Umbau von Büroflächen für das Bezirksamt Hamburg Mitte - Projektsteuerung/Projektmanagement gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“/Projektleitung (Stand Mai 2014)

Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens verbundenen Aufgaben wahr. Ziel des Immobilienmanagements ist der optimale Einsatz von Immobilien zur Sicherung der fachpolitischen und ökonomischen Handlungsweise der FHH. Das Ankaufen, Aktivieren, Entwickeln und Vermarkten von Grundstücken für Wohnen, Gewerbe sowie fachpolitische Nutzungen ist unsere Aufgabe, ebenfalls die wirtschaftliche Nutzung der Flächen im Bestand und die Veräußerung entbehrlicher Grundstücke.
In dieser Tätigkeit plant der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen die Übernahme und den Umbau des sogenannten Bauteil C eines Gebäudekomplexes in der Innenstadt in Hamburg. Die Flächen sollen fortan durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, durch einen Verlag und weitere Drittmieter genutzt werden. Das Objekt befindet sich zwischen der Kaiser-Wilhelm-Straße und der Caffamacherreihe in der Neustadt von Hamburg.
Durch den Umbau sollen für das Bezirksamts Hamburg-Mitte bedarfsgerechte, angepasste Räume und Einrichtungen geschaffen werden. Hierzu gehören neben der Schaffung eines Empfangsbereiches für den Kundenverkehr und Flächen für das Kundenzentrum sowie das Soziale Dienstleistungszentrum im Erdgeschoss auch Büroräumen und Sonderflächen für Archive und Lager in den Obergeschossen. Hinzu kommt die Umsetzung einer klaren Trennung der Gebäudestruktur für die unterschiedlichen Gebäudenutzer.
Der Bauteil C wird mit einer Netto-Grundfläche von ca. 72 000 m² zum 1.1.2016 an den Eigentümer übergeben und soll bis zum ersten Quartal 2017 umgebaut sein. Die umzubauende Fläche im Bestandsgebäude wird etwa 40 000 m² NGF betragen. Es besteht Einvernehmen mit dem derzeitigen Eigentümer, dass die Immobilie vor dem Übergang seitens der Projektsteuerung nach Absprache besichtigt werden kann. Der Umbau umfasst Sonderflächen wie den öffentlichen Empfangsbereich im Erdgeschoss und die Einrichtung eines Trauzimmers für das Standesamt im 9. Stock. Weiterhin sind Sanitär-, Technik-, Lagerflächen und Verkehrsflächen zu bearbeiten. Dies beinhaltet den Rückbau und die Neuerrichtung des Eingangs- und Empfangsbereich sowie die Abbildung komplett neuer Raumstrukturen für das Kunden- und das Soziale Dienstleistungszentrum. Des Weiteren sind auf ca. 75 % der Gesamtfläche neue Bodenbeläge zu verlegen sowie ca. 12 Meetingpoints zu errichten.
Hinzu kommt die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, die sich aus den Ausbaumaßnahmen ergeben sowie die teilweise Erneuerung bzw. Erweiterung der Verkabelung IT-Telekommunikation.
Die Baumaßnahme ist in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zu erstellen. Die Planer des Gebäudes sind von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
Das vorläufige Gesamtbudget für den Ausbau beträgt ca. 11 500 000 EUR brutto (KG 300-600).
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist für das erste Quartal Anfang 2017 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Projektstufe 1 gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014).
— Projektstufen 2 bis 5 gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) als jeweils optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in vom Auftraggeber festzulegenden Stufen.
Ein Vertreter des Bezirksamts Hamburg-Mitte nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.
