Die Arbeiten fallen an den Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin (z. B. auf Straßen, BAB's, Brücken, Plätzen, Wegen, Parks und an Gebäuden) an, sowie an Füßgängerüberwegsleuchten und innenbeleuchteten Verkehrszeichen. Die Straßenbeleuchtungsanlagen (Gas- und Elektrobeleuchtung) der Öffentlichen Straßenbeleuchtung inkl. der BAB von Berlin sind im Zuge von festgelegten Kontrollfahrten durch den Abfahrdienst zu überwachen. Ca. 2 % der Beleuchtungsanlagen sind nicht mit dem PKW zu erreichen, wie z. B. Treppenbeleuchtung, Parkbeleuchtung, Wander- und Radwege, Fußgängertunnel. Diese Anlagen sind zu Fuß oder mit geeigneten Fahrzeugen zu kontrollieren. Für die Beleuchtungsanlagen im so genannten zentralen Bereich gelten hinsichtlich der Störungserfassung und –beseitigung gesonderte Zeitvorgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Kontrolle
Menge oder Umfang:
— der Abfahrdienst führt eine turnusmäßige Kontrolle der ca. 180 000 Elektroleuchten und der ca. 38 000 Gasleuchten durch,— festgestellte Störungen und Schäden sind vom Abfahrdienst zu erfassen,— geringfügige Mängel werden während der Kontrolle vom Abfahrdienst beseitigt,— die Meldungen sind durch den Abfahrdienst in das luxData zu übertragen,— durch den Abfahrdienst behobene kleinere Mängel sind im MIS luxData zu erfassen.
— der Abfahrdienst führt eine turnusmäßige Kontrolle der ca. 180 000 Elektroleuchten und der ca. 38 000 Gasleuchten durch,— festgestellte Störungen und Schäden sind vom Abfahrdienst zu erfassen,— geringfügige Mängel werden während der Kontrolle vom Abfahrdienst beseitigt,— die Meldungen sind durch den Abfahrdienst in das luxData zu übertragen,— durch den Abfahrdienst behobene kleinere Mängel sind im MIS luxData zu erfassen.
Gesamtwert des Auftrags: 650 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Unbestimmt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Kontrolle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vattenfall Europe Netzservice GmbH
Postanschrift: Puschkinallee 52
Postleitzahl: 12435
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.vattenfall.de🌏
E-Mail: diana.schattschneider@vattenfall.de📧
Telefon: +49 3026710145📞
Fax: +49 3026711910145 📠
a) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Das Angebot im Papierformat ist eigenhändig unterschrieben in 1-fach gelochter Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben (siehe III.2.1)-III.2.3)). Für die elektronische Abgabe sind die Dokumente unter Berücksichtigung der entsprechenden Registernummerierung zu benennen (Bsp.: „Register A_Eigenerklärung_deutsche_Sprache“ und fortlaufend). Das Einreichen des Angebots per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
b) Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen/Angebote reichen zur Nachweisführung nicht aus.
c) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
d) Im Sinne der vorherigen Ziffer c) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamten Unterlagen in deutscher Sprache zu fassen sind, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
e) der unter IV.3.4) angegebene Schlusstermin gilt für die Angebotsabgabe.
Die unter III 2.1)-III 2.3) geforderten Nachweise zur Darlegung der Eignung sind mit Angebotsabgabe an die angegebene Kontaktstelle gemäß der beschrieben Formvorschrift zu übergeben.
f) Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
Alle Fragen zu dieser Bekanntmachung sind bitte per E-Mail an diana.schattschneider@vattenfall.de unter
Angabe der Supplement Nummer zu richten.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
g) Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zu den geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweisen eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen für diesen Auftrag zu erbringen.
a) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Das Angebot im Papierformat ist eigenhändig unterschrieben in 1-fach gelochter Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben (siehe III.2.1)-III.2.3)). Für die elektronische Abgabe sind die Dokumente unter Berücksichtigung der entsprechenden Registernummerierung zu benennen (Bsp.: „Register A_Eigenerklärung_deutsche_Sprache“ und fortlaufend). Das Einreichen des Angebots per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
b) Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen/Angebote reichen zur Nachweisführung nicht aus.
c) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
d) Im Sinne der vorherigen Ziffer c) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamten Unterlagen in deutscher Sprache zu fassen sind, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
e) der unter IV.3.4) angegebene Schlusstermin gilt für die Angebotsabgabe.
