Unterstützung der KfW bei der Betreuung und Weiterentwicklung (Anwendung, Methoden und Qualitätssicherung) der Bewertung von Handelsgeschäften

Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW

Die KfW Bankengruppe ist auf Grund Ihres enormen Refinanzierungsbedarfs auf den Einsatz der verschiedensten Finanzmarktinstrumente angewiesen. Dies umfasst u. a. neben Plain-Vanilla Wertpapieren und deren Sicherungsgeschäften auch hoch strukturierte Emissionen (Fixed Income) und die zugehörigen Sicherungsgeschäfte.
Für diverse Bereiche in der KfW (Accounting, Risikomanagement etc.) ist die Fair Value Bewertung von Handelsgeschäften von sehr hoher Bedeutung. Die Erfüllung hoher interner sowie regulatorischer Anforderungen an die Qualität der Fair Value Bewertung ist unabdingbar. Hierfür wird neben den Bewertungsfunktionalitäten des Handelssystems Summit/MiSys auch die finanzmathematische Software NumeriX verwendet. Für die Abbildung der hochkomplexen Geschäfte werden einerseits die Summit Module MUST sowie MUST in Bonds (MIB) und die Standardschnittstelle von Summit nach Numerix Pro (MIX) eingesetzt, andererseits die Summit Module SWAP, EXOTIC, SWAPTION mit einer hausintern erstellten Schnittstelle zu Numerix. Für die tägliche Qualitätssicherung wird die Eigenentwicklung KoBe Suite eingesetzt. Für das Collateral- und Limitmanagement von Handelsgeschäften werden entsprechende Module von Summit verwendet.
Aufgrund neuer Anforderungen in den oben genannten Themen und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf und Ausbau von Funktionalitäten in den betroffenen Summit Modulen, NumeriX und KoBe wird die Unterstützung durch externe Dienstleister benötigt.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Bereitstellung von qualifiziertem Personal durch den Rahmenvereinbarungspartner zur Erbringung von unterstützenden Tätigkeiten in den beschriebenen Bereichen. Wesentliches Vertragsziel ist die kurzfristige Bereitstellung von geeigneten Ressourcen im aufgezeigten Umfeld.
Die zur Unterstützung der KfW angeforderten Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners werden insbesondere mit folgenden Arbeiten der Neu- und Weiterentwicklung, sowie Qualitätssicherung im Zusammenhang mit Fair Value Bewertungsergebnissen beauftragt:
— Aktive Unterstützung im Umfeld der Einführung neuer Bewertungsmodelle,
— Aufsetzen von neuen Product Templates in Summit MUST/MIB (inkl. MIX Set Up), Validierung der resultierenden Bewertungsergebnisse sowie Initiierung und Koordinierung der notwendigen Erweiterungen für die nachfolgenden Prozesse (z. B. Fixings, Reporting),
— Erstellung und Anpassung von Fach-/Testkonzepten, Testdurchführung, Rollout und Betrieb, sowie Unterstützung der Fachprozesse im Bereich Fair Value Bewertung und bewertungsnaher Prozesse wie Limit- und Collateralmanagement,
— Analyse neuer Anforderungen an die Fair Value Bewertungsverfahren (inkl. Hedge Fair Value Ermittlung nach IFRS),
— Beratung und Auswertungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Bilanzabschlüssen,
— Mitarbeit und fachliche Koordination (ggf. hausweit) von Neu-/Weiterentwicklungen im Bereich von bewertungsnahen Prozessen wie dem Limit- und Collateralmanagement insb. im Kontext des anstehenden CCP-Projektes,
— Einführung neuer Summit bzw. Numerix Funktionalitäten, Anpassung von Schnittstellen sowie Mitarbeit bei Summit/Numerix Releasewechseln,
— Umsetzung von Optimierungen im Bereich der Marktgerechtigkeitsprüfungen und/oder Performancemessung,
— Konzeption, Optimierung und Durchführung von Plausibilitätsprüfungen und Modellvalidierungsverfahren im Zusammenhang mit der Fair-Value Bewertung,
