Umsetzungsmanagement Masterplan Bad Meinberg und Kurortmanagement

Stadt Horn-Bad Meinberg

Umsetzungsmanagement für den im Jahr 2014 erstellten Masterplan Bad Meinberg und Management von Kur-, Wellness- und Serviceeinrichtungen. Der Masterplan wird auf Wunsch bereitgestellt (siehe Ziffer VI.3.b).
Übernahme der kompletten Aufgaben zur Entwicklung und zum Betrieb des Staatsbades Meinberg auf eigene Rechnung. Dazu gehören insbesondere der Betrieb und das Management von Kur-, Wellness- und Serviceeinrichtungen, die Kurgastbetreuung, die Bereitstellung und Abgabe der Kurmittel, das Marketing für den Kurort, die Vernetzung der lokalen Akteure, die Entwicklung und Vermarktung zukunftsfähiger Produkte und Dienstleistungen des Kurortes auf eigene Rechnung gemeinsam mit lokalen Partnern, der Betrieb der Vermarktungsplattform des Kurortes, die Abrechnung der Kurleistungen gegenüber den Kostenträgern und die Einziehung des Kurbeitrages unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen. Zielvorgaben für den privaten Betreiber ergeben sich aus dem touristischen Masterplan Bad Meinberg vom 21.11.2014. Für einige von den vorgenannten Aufgaben wird von den öffentlichen Trägern ein Budget (Zuschuss) zur Verfügung gestellt. Es wird die Einbringung von fachlichem Wissen und eigenem Kapital sowie die Übernahme unternehmerischen Risikos erwartet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-18 Auftragsbekanntmachung
2015-06-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-12-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport
Menge oder Umfang: Umfang der Aufgaben siehe oben in Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen in den Bereichen Erholung, Kultur und Sport 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Horn-Bad Meinberg
Postanschrift: Marktplatz 4
Postleitzahl: 32805
Postort: Horn-Bad Meinberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.horn-badmeinberg.de 🌏
E-Mail: m.engel@horn-badmeinberg.de 📧
Telefon: +49 5234201223 📞
Fax: +49 5234201222 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 247-436763
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen
a) Bewerber, die die nach Ziffer III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen. b) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch ein Exemplar des touristischen Masterplans Bad Meinberg vom 21.12.2014 bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung des Masterplans ist keine Voraussetzung der Bewerbung. c) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot. d) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief. e) Zu Ziffer II.2.3) bzw. II.3): Die Vertragslaufzeit, etwaige Verlängerungsoptionen sowie der Ausschluss von Kündigungsmöglichkeiten sind Gegenstand der Verhandlungen. f) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien. g) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen. h) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Management des Staatsbades Meinberg. Poststelle: Nicht öffnen!“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend. i) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen. j) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt. k) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig. l) Der Abschluss des Vertrags (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg. m) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A Gebrauch machen (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen. n) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch unbekannt waren, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise Eigenerklärungen vorzulegen. o) Mit Angebotsabgabe (noch nicht während des Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben: — Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW. — Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen. — Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Sie sind zwingend zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gemäß TVgG-NRW hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen. p) Gemäß § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TVgG-NRW wird bereits jetzt hingewiesen. q) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene, frauenförderungspolitische/ gleichbehandlungsrechtliche sowie innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen. r) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TVgG-NRW für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TVgG-NRW).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzungsmanagement für den im Jahr 2014 erstellten Masterplan Bad Meinberg und Management von Kur-, Wellness- und Serviceeinrichtungen. Der Masterplan wird auf Wunsch bereitgestellt (siehe Ziffer VI.3.b).
