 1 600 m²,KMF-Dämmung 1 600 m²,Steigeschächte öffnen, Isolation ausbauen 210m,Ausbau Trockenbauwände 650 m²,Lüftungskanäle abisolieren 240 m²,Rohrisolierung 1 200 m,Ausbau PCB-belasteter Wandputz 740 m²,Abfräsen PCB-Anstrich im Öltankraum 300 m²,FM zweiseitig 1 500 m,Fugen+Kitt Boden außen 1 200 m,Aufnehmen Plattenbelege außen 450 m²,Asbestzementblenden bis 2 m² 20 m²,KMF/Asbest-San. Heizungszentrale 1 psch,KMF/Asbest-San. Lüftungszentrale UG 1 psch,Feinreinigung,Feinreinigung 11 000 m²,Beschichtung,Fugenflanken 1 500 m,Decken 1 200 m²,Entsorgung,Beantragung Abfallerzeugernummer 1 psch,Entsorgungsnachweise 4 St.,Erstellung/Versand von elektronischen Entsorgungsbelegen 1 psch,Cont. bis 10 m³, offen oder geschlossen 50 St.,Container 30m³, offen oder geschlossen 50 St.,Spanringfässer 20 St.,Gitterbox 2 St.,Leuchtstoffröhren 800 St.,PCB AVV 170902* 3 to,PCB-Wilhelmi-Deckenplatten, AVV 170902* 20 to,Bauschutt mit gefährlichen Stoffen AVV 170601* 16 to,DK II 16 to,K2-Mineralwolle AVV 170603* 30 to,Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605* 5 to,PAK-haltiger Schwarzanstrich mit Beizmittel 0.5 to,AII-Holz (AVV 170201) 30 to,Kunststoffe AVV 170203 10 to,Gips AVV 170802 60 to,Gebrauchte elektrische Geräte, AVV 200136 30 to,Glas (AVV 170202) 6 to,Bauschutt AVV 170107 300 to,DK II 240 to,Baumischabfall AVV 170904 30 to.400 000
Mehr anzeigen
Gesamtwert des Auftrags: 400 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Bonn AöR
Postanschrift: Nassestraße 11
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk-bonn.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@studentenwerk-bonn.de 📧
Telefon: +49 228737125 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2014-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 210-371216
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 169-299904
ABl. S-Ausgabe: 210

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das fünfgeschossige Mensagebäude hat eine Grundfläche von ca. 2 200 m² und wird über die Endenicher Allee erschlossen.
Schadstoffentsorgung mit Abbrucharbeiten: Es wurden die Gefahrstoffe KMF, PCB, Asbest und PAK vorgefunden. Fachgerechter Ausbau von PCB, KMF, PAK und Asbest sowie deren fachgerechte Entsorgung. Die Schadstoffentsorgung findet abschnittsweise im gesamten Gebäude statt. Bei der Bearbeitung von Fugenflanken mit dem Elektrofugenschneider (oszillierendes Messer) wird Quarzstaub (Silikogener Feinstaub) freigesetzt. Für die Beschichtung von kontaminierten Fugenflanken kommt ein Sperranstrich auf Epoxid-Basis zum Einsatz.
Mehr anzeigen
Schadstoffbefunde sind einem Schadstoffbericht der Teil der Ausschreibungsunterlagen ist zu entnehmen.
Der Aufenthalt in den Räumen vor Beginn der Arbeiten an den Gefahrstoffen ist ohne Schutzmaßnahmen möglich. Gefährdungen können insbesondere bei unsachgemäßem Arbeiten und bei Nichtbeachten von Sicherheitsvorschriften im Rahmen der Sanierung auftreten.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang:
Baustelleneinrichtung 1 St.,
Vorhaltung BE 6Wo,
Gerüst im TH 1 St.,
Fahrgerüste 1psch,
Gerüstbau Lüftungsschacht 1psch,
Dachöffnung für TGA Demontagen 2 St.,
Einsatz Autokran Transporte TGA 4d,
Dielen - Schutzabdeckungen DG 1 psch,
Boden mit HFP schützen 2 500 m²,
Bodenschutz entfernen 2 500 m²,
Abdeckungen+Absturzsicherung nach Demontagen 200m²,
Absturzsicherung Wandöffnung 20 m²,
Allgemeine Demontagen,
Heizkörper 60 St.,
WC-Trennwände 140 m²,
Ausbau Sanitärobjekte 105 St.,
Demontage Kühlräume 12 St.,
Türblätter + Zarge 60 St.,
Schrammborde ein- und zweizeilig 235 m,
Demontage Elektro,
Leuchten und Lampen 700 St.,
Diverse Schaltschränke und Verteilungen 1 psch,
Wandventilatoren 6 St.,
Kabel, Kabelkanäle und Schalter 1 psch.,
Mastleuchten (8 Stck. außen) 1 psch.,
Demontage Lüftung.
