Umnutzung und Herrichtung der Güterhallen 2, 3 und 4 und Modernisierungen im Bestand in der Stockmeyerstraße in 20457 Hamburg – Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI
Die FHH Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH – beabsichtigt, die Güterhallen 2, 3 und 4 im Quartier „Oberhafen“ Stockmeyerstraße 41-43 herzurichten, mit dem Ziel Flächen für Ateliers, Kleingewerbe, Büros und Ausstellungsflächen, zur kreativwirtschaftlichen und künstlerischen Nutzung zu vermieten Hierfür werden hier die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI ausgeschrieben. Das Quartier „Oberhafen“ Das rund 8,9 ha große Oberhafenquartier liegt in der östlichen HafenCity. Das gesamte Oberhafenquartier einschließlich der Gebäude befindet sich im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH. Der Bebauungsbestand wird hauptsächlich durch eingeschossige Güterhallen geprägt (ca. 13.000 m² BGF) die durch einzelne 2-3-geschossige Gebäude mit büroähnlicher Nutzung (ca. 6.000 m² BGF) ergänzt werden. Die Massnahme In den Güterhallen 2, 3 und 4 sollen ca. 7.600 m² Lagerfläche in ca. 20 neue Nutzungen zwischen 300 und 700 m² umgewandelt werden. Die zukünftigen Kreativnutzer/Mieter werden über ein gemeinsames Verfahren der Hamburg Kreativgesellschaft mbH und der HafenCity Hamburg GmbH ausgewählt. Dieses Angebotsverfahren läuft parallel zu dieser Bekanntmachung. Das Nutzungskonzept und die daraus resultierenden Planungsanforderungen können erst nach dem derzeitig laufenden Angebotsverfahren für die Mieter aufgestellt werden. Mögliche Nutzungen sind: Ateliers, Kleingewerbe, Büros, Ausstellungsflächen, Indoor-Parcour/Skaten, Gastronomie. Die Hallenbereiche haben derzeit keine Wasserver- und Entsorgung. Die vorhandene Stromzuführung ist zu erneuern. Die Hallen sollen mit möglichst geringen Kosten saniert bzw. erschlossen werden, so dass für die Nutzer aus dem Bereich der Kreativwirtschaft und Kultur möglichst niedrige Mieten angeboten werden können. Als Basisausbauzustand ist für die technische Ausrüstung vorgesehen: 1. Herstellung von Sanitäranschlüssen für die neuen Nutzungseinheiten. 2. Herstellung einer Stromunterverteilung mit 3. Grundbeleuchtung 4. Blitzschutz 5. Löschwasserversorgung / Brandschutzmaßnahmen Werden von den zukünftigen Mietern Ausbauten abweichend vom Basisausbau gewünscht, erfolgen diese entweder durch den Mieter oder durch die HafenCity Hamburg GmbH. Diese Leistungen sind optionale Leistungen der Technischen Ausrüstung. Der Umfang der optionalen Leistungen ist nicht bestimmt. Mit der Umnutzung der Hallen wird auch teilweise eine Erneuerung der Infrastruktur auf dem Grundstück erforderlich, die die weiteren Bestandsgebäude mit einbezieht: Stromversorgung Derzeit wird das Areal über eine Mittelspannungs-Trafostation der DB versorgt. Diese ist abgängig. Daher ist die Errichtung einer neuen Niederspannungsübergabestation für das Quartier mit Niederspannungsanbindungen für die Mietungen der neuen Nutzungen und des Bestands erforderlich. Dies beinhaltet u.a. das Einrichten von Zählerverteilungen mit der Verlegung neuer Leitungen und neuer Unterverteilungen. Die Verlegung der Leitungen soll oberirdisch entlang der Gebäude erfolgen. Aussenbeleuchtung Die Außenbeleuchtung des Areals ist im Zuge der Nutzungsänderung zu überplanen. Brandmeldeanlage Einbau einer Brandmeldeanlage für die Hallen 2 und 3. Trinkwasserversorgung Das vorhandene Trinkwassernetz ist alt, es besteht ggf. der Bedarf einer Erneuerung. Sprinkleranlage Einbau einer Sprinkleranlage für eine Teilfläche von ca. 2.100 m² in Teilbereichen der Hallen 2 und 3. Entwässerung Bestandteil dieser Ausschreibung sind lediglich die Planungsleistungen für die gebäudeseitigen Neuanschlüsse an das funktionsfähige Netz. Wärmeversorgung Die bestehende Nahwärmeversorgung im Quartier Oberhafen über eine zentrale Gasheizkesselanlage ist veraltet und nicht mehr funktionstüchtig. Um die Wärmeversorgung für die Bestandsmietungen im Oberhafen für die Heizperiode 2013-2014 sicherzustellen, mussten die entsprechenden TGA Leistungen aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorwege dieser Maßnahme vergeben werden. Die Anlagengruppe 2 ist daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme. Die Planung der Wärmeversorgung ist in die Gesamtmaßnahme zu integrieren. Das Büro, das mit der Planung für Wärmeversorgung beauftragt wird, ist von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung dieses Büros ist noch nicht abgeschlossen. Der Name des betreffenden Büros wird unverzüglich bekanntgegeben – spätestens mit Versand der Angebotsaufforderung. Randbedingungen: Hochwasserschutz Das Gelände des Quartiers „Oberhafen“ liegt mit 4,50 bis 5,50 m ü. NN im hochwassergefährdeten Bereich. Die Hallenfußböden mit einer Höhe von ca. 6,10 m liegen auch unterhalb des Bemessungshochwassers. Die Investitionen beziehen sich auf einen vorgesehenen Nutzungszeitraum von 20 Jahren. Die Ziele der Massnahme 1. Sicherung der Qualitäten für Bauen im Bestand 2. Wirtschaftlichkeit und Funktionalität 3. Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens mit dem Ziel niedriger Mieten. Eine Unterschreitung des Kostenrahmens ist anzustreben. 4. Einhaltung der Fertigstellungstermine Das Budget Der derzeitige Kostenrahmen für den Basisausbau beträgt ca. 1.020.000 EUR (netto) für die Kostengruppe 400 gem. DIN 276. Eine Unterschreitung des Budgets ist anzustreben. Der Auftragsgegenstand Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Umnutzung und Herrichtung der Güterhallen von den Güterhallen 2, 3 und 4 und Modernisierungen im Bestand in der Stockmeyerstraße in 20457 Hamburg gem. §55 HOAI für die Anlagengruppen 1, 3-5 und 7-8 gem. §53 HOAI: — Leistungsphasen: 1 bis 2 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI — Leistungsphasen: 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen) — Optionale Leistungen für den Mieterausbau in noch unbestimmbarem Umfang Termine Die Maßnahme soll unverzüglich durchgeführt werden. Der derzeitige Terminplan sieht folgende voraussichtliche Zwischentermine vor: Leistungsbeginn: 2.6.2014; Ende Vorplanung: 30.6.2014; Ende Entwurfsplanung: 27.7.2014; Baugenehmigungsverfahren 15.8.2014 bis ca. 15.11.2015; Ende Ausführungsplanung 22.8.2014; Versand Ausschreibungen: 5.9.2014; Ende Vergaben 30.10.2014; Möglicher Baubeginn: 15.11.2014. Der Termin der Übergabe und somit der Nutzung ist für Mitte 2015 vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf rund 200.000 EUR (netto) inklusive Nebenkosten, ohne Umsatzsteuer, geschätzt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Sondervermögen „Stadt und Hafen“ vertreten durch HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hafencity.com🌏
E-Mail: goschke@hafencity.com📧
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
http://www.luchterhandt.de/verfahrensmanagement/3840
Vorläufige Termine des Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren: Versand Angebotsaufforderung 21. KW 2014
Submissionstermin der Honorarangebote 24. KW 2014
Verhandlungsgespräche 25/26. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Vorläufige Termine des Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren: Versand Angebotsaufforderung 21. KW 2014
Submissionstermin der Honorarangebote 24. KW 2014
Verhandlungsgespräche 25/26. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die FHH Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH – beabsichtigt, die Güterhallen 2, 3 und 4 im Quartier „Oberhafen“ Stockmeyerstraße 41-43 herzurichten, mit dem Ziel Flächen für Ateliers, Kleingewerbe, Büros und Ausstellungsflächen, zur kreativwirtschaftlichen und künstlerischen Nutzung zu vermieten
Die FHH Sondervermögen „Stadt und Hafen“ (SoV) – vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH – beabsichtigt, die Güterhallen 2, 3 und 4 im Quartier „Oberhafen“ Stockmeyerstraße 41-43 herzurichten, mit dem Ziel Flächen für Ateliers, Kleingewerbe, Büros und Ausstellungsflächen, zur kreativwirtschaftlichen und künstlerischen Nutzung zu vermieten
Hierfür werden hier die Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI ausgeschrieben.