— Know-how Transfer (Schulung, Erstellung von Handbüchern) an KfW-interne Mitarbeiter und ggf. andere externe Mitarbeiter nach Abschluss der zu den zuvor genannten Themen ausgeführten Aufgaben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-12 Auftragsbekanntmachung
2015-01-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Finanzberatung
Menge oder Umfang:
Für die in Ziffer II.1.5) dargestellten Unterstützungsleistungen wird voraussichtlich folgender Aufwand anfallen:— 2014: ca. 100 Tage,— 2015: ca. 1 000 Tage,— 2016: ca. 1 000 Tage,— 2017: ca. 1 000 Tage,— 2018: ca. 900 Tage.Der Bedarf wird auf ca. 5 Fachkräfte pro Kalenderjahr geschätzt.Der dargestellte Bedarf kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Tagen oder Fachkräften im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen die Leistungen tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Finanzberatung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.kfw.de 🌏
E-Mail: kfw_handelsgeschaefte@mwp-berlin.de 📧
Fax: +49 3039925017 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 178-314863
ABl. S-Ausgabe: 178
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Denise Gerhardt, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_handelsgeschaefte@mwp-berlin.de Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen. (2) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes. (3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein. (4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt. (5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt. (6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch zu verifizieren. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen. (7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Personal des Rahmenvereinbarungspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Leistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt. (8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar. (9) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW Bankengruppe ist auf Grund Ihres enormen Refinanzierungsbedarfs auf den Einsatz der verschiedensten Finanzmarktinstrumente angewiesen. Dies umfasst u. a. neben Plain-Vanilla Wertpapieren und deren Sicherungsgeschäften auch hoch strukturierte Emissionen (Fixed Income) und die zugehörigen Sicherungsgeschäfte.
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Für diverse Bereiche in der KfW (Accounting, Risikomanagement etc.) ist die Fair Value Bewertung von Handelsgeschäften von sehr hoher Bedeutung. Die Erfüllung hoher interner sowie regulatorischer Anforderungen an die Qualität der Fair Value Bewertung ist unabdingbar. Hierfür wird neben den Bewertungsfunktionalitäten des Handelssystems Summit/MiSys auch die finanzmathematische Software NumeriX verwendet. Für die Abbildung der hochkomplexen Geschäfte werden einerseits die Summit Module MUST sowie MUST in Bonds (MIB) und die Standardschnittstelle von Summit nach Numerix Pro (MIX) eingesetzt, andererseits die Summit Module SWAP, EXOTIC, SWAPTION mit einer hausintern erstellten Schnittstelle zu Numerix. Für die tägliche Qualitätssicherung wird die Eigenentwicklung KoBe Suite eingesetzt. Für das Collateral- und Limitmanagement von Handelsgeschäften werden entsprechende Module von Summit verwendet.
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Aufgrund neuer Anforderungen in den oben genannten Themen und dem daraus resultierenden Anpassungsbedarf und Ausbau von Funktionalitäten in den betroffenen Summit Modulen, NumeriX und KoBe wird die Unterstützung durch externe Dienstleister benötigt.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Bereitstellung von qualifiziertem Personal durch den Rahmenvereinbarungspartner zur Erbringung von unterstützenden Tätigkeiten in den beschriebenen Bereichen. Wesentliches Vertragsziel ist die kurzfristige Bereitstellung von geeigneten Ressourcen im aufgezeigten Umfeld.
