Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds (ESF) in Hamburg in der Förderperiode 2014 bis 2020

Freie und Hansestadt Hamburg

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration plant den Abschluss eines Vertrages zur Unterstützung bei der Umsetzung der Informations- und Publizitätsmaßnahmen für den Europäischen Sozialfonds im Rahmen der Technischen Hilfe. Der Vertragsschluss soll im ersten Halbjahr 2015 erfolgen. Das förmliche Ausschreibungsverfahren für diese Ausschreibung wird durch die Finanzbehörde der FHH durchgeführt.
Gegenstand der Leistung ist die Umsetzung des Kommunikationskonzeptes zur Unterstützung der ESF Öffentlichkeitsarbeit in Hamburg für die Förderperiode 2014 bis 2020. Die Maßnahmen im Hinblick auf Information und Kommunikation sind in Art. 115-117 VO (EG) 1303/2013 und in Art. 20 VO (EG) 1304/2013 geregelt.
Anhang XII VO (EG) 1303/2013 enthält einen detaillierten Katalog an zu ergreifenden Maßnahmen, lässt aber Spielraum bei der Ausgestaltung insbesondere hinsichtlich der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Hamburger Öffentlichkeit.
Aus Sicht des europäischen Gesetzgebers haben die zu ergreifenden Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit vor allem das Ziel, Rolle und Errungenschaften der Kohäsionspolitik bei den Bürgerinnen und Bürgern der Union und den Teilnehmenden an ESF-Projekten bekanntzumachen sowie Transparenz hinsichtlich des Einsatzes europäischer Fördermittel herzustellen. Zu den diesbezüglichen Anforderungen gehören insbesondere (vgl. o. g. Vorschriften, insb. Anhang XII zu VO (EG) 1303/2013):
1. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit (Art. 115 Abs. 1 d VO (EG) 1303/2013 und Punkt 2 Anhang XII);
2. Vorhalten und Pflege einer Website (Art. 115 Abs. 1 b VO (EG) 1303/2013);
3. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und –Vorgaben für potenzielle Begünstigte und Begünstigte (Punkt 3 Anhang XII VO (EG) 1303/2013).
Es kommt bei allen Maßnahmen zur Information und Öffentlichkeit darauf an, sowohl den europäischen Beitrag als auch den Beitrag des Senats in jeweils angemessener Weise zu berücksichtigen, zu akzentuieren und schließlich erfolgreich zu kommunizieren. Dabei stellt eine möglichst ausführliche Medienberichterstattung, die durch den Einsatz verschiedener Kommunikationsformen und -verfahren erreicht werden soll (vgl. auch Punkt 2.1.1 des Anhangs XII VO (EG) 1303/2013) den Schwerpunkt der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen gegenüber der Hamburger Öffentlichkeit und damit des zu vergebenden Auftrags dar.
Darüber hinaus gehören zum Leistungsumfang:
— Unterstützung bei der Pflege und Weiterentwicklung der Website www.esf-hamburg.de (CoreMedia Cheyenne).
— Maßnahmen der Medien- und Pressearbeit.
— Maßnahmen der Werbung und Internet-Kommunikation.
Das mit dem Angebot einzureichende Konzept soll sich auf den gesamten Leistungsumfang beziehen, den Schwerpunkt jedoch klar auf die Informations- und Kommunikationsmaßnahmen für die Öffentlichkeit legen. Es werden in diesem Zusammenhang detaillierte Angaben zu den folgenden Aspekten erwartet:
— Welches sind die wesentlichen Faktoren für eine erfolgreiche und möglichst ausführliche Medienberichterstattung im o. g. Sinne.
— Wer ist in diesem Zusammenhang die vorrangige Zielgruppe?
— Welche Kommunikationsformen und -verfahren bieten sich an?
Darüber hinaus werden Vorschläge zur Weiterentwicklung der Website www.esf-hamburg.de im Kontext einer möglichst ausführlichen Berichterstattung ebenso erwartet wie konzeptionelle Vorschläge zur Ausgestaltung der jährlichen größeren Informationsmaßnahme (Annex XII, Punkt 2.1 b VO (EG) 1303/2013).
Grundsätzlich erfolgt die Auswahl der umzusetzenden Maßnahmen durch den Auftraggeber in Abstimmung mit dem Auftragnehmer. Bei der Planung und Umsetzung sind auf Wunsch des Auftraggebers relevante Akteure des Hamburger ESF, z. B. die Pressestelle der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, die Senatskanzlei und die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie bei Bedarf weitere Akteure einzubeziehen.
Der Auftragnehmer beteiligt sich auf Wunsch des Auftraggebers im gesamten Vertragszeitraum an Veranstaltungen/ Workshops im Zusammenhang mit der Planung, Fortentwicklung und Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit. Dies umfasst v. a. die Vorstellung des erarbeiteten Konzeptes und den Bericht über die durchgeführten Maßnahmen in den relevanten Gremien (z. B. Behörden und Begleitausschuss des ESF Hamburg).
Vorgesehen sind regelmäßig Abstimmungssitzungen mit dem Auftraggeber in einem noch abzustimmenden Turnus.
Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die Informationen auch in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Die Planung der einzelnen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen enthält eine Beschreibung, wie das Material in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten verfügbar gemacht wird.
Der Auftraggeber erhält das dauerhafte Nutzungsrecht, das Recht zur Überarbeitung und das Recht zur Veröffentlichung an allen abgenommenen Arbeitsergebnissen, einschließlich des erstellten Text- und Bildmaterials. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Verfügbarkeit von Rechten an verwendeten Fotos sicherzustellen, die Bildrechte zu dokumentieren und diese Dokumentation dem Auftraggeber jederzeit auf Verlangen vorzulegen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-18.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-18 Auftragsbekanntmachung
2015-05-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge