In den Jahren 2015 bis 2018 wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) insgesamt acht anorganische Ringversuche (2 pro Jahr) zur externen Qualitätssicherung von Untersuchungsstellen, die Trinkwasser im Rahmen der TrinkwV untersuchen, veranstalten. Ankündigung, Sammeln der Anmeldedaten, statistische Auswertung der Ringversuche sowie die Bewertung der Teilnehmer wird vom LANUV durchgeführt. Mit diesem Vergabeverfahren wird ausschließlich die Erstellung der Proben inkl. Homogenitäts- und Stabilitätstests nach den Vorgaben des LANUV (siehe Rahmenbedingungen vom 17.2.2014), deren Verpackung und deren Versand (Terminzustellung, evtl. gekühlt) an die teilnehmenden Untersuchungsstellen vergeben. Alle durchzuführenden Schritte sind gemäß E DIN 38 402-45:2013-08 durchzuführen. Pro Ringversuch werden 120 bis 200 Teilnehmer erwartet. Es sind mindestens sieben verschiedene Probenchargen mit unterschiedlichen Konzentrationen pro Ringversuch herzustellen, von denen jeder Teilnehmer drei Probenaliquote erhält. Bei der Herstellung der Proben ist insbesondere Punkt 9.1. der o. g. E DIN 38 402-45:2013-08 zu beachten. Die Dokumentation inkl. eines Dotierungsplanes ist dem LANUV zu übergeben. Die Überwachung der Probenherstellung und Verpackung ist dem LANUV auf Wunsch vor Ort zu ermöglichen, darüber hinaus muss die Möglichkeit zur Auditierung durch das LANUV auch außerhalb der Ringversuchsvorbereitung gegeben sein. Weitere Informationen sind den veröffentlichten und auf dem Vergabemarktplatz einzusehenden Unterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-07.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen
Menge oder Umfang:
Es sind 8 Ringversuche im Zeitraum 2015 bis 2018 geplant. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl liegt jeweils zwischen 120 und 200.Geschätzter Wert ohne MwSt: Währung: EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Postanschrift: Leibnizstraße 10
Postleitzahl: 45659
Postort: Recklinghausen
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@lanuv.nrw.de📧
Fax: +49 23613053268 📠
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYRQT
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYRQT
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den Jahren 2015 bis 2018 wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) insgesamt acht anorganische Ringversuche (2 pro Jahr) zur externen Qualitätssicherung von Untersuchungsstellen, die Trinkwasser im Rahmen der TrinkwV untersuchen, veranstalten.
In den Jahren 2015 bis 2018 wird das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) insgesamt acht anorganische Ringversuche (2 pro Jahr) zur externen Qualitätssicherung von Untersuchungsstellen, die Trinkwasser im Rahmen der TrinkwV untersuchen, veranstalten.
Ankündigung, Sammeln der Anmeldedaten, statistische Auswertung der Ringversuche sowie die Bewertung der Teilnehmer wird vom LANUV durchgeführt.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ausschließlich die Erstellung der Proben inkl. Homogenitäts- und Stabilitätstests nach den Vorgaben des LANUV (siehe Rahmenbedingungen vom 17.2.2014), deren Verpackung und deren Versand (Terminzustellung, evtl. gekühlt) an die teilnehmenden Untersuchungsstellen vergeben.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ausschließlich die Erstellung der Proben inkl. Homogenitäts- und Stabilitätstests nach den Vorgaben des LANUV (siehe Rahmenbedingungen vom 17.2.2014), deren Verpackung und deren Versand (Terminzustellung, evtl. gekühlt) an die teilnehmenden Untersuchungsstellen vergeben.
Alle durchzuführenden Schritte sind gemäß E DIN 38 402-45:2013-08 durchzuführen.
Pro Ringversuch werden 120 bis 200 Teilnehmer erwartet. Es sind mindestens sieben verschiedene Probenchargen mit unterschiedlichen Konzentrationen pro Ringversuch herzustellen, von denen jeder Teilnehmer drei Probenaliquote erhält. Bei der Herstellung der Proben ist insbesondere Punkt 9.1. der o. g. E DIN 38 402-45:2013-08 zu beachten. Die Dokumentation inkl. eines Dotierungsplanes ist dem LANUV zu übergeben.
Pro Ringversuch werden 120 bis 200 Teilnehmer erwartet. Es sind mindestens sieben verschiedene Probenchargen mit unterschiedlichen Konzentrationen pro Ringversuch herzustellen, von denen jeder Teilnehmer drei Probenaliquote erhält. Bei der Herstellung der Proben ist insbesondere Punkt 9.1. der o. g. E DIN 38 402-45:2013-08 zu beachten. Die Dokumentation inkl. eines Dotierungsplanes ist dem LANUV zu übergeben.