Der AG lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend sowie durch SBH | Schulbau Hamburg in der operativen Umsetzung der Ausschreibung (s. Kontaktstellen) begleiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-12 Auftragsbekanntmachung
2014-09-16 Ergänzende Angaben
2015-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 385 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.385 000
Gesamtwert des Auftrags: 385 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/ 🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428236268 📞
Fax: +49 40427310143 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 178-314789
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/fb/sbh-ausschreibungen/ Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 45. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 48. KW 2014; Verhandlungsgespräche 49. KW 2014.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen der Freien und Hansestadt Hamburg nimmt zentral die mit dem Management des städtischen Grundvermögens verbundenen Aufgaben wahr. Ziel des Immobilienmanagements ist der optimale Einsatz von Immobilien zur Sicherung der fachpolitischen und ökonomischen Handlungsweise der FHH. Das Ankaufen, Aktivieren, Entwickeln und Vermarkten von Grundstücken für Wohnen, Gewerbe sowie fachpolitische Nutzungen ist unsere Aufgabe, ebenfalls die wirtschaftliche Nutzung der Flächen im Bestand und die Veräußerung entbehrlicher Grundstücke.
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In dieser Tätigkeit plant der Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen die Übernahme und den Umbau des sogenannten Bauteil C eines Gebäudekomplexes in der Innenstadt in Hamburg. Die Flächen sollen fortan durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte, durch einen Verlag und weitere Drittmieter genutzt werden. Das Objekt befindet sich zwischen der Kaiser-Wilhelm-Straße und der Caffamacherreihe in der Neustadt von Hamburg.
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Durch den Umbau sollen für das Bezirksamts Hamburg-Mitte bedarfsgerechte, angepasste Räume und Einrichtungen geschaffen werden. Hierzu gehören neben der Schaffung eines Empfangsbereiches für den Kundenverkehr und Flächen für das Kundenzentrum sowie das Soziale Dienstleistungszentrum im Erdgeschoss auch Büroräumen und Sonderflächen für Archive und Lager in den Obergeschossen. Hinzu kommt die Umsetzung einer klaren Trennung der Gebäudestruktur für die unterschiedlichen Gebäudenutzer.
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Der Bauteil C wird mit einer Netto-Grundfläche von ca. 72 000 m² zum 1.1.2016 an den Eigentümer übergeben und soll bis zum ersten Quartal 2017 umgebaut sein. Die umzubauende Fläche im Bestandsgebäude wird etwa 40 000 m² NGF betragen. Es besteht Einvernehmen mit dem derzeitigen Eigentümer, dass die Immobilie vor dem Übergang seitens der Projektsteuerung nach Absprache besichtigt werden kann. Der Umbau umfasst Sonderflächen wie den öffentlichen Empfangsbereich im Erdgeschoss und die Einrichtung eines Trauzimmers für das Standesamt im 9. Stock. Weiterhin sind Sanitär-, Technik-, Lagerflächen und Verkehrsflächen zu bearbeiten. Dies beinhaltet den Rückbau und die Neuerrichtung des Eingangs- und Empfangsbereich sowie die Abbildung komplett neuer Raumstrukturen für das Kunden- und das Soziale Dienstleistungszentrum. Des Weiteren sind auf ca. 75 % der Gesamtfläche neue Bodenbeläge zu verlegen sowie ca. 12 Meetingpoints zu errichten.
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Hinzu kommt die Umsetzung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, die sich aus den Ausbaumaßnahmen ergeben sowie die teilweise Erneuerung bzw. Erweiterung der Verkabelung IT-Telekommunikation.
Die Baumaßnahme ist in enger Abstimmung mit dem Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen sowie dem Bezirksamt Hamburg-Mitte zu erstellen. Die Planer des Gebäudes sind von der Teilnahme am Verhandlungsverfahren nicht ausgeschlossen.
Das vorläufige Gesamtbudget für den Ausbau beträgt ca. 11 500 000 EUR brutto (KG 300-600).
Die Fertigstellung der Baumaßnahmen ist für das erste Quartal Anfang 2017 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen bestehen aus:
— Projektstufe 1 gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014).
— Projektstufen 2 bis 5 gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) als jeweils optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG in vom Auftraggeber festzulegenden Stufen.
Ein Vertreter des Bezirksamts Hamburg-Mitte nimmt ggf. in beratender Funktion an den Angebotsverhandlungen teil.
Der AG lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VOF-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend sowie durch SBH | Schulbau Hamburg in der operativen Umsetzung der Ausschreibung (s. Kontaktstellen) begleiten.