Übernahme der kompletten Aufgaben zur Entwicklung und zum Betrieb des Staatsbades Meinberg auf eigene Rechnung. Dazu gehören insbesondere der Betrieb und das Management von Kur-, Wellness- und Serviceeinrichtungen, die Kurgastbetreuung, die Bereitstellung und Abgabe der Kurmittel, das Marketing für den Kurort, die Vernetzung der lokalen Akteure, die Entwicklung und Vermarktung zukunftsfähiger Produkte und Dienstleistungen des Kurortes auf eigene Rechnung gemeinsam mit lokalen Partnern, der Betrieb der Vermarktungsplattform des Kurortes, die Abrechnung der Kurleistungen gegenüber den Kostenträgern und die Einziehung des Kurbeitrages unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen. Zielvorgaben für den privaten Betreiber ergeben sich aus dem touristischen Masterplan Bad Meinberg vom 21.11.2014. Für einige von den vorgenannten Aufgaben wird von den öffentlichen Trägern ein Budget (Zuschuss) zur Verfügung gestellt. Es wird die Einbringung von fachlichem Wissen und eigenem Kapital sowie die Übernahme unternehmerischen Risikos erwartet.
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Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen: Ggf., siehe Unterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs.
Referenznummer: II 10
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Meinberg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung mit Angaben zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung.
b) Eigenerklärung über das jährliches Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich (kaufmännisch, technisch, planerisch, sonstiges) in den letzten drei Jahren, ggf. Angaben für das beherrschende Unternehmen.
c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und einer Krankenkasse (diejenige, bei der die meisten Mitarbeiter des Bewerbers versichert sind), dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß beigekommen ist (Nachweise; Kopien sind ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als 6 Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung), ggf. Bescheinigung für das beherrschende Unternehmen.
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d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die folgenden Nachweise von den Bewerbern ggf. nachzufordern (müssen mit dem Teilnahmeantrag nicht abgegeben werden):
— Aktueller Auszug (Nachweis) aus einem Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (eine Kopie ist ausreichend; das Ausstellungsdatum darf nicht älter sein als drei Monate gerechnet vom Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
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— Eigenerklärung zu Haftungs- und Schadensfällen in den letzten 5 Jahren.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben im Übrigen jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen.
Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von dem Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre über die wirtschaftliche Situation und das Zahlungsverhalten des Bewerbers (Nachweis), ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
b) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
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c) Vorlage der Jahresabschlüsse für die letzten 3 Geschäftsjahre des Bewerbers, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist und diese bereits veröffentlicht wurden sowie – soweit vorhanden – Geschäftsberichte, ggf. bezogen auf das beherrschende Unternehmen. Falls keine Publizitätspflicht besteht, hat der Bewerber nach Aufforderung durch und in Absprache mit dem Auftraggeber seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in geeigneter Form nachzuweisen.
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Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden.
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Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von dem Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber sollen möglichst über Erfahrung in den folgenden Bereichen verfügen: Planung und Betrieb von Kur-, Gesundheit- und Wellnesseinrichtungen; Planung und Betrieb von Freizeiteinrichtungen; Planung, Betrieb und Unterhaltung von Parks und Parkanlagen; Event Management; Management von Servicegesellschaften; erfolgreiche Entwicklung von Standorten mit ähnlich komplexen Anforderungen in den Bereichen Gesundheit, Wellness, Freizeit und Erholung.
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Die einschlägigen Erfahrungen sind in einer Referenzliste (Eigenerklärung) in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für dieses Vorhaben mit folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Projekts und der Leistungen und der Funktion der Bewerber,
— Leistungszeitraum,
— Angaben zum Umfang/Größe und ggfs. Kategorie der Einrichtungen,
— gegebenenfalls Auftragswert bzw. Projektvolumen,
— Ansprechpartner der Referenzstelle.
Die Unterlagen müssen von den Bewerbern bzw. mindestens einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Bewerber können sich auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit (nicht jedoch hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue) eines anderen Unternehmens (z. B. eines konzernverbundenen Unternehmens, eines Nachunternehmers, o. ä.) berufen. In diesem Fall hat der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag sowie später in seinem Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass er über die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Mittel des anderen Unternehmens verfügen kann. Dies geschieht durch eine Verpflichtungserklärung. Für das „verleihende“ Unternehmen muss die Eignung für den betreffenden Leistungsbestandteil nachgewiesen werden; hierzu sind alle Unterlagen vorzulegen, die für den betreffenden Leistungsbestandteil auch vom Bieter gefordert werden.