Die Überwachung der Probenherstellung und Verpackung ist dem LANUV auf Wunsch vor Ort zu ermöglichen, darüber hinaus muss die Möglichkeit zur Auditierung durch das LANUV auch außerhalb der Ringversuchsvorbereitung gegeben sein.
Weitere Informationen sind den veröffentlichten und auf dem Vergabemarktplatz einzusehenden Unterlagen zu entnehmen.
Menge oder Umfang:
Es sind 8 Ringversuche im Zeitraum 2015 bis 2018 geplant. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl liegt jeweils zwischen 120 und 200.
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Referenznummer: 11109/61/EU
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Dienstleistung ist im Wesentlichen in den Räumlichkeiten des Bieters zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
c. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog einschl. der vollständig ausgefüllten Anlage „Formblatt_Referenzen“ mit nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten um
(1) mehrjährige Erfahrung mit der chemischen Analytik von Trinkwasser
(2) mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Probenerstellung für Trinkwasserring-versuche
zu belegen
d. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG),
e. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG),
f. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f EG),
g. Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG ? NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i EG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
c. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog einschl. der vollständig ausgefüllten Anlage „Formblatt_Referenzen“ mit nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten um
(1) mehrjährige Erfahrung mit der chemischen Analytik von Trinkwasser
(2) mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Probenerstellung für Trinkwasserring-versuche
zu belegen
d. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Vordruck VOL 5b EG),
e. Eigenerklärung nach § 6 EG VOL/A (Vordruck VOL 5c EG).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
c. der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog einschl. der vollständig ausgefüllten Anlage „Formblatt_Referenzen“ mit nach Art und Umfang vergleichbaren Projekten um
(1) mehrjährige Erfahrung mit der chemischen Analytik von Trinkwasser
(2) mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Probenerstellung für Trinkwasserring-versuche
zu belegen
h. Eigenerklärung, dass
(1) das Labor des Bieters nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Bereich Trinkwas-ser unter Einhaltung der Anforderungen der DAkkS-Regel 71 SD 4 011 für alle anorganischen Parameter (siehe Leistungsbeschreibung) akkreditiert ist.
(2) die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17043 und der E DIN 38402 A-45 einge-halten werden.
(3) die Durchführung der Arbeiten nach neuestem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt (ggf. Nachweis durch Akkreditierungsurkunde).
(4) eine Untervergabe dieses Auftrags oder Teilen hiervon an Dritte nicht vorge-sehen ist (vgl. Firmenfragenkatalog).
(5) der Bieter sich verpflichtet, alle eventuell entstehenden Abfälle, insb. Laborab-fälle, entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben zu entsorgen.
Mindeststandards:
h. Eigenerklärung, dass
(1) das Labor des Bieters nach DIN EN ISO/IEC 17025 für den Bereich Trinkwas-ser unter Einhaltung der Anforderungen der DAkkS-Regel 71 SD 4 011 für alle anorganischen Parameter (siehe Leistungsbeschreibung) akkreditiert ist
(2) die Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17043 und der E DIN 38402 A-45 einge-halten werden
(3) die Durchführung der Arbeiten nach neuestem Stand von Wissenschaft und Technik erfolgt (ggf. Nachweis durch Akkreditierungsurkunde)
(4) eine Untervergabe dieses Auftrags oder Teilen hiervon an Dritte nicht vorge-sehen ist (vgl. Firmenfragenkatalog)
(5) der Bieter sich verpflichtet, alle eventuell entstehenden Abfälle, insb. Laborab-fälle, entsprechend den jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben zu entsorgen
Der Auftraggeber behält sich vor, Auszüge aus den vorgenannten Dokumenten beim Bieter anzufordern oder sich ein eigenes Bild von den konkreten Umständen vor Ort zu machen.
Hinweis: Die Analytik von Proben, die im Rahmen dieses Auftrages selbst hergestellt werden, darf nicht dazu genutzt werden, die Kompetenz für die Trinkwasseranalytik als externe Qualitätssicherungsmaßnahme gemäß § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der aktuellen Fassung, nachzuweisen.
Hinweis: Die Analytik von Proben, die im Rahmen dieses Auftrages selbst hergestellt werden, darf nicht dazu genutzt werden, die Kompetenz für die Trinkwasseranalytik als externe Qualitätssicherungsmaßnahme gemäß § 15 Abs. 4 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) in der aktuellen Fassung, nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten gefordert. Jedoch ist dem Angebot eine Sicherungskopie beizufügen.