Das Quartier „Oberhafen“
Das rund 8,9 ha große Oberhafenquartier liegt in der östlichen HafenCity. Das gesamte Oberhafenquartier einschließlich der Gebäude befindet sich im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH. Der Bebauungsbestand wird hauptsächlich durch eingeschossige Güterhallen geprägt (ca. 13.000 m² BGF) die durch einzelne 2-3-geschossige Gebäude mit büroähnlicher Nutzung (ca. 6.000 m² BGF) ergänzt werden.
Das rund 8,9 ha große Oberhafenquartier liegt in der östlichen HafenCity. Das gesamte Oberhafenquartier einschließlich der Gebäude befindet sich im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen, vertreten durch die HafenCity Hamburg GmbH. Der Bebauungsbestand wird hauptsächlich durch eingeschossige Güterhallen geprägt (ca. 13.000 m² BGF) die durch einzelne 2-3-geschossige Gebäude mit büroähnlicher Nutzung (ca. 6.000 m² BGF) ergänzt werden.
Die Massnahme
In den Güterhallen 2, 3 und 4 sollen ca. 7.600 m² Lagerfläche in ca. 20 neue Nutzungen zwischen 300 und 700 m² umgewandelt werden.
Die zukünftigen Kreativnutzer/Mieter werden über ein gemeinsames Verfahren der Hamburg Kreativgesellschaft mbH und der HafenCity Hamburg GmbH ausgewählt. Dieses Angebotsverfahren läuft parallel zu dieser Bekanntmachung. Das Nutzungskonzept und die daraus resultierenden Planungsanforderungen können erst nach dem derzeitig laufenden Angebotsverfahren für die Mieter aufgestellt werden. Mögliche Nutzungen sind: Ateliers, Kleingewerbe, Büros, Ausstellungsflächen, Indoor-Parcour/Skaten, Gastronomie. Die Hallenbereiche haben derzeit keine Wasserver- und Entsorgung. Die vorhandene Stromzuführung ist zu erneuern.
Die zukünftigen Kreativnutzer/Mieter werden über ein gemeinsames Verfahren der Hamburg Kreativgesellschaft mbH und der HafenCity Hamburg GmbH ausgewählt. Dieses Angebotsverfahren läuft parallel zu dieser Bekanntmachung. Das Nutzungskonzept und die daraus resultierenden Planungsanforderungen können erst nach dem derzeitig laufenden Angebotsverfahren für die Mieter aufgestellt werden. Mögliche Nutzungen sind: Ateliers, Kleingewerbe, Büros, Ausstellungsflächen, Indoor-Parcour/Skaten, Gastronomie. Die Hallenbereiche haben derzeit keine Wasserver- und Entsorgung. Die vorhandene Stromzuführung ist zu erneuern.
Die Hallen sollen mit möglichst geringen Kosten saniert bzw. erschlossen werden, so dass für die Nutzer aus dem Bereich der Kreativwirtschaft und Kultur möglichst niedrige Mieten angeboten werden können. Als Basisausbauzustand ist für die technische Ausrüstung vorgesehen:
Die Hallen sollen mit möglichst geringen Kosten saniert bzw. erschlossen werden, so dass für die Nutzer aus dem Bereich der Kreativwirtschaft und Kultur möglichst niedrige Mieten angeboten werden können. Als Basisausbauzustand ist für die technische Ausrüstung vorgesehen:
1. Herstellung von Sanitäranschlüssen für die neuen Nutzungseinheiten.
2. Herstellung einer Stromunterverteilung mit
3. Grundbeleuchtung
4. Blitzschutz
5. Löschwasserversorgung / Brandschutzmaßnahmen
Werden von den zukünftigen Mietern Ausbauten abweichend vom Basisausbau gewünscht, erfolgen diese entweder durch den Mieter oder durch die HafenCity Hamburg GmbH. Diese Leistungen sind optionale Leistungen der Technischen Ausrüstung. Der Umfang der optionalen Leistungen ist nicht bestimmt.