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Die zur Unterstützung der KfW angeforderten Mitarbeiter des Rahmenvereinbarungspartners werden insbesondere mit folgenden Arbeiten der Neu- und Weiterentwicklung, sowie Qualitätssicherung im Zusammenhang mit Fair Value Bewertungsergebnissen beauftragt:
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— Aktive Unterstützung im Umfeld der Einführung neuer Bewertungsmodelle,
— Aufsetzen von neuen Product Templates in Summit MUST/MIB (inkl. MIX Set Up), Validierung der resultierenden Bewertungsergebnisse sowie Initiierung und Koordinierung der notwendigen Erweiterungen für die nachfolgenden Prozesse (z. B. Fixings, Reporting),
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— Erstellung und Anpassung von Fach-/Testkonzepten, Testdurchführung, Rollout und Betrieb, sowie Unterstützung der Fachprozesse im Bereich Fair Value Bewertung und bewertungsnaher Prozesse wie Limit- und Collateralmanagement,
— Analyse neuer Anforderungen an die Fair Value Bewertungsverfahren (inkl. Hedge Fair Value Ermittlung nach IFRS),
— Beratung und Auswertungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Bilanzabschlüssen,
— Mitarbeit und fachliche Koordination (ggf. hausweit) von Neu-/Weiterentwicklungen im Bereich von bewertungsnahen Prozessen wie dem Limit- und Collateralmanagement insb. im Kontext des anstehenden CCP-Projektes,
— Einführung neuer Summit bzw. Numerix Funktionalitäten, Anpassung von Schnittstellen sowie Mitarbeit bei Summit/Numerix Releasewechseln,
— Umsetzung von Optimierungen im Bereich der Marktgerechtigkeitsprüfungen und/oder Performancemessung,
— Konzeption, Optimierung und Durchführung von Plausibilitätsprüfungen und Modellvalidierungsverfahren im Zusammenhang mit der Fair-Value Bewertung,
— Know-how Transfer (Schulung, Erstellung von Handbüchern) an KfW-interne Mitarbeiter und ggf. andere externe Mitarbeiter nach Abschluss der zu den zuvor genannten Themen ausgeführten Aufgaben.
Menge oder Umfang:
Für die in Ziffer II.1.5) dargestellten Unterstützungsleistungen wird voraussichtlich folgender Aufwand anfallen:
— 2014: ca. 100 Tage,
— 2015: ca. 1 000 Tage,
— 2016: ca. 1 000 Tage,
— 2017: ca. 1 000 Tage,
— 2018: ca. 900 Tage.
Der Bedarf wird auf ca. 5 Fachkräfte pro Kalenderjahr geschätzt.
Der dargestellte Bedarf kann sich während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen ändern, also höher oder niedriger ausfallen. Da der Abruf der Einzelaufträge in der Zukunft liegt, ist es dem Auftraggeber nicht möglich, die Volumina an benötigten Tagen oder Fachkräften im Vorhinein durch verbindliche Mindestmengen zu beziffern. In welchem Umfang der Auftraggeber während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen die Leistungen tatsächlich abrufen wird, kann daher lediglich anhand einer unverbindlichen Schätzung angegeben werden. Der jeweilige Einzelauftrag bzw. -abruf kann von dem Auftraggeber verlängert werden.
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Beschreibung der Optionen:
Option des Auftraggebers zur zweimaligen Verlängerung der Rahmenvereinbarung um jeweils ein Jahr auf insgesamt maximal 4 Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: VSt. Nr. 33/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Die Dienstleistungen sind am Standort der KfW in Frankfurt zu erbringen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Kurzdarstellung mit Angaben zu:
(a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Beratungstätigkeit/Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Betreuung von Banken in Bezug auf die Bewertung von Handelsgeschäften und bewertungsnahen Themen);
(b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau);
(2) Erklärung des Unternehmens, dass:
— es alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem es ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht in Liquidation befindet,
— es nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— es nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— es Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— es bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
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— es den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge:
[1] Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— es in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden.
a) den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b) die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105)
unterstützt und achtet.
(3) Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß dem Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG) in Kopie (Mindestanforderung),
(4) Auf gesonderte Anforderung der KfW ist ein aktueller Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013),
(2) Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (z. B. 2011-2013).
Mindestanforderungen:
Der Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen im Bereich der Bewertung von Handelsgeschäften und bewertungsnahen Themen muss im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 1 500 000 EUR pro Jahr betragen.
(3) Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 100 000 EUR für Vermögensschäden, jeweils pro Schadensfall und zweifach jahresmaximiert.