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Zur Vorlage von Nachweisen von Nachunternehmern vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von dem Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben,
— dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bietergemeinschaften haben in ihrem Teilnahmeantrag ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben (Arbeitsteilung) innerhalb des Projektes zu beschreiben und die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen. Sie haben zudem einen Vertreter zu benennen, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber vertritt und wer in der Bietergemeinschaft die Aufgabe des Konsortialführers übernimmt. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)) belegen.
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Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer – an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
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Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls dann nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
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Sonstige besondere Bedingungen:
In den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Vertragswerk, sind Vertragsanpassungs- und Vertragsänderungsklauseln über die Laufzeit (z. B. Preis- und Entgeltanpassungsklauseln, Klauseln zur Vertragsübernahme etc.) vorgesehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
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Im Übrigen sind die Einzelheiten zu den sonstigen besonderen Bedingungen – insbesondere zum TVgG-NRW (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) – den Vergabeunterlagen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zu entnehmen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien:
Entscheidend sind die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Diese werden auf Grundlage der unter Ziffer III. abgeforderten Unterlagen bewertet. Grundsätzliche Voraussetzung für die Eignung ist, dass alle in Ziffer III.2) geforderten Angaben und Nachweise sowie Erklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber wird zudem die Eignungsnachweise mit Punkten (maximal 100 Punkte) bewerten und wie folgt gewichten:
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(1) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziffer III.2.3) genannten Angaben und Nachweise ergibt maximal 65 Punkte;
(2) die mögliche Gesamtpunktzahl für die in Ziffer III.2.2.a) bis c) genannten Angaben und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beträgt maximal 35 Punkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Mathias Engel

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: II 10
Zusätzliche Informationen
a) Bewerber, die die nach Ziffer III) dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen nicht vorlegen, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können nicht auf das Nachfordern vertrauen.
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b) Die Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben. Während des Teilnahmewettbewerbs können die Bewerber jedoch ein Exemplar des touristischen Masterplans Bad Meinberg vom 21.12.2014 bei der Kontaktstelle (Ziffer I.1)) anfordern (per Post, Telefax oder E-Mail möglich). Die Abforderung des Masterplans ist keine Voraussetzung der Bewerbung.
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c) Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren. Dies gilt auch im Hinblick auf den jeweiligen Teilnahmeantrag bzw. das jeweilige Angebot.
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d) Zu Ziffer II.1.9): Ob in der Angebotsphase Alternativangebote zugelassen werden, hängt vom Ergebnis der Verhandlungsgespräche ab und steht daher noch nicht fest. Die Bieter erhalten diesbezüglich rechtzeitig eine Mitteilung über einen Verfahrensbrief.
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e) Zu Ziffer II.2.3) bzw. II.3): Die Vertragslaufzeit, etwaige Verlängerungsoptionen sowie der Ausschluss von Kündigungsmöglichkeiten sind Gegenstand der Verhandlungen.
f) Zu Ziffer IV.1.3): Eine schrittweise Verringerung der Zahl der Bieter und der zu erörternden Angebote ist vorbehalten. Ob, wann und in welcher Form (endgültig/Zurückstellung) davon Gebrauch gemacht wird, entscheidet der Auftraggeber nach seinem Verfahrens-Ermessen. Falls davon Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Verringerung auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
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g) Eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten beim Auftraggeber ist mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen nicht möglich. Daher kann der Auftraggeber auch sonst bei an ihn gerichteten E-Mails/Telefax-Schreiben die Rechtzeitigkeit, Integrität und Vertraulichkeit der Übermittlung nicht gewährleisten. Diese Kommunikationsmittel sind daher nur für diesbezüglich unkritische Informationen geeignet. Elektronisch übermittelte Teilnahmeanträge oder Angebote werden von der Wertung ausgeschlossen.
