Unterhaltsreinigung für die Finanzämter Augsburg-Stadt und Augsburg-Land

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle München

Unterhaltsreinigung für die Finanzämter Augsburg-Stadt und Augsburg-Land.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-16 Auftragsbekanntmachung
2014-10-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung für die Finanzämter Augsburg-Stadt und Augsburg-Land für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren sowie Option auf ein weiteres Jahr (inklusive einer Probezeit von einem halben Jahr ab Vertragsbeginn); Vertragsbeginn: 1.11.2014.740 000
Gesamtwert des Auftrags: 740 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle München
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfst.bayern.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 096-167980
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
— Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Als diesbezügliche Ansprechpartner stehen bzgl. — des Finanzamts Augsburg-Stadt Herr Hämmerlein unter der Telefonnummer +49 8215061378, — des Finanzamts Augsburg-Land Herr Ortler unter der Telefonnummer +49 8215063406, gerne zur Verfügung. Auf die Tz. 3.1 der Bewerbungsbedingungen sowie die Anlage 9 zum Gebäudereinigungsvertrag wird verwiesen. Fragen, die so spät eingehen, dass der Auftraggeber sie nicht mehr mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann, werden in der Regel nicht mehr beantwortet. Das Angebot ist nach folgender Gliederung (Checkliste i. S. d. § 8 Abs. 3 VOL/A bzw. § 9 Abs. 4 VOL/A EG) zusammen zu stellen. Die einzelnen Gliederungspunkte sind durch ein Register zu trennen: — Angebotsschreiben (Stand: 16.5.2014), — Eigenerklärungen – Anhang 1 (Stand: 16.5.2014), — Angaben zur Bietereignung – Anhang 2 (Stand: 16.5.2014), — Kalkulation Stundenverrechnungssatz – Anlage 7 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014), — Preisblatt – Anlage 8 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014), — Bestätigung Objektbesichtigung – Anlage 9 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014), — Eigenerklärung des Bieters – Anlage 10 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014), — Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen unverzüglich hinzuweisen. Die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung für die Finanzämter Augsburg-Stadt und Augsburg-Land.
Menge oder Umfang:
Unterhaltsreinigung für die Finanzämter Augsburg-Stadt und Augsburg-Land für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren sowie Option auf ein weiteres Jahr (inklusive einer Probezeit von einem halben Jahr ab Vertragsbeginn); Vertragsbeginn: 1.11.2014.
Beschreibung der Optionen: Optionale Verlängerung des Reinigungsvertrages um ein Jahr.
Referenznummer: H 1620.2.1-293
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Prinzregentenplatz 2 und Volkhartstraße 13 in 86150 Augsburg sowie Sieglindenstraße 19, 21 und 23 in 86152 Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit die in den Bewerbungsunterlagen aufgeführten Nachweise, Informationen und Eigenerklärungen vollständig und aussagefähig zu erbringen. Unvollständige Angaben können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
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Geforderte Eigenerklärung:
— Vgl. Anhang 1; Anlage 10 zum Gebäudereinigungsvertrag.
Mindeststandards:
— 3 Referenzen, aus denen ersichtlich ist, welche Projekte in den letzten 3 Jahren bzw. seit Geschäftsgründung im Bereich Unterhaltsreinigung von Bürogebäuden durchgeführt wurde. Jeder Referenz muss eine Grundfläche in Höhe von mindestens 25 000 m² und/oder eine Jahresreinigungsfläche von mindestens 2 000 000 m² zugrunde liegen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B; Vergabeunterlagen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-11 📅
Öffnungsort: 80333 München, Sophienstraße 6.
Ort des Eröffnungstermins: 80333 München, Sophienstraße 6.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis im Vergleich zum Wettbewerb – Angebotssumme (60)
2. Anwesenheitsstunden aller produktiven Reinigungskräfte (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern, Dienststelle München
Kontaktperson: Fr. Noder
Telefon: +49 8999911502 📞
URL der Teilnahme: http://lfst.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-11-01 📅
Datum des Endes: 2017-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: H 1620.2.1-293
Zusätzliche Informationen
— Die Teilnahme an einer Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist für die Erstellung des Angebots notwendig und daher zwingende Voraussetzung der Angebotsabgabe. Innerhalb der Angebotsfrist wird für jeden Bewerber eine Objektbesichtigung stattfinden. Angebote von Bietern, die an keiner Objektbesichtigung teilgenommen haben, werden ausgeschlossen. Als diesbezügliche Ansprechpartner stehen bzgl.
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— des Finanzamts Augsburg-Stadt Herr Hämmerlein unter der Telefonnummer +49 8215061378,
— des Finanzamts Augsburg-Land Herr Ortler unter der Telefonnummer +49 8215063406,
gerne zur Verfügung. Auf die Tz. 3.1 der Bewerbungsbedingungen sowie die Anlage 9 zum Gebäudereinigungsvertrag wird verwiesen.
Fragen, die so spät eingehen, dass der Auftraggeber sie nicht mehr mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten kann, werden in der Regel nicht mehr beantwortet.
Das Angebot ist nach folgender Gliederung (Checkliste i. S. d. § 8 Abs. 3 VOL/A bzw. § 9 Abs. 4 VOL/A EG) zusammen zu stellen.
Die einzelnen Gliederungspunkte sind durch ein Register zu trennen:
— Angebotsschreiben (Stand: 16.5.2014),
— Eigenerklärungen – Anhang 1 (Stand: 16.5.2014),
— Angaben zur Bietereignung – Anhang 2 (Stand: 16.5.2014),
— Kalkulation Stundenverrechnungssatz – Anlage 7 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014),
— Preisblatt – Anlage 8 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014),
— Bestätigung Objektbesichtigung – Anlage 9 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014),
— Eigenerklärung des Bieters – Anlage 10 zum Gebäudereinigungsvertrag (Stand: 16.5.2014),
— Die Bieter haben auf erkannte Widersprüche und Fehler in den Vergabeunterlagen unverzüglich hinzuweisen. Die Rügepflicht nach § 107 Abs. 3 GWB bleibt davon unberührt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern -Vergabekammer Südbayern-
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vgm.bayern.de 📧
Telefon: +49 895143647 📞
Fax: +49 895143767 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 bleibt hiervon unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 096-167980 (2014-05-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 727 050,92 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://lfst.bayern.de 🌏
Telefon: +49 8999911506 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 193-341457
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 96-167980
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: H1620.2.1-293
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Prinzregentenplatz 2 und Volkhartstr. 13 in 86150 Augsburg und Sieglindenstr. 19, 21 und 23 in 86152 Augsburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis im Vergleich zum Wettbewerb-Angebotssumme (60)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-02 📅
Name: Industriereinigung Dr. Hoffmann
Postanschrift: Frankfurter Ring 247
Postort: München
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 23

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht Abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB bleibt hiervon unberührt.
Quelle: OJS 2014/S 193-341457 (2014-10-06)