Projekt: Umstrukturierung und Generalsanierung der Gemeindehalle Kirchheim am Neckar Die Gemeindehalle umfasst u. a. — Sport- und Mehrzweckhalle mit Bühne, — Gymnastikraum, — Sitzungszimmer mit Anbindung an die Küche, — Schwimmbecken mit ca. 150 qm Wasserfläche. BRI gesamt: ca 12 700 m³ BGF gesamt: ca 2 800 m² Es exisitiert eine Machbarkeitsstudie von 2008, welche jedoch planerisch nicht weiter verfolgt werden soll. Die Vergabestelle beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine Vergütung anzufordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-07-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 , Lph 1-9).Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34 , Lph 1-9).Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Kirchheim am Neckar
Postanschrift: Hauptstr. 78
Postleitzahl: 74366
Postort: Kirchheim am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.kirchheim-am-neckar.de/🌏
E-Mail: seibold@kirchheim-n.de📧
Telefon: +49 714389550📞
Fax: +49 7143895555 📠
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Cengiz, E-Mail:<cengiz@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433 erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Cengiz (EMail:<cengiz@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433 zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.7.2014 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Cengiz, E-Mail:, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433 erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Cengiz (EMail:, Telefax: +49 7111874433 zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.7.2014 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projekt: Umstrukturierung und Generalsanierung der Gemeindehalle Kirchheim am Neckar
Die Gemeindehalle umfasst u. a.
— Sport- und Mehrzweckhalle mit Bühne,
— Gymnastikraum,
— Sitzungszimmer mit Anbindung an die Küche,
— Schwimmbecken mit ca. 150 qm Wasserfläche.
BRI gesamt: ca 12 700 m³
BGF gesamt: ca 2 800 m²
Es exisitiert eine Machbarkeitsstudie von 2008, welche jedoch planerisch nicht weiter verfolgt werden soll.
Die Vergabestelle beabsichtigt, im Rahmen der Verhandlungsgespräche Ideenskizzen von den Bietern gegen eine Vergütung anzufordern.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen nach finanzieller Absicherung [entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel durch die Förderbehörden] stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht! Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen [Grundleistungen] nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kirchheim am Neckar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) § 2 (3) VOF: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt,
b) § 4 (2) VOF: Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen,
c) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF,
c) § 4 (6) + (9) VOF: für die Bewerbungsphase eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen, im Falle der Beauftragung: Nachweis durch Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde eines Gerichts oder einer Behörde des Herkunftslandes bzw. gemäß § 4 (7) VOF,
d) Eigenerklärung gemäß § 5 (6) VOF: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbingung.
Die Nichtvorlage der unter a)-d) geforderten Unterlagen führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
e) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) d VOF: Durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber angestellten technischen Mitarbeiter/-innen der letzten 3 Geschäftsjahre sowie die berufliche Qualifikation der Personen, die bei diesem Projekt in der Planung eingesetzt werden,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) Eigenerklärung gemäß § 5 (5) d VOF: Durchschnittliche Anzahl der beim Bewerber angestellten technischen Mitarbeiter/-innen der letzten 3 Geschäftsjahre sowie die berufliche Qualifikation der Personen, die bei diesem Projekt in der Planung eingesetzt werden,
f) Angaben gemäß § 5 (4) c VOF: Angabe über den Gesamtumsatz der entsprechenden Dienstleistung der letzten 3 Geschäftsjahre.
Hinweis:
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben bzw. Erklärungen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben bzw. Erklärungen fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
g) Angaben und Nachweise gemäß § 4 (3) VOF: Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikationen sowie des persönlichen Werdegangs mit Erfahrungsnachweisen,
h) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) b VOF: Personenbezogene Referenzen der Projektverantwortlichen sowie unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte im Hochbau (seit dem Jahr 2006 bis 2014, Zeitraum der Leistungserbringung) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale,
h) Angaben und Nachweise gemäß § 5 (5) b VOF: Personenbezogene Referenzen der Projektverantwortlichen sowie unternehmensbezogene Referenzen im Schwierigkeitsgrad vergleichbarer Projekte im Hochbau (seit dem Jahr 2006 bis 2014, Zeitraum der Leistungserbringung) unter Berücksichtigung besonderer Qualitätsmerkmale,
i) Angaben zu Architekturpreisen und Wettbewerbserfolgen.
Hinweis:
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatix reduzierte Punktzahl erhält.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den oben genannten Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlagen bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen [HOAI] sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag [§§ 631 ff. BGB].
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Eine Bewerbung in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt.
Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Dies könnte zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Die Nichtvorlage der von allen Teilen der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Bewerbergemeinschaftserklärung führt zum Ausschluss der Bewerbung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM-.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Architekt i.S. Architektengesetz/Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 19 (1) VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Architekt i.S. Architektengesetz/Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 19 (1) VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1.) Projektbezogene Erfahrungen für die Gebäudeplanung der verantwortlichen Personen (m/w) bei vergleichbaren Hochbauprojekten: (50 %)
2.) Projektbezogene Erfahrungen des Unternehmens bei vergleichbaren Hochbauprojekten: (40 %)
3.) Auszeichnungen und Wettbewerbserfolge: (10 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Kirchheim am Neckar
Hrn. Bürgermeister Seibold
Name: Klotz und Partner GmbH
Postanschrift: Leuschnerstr. 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: Klotz und Partner GmbH
Frau Cengiz
Telefon: +49 7111874417📞
E-Mail: cengiz@klotzundpartner.de📧
Fax: +49 7111874433 📠
URL der Dokumente: http://klotzundpartner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Cengiz, E-Mail:<cengiz@klotzundpartner.de>, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433 erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Die Bewerbungen sind gemäß § 8, Abs. 3 VOF in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Für die Bewerbung wurde ein Bewerbungsbogen erarbeitet, der bei der Kontaktstelle gemäß A2 (Klotz und Partner GmbH, Leuschnerstr. 3, 70174 Stuttgart, Frau Cengiz, E-Mail:, Telefon: +49 7111874417, Telefax: +49 7111874433 erhältlich ist. Er ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einer CD mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist der unterschriebene Bewerbungsbogen.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Cengiz (EMail:<cengiz@klotzundpartner.de>, Telefax: +49 7111874433 zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.7.2014 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet. Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder per Telefax an Frau Cengiz (EMail:, Telefax: +49 7111874433 zu stellen und werden ausschließlich schriftlich, vorzugsweise per E-Mail beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.7.2014 eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist. Die Rückfragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse, mitgeteilt haben. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Strasse 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 126-224771 (2014-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-04-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-02-26 📅
Name: asp Architekten
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bürgermeister Seibold
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: Karl-Friedrich-Straße 17
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 071-126537 (2015-04-07)