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h) Teilnahmeanträge und Angebote sind – in zweifacher Ausfertigung – ausschließlich auf dem Postweg oder direkt an die unter Ziffer I.1) benannte Stelle zu übermitteln. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag/Behältnis mit einer elektronischen Kopie auf Datenträger einzureichen und als solche deutlich zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag Management des Staatsbades Meinberg. Poststelle: Nicht öffnen!“). Dies gilt für später im Verfahren einzureichende Angebote entsprechend.
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i) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen (insbesondere aus wirtschaftlichen) Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber/Bieter sind bei einer Aufhebung aus sachlichen Gründen ausgeschlossen.
j) Für die Bearbeitung und das Einreichen der Teilnahmeanträge und/oder Angebote wird keine Entschädigung gewährt. Eine Erstattung der Kosten, die dem Bewerber/Bieter für die Erstellung der Vergabeunterlagen entstanden sind, entfällt.
k) Die Abgabe divergierender Hauptangebote im Rahmen der indikativen Angebotsphase ist zulässig.
l) Der Abschluss des Vertrags (Zuschlag) bedarf in jedem Fall der Zustimmung des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg.
m) Nachunternehmer müssen im Teilnahmeantrag sowie im Angebot – soweit diese im jeweiligen Verfahrensstadium noch nicht bekannt sind – zunächst nicht namentlich benannt werden und die vorstehenden Nachweise und Erklärungen für die Nachunternehmer müssen zunächst nicht eingereicht werden. Es müssen nur der Fremdleistungsanteil und die Leistungsbestandteile angegeben werden, für die der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist. Nur Bewerber bzw. Bieter, die von der Eignungsleihe nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A Gebrauch machen (nicht möglich für die Zuverlässigkeit), müssen die Nachunternehmer in ihrem Teilnahmeantrag bzw. Angebot sofort benennen und haben die unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen auch für ihre Nachunternehmer einzureichen.
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n) Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter, die Aussicht auf eine Zuschlagserteilung haben und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe jedoch noch unbekannt waren, vor Zuschlagserteilung aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die unter Ziffer III.2) benannten Nachweise Eigenerklärungen vorzulegen.
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o) Mit Angebotsabgabe (noch nicht während des Teilnahmewettbewerbs) werden die Bieter folgende Eigenerklärungen auf Formblättern abzugeben haben:
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG-NRW.
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Formblätter werden den Vergabeunterlagen beigefügt. Sie sind zwingend zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen gemäß TVgG-NRW hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
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p) Gemäß § 8 Abs. 1 TVgG-NRW wird darauf hingewiesen, dass neben dem Bieter selbst auch Nachunternehmer oder Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bei Angebotsabgabe bereits bekannt sind, die mit der Angebotsabgabe geforderte Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung vorzulegen haben. Auf § 9 Abs. 3 TVgG-NRW wird bereits jetzt hingewiesen.
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q) Die Bewerber werden bereits jetzt darauf hingewiesen, dass an den späteren Auftragnehmer zusätzliche Anforderungen gestellt werden können, die soziale, umweltbezogene, frauenförderungspolitische/ gleichbehandlungsrechtliche sowie innovative Aspekte betreffen, wenn diese in sachlichem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus den Vergabeunterlagen ergeben. Diese enthalten hierzu nähere Informationen.
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r) Beteiligt sich eine Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren oder wird ihr der Zuschlag erteilt, so gelten die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer nach dem TVgG-NRW für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder. Dies gilt entsprechend für Bewerber im Rahmen von Teilnahmewettbewerben (vgl. § 14 TVgG-NRW).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Detmold
Postanschrift: Leopoldstr. 15
Postort: Detmold
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karin.richts@brdt.nrw.de 📧
Telefon: +49 5231713208 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/055_Vergabekammer/index.php 🌏
Fax: +49 5231711715 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 101a GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
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b) § 107 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter Ziffer VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 247-436763 (2014-12-18)
Ergänzende Angaben (2015-06-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 125-229275
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 247-436763
ABl. S-Ausgabe: 125
Quelle: OJS 2015/S 125-229275 (2015-06-29)