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Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 385 000 EUR netto inklusive Nebenkosten geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Projektstufen 2 bis 5 gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Dauer: 23 Monate
Referenznummer: LIG VOF 027/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
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— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle;
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie);
— Anlage 1B: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck);
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck);
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck);
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck);
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck);
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck);
— Anlage 1H: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck);
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1) genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1) Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1);
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie);
— Anlage 3B: Darstellung von 2 vergleichbaren Referenzprojekten (siehe III.2.3) sowie IV.1.2)).
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein.
Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Bei Bewerbungen mit Unterauftragnehmern sind die geforderten Unterlagen für den Bewerber sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
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Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
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Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten bitte durchgehend nummerieren.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden, mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Projektsteuerung gem. § 2 AHO (früher § 205) und Projektleitung gem. § 3 AHO (früher § 206) in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012; 2013). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 350 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
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Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(A) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Hiervon sind im Bereich Projektsteuerung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ mind. 3 Mitarbeiter/innen im Durchschnitt der letzten drei Jahre nachzuweisen. Bietergemeinschaften und Bewerber mit Unterauftragnehmern können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
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(B) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers, der für die Leistung vorgesehenen Personen:
— Ingenieur/in für die Leistungen der Projektsteuerung
(C) Nachweis der erbrachten Projektsteuerungsleisung gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) für zwei Projekte für den Leistungsbereich gem. §34 HOAI. Alle Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre (Stichtag 1.1.2008) mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Beschreibung der erbrachten Abstimmungsprozesse im Projekt, insbesondere der Nutzerabstimmungen, Angabe der erbrachten Leistungen gem. § 2 (§ 205) der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Leistungsstufen und Leistungsbild), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Übergabe des fertigen Bauwerks an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 bis 600 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Bruttogeschossfläche (BGFa gem. DIN 277), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ARGE-Partner, der Nennung des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung (siehe III.2.1) sowie IV.1.2)) des Bauherrn einzureichen. Die vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten und mit komplexen Abstim-mungsprozessen ersichtlich werden. Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z. B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
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Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt der Bewerber/in insofern seine bzw. ihre Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend).
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 02.03.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.08.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für die Leistungen gem. § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/ -anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl für den Leistungsbereich Projektsteuerung § 2 der Schriftenreihe Nr. 9 der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung/Projektmanagement“ (Stand Mai 2014) erfolgt jeweils in den Kriterien: vergleichbare Größe (0-2 Punkt), vergleichbare Bauaufgabe (0-2 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), Qualität (0-1 Punkte), Vorliegen eines Referenzschreibens/ einer Referenzbestätigung des Bauherrn (0-1 Punkt). Mit beiden Referenzen können insgesamt maximal 16 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Der bei der Auswahl verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
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Vergabekriterien
Kriterium: 1. Fachlicher Wert (20)
2. Qualität (20)
3. Kundendienst (20)
4. Ausführungszeitraum (10)
5. Preis/Honorar (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG),
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Postleitzahl: 20359
Kontakt
Kontaktperson: Kirsten Spann
E-Mail: holger.soschinka@lig.hamburg.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LIG VOF 027/2014
Zusätzliche Informationen
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Der zu schließende Vertrag unterliegt dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des HmbTG im Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröffentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem HmbTG sein.
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Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 45. KW 2014; Einreichung der Honorarangebote 48. KW 2014; Verhandlungsgespräche 49. KW 2014.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
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Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG), Justitiariat
Postanschrift: Millerntorplatz 1
Postleitzahl: 20359
Fax: +49 40427914028 📠
Quelle: OJS 2014/S 178-314789 (2014-09-12)
Ergänzende Angaben (2014-09-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 180-317623
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 178-314789
ABl. S-Ausgabe: 180
Quelle: OJS 2014/S 180-317623 (2014-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 083-148166
ABl. S-Ausgabe: 83

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-10 📅
Name: Sellhorn Hafkemeyer GmbH
Postanschrift: Teilfeld 5
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Mehr anzeigen
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 083-148166 (2015-04-24)