Werden von den zukünftigen Mietern Ausbauten abweichend vom Basisausbau gewünscht, erfolgen diese entweder durch den Mieter oder durch die HafenCity Hamburg GmbH. Diese Leistungen sind optionale Leistungen der Technischen Ausrüstung. Der Umfang der optionalen Leistungen ist nicht bestimmt.
Mit der Umnutzung der Hallen wird auch teilweise eine Erneuerung der Infrastruktur auf dem Grundstück erforderlich, die die weiteren Bestandsgebäude mit einbezieht:
Stromversorgung
Derzeit wird das Areal über eine Mittelspannungs-Trafostation der DB versorgt. Diese ist abgängig. Daher ist die Errichtung einer neuen Niederspannungsübergabestation für das Quartier mit Niederspannungsanbindungen für die Mietungen der neuen Nutzungen und des Bestands erforderlich. Dies beinhaltet u.a. das Einrichten von Zählerverteilungen mit der Verlegung neuer Leitungen und neuer Unterverteilungen. Die Verlegung der Leitungen soll oberirdisch entlang der Gebäude erfolgen.
Derzeit wird das Areal über eine Mittelspannungs-Trafostation der DB versorgt. Diese ist abgängig. Daher ist die Errichtung einer neuen Niederspannungsübergabestation für das Quartier mit Niederspannungsanbindungen für die Mietungen der neuen Nutzungen und des Bestands erforderlich. Dies beinhaltet u.a. das Einrichten von Zählerverteilungen mit der Verlegung neuer Leitungen und neuer Unterverteilungen. Die Verlegung der Leitungen soll oberirdisch entlang der Gebäude erfolgen.
Aussenbeleuchtung
Die Außenbeleuchtung des Areals ist im Zuge der Nutzungsänderung zu überplanen.
Brandmeldeanlage
Einbau einer Brandmeldeanlage für die Hallen 2 und 3.
Trinkwasserversorgung
Das vorhandene Trinkwassernetz ist alt, es besteht ggf. der Bedarf einer Erneuerung.
Sprinkleranlage
Einbau einer Sprinkleranlage für eine Teilfläche von ca. 2.100 m² in Teilbereichen der Hallen 2 und 3.
Entwässerung
Bestandteil dieser Ausschreibung sind lediglich die Planungsleistungen für die gebäudeseitigen Neuanschlüsse an das funktionsfähige Netz.
Wärmeversorgung
Die bestehende Nahwärmeversorgung im Quartier Oberhafen über eine zentrale Gasheizkesselanlage ist veraltet und nicht mehr funktionstüchtig. Um die Wärmeversorgung für die Bestandsmietungen im Oberhafen für die Heizperiode 2013-2014 sicherzustellen, mussten die entsprechenden TGA Leistungen aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorwege dieser Maßnahme vergeben werden. Die Anlagengruppe 2 ist daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
Die bestehende Nahwärmeversorgung im Quartier Oberhafen über eine zentrale Gasheizkesselanlage ist veraltet und nicht mehr funktionstüchtig. Um die Wärmeversorgung für die Bestandsmietungen im Oberhafen für die Heizperiode 2013-2014 sicherzustellen, mussten die entsprechenden TGA Leistungen aufgrund der Dringlichkeit bereits im Vorwege dieser Maßnahme vergeben werden. Die Anlagengruppe 2 ist daher nicht Bestandteil dieser Maßnahme.
Die Planung der Wärmeversorgung ist in die Gesamtmaßnahme zu integrieren. Das Büro, das mit der Planung für Wärmeversorgung beauftragt wird, ist von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung dieses Büros ist noch nicht abgeschlossen. Der Name des betreffenden Büros wird unverzüglich bekanntgegeben – spätestens mit Versand der Angebotsaufforderung.
Die Planung der Wärmeversorgung ist in die Gesamtmaßnahme zu integrieren. Das Büro, das mit der Planung für Wärmeversorgung beauftragt wird, ist von dem vorliegenden Verfahren nicht ausgeschlossen. Die Beauftragung dieses Büros ist noch nicht abgeschlossen. Der Name des betreffenden Büros wird unverzüglich bekanntgegeben – spätestens mit Versand der Angebotsaufforderung.