Die unter III 2.1)-III 2.3) geforderten Nachweise zur Darlegung der Eignung sind mit Angebotsabgabe an die angegebene Kontaktstelle gemäß der beschrieben Formvorschrift zu übergeben.
f) Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
g) Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zu den geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweisen eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen für diesen Auftrag zu erbringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Arbeiten fallen an den Beleuchtungsanlagen des Landes Berlin (z. B. auf Straßen, BAB's, Brücken, Plätzen, Wegen, Parks und an Gebäuden) an, sowie an Füßgängerüberwegsleuchten und innenbeleuchteten Verkehrszeichen.
Die Straßenbeleuchtungsanlagen (Gas- und Elektrobeleuchtung) der Öffentlichen Straßenbeleuchtung inkl. der BAB von Berlin sind im Zuge von festgelegten Kontrollfahrten durch den Abfahrdienst zu überwachen.
Ca. 2 % der Beleuchtungsanlagen sind nicht mit dem PKW zu erreichen, wie z. B. Treppenbeleuchtung, Parkbeleuchtung, Wander- und Radwege, Fußgängertunnel. Diese Anlagen sind zu Fuß oder mit geeigneten Fahrzeugen zu kontrollieren.
Für die Beleuchtungsanlagen im so genannten zentralen Bereich gelten hinsichtlich der Störungserfassung und –beseitigung gesonderte Zeitvorgaben.
Menge oder Umfang:
— der Abfahrdienst führt eine turnusmäßige Kontrolle der ca. 180 000 Elektroleuchten und der ca. 38 000 Gasleuchten durch,
— festgestellte Störungen und Schäden sind vom Abfahrdienst zu erfassen,
— geringfügige Mängel werden während der Kontrolle vom Abfahrdienst beseitigt,
— die Meldungen sind durch den Abfahrdienst in das luxData zu übertragen,
— durch den Abfahrdienst behobene kleinere Mängel sind im MIS luxData zu erfassen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 48 Monate
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Register A) (Mindestanforderung):
Bestätigungen des Bewerbers darüber, dass er in der Lage ist die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen.
Register B) (Mindestanforderung):
Bestätigungen des Bewerbers darüber, dass er in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen.
Bestätigungen des Bewerbers darüber, dass er in der Lage ist die Abwicklung des Gesamtauftrages auf der Grundlage einschlägiger EN-und DIN-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerke, Vorschriften und Richtlinien durchzuführen.
Register C) (Mindestanforderung):
Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 321 – Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 321 – Eigenerklärung gemäß § 6 Absatz 3 VOL/A bzw. § 7 Absatz 1 VOL/A EG“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Register D) (Mindestanforderung):
Erklärung gemäß Frauenförderverordnung, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 359 – Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Erklärung gemäß Frauenförderverordnung, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 359 – Erklärung über Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Register E) (Mindestanforderung):
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 322 – Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen, dazu hat der Bewerber das von der Vergabestelle geforderte Formblatt „Wirt 322 – Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen“ zu nutzen, erhältlich auf der nachfolgenden Website: http://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare/
Register F) (Mindestanforderung):
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Register G):
Nachweis einer bestehenden Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder vgl. Organisation.
Register H):
Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer oder vgl. Organisation.
Register I) (Mindestanforderung):
Nachweis der Zahlungen von Steuern und Sozialbeiträgen (z. B. durch Bestätigung des Finanzamtes und der Krankenkasse in dem Staat, in dem der Bewerber seinen Sitz hat.
Soweit der Bewerber zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1)) ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Register J) (Mindestanforderung):
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; Angaben getrennt nach Jahren.
Register K) (Mindestanforderung):
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mind. 2 500 000 EUR.
Register L) (Mindestanforderung):
Aktuelle Auskunft (nicht älter als 6 Monate) einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register M):
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren bereits erfolgreich erbrachten Leistungen, welche jedoch vergleichbar sind mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang. Folgende Angaben sind zu tätigen: Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie Benennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Liste der wesentlichen, in den letzten 3 Jahren bereits erfolgreich erbrachten Leistungen, welche jedoch vergleichbar sind mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang. Folgende Angaben sind zu tätigen: Rechnungswert, Leistungszeitraum sowie Benennung der öffentlichen oder privaten Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Kontaktdaten.
(Referenznachweise).