Lüftungsanlage DG 1 psch,
Lüftungsanlage UG 1 psch,
BSK 44 St.,
BSK freistemmen 44 St.,
Kanäle demontieren 350 m,
asbesthaltige Flansche abtrennen 700 St.,
Flansch öffnen und Asbestdichtung entfernen 500 St.,
Zuluft-/Abluft-Öffnungen 100 St.,
Kanäle bündig am Geschossdurchgang trennen 50 St.,
Zuluft-/Abluft-Öffnungen EG 50 St.,
Abluftgebläse 5 St.,
Lüfter/Kühlaggregate, Wandmontagen abbauen 7 St.,
Demontage Heizung,
Demontage Heizungszentrale 1 psch,
Ausbau Heizungsleitungen 1 psch,
Ausbau von 2 Öltanks 1 psch,
Demontage Wasser/Abwasser,
Demontagen Wasserzentrale 1 psch,
Ausbau Trinkwasserleitungen 1psch,
Ausbau Fettabwasserleitungen 1 psch,
Ausbau Schmutzwasserleitungen 1 psch,
PAK-Entfernung von Rohrleitungen 270 m,
Freistemmen Geschossdurchgänge 90 St.,
Benzinabscheider 1 St.,
Fettabscheider reinigen und mit Sand verfüllen 1 St./8 m³,
Nassmüllraum TGA-komplett ausbauen 1 psch,
Demontagen Hochbau.
GK-Abhangdecke 750 m²,
Holz-Decke, begehbar 600 m²,
Ausziehtreppen 2 St.,
GK-Verkleidungen 280 m²,
Holz-Lamellendecke 95 m²,
Ausbau Metall/Glas-Türanlagen 160 m²,
Ausbau Metall/Glas-Zwi-Wände 150 m²,
Entglasen Fenster+Kittentfernung 850 m²,
Metallgitter-Trennwand 120 m²,
Wandfliesen 1 200 m²,
Verkofferungen und Verkleidungen Spanplatten 110 m²,
Bodenfliesen 1 100 m²,
Bodenbelag 240 m²,
Werksteinboden 480 m²,
Estrich+Dämmlage 550 m²,
Verbundestrich 1 600 m²,
Besondere Sanierungseinrichtungen.
Sanierungseinrichtung 1St.,
Sainerungseinirchtung vorhalten 3 Wo,
Schwarzbereich Asbestkitt 1St.,
Schwarzbereich vorhalten 4 Wo,
Wanderschott Asbestkitt 1 psch,
2-K-PS 3 St.,
2-K-PS versetzen 6 St.,
4-K-PS 1 St.,
4-K-PS versetzen 1 St.,
2-K-MS 3 St.,
2-K-MS versetzen 6 St.,
UHG 3 St.,
UHG versetzen 6 St.,
UHG 5000 m³/h 2 St.,
Abschottung mit Kantholz/Spanplatte 100 m²,
Abschottung Kantholz/Folie 1 100 m²,
Abfolungen 200 m²,
Demontagen SB (weitestgehend staubarm),
Abhangdecken (div.) 250 m²,
KMF 250 m²,
Mineralfaser-Rasterdecke 730 m²,
Wilhelmidecke (PCB) 1 350 m²,
KMF-Abhangdecke Garage 1 600 m²,
KMF-Dämmung 1 600 m²,
Steigeschächte öffnen, Isolation ausbauen 210m,
Ausbau Trockenbauwände 650 m²,
Lüftungskanäle abisolieren 240 m²,
Rohrisolierung 1 200 m,
Ausbau PCB-belasteter Wandputz 740 m²,
Abfräsen PCB-Anstrich im Öltankraum 300 m²,
FM zweiseitig 1 500 m,
Fugen+Kitt Boden außen 1 200 m,
Aufnehmen Plattenbelege außen 450 m²,
Asbestzementblenden bis 2 m² 20 m²,
KMF/Asbest-San. Heizungszentrale 1 psch,
KMF/Asbest-San. Lüftungszentrale UG 1 psch,
Feinreinigung,
Feinreinigung 11 000 m²,
Beschichtung,
Fugenflanken 1 500 m,
Decken 1 200 m²,
Entsorgung,
Beantragung Abfallerzeugernummer 1 psch,
Entsorgungsnachweise 4 St.,
Erstellung/Versand von elektronischen Entsorgungsbelegen 1 psch,
Cont. bis 10 m³, offen oder geschlossen 50 St.,
Container 30m³, offen oder geschlossen 50 St.,
Spanringfässer 20 St.,
Gitterbox 2 St.,
Leuchtstoffröhren 800 St.,
PCB AVV 170902* 3 to,
PCB-Wilhelmi-Deckenplatten, AVV 170902* 20 to,
Bauschutt mit gefährlichen Stoffen AVV 170601* 16 to,
DK II 16 to,
K2-Mineralwolle AVV 170603* 30 to,
Asbesthaltige Baustoffe AVV 170605* 5 to,
PAK-haltiger Schwarzanstrich mit Beizmittel 0.5 to,
AII-Holz (AVV 170201) 30 to,
Kunststoffe AVV 170203 10 to,
Gips AVV 170802 60 to,
Gebrauchte elektrische Geräte, AVV 200136 30 to,
Glas (AVV 170202) 6 to,
Bauschutt AVV 170107 300 to,
DK II 240 to,
Baumischabfall AVV 170904 30 to.
Referenznummer: 2012-351-01

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintrag im Berufsregister gemäß § 6 (3) 2 d) und Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 6 (3) 2 e bis g, gültige Unbdedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gemäß § 6 (3) 2 h und i, im Einzelnen:
Mehr anzeigen
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt,
— Eintragung der Firma in das Berufsregister,
— Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse, tariflichen Sozialkasse und Berufsgenossenschaft (nicht älter als 12 Monate),
— Angaben zu Insolvenzverfahren,
— Tariftreue Erklärung gemäß des Landestariftreuegesetzes TVgG,
— Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eigener Erklärung gemäß 124 nachzuweisen,
— VHB – Bund.
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen.
Einheitliche Fassung (Stand Mai 2014).
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 2).
1. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3. Angebot.
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben bzw. wie vorgegeben zu signieren.
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Das von der Vergabestelle vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich.
3.3 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.4 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.5 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 13 EG Abs. 1 Nr. 3 VOB/A. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen (§ 16 EG Abs. 1, Nr. 1 c) VOB/A).
3.6 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
— ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
— an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4. Unterlagen zum Angebot.
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt
zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU (VHB – Bund Formblatt 232 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebnotes).
6. Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2 Sofern nicht im Offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.
7. Eignungsnachweis für andere Unternehmen.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche in seinem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von dieser bestimmten Zeitpunkt diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
8. Eignung.
8.1 Offenes Verfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mehr anzeigen
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatzangaben des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren insgesamt und soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen gemäß § 6 (3) 2 a), die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigter Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal gemäß § 6 (3) 2 c), der Nachweis (nicht älter als ein Jahr) einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 2 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden und EUR 1 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zulassung nach gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV.
Anzeige bei der Berufsgenossenschaft
Sachkundenachweis gem. TRGS 524/BGR 128.
Sachkunde gem. TRGS 519, alternativ Zulassung des Unternehmens gem. Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 GefStoffV zum Nachweis des Sachkundigen Umgangs mit UHG, etc.
Aktuelle Personalliste mit Funktionsbeschreibungen.
Schriftliche Benennung des Aufsichtsführenden gem. TRGS 519 und seines Vertreters, des Gerätesachkundigen mit Angabe der Qualifikation und des Ersthelfers mit Angabe der Qualifikation.
Benennung der Sicherheitsfachkraft und der arbeitsmedizinischen Betreuung mit Telefonnummern.
Unterlagen über technische Merkmale der Gerätschaften sowie Beschreibungen und Prüfzeugnisse zu Luftreinigungsanlagen, H-Saugern und Filtereinheiten.
Gefährdungsbeurteilung für die auszuführenden Tätigkeiten gem. GefStoffV und ArbSchG.
Betriebsanweisungen gem. § 14 GefStoffV, separat für den Umgang mit PAK und KMF.
Nachweis der baustellenbezogenen Unterweisung des Personals auf Grundlage der vorgenannten Betriebsanweisungen.
Entsorgungskonzept.
Luftreinigungsanlagen mit Partikelfiltern gemäß TRGS 519.
H-Sauger.
Personal- Materialschleusen in Qualität gem. TRGS 519.
Persönliche Schutzausrüstung für die Beschäftigten gem. 8. GSGV.