Randbedingungen:
Hochwasserschutz
Das Gelände des Quartiers „Oberhafen“ liegt mit 4,50 bis 5,50 m ü. NN im hochwassergefährdeten Bereich. Die Hallenfußböden mit einer Höhe von ca. 6,10 m liegen auch unterhalb des Bemessungshochwassers.
Die Investitionen beziehen sich auf einen vorgesehenen Nutzungszeitraum von 20 Jahren.
Die Ziele der Massnahme
1. Sicherung der Qualitäten für Bauen im Bestand
2. Wirtschaftlichkeit und Funktionalität
3. Einhaltung des festgelegten Kostenrahmens mit dem Ziel niedriger Mieten. Eine Unterschreitung des Kostenrahmens ist anzustreben.
4. Einhaltung der Fertigstellungstermine
Das Budget
Der derzeitige Kostenrahmen für den Basisausbau beträgt ca. 1.020.000 EUR (netto) für die Kostengruppe 400 gem. DIN 276. Eine Unterschreitung des Budgets ist anzustreben.
Der Auftragsgegenstand
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Umnutzung und Herrichtung der Güterhallen von den Güterhallen 2, 3 und 4 und Modernisierungen im Bestand in der Stockmeyerstraße in 20457 Hamburg gem. §55 HOAI für die Anlagengruppen 1, 3-5 und 7-8 gem. §53 HOAI:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Umnutzung und Herrichtung der Güterhallen von den Güterhallen 2, 3 und 4 und Modernisierungen im Bestand in der Stockmeyerstraße in 20457 Hamburg gem. §55 HOAI für die Anlagengruppen 1, 3-5 und 7-8 gem. §53 HOAI:
— Leistungsphasen: 1 bis 2 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI
— Leistungsphasen: 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der Auftraggeberin (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen)
— Optionale Leistungen für den Mieterausbau in noch unbestimmbarem Umfang
Termine
Die Maßnahme soll unverzüglich durchgeführt werden. Der derzeitige Terminplan sieht folgende voraussichtliche Zwischentermine vor:
Leistungsbeginn: 2.6.2014;
Ende Vorplanung: 30.6.2014;
Ende Entwurfsplanung: 27.7.2014;
Baugenehmigungsverfahren 15.8.2014 bis ca. 15.11.2015;
Ende Ausführungsplanung 22.8.2014;
Versand Ausschreibungen: 5.9.2014;
Ende Vergaben 30.10.2014;
Möglicher Baubeginn: 15.11.2014.
Der Termin der Übergabe und somit der Nutzung ist für Mitte 2015 vorgegeben.
Beschreibung der Optionen:
— Leistungsphasen: 3 bis 9 Technische Ausrüstung gem. §55 HOAI, Anlagengruppen 1, 3-5 und 7-8 als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen);
— Optionale Leistungen für den Mieterausbau in noch unbestimmbarem Umfang.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 14 Monate
Referenznummer: OHQ20140401
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE600.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen inkl. sämtlicher Vordrucke auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der E-Mail bewerbung@luchterhandt.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die Bewerbungsfrist ist zwingend einzuhalten.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich, die Bieter müssen bereit sein, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist möglich, die Bieter müssen bereit sein, bei Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben. Der Bewerbungsbogen ist für eine Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen.
Angaben der Bewerber gemäß VOF §4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); §5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF §4 (2),(3); §4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); §5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. §2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen, Nachweise und Erklärungen abzugeben:
— vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen inkl. folgender Erklärungen und Nachweise:
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie)
— Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in §4 Abs. 6 a) bis g) sowie §4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck)
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck)
— Anlage 1D: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck)
— Anlage 1E: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck)
— Anlage 1F: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck)
— Anlage 1G: Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (Vordruck)
— Anlage 1H: Eigenerklärung über geleistete Steuerzahlungen und Sozialabgaben (Vordruck), die Nachweise in Kopie werden mit dem Honorarangebot abgefordert;
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1. Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen (in Kopie) und die schriftliche Erklärung der Bereitschaft einer etwaigen Anhebung gemäß Ziffer III.1.1. Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers und der für die Leistung vorgesehenen Person (Anlage: 3A-1) (in Kopie)
— Anlage 3B: Leistungsübersicht mit vergleichbaren Referenzprojekten (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), d.h. nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), d.h. nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn diese nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Da die Amtssprache für dieses Verfahren Deutsch ist, sind alle fremdsprachige Urkunden oder Nachweise zu übersetzen. Eine eigenverantwortliche Übersetzung ist ausreichend. Etwaige Übersetzungskosten trägt der Bewerber selbst.