Der Bieter hat in dieser Ausschreibung seinen Angebotsunterlagen in einem gesonderten verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, eine selbstgefertigte Kopie oder einen Abdruck seines Angebots (= Sicherungskopie) beizufügen.
Der Bieter hat in dieser Ausschreibung seinen Angebotsunterlagen in einem gesonderten verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lässt, eine selbstgefertigte Kopie oder einen Abdruck seines Angebots (= Sicherungskopie) beizufügen.
Die Sicherungskopie muss mindestens folgende Teile enthalten:
— Ausgefüllter und unterschriebener Angebotsvordruck VOL 7 EG,
Eine fehlende Sicherungskopie führt zum Ausschluss des Angebots.
Weitere „Hinweise zur Form der schriftlichen Angebotsabgabe“, einschließlich der Sicherungskopie, entnehmen Sie bitte dem VOL-Vordruck (VOL 5a EG).
Darüber hinaus sind
a. Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7 EG),
b. Ausgefüllte auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
5.4.1. Preis
Es sind die Kosten pro Teilnehmer und Ringversuch inklusive aller Material- und Portokosten anzugeben.
Es sind jeweils Bruttopreise, das heißt einschließlich aller Steuern und Abgaben, anzugeben, die sämtliche Kosten der zu erbringenden (Teil-)Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung abdecken.
Die angegebenen Preise enthalten ebenfalls anfallende Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Kraftstoffe, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. Nicht im Leistungsverzeichnis angegebene Kosten werden nicht vergütet.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die angegebenen Preise enthalten ebenfalls anfallende Nebenkosten wie z. B. Personal-, Material- und Versicherungskosten, sowie Sachkostenaufwand, Kraftstoffe, Post- und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten, Versicherungsprämien und sonstige Kosten, etc. Nicht im Leistungsverzeichnis angegebene Kosten werden nicht vergütet.
5.4.2. Skontoabzug
Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein.
Eine Skontogewährung wird bei der Angebotssumme (5.4.1) positiv berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Tage beträgt. Der Preis wird entsprechend des Skontoabzugs neu berechnet.
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird der Skontoabzug bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in Anspruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.
6. Vergütung
Die Rechnungen sind spätestens 4 Wochen nach Probenversand vorzulegen (Posteingang LANUV, Auf dem Draap 25, 40221 Düsseldorf).
Es dürfen nur die tatsächlich verschickten Proben abgerechnet werden. Ein An-spruch auf eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht. Der dargestellte Bedarf/Um-fang orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Abweichungen/Änderungen nach oben und unten sind möglich und können nicht ausgeschlossen werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Es dürfen nur die tatsächlich verschickten Proben abgerechnet werden. Ein An-spruch auf eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht. Der dargestellte Bedarf/Um-fang orientiert sich an den Erfahrungswerten der Vorjahre. Abweichungen/Änderungen nach oben und unten sind möglich und können nicht ausgeschlossen werden.
12. Preisbindung/-gleitklausel
Die im Angebot des Auftragnehmers angegebenen Preise sind mindestens für die Jahre 2015/2016 bindend.
Anschließende Preisänderungen sind dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens drei Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Anschließende Preisänderungen sind dem Auftraggeber mindestens drei Monate vor Inkrafttreten schriftlich und ohne Aufforderung mitzuteilen. Die jeweils nächste Preisänderung darf frühestens drei Monate nach der vorangegangenen Preisänderung Inkrafttreten.
Wenn sich die Preise einmalig um mehr als 5 v. H. oder innerhalb von 12 Monaten um mehr als 10 v. H. erhöhen, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) und beträgt 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungsfrist beginnt grundsätzlich erst nach der Erklärung der Abnahme durch den Auftraggeber (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8 EG) und beträgt 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skontoabzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8 EG verwiesen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
7. Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
Abweichend von den Nummern 5 und 6 im VOL-Vordruck 6 EG sowie § 4 Nr. 4 VOL-Vordruck 8 EG wird bestimmt, dass Bietergemeinschaften und/oder Unterauftragnehmer in diesem Vergabeverfahren nicht gebildet bzw. eingebunden werden.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 11109/61/EU
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Sofern die Vergabestelle dies ermöglicht, können Sie dort Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die Vergabestelle kann darüber hinaus die digitale Angebotsabgabe zulassen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYRCYRQT
II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Gesamtauftragswert über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung:
Geschätzter Wert ohne MwSt:
Währung: EUR.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111604📞
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfugung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fallen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat ...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in sei-nen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä-testens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewer-bung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Antrage nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...?
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.