Unterhaltsreinigung der DGUV Akademie Hennef

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e. V.

Die DGUV Akademie-Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Campus Hennef ist eine Bildungseinrichtung der DGUV für ihre Mitglieder, die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in den Bereichen Rehabilitation, Sozialrecht und Public Administration sowie Aus- und Weiterbildungsgänge. Sie bietet Auszubildenden, Studierenden sowie Fach- und Führungskräften ein umfangreiches Bildungs- und Qualifizierungsangebot.
Gegenstand des Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung der DGUV Akademie – Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Campus Hennef, Zum Steimelsberg 7, 53773 Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) Deutschland.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-12 Auftragsbekanntmachung
2015-03-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung von Hörsälen, Büros, Gäste-/Hotelzimmern, Allgemeinflächen und Bedarfsreinigung: insgesamt ca. 16 500 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e. V.
Postanschrift: Glinkastr. 40
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.dguv.de/de/index.jsp 🌏
E-Mail: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 243-428364
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen und der Eignungsbogen werden auf Anfrage per E-Mail bei: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de versandt. b) Das Angebot ist per Briefpost oder Boten in einem fest verschlossenen Umschlag an genannte Kontaktstelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Frau Anja Ludewig, Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Deutschland unterzeichnet und in deutscher Sprache bis zum genannten Termin einzureichen. Dem Angebot ist ein virengeprüfter und virenfreier Datenträger mit allen eingereichten Dokumenten in Form von Pdf-Dateien beizufügen. Ein Angebot ohne den geforderten Datenträger wird nicht berücksichtigt. c) Unvollständige Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nicht nachgefordert. d) Eine Zusendung des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen. e) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). f) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsangaben von jedem Mitglied gesondert auszufüllen. Auch die Zuverlässigkeit muss für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. D. h. die Angaben werden kumulativ gewertet. g) Der Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Erklärungen und Nachweise zu überprüfen. h) Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Unternehmen, die in die engere Wahl gelangt sind, nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. i) Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet. j) Am 9.1.2015 findet wahlweise um 13 Uhr und um 15 Uhr ein zwingender Ortsbesichtigungstermin statt. Ohne einen entsprechenden Nachweis der Teilnahme, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. k) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 19.1.2015 per E-Mail darauf hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DGUV Akademie-Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Campus Hennef ist eine Bildungseinrichtung der DGUV für ihre Mitglieder, die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand in den Bereichen Rehabilitation, Sozialrecht und Public Administration sowie Aus- und Weiterbildungsgänge. Sie bietet Auszubildenden, Studierenden sowie Fach- und Führungskräften ein umfangreiches Bildungs- und Qualifizierungsangebot.
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Gegenstand des Verfahrens ist die Unterhaltsreinigung der DGUV Akademie – Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Campus Hennef, Zum Steimelsberg 7, 53773 Hennef (Rhein-Sieg-Kreis) Deutschland.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
DGUV Akademie Hochschule und Studieninstitut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Campus Hennef, Zum Steimelsberg 7, 53773 Hennef, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Angebote nicht älter als sechs Monate, Kopie ausreichend). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen.
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2. Ein vollständig ausgefüllter Eignungsbogen inklusive Anlagen (ohne Querverweise) mit Unterschrift und Firmenstempel. Sie erhalten den Eignungsbogen auf Anfrage per E-Mail bei: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de
Angebote ohne den entsprechend ausgefüllten Eignungsbogen bleiben unberücksichtigt.
a) Allgemeine Angaben zum Bieter (Anschrift, Gründungsjahr, Kernkompetenz, Ansprechpartner, Art der Bewerbung usw.).
b) Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen einem der unter § 6 EG Abs. 4 lit. a-g VOL/A aufgeführten Tatbestände während der letzten zwei Jahre rechtskräftig verurteilt worden ist.
c) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A).
und sich die Firma nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A).
d) Erklärung, dass keine nachweislich schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit der Firma in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A).
e) Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A).
f) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft.
g) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft: hier hat der Bieter einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Ein vollständig ausgefüllter Eignungsbogen inkl. Anlagen (ohne Querverweise) mit Unterschrift und ggf. Firmenstempel. Sie erhalten den Eignungsbogen auf Anfrage per E-Mail bei: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de
Angebote ohne den entsprechend ausgefüllten Eignungsbogen bleiben unberücksichtigt.
a) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters (in EUR netto) der letzten 3 Geschäftsjahre. Dabei wird ein Mindestumsatz von 300 000 EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert (Ausschlusskriterium).
b) Erklärung bzw. Nachweis über das Bestehen bzw. den rechtzeitigen Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelthaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Ein vollständig ausgefüllter Eignungsbogen inkl. Anlagen (ohne Querverweise) mit Unterschrift und ggf. Firmenstempel. Sie erhalten den Eignungsbogen auf Anfrage per E-Mail bei: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de
2. Erklärung, dass die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber während des Vergabeverfahrens und im Rahmen der Vertragsdurchführung in deutscher Sprache erfolgt.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung, Benennung eines Bevollmächtigten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität des Reinigungskonzeptes (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) e. V.
Anja Ludewig
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-05-31 📅
Zusätzliche Informationen
a) Die Vergabeunterlagen und der Eignungsbogen werden auf Anfrage per E-Mail bei: ausschreibung-reinigunghennef@dguv.de versandt.
b) Das Angebot ist per Briefpost oder Boten in einem fest verschlossenen Umschlag an genannte Kontaktstelle:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., Frau Anja Ludewig, Glinkastraße 40, 10117 Berlin, Deutschland unterzeichnet und in deutscher Sprache bis zum genannten Termin einzureichen. Dem Angebot ist ein virengeprüfter und virenfreier Datenträger mit allen eingereichten Dokumenten in Form von Pdf-Dateien beizufügen. Ein Angebot ohne den geforderten Datenträger wird nicht berücksichtigt.
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c) Unvollständige Angebote werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nicht nachgefordert.
d) Eine Zusendung des Angebots per Fax oder E-Mail ist nicht zugelassen.
e) Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter III.2.1) und III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten dem Angebot beizulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigt ein Bieter, wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, hat er die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und auf Verlangen des Auftraggebers den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Mehr anzeigen
f) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsangaben von jedem Mitglied gesondert auszufüllen. Auch die Zuverlässigkeit muss für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit) kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. D. h. die Angaben werden kumulativ gewertet.
Mehr anzeigen
g) Der Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Erklärungen und Nachweise zu überprüfen.
h) Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise von den Unternehmen, die in die engere Wahl gelangt sind, nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben.
Mehr anzeigen
i) Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesendet.
j) Am 9.1.2015 findet wahlweise um 13 Uhr und um 15 Uhr ein zwingender Ortsbesichtigungstermin statt. Ohne einen entsprechenden Nachweis der Teilnahme, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
k) Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 19.1.2015 per E-Mail darauf hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin – Geschäftsstelle – bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung, einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich zu richten an die Vergabekammer des Landes Berlin (siehe oben Abschnitt VI.4.1)).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 243-428364 (2014-12-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-03-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 048-083880
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 243-428364
ABl. S-Ausgabe: 48

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-03-03 📅
Name: Thomas Kramer Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Heidenheimer Straße 30
Postort: Geislingen/Steige
Postleitzahl: 73312
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes – Geschäftsstelle – bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 048-083880 (2015-03-05)