Für den Fall, dass eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen nicht besteht, ist eine rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung eines Versicherungsgebers (Versicherer oder Versicherungsvermittler) einzureichen, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung zu den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden.
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Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.2) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zur Anzahl der aktuell, d. h. zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe verfügbaren deutschsprachigen Fachkräfte, aufgegliedert nach den Berufsgruppen Business Analysten, Quantitative Analysten und Sonstige („verfügbar“ bedeutet für nicht angestellte Mitarbeiter, z. B. für Personaldienstleister: letzter Kontakt nicht älter als 6 Monate und Kontaktdaten und -pflege in eigener Datenbank).
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Mindestanforderungen:
— Quantitative Analysten: mindestens 8 verfügbare Fachkräfte.
(2) Kurzlebensläufe für mindestens 5 zum Leistungsbeginn sofort verfügbare Fachkräfte, jeweils mit Angaben/Nachweisen zu:
(a) Persönlicher Lebenslauf (Name, Ausbildung, Hochschulabschluss, aktuelle Tätigkeit/Unternehmen),
(b) Beruflicher Lebenslauf (Berufserfahrungen/Projektschwerpunkte), insbesondere Berufserfahrungen in einer Bank und/oder einem Versicherungsunternehmen im internationalem Umfeld oder vergleichbar,
(c) Auftragsbezogene Fachkenntnisse (Zeiträume, Unternehmen, Tätigkeit/Projektschwerpunkte, eingesetzte Software-Systeme) bezogen auf:
A) Erfahrungen im Bereich der Implementierung und Anwendung von finanzmathematischen Modellen,
B) Erfahrungen im Bereich der Qualitätssicherung von Fair Value Bewertungsergebnissen sowie der Modellvalidierung,
C) Erfahrungen mit der finanzmathematischen Software NumeriX oder vergleichbarer Software,
D) Erfahrungen mit den Softwaremodulen Summit MUST/MIB/MIX oder vergleichbarer Software,
E) Erfahrungen mit konzeptioneller Arbeit bei Softwaresystemen,
(d) Beherrschung der englischen Sprache in Wort und Schrift gemäß Schulnotensystem.
— (Fach-)Hochschulabschluss der Fachrichtung (Wirtschafts-)Mathematik, Physik oder vergleichbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Rahmenvereinbarungspartner vertraglich verpflichtet wird, der KfW 5 der im Angebot benannten und mit Kurzlebensläufen dargestellten Fachkräfte unmittelbar nach Zuschlagserteilung und Einzelbeauftragung zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellen. Ein Austausch der benannten Mitarbeiter ist daher nur aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Ausscheiden etc.) oder nur mit Zustimmung der KfW und nur gegen einen Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation zulässig.
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(3) Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen im Bereich der Bewertung von Handelsgeschäften oder bewertungsnahen Themen jeweils mit Angaben zum Auftraggeber (Name, Adresse, Ansprechpartner, Telefon, E-Mail), Leistungsvolumen der erbrachten Leistungen in EUR netto, Leistungszeitraum, aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung (Art, Umfang, Schwierigkeitsgrad) sowie die Anzahl der Arbeitstage für vergleichbare Leistungen.
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— Die Referenzprojekte dürfen nicht älter als 3 Jahre sein, mithin nicht vor dem Jahr 2011 abgeschlossen/beendet worden sein.
— Die Referenzen müssen jeweils ein Volumen von mindestens 200 Arbeitstagen im Bereich der Bewertung von Handelsgeschäften oder bewertungsnahen Themen je Referenz aufweisen.