Register N) (Mindestanforderung):
Um die ausgeschriebenen Leistungen vollumfänglich, insbesondere auch hinsichtlich der Datenerfassung muss der Auftragnehmer Fahrzeuge, Fachpersonal und IT-Technik im eigenen Bestand und ständig verfügbar halten.
Der Bewerberber hat somit zu erklären, dass er über die notwendigen Fahrzeuge inklusive des erforderlichen Equipments (Navigationssystem), das Fachpersonal und die erforderliche IT-Technik verfügt und diese Ressourcen auch ständig verfügbar hält.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Haftpflichtversicherung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Angebotspreis und Zahlungsverkehr in EUR, siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Angebotsunterlagen möglich.
Es darf kein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften oder als Einzelbieter und zugleich als Bieter in Bietergemeinschaften anbieten.
Mit der Bewerbung ist dem Auftraggeber neben einer Aufstellung der Mitglieder folgendes nachzuweisen:
— dass und welches Mitglied die Gemeinschaft mit uneingeschränkter Wirkung vertritt,
— dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 36
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Es werden für diese Vergabe keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Für die Bewerbung und den Erhalt der Vergabeunterlagen ist eine einmalige Registrierung auf der Internetseite http://www.vergabe.berlin.de notwendig.
Für diese Registrierung wird ein einmaliges Nutzungsentgelt in Höhe von 36 EUR zzgl. USt. erhoben.
Nach der erfolgreichen Registrierung erfolgt der Download der Vergabeunterlagen sofort mit dem selbstvergebenen Benutzer-Login.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Postanschrift: Württembergische Str. 6
Postleitzahl: 10707
Kontakt
Kontaktperson: Abt. Einkauf
Diana Schattschneider
Internetadresse: www.vattenfall.de🌏
Name: Siehe IV.3.3)
Postanschrift: S. o.
Name: Vattenfall Europe Business Services GmbH
Kontaktperson: Angebotseingansstelle Berlin – Raum 4.0.113
Telefon: +49 3026714544📞
URL der Teilnahme: http://www.vattenfall.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Das Angebot im Papierformat ist eigenhändig unterschrieben in 1-fach gelochter Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben (siehe III.2.1)-III.2.3)). Für die elektronische Abgabe sind die Dokumente unter Berücksichtigung der entsprechenden Registernummerierung zu benennen (Bsp.: „Register A_Eigenerklärung_deutsche_Sprache“ und fortlaufend). Das Einreichen des Angebots per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
a) Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise elektronisch (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur) oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen. Das Angebot im Papierformat ist eigenhändig unterschrieben in 1-fach gelochter Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet abzugeben (siehe III.2.1)-III.2.3)). Für die elektronische Abgabe sind die Dokumente unter Berücksichtigung der entsprechenden Registernummerierung zu benennen (Bsp.: „Register A_Eigenerklärung_deutsche_Sprache“ und fortlaufend). Das Einreichen des Angebots per Fax oder als E-Mail ist nicht ausreichend.
b) Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen/Angebote reichen zur Nachweisführung nicht aus.
b) Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen/Angebote reichen zur Nachweisführung nicht aus.
c) Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
d) Im Sinne der vorherigen Ziffer c) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamten Unterlagen in deutscher Sprache zu fassen sind, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
d) Im Sinne der vorherigen Ziffer c) sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamten Unterlagen in deutscher Sprache zu fassen sind, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
e) der unter IV.3.4) angegebene Schlusstermin gilt für die Angebotsabgabe.
Die unter III 2.1)-III 2.3) geforderten Nachweise zur Darlegung der Eignung sind mit Angebotsabgabe an die angegebene Kontaktstelle gemäß der beschrieben Formvorschrift zu übergeben.
f) Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
f) Eine Nichteinhaltung der als Mindestanforderung gekennzeichneten Kriterien führt zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestanforderungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung des Bewerbers zu fordern, z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu prüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
g) Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zu den geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweisen eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen für diesen Auftrag zu erbringen.
g) Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgegriffen werden soll, ist zusätzlich zu den geforderten Angaben/Erklärungen/Nachweisen eine Bestätigung des Dritten/Nachunternehmers vorzulegen, wonach dieser bereit ist, Leistungen für diesen Auftrag zu erbringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB);
c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 163-292259 (2014-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-05) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 4600013251
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-09 📅
Name: Kraft- und Lichtanlagen GmbH
Postanschrift: Birkenstraße 2
Postort: Rüdersdorf bei Berlin
Postleitzahl: 15378
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig:
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB);
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung/Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3GWB);