Unterhalts-, Grund- u. Turnhallenreinigung im Freiherr-vom-Stein-Gymnasium ab dem 1.1.2015

Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement

Unterhalts-, Grund- und Turnhallenreinigung Gymnasium Freiherr-vom-Stein-Gymnasium mit 4fach-Turnhalle, ca. 13 340 m² Reinigungsfläche, Vertragsbeginn: 1.1.2015.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-08-26 Auftragsbekanntmachung
2014-12-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Schulen
Menge oder Umfang:
— ca. 10 300 m² Reinigungsfläche im Schulbereich (5 Tage/Woche);— ca. 3 000 m² Reinigungsfläche im Sportbereich (5Tage/Woche).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement
Postanschrift: Albersloher Weg 33
Postleitzahl: 48155
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-muenster.de 🌏
E-Mail: moerker@stadt-muenster.de 📧
Telefon: +49 2514922382 📞
Fax: +49 2514927932 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-08-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 164-293606
ABl. S-Ausgabe: 164

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Turnhallenreinigung Gymnasium Freiherr-vom-Stein-Gymnasium mit 4fach-Turnhalle, ca. 13 340 m² Reinigungsfläche, Vertragsbeginn: 1.1.2015.
Menge oder Umfang:
— ca. 10 300 m² Reinigungsfläche im Schulbereich (5 Tage/Woche);
— ca. 3 000 m² Reinigungsfläche im Sportbereich (5Tage/Woche).
Referenznummer: Ausschreibung 557/14, 23.33.0002

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— aktueller Auszug aus dem jeweiligem Handels- bzw. Berufsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Firmenprofil: Beschreibung der personellen Ausstattung des Betriebes der letzten 3 jahre (Vordruck), allgemeine Angaben, Angaben zur zuständigen Niederlassung u. Objektbetreuung;
— Nachweis über die Ortsbesichtigung ist zwingend notwendig!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis Haftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach- u. Umwelt-, Schlüsselverlustschäden,
— Verpflichtungserklärungen nach dem TVgG, RVO TVgG NRW (Tariftreue/Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen, Frauenförderung/Vereinbarkeit von Familie und Beruf),
— Aufschlüsselung des Stundenverrechnungssatzes auf Verlangen,
— Erklärung, dass den Zahlungsverpflichtungen bzgl.Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß erfüllt werden,
— Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht vorliegen,
— Erklärung, dass das Unternehmen zur Zeit nicht von einem Insolvenzverfahren bedroht ist oder sich in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen oder zu einem Eintrag im Vergaberegister führen könnten,
— Erklärung zu eventuellen Nachunternehmern,
— Der Auftraggeber wird vor Erteilung des Zuschlags gem. § 16 Abs. 5 TVgG-NRW bezogen auf den Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, beim Bundesjustizamt einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern, ebenso für evtl. Nachunternehmer und Verleiher,
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— Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Ab. s 1 TVgG NRW nicht vorliegen,
— Erklärung, dass der Bieter für seine in Objekten der Stadt Münster tätigen Arbeitnehmer mindestens Tariflöhne nach dem aktuellen, zwischen der Bauinnung der Gebäudereiniger und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) abgeschlossenen Lohntarifvertrag zahlt und den Verpflichtungen aus dem Rahmentarifvertrag nachkommt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind (hier: Unterhaltsreinigung).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fr. Mörker
Name: Stadt Münster – Zentrales Justiziariat -, Hr. Ludwig
Postanschrift: Klemensstr. 10
Postleitzahl: 48143
Kontaktperson: Hrn. Ludwig
Telefon: +49 2514923040 📞
E-Mail: vergaben@stadt-muenster.de 📧
URL für weitere Informationen: http://www.muenster.de/stadt 🌏
Name: Stadt Münster – Zentrales Justiziariat – Hr. Ludwig
URL der Dokumente: http://www.muenster.de/stadt 🌏
URL der Teilnahme: http://www.muenster.de/stadt 🌏
URL der Dokumente: http://http://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung 557/14, 23.33.0002

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster – Vergabekammer -
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Stadt Münster. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechen verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkujngen-GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Fristen für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3, Nr. 2-3 GWB).
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Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Münster – Vergabekammer-
Quelle: OJS 2014/S 164-293606 (2014-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Münster – Amt für Immobilienmanagement

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 251-446297
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 164-293606
ABl. S-Ausgabe: 251

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 557/14, 23.33.0002
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DEA33.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (55)
2. Leistungswert (45)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-09 📅
Name: Fa. Kiefer GmbH
Postanschrift: Zimmerstr. 16
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 19

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster – Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber der Stadt Münster. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen duch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Fristen für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§ 107 Ab.s 3, Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. (§ 107 Ab. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2014/S 251-446297 (2014-12-29)