Getrennte Erfassung von Abfällen im Einzelnachweis.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) – Stellung der Sicherheit.
5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B).
5.1 Stellung der Sicherheit.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Mehr anzeigen
5.2 Art der Sicherheit.
Für die Vertragserfüllung kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden, und zwar für
— die Vertragserfüllung das Formblatt 421,
— vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt 423.
Die Bürgschaft ist von einem
— in den Europäischen Gemeinschaften oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
— in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
— „Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
— Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
Mehr anzeigen
— Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
— Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
Mehr anzeigen
— Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle“.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, ausgebaut und entsorgt sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
VOB/A,
VOB/B,
TRGS 519,
TRGS 521,
TRGS 524/DGUV,
TRGS 905,
DGUV 201-012 (bisher BGI 664),
PCB-Richtlinie NRW,
BGR 128,
PAK-Handlungsanleitung des LAGetSi/Berlin,
8. GSGV,
BIA/BG-Handlungsanleitung Epoxidharze in der Bauwirtschaft,
Handbuch der Bau-Chemikalien (Rühl, Kluger),
GefStoffV,
AVV 170605*,
AVV 170603**,
AVV 170902*,
AVV 080117*,
Richtlinie 67/548/EWG,
TVgG NRW,
Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz,
ArbeitsstättenV,
DruckluftV,
Betriebssicherheitsverordnung,
PSA-BenutzungsV,
LastenhandhabungsV,
Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften,
Baustellenverordnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigen Vertreter benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragstrafe:
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
bei Überschreitung der Ausführungsfrist 0,2 v. H. der Auftragssumme.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für den Ausführungsbeginn oder wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen – Einheitliche Fassung (Juli 2013).
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1 Preisermittlungen (§ 2).
1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Mehr anzeigen
1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2 Ausführungsunterlagen (§ 3).
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3 Werbung (§ 4 Abs. 1).
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3).
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6).
5.1 Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2 Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3 Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn zu erbringen.
Mehr anzeigen
6. Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8).
6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Mehr anzeigen
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3 Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
7 Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10).
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel.
8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
Mehr anzeigen
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
Mehr anzeigen
8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v. H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
Mehr anzeigen
8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v. H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4 Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“ 1 handelt.
Mehr anzeigen
8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10).
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10 Abnahme (§ 12).
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 EUR (ohne Umsatzsteuer).
11 Abrechnung (§ 14).
11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit 2 Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen:
Arbeitsmedizinische Vorsorge-Untersuchungen werden gefordert und nachgewiesen entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
G 40 (Krebserzeugende Gefahrstoffe – Allgemein).
G 26 (Atemschutzgeräte).
G1.1 und G1.2 (Mineralische und asbesthaltige Stäube).
G 24 (Hauterkrankungen).
Persönliche Schutzausrüstung:
Persönliche Schutzausrüstung ist beim Ausbau von und bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu verwenden.
Stulpenhandschuhe aus chemikalienbeständigem Material z. B. Butylkautschuk mit textilem Innenfutter gem. ZH 1/706 für Arbeiten an PCB-Primärquellen, PAK und mit Epoxid-Anstrich .
Einweg-Schutzanzug Typ 5-6; CE-Norm.
Sicherheitsschuhe, S3- Atemschutzmasken bei Abbrucharbeiten mit KMF, PCB und bei Asbestdemontagen.
Augenschutz beim Arbeiten mit Epoxid-Anstrich.
Kopfschutz bei über Kopf Demontagen.
Hautpflegemittel.
Baustellenordnung:
Baustellenordnung des beauftragten SiGeKo ist einzuhalten. Es ist ein deutschsprachiger Bauleiter zu stellen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-12-05 📅
Öffnungsort: Studentenwerk Bonn AöR, Carl-Schurz-Raum, Nassestr. 15, 53113 Bonn
Ort des Eröffnungstermins: Studentenwerk Bonn AöR, Carl-Schurz-Raum, Nassestr. 15, 53113 Bonn
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Zentraleinkauf
Internetadresse: www.studentenwerk-bonn.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E76754711 🌏
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E76754711 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-03-02 📅
Datum des Endes: 2015-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-04 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-351-01
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 169-299904

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 104 GWB, § 21 EG VOB/A) der Bezirksregierung Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung(GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin,dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g.Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 210-371216 (2014-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 228737117 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 060-104788
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 210-371216
ABl. S-Ausgabe: 60

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Zuständig ist die o. g. Vergabekammer. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, zu rügen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 060-104788 (2015-03-20)