Das Format der Unterlagen soll DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsformular vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten werden bitte durchgehend nummeriert.
Das Format der Unterlagen soll DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsformular vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Seiten werden bitte durchgehend nummeriert.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 2,0 Mio. EURO für Personenschäden, mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden)
b) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. §55 HOAI 2013 in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2011, 2012, 2013) (§ 5 Abs. 4 c VOF).
Geforderter Mindeststandard: Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 200.000 EUR (netto) erreichen.
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht §5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Jahre (je Jahr 2011, 2012, 2013).
Geforderter Mindeststandard zu a):
— mind. 2 Ingenieur/innen für die Leistungen gem. §55 HOAI (HLS) und mind. 2 Ingenieur/innen für die Leistungen gem. §55 HOAI (ELT). Bietergemeinschaften können diese Anforderung gemeinsam erfüllen.
b) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers, der für die Leistung vorgesehenen Personen
Geforderter Mindeststandard zu b):
— Ingenieur/in für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung gem. § 55 HOAI…
… (HLS, Anlagengruppen 1-3),
… (ELT, Anlagengruppen 4+5)
c) Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen (§ 5 Abs. 5 b VOF). Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre, Stichtag 01.01.2009, mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
c) Liste (Leistungsübersicht) der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen (§ 5 Abs. 5 b VOF). Die Projekte müssen innerhalb der vergangenen 5 Jahre, Stichtag 01.01.2009, mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein.
Folgende Angaben sind zu leisten:
— Rechnungswert (Baukosten KG 400 netto),
— Leistungszeit (von Beginn bis LPH 8 / Übergabe an den Nutzer),
— Anlagengruppen
— Auftraggebers (öffentlich / privat; inkl. Nennung des Ansprechpartners) und
— der erbrachten abgeschlossenen Leistungsphasen (die letzte abgeschlossene Leistungsphase des Projektes muss innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht sein, Stichtag ist der 1.1.2009).
Mindeststandards:
Geforderter Mindeststandard zu c): In der Leistungsübersicht müssen Projekte enthalten sein, die in ihrer Gesamtheit die folgenden Mindestkriterien erfüllen:
1.) min. 1 Funktionsgebäude mit ähnlicher technischer Ausrüstung (z.B. Bürobauten mit mittlerem Standard, Lager- und Logistikhallen, andere gemischt genutzte Gebäude mit vielfältigen Nutzeranforderungen);
2.) min. 1 Projekt vergleichbarer Größenordnung Sanierung/Umbau (min. 0,50 Mio EUR netto KG 400);
3.) min. 1 Projekt mit Durchführung und Abschluss der Leistungsphasen 2-8;
4.) min. 1 öffentlicher Auftraggeber.
5.) Ferner müssen die in der Leistungsübersicht genannten Projekte zusammen alle in der Aufgabenbeschreibung genannten Anlagengruppen (1, 3-5 und 7 bis 8) gem. HOAI oder gleichwertiger landesspezifischer Leistungen abgedeckt sein.
Hinweis: Es ist möglich, eines der Projekte zum Nachweis der Mindestanforderungen mehrfach heranzuziehen. Alle Mindestkriterien zu c) unter den Ziffern 1) bis 5) müssen erfüllt sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 2.000.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 2.000.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von mindestens 2.000.000 EURO (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von mindestens 2.000.000 EURO (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d. h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt.
Erfüllt eine bestehende Haftpflichtversicherung nicht den oben beschriebenen Mindeststandard, reicht eine formlose Eigenerklärung über eine Anpassung der Deckungssummen im Auftragsfalle aus.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Höhe der oben geforderten Mindestdeckungssummen im weiteren Verfahren zum Gegenstand der Verhandlungen zu erklären. In diesem Zusammenhang erklärt/erklären der/die Bewerber/innen insofern ihre bzw. seine Bereitschaft sowohl zur Anpassung auf die oben geforderten Mindestdeckungssummen als auch im Bedarfsfall zur Erhöhung der oben geforderten Mindestdeckungssummen. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend.)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitglied als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. §19 VOF.
