Unterhaltsreinigung VBG-Bezirksverwaltung Würzburg

VBG – Hauptverwaltung

Die Auftraggeberin beabsichtigt Reinigungsarbeiten in Büroräumen sowie Fluren, Treppenhäusern, Besprechungsräumen, der Tiefgarage und anderen Nebenräumen an ihrem Standort in Würzburg zu vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Vertrag über 24 Monate inklusive zwei Verlängerungsoptionen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBG – Hauptverwaltung
Postanschrift: Deelbögenkamp 4
Postleitzahl: 22297
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.dtvp.de 🌏
Fax: +49 4051462395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 229-404564
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYZ9 Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin beabsichtigt Reinigungsarbeiten in Büroräumen sowie Fluren, Treppenhäusern, Besprechungsräumen, der Tiefgarage und anderen Nebenräumen an ihrem Standort in Würzburg zu vergeben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VBG/2014/11/0833
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: VBG – Bezirksverwaltung Würzburg, Riemenschneiderstraße 2, 97072, Würzburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Nachweise:
Persönliche Lage und Zuverlässigkeit: Mit dem Angebot ist das ausgefüllte Formblatt „Persönliche Lage/Zuverlässigkeit” abgegeben. (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Formblatt „CSX 51 - Angebotsdeckblatt” (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorzulegende Nachweise:
— ggf. Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung”: Bietergemeinschaften geben mit ihrem Angebot das Dokument „Bietergemeinschaftserklärung” (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet ab. (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
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— ggf. Formblatt „Erklärung über die Leistungsteile anderer Unternehmen” (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
— ggf. Formblatt „Erklärung zum Einsatz anderer eignungsrelevanter Unternehmen” (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
ggf. Formblatt „Präqualifizierung”: Formblatt ist nur abzugeben, wenn der Bieter eine Präqualifikation angegeben will. (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Besondere Vertragsbedingungen; VOL/B; AGB der VBG.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Besondere Vertragsbedingungen; VOL/B; AGB der VBG.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis Zahlung Tariflöhne (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Datenschutzvereinbarung: Mit dem Angebot gibt der Bieter die unterschriebene Datenschutzvereinbarung (siehe Anlage F-Datenschutzvereinbarung) ab. (Mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-01-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (60)
2. Plausibilität der Reinigungsleistung (30)
3. Reinigungskonzept (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.dtvp.de 🌏
Name: VBG – Hauptverwaltung
URL für weitere Informationen: www.dtvp.de 🌏
URL der Dokumente: www.dtvp.de 🌏
URL der Teilnahme: www.dtvp.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VBG/2014/11/0833
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYMYYZ9
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen – sofern von der Vergabestelle zugelassen – unter http://www.dtvp.de/Center/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB.
Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht: „(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“ § 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber,
1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
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§ 107 Einleitung, Antrag: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Wiederkehrender Auftrag
3. Quartal 2018.
Quelle: OJS 2014/S 229-404564 (2014-11-21)