Auftragsbekanntmachung (2014-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gesamtwert des Auftrags: 528 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Roßstraße 131
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.rzf.de🌏
E-Mail: v-vergabe@rzf.fin-nrw.de📧
Telefon: +49 21145721720📞
“Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort...”
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüberhinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen. Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind bis zum 22.8.2014, 12 Uhr ausschließlich über den Vergabemarktplatz an das RZF NRW zu richten. Fragen und Antworten werden im Vergabemarktplatz zur Einsicht für alle Bieter bereitgestellt. Hinweise zur Stellung eines Nachprüfungsantrags: Zur Überprüfung der Entscheidungen des Öffentlichen Auftraggebers kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden. Vor Antragstellung muss der Bieter nach Erkenntnis eines Fehlverhaltens des Auftraggebers diesen Fehler dem Auftraggeber unverzüglich (je nach den Umständen des Einzelfalls zwischen 2 und 14 Tagen nach Kenntniserlangung) schriftlich zur Anzeige bringen und Abhilfe verlangen. War der behauptete Vergaberechtsverstoß aus dieser Bekanntmachung erkennbar, muss er innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Auf die Frist gemäß § 107 GWB Abs. 3 Nr. 4 wird verwiesen. Der Zuschlag kann erst 15 Tage (10 Tage bei Versendung der Information durch Telefax oder E-Mail) nachdem die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert wurden, erteilt werden. Weitere Informationen zum Nachprüfungsverfahren sind beim Bundeskartellamt (www.bundeskartellamt.de) erhältlich.
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Quelle: OJS 2014/S 142-255194 (2014-07-24)