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich gem. §55 HOAI HLS Anlagengruppe 1-3 und ELT, Anlagengruppen 4+5 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Als Berufsqualifikation wird der Beruf Ingenieur/in für den Leistungsbereich gem. §55 HOAI HLS Anlagengruppe 1-3 und ELT, Anlagengruppen 4+5 gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI eingereichten Referenzliste (HLS und ELT) jeweils in den Kriterien:1) Funktionsgebäude mit ähnlicher technischer Ausrüstung (z.B. Bürobauten mit mittlerem Standard, Lager- und Logistikhallen, gemischt genutzte Bauten mit vielfältigen Nutzeranforderungen)10 Punkte je Funktionsgebäude mit ähnlicher technischer Ausrüstung (gem. Anlagengruppen siehe Aufgabenstellung II.1.5), maximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 1). 2) vergleichbare Größenordnung Sanierung/Umbau (min. 0,50 Mio EUR netto für die Kosten der Technischen Ausrüstung, Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe)10 Punkte pro Projekt größer/gleich 1,0 Mio. EUR. Bei Projekten die kleiner sind als 1,0 Millionen Euro (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung (0,50 Mio. Euro), gemäß der Forderung unter Technische Leistungsfähigkeit.maximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 2).3) Durchführung und Abschluss der Leistungsphasen 2-8je durchgeführte und abgeschlossene Leistungsphase 2 bis 5: 1 Punkt; je durchgeführte und abgeschlossene Leistungsphase 6 bis 8: 2 Punkte, max. 10 Punktemaximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 3).Maximal sind 90 Punkte zu erzielen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung gem. §55 HOAI eingereichten Referenzliste (HLS und ELT) jeweils in den Kriterien:1) Funktionsgebäude mit ähnlicher technischer Ausrüstung (z.B. Bürobauten mit mittlerem Standard, Lager- und Logistikhallen, gemischt genutzte Bauten mit vielfältigen Nutzeranforderungen)10 Punkte je Funktionsgebäude mit ähnlicher technischer Ausrüstung (gem. Anlagengruppen siehe Aufgabenstellung II.1.5), maximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 1). 2) vergleichbare Größenordnung Sanierung/Umbau (min. 0,50 Mio EUR netto für die Kosten der Technischen Ausrüstung, Kostengruppe 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppe)10 Punkte pro Projekt größer/gleich 1,0 Mio. EUR. Bei Projekten die kleiner sind als 1,0 Millionen Euro (netto) für die vor genannten Kosten, verringert sich die Punktzahl entsprechend linear bis zur Mindestanforderung (0,50 Mio. Euro), gemäß der Forderung unter Technische Leistungsfähigkeit.maximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 2).3) Durchführung und Abschluss der Leistungsphasen 2-8je durchgeführte und abgeschlossene Leistungsphase 2 bis 5: 1 Punkt; je durchgeführte und abgeschlossene Leistungsphase 6 bis 8: 2 Punkte, max. 10 Punktemaximal 3 Projekte werden gewertet, max. 30 Punkte zu 3).Maximal sind 90 Punkte zu erzielen. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen qualifizieren sich als Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. §10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Janet Goschke
Name: büro luchterhandt - stadtplanung.stadtforschung.stadtreisen
Postanschrift: Shanghaiallee 6
Kontaktperson: David Senger
Telefon: +49 4070708070📞
E-Mail: bewerbung@luchterhandt.de📧
Fax: +49 40707080780 📠
URL für weitere Informationen: http://www.luchterhandt.de🌏
Postleitzahl: 20253
URL der Dokumente: http://www.luchterhandt.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: OHQ20140401
Zusätzliche Informationen
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Vorläufige Termine des Teilnahmewettbewerbs mit anschließendem Verhandlungsverfahren: Versand Angebotsaufforderung 21. KW 2014
Submissionstermin der Honorarangebote 24. KW 2014
Verhandlungsgespräche 25/26. KW 2014.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: HafenCity Hamburg GmbH
Postanschrift: Osakaallee 11
Postleitzahl: 20457
Fax: +49 4037472626 📠
Quelle: OJS 2014/S 066-113001 (2014-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Sondervermögen „Stadt und Hafen“, vertreten durch HafenCity Hamburg GmbH
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-09-22 📅
Name: PBA Planungsgesellschaft Haustechnik mbH
Postanschrift: Stresemannstraße 29
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22769
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.