Mindeststandards:
Die in Ziff. III.2.3) konkret benannten „Mindestanforderungen“ müssen zwingend erfüllt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziff. III.2.2) (3) genannten Bedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie müssen mit Angebotsabgabe eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abgeben, in welcher die Mitglieder sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind und erklärt wird, dass:
— im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
— alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Jedes Mitglied der Gemeinschaft muss eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung zu den unter Ziff. III.2.2) (3) genannten Bedingungen nachweisen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 24
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte
Frau Gerhardt
Name: KfW Vergabestelle

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: VSt. Nr. 33/14
Zusätzliche Informationen
(1) Die Vergabeunterlagen sind schriftlich (E-Mail, Fax, Postweg) anzufordern bei Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte, Frau Denise Gerhardt, Leibnizstraße 53, 10629 Berlin, Fax: +49 3039925017, E-Mail: kfw_handelsgeschaefte@mwp-berlin.de
Die Übersendung der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege per E-Mail. Folgende Kontaktdaten sind daher mit Abruf der Vergabeunterlagen anzugeben: Firma, Ansprechpartner, Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse. Der Erhalt der Vergabeunterlagen ist zu bestätigen.
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(2) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind – soweit nicht ausdrücklich zugelassen – unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebotes.
(3) Der Auftraggeber behält sich vor, weitergehende Nachweise insbesondere zur Eignung nachzufordern, sofern er Hinweise auf eine fehlende Eignung hat. Entsprechende Nachweise können etwa ein Bundes- oder Gewerbezentralregisterauszug sein.
(4) Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung gesondert vorzulegen (vgl. auch Anlage 2 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Verfahrens, Ziffer 7 geregelt.
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(5) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er Art und Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Nachunternehmen zu benennen sowie die Eignung der Nachunternehmen bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen nachzuweisen. Soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (vgl. § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen (vgl. auch Anlage 3 zu Teil B Bietererklärungen). Jedes dieser Unternehmen hat die geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Eignung vorzulegen (vgl. auch Anlage 4 zu Teil B Bietererklärungen). Die formalen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen, Teil A Durchführung des Vergabeverfahrens, Ziffer 8 geregelt.
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(6) Der Auftraggeber behält sich vor, insbesondere die Qualifikation der für den jeweiligen Einzelauftrag konkret angebotenen Mitarbeiter in einem persönlichen Gespräch zu verifizieren. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, das Vorliegen der nachgefragten Qualifikationen vor Erteilung eines Einzelauftrags über Nachweise verifizieren zu lassen.
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(7) In der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen sind sämtliche Anforderungen an das Personal des Rahmenvereinbarungspartners benannt, die nach derzeitigem Kenntnisstand des Auftraggebers für die Erbringung der nachgefragten Leistungen im Rahmen der künftigen Einzelverträge benötigt werden. Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Angesichts der dynamischen Entwicklungen im Umfeld der mit dieser Ausschreibung beschafften Leistungen können die Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter während der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen einem gewissen Wandel unterworfen sein. Daher ist es dem Auftraggeber nicht möglich, sämtliche Anforderungen an die Qualifikation zum Zeitpunkt der Absendung dieser Bekanntmachung in allen Einzelheiten festzulegen. Vielmehr können künftig weitere, in der Bekanntmachung bzw. in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich benannte Fähigkeiten und Kenntnisse für die erfolgreiche Realisierung eines Einzelvertrages erforderlich werden. Diese zusätzlichen Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter werden dem Rahmenvertragspartner vor Einzelbeauftragung mitgeteilt.
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(8) Sofern neue aufsichtsrechtliche, gesetzliche oder gerichtliche Anordnungen oder sonstige, für den Auftraggeber zwingende Anforderungen eine Änderung eines Einzelauftrages oder der nach dem Einzelauftrag zu erbringenden Leistungen erfordern, werden die Rahmenvertragsparteien den Einzelauftrag entsprechend anpassen, es sei denn, dies ist für einen Rahmenvertragspartner unzumutbar.
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(9) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB. Insbesondere ist § 107 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Angebote gemäß Ziffer IV.3.4) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 178-314863 (2014-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-01-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 003-003434
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 178-314863
ABl. S-Ausgabe: 3

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Fallstudie: Pricing eines Quanto Inflation Zero Bonds (35)
2. Ressourcenkonzept (15)
3. Preis (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-22 📅
Name: d-fine GmbH
Postanschrift: Opernplatz 2
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 003-003434 (2015-01-05)