Die Falling Walls Conference hat ein modernes, zukunftsgerichtetes und für den Wissenschaftsbereich außergewöhnliches Konferenzformat. 20 herausragende, internationale Wissenschaftler stellen in jeweils 15 Minuten vor, an welchen wissenschaftlichen Durchbrüchen sie arbeiten und wie sie damit die Welt verändern können. Dabei sind dem Themenspektrum keine Grenzen gesetzt. Die Falling Walls Foundation gGmbH möchte grenzüberschreitend Mauern zu Fall bringen. Internationalität ist daher zentraler und identitätsstiftender Bestandteil der Falling Walls Conference. Sie soll sich zu einem – wenn nicht „dem“ – internationalen Treffpunkt für den Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln, der ein festes Datum im internationalen Kalender hat. Die Konferenz findet seit 2009 immer ganztägig am 9. November, passend zur Symbolik fallender Mauern und der Aufhebung von Grenzen, im Radialsystem V statt, einem Ort in der Nähe des Mauerstreifens in Berlin. Gäste sind ca. 500-600 hochrangige, internationale Repräsentanten aus sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen sowie ca. 100 Medienvertreter. Auf der Homepage www.Falling-Walls.com sind Informationen zu allen bisherigen Konferenzen abrufbar. Im Zusammenhang mit der Konferenz gibt es am 8. November einen Vorabend(steh)empfang mit Flying Buffet für ca. 350 Personen. Als Abschluss des Konferenztages findet direkt im Anschluss ein gesetztes Abendessen für ca. 350 Personen statt. Seit einigen Jahren ergänzen 3 weitere Veranstaltungsformate die Falling Walls Conference, dies sind Falling Walls Venture, Falling Walls Circle sowie das Falling Walls Lab: Falling Walls Venture findet am 8. November statt und ist ein internationales Forum für herausragende, wissenschaftsbasierte Start-up-Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften und strategische Investoren. In diesem Kontext präsentieren 20 führende wissenschaftliche Einrichtungen und Risikokapitalgesellschaften ihre besten wissenschaftsbasierten Neugründungen vor einer erlesenen Jury und einem Publikum aus ca. 250 potentiellen, internationalen Investoren und interessierten Gästen. Am Folgetag der Konferenz, dem 10. November, versammeln sich bei Falling Walls Circle ca. 70, durch den Auftraggeber separat geladene, internationale Entscheidungsträger aus Industrie, Forschung und Politik um die drängendsten fachübergreifenden Herausforderungen der Wissenschaft und mögliche Lösungen zu diskutieren. Im Falling Walls Lab präsentieren 100 Nachwuchswissenschaftler am 8. November ihre Ideen in jeweils 3 Minuten einem Fachpublikum. Diese Veranstaltung ist jedoch nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-12.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Menge oder Umfang:
Veranstaltungsorganisation für ganztägige internationale Wissenschaftskonferenzen am 9.11.2014 und 9.11.2015 in Berlin samt Rahmenveranstaltungen am 8.11.2014 und 10.11.2014 sowie 8.11.2015 und 10.11.2015.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Falling Walls Foundation gGmbH
Postanschrift: Chausseestr. 8e
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://falling-walls.com🌏
E-Mail: christine.brummer@falling-walls.com📧
Telefon: +49 30609883970📞
„Nach Auffassung des Auftraggebers handelt es sich um eine sonstige Leistung der Kategorie 27 nach Anhang I. B zur VOL/A-EG. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Die Bezugnahme auf das offene Verfahren unter IV.1.1) ergibt sich aus den Vorgaben des Formulars für die europaweite Bekanntmachung. Durchgeführt wird eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOL/A.“
„Nach Auffassung des Auftraggebers handelt es sich um eine sonstige Leistung der Kategorie 27 nach Anhang I. B zur VOL/A-EG. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt daher freiwillig. Die Bezugnahme auf das offene Verfahren unter IV.1.1) ergibt sich aus den Vorgaben des Formulars für die europaweite Bekanntmachung. Durchgeführt wird eine öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOL/A.“
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Falling Walls Conference hat ein modernes, zukunftsgerichtetes und für den Wissenschaftsbereich außergewöhnliches Konferenzformat. 20 herausragende, internationale Wissenschaftler stellen in jeweils 15 Minuten vor, an welchen wissenschaftlichen Durchbrüchen sie arbeiten und wie sie damit die Welt verändern können. Dabei sind dem Themenspektrum keine Grenzen gesetzt.
Die Falling Walls Conference hat ein modernes, zukunftsgerichtetes und für den Wissenschaftsbereich außergewöhnliches Konferenzformat. 20 herausragende, internationale Wissenschaftler stellen in jeweils 15 Minuten vor, an welchen wissenschaftlichen Durchbrüchen sie arbeiten und wie sie damit die Welt verändern können. Dabei sind dem Themenspektrum keine Grenzen gesetzt.
Die Falling Walls Foundation gGmbH möchte grenzüberschreitend Mauern zu Fall bringen. Internationalität ist daher zentraler und identitätsstiftender Bestandteil der Falling Walls Conference. Sie soll sich zu einem – wenn nicht „dem“ – internationalen Treffpunkt für den Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln, der ein festes Datum im internationalen Kalender hat.
Die Falling Walls Foundation gGmbH möchte grenzüberschreitend Mauern zu Fall bringen. Internationalität ist daher zentraler und identitätsstiftender Bestandteil der Falling Walls Conference. Sie soll sich zu einem – wenn nicht „dem“ – internationalen Treffpunkt für den Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft entwickeln, der ein festes Datum im internationalen Kalender hat.
Die Konferenz findet seit 2009 immer ganztägig am 9. November, passend zur Symbolik fallender Mauern und der Aufhebung von Grenzen, im Radialsystem V statt, einem Ort in der Nähe des Mauerstreifens in Berlin. Gäste sind ca. 500-600 hochrangige, internationale Repräsentanten aus sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen sowie ca. 100 Medienvertreter. Auf der Homepage www.Falling-Walls.com sind Informationen zu allen bisherigen Konferenzen abrufbar. Im Zusammenhang mit der Konferenz gibt es am 8. November einen Vorabend(steh)empfang mit Flying Buffet für ca. 350 Personen. Als Abschluss des Konferenztages findet direkt im Anschluss ein gesetztes Abendessen für ca. 350 Personen statt.
Die Konferenz findet seit 2009 immer ganztägig am 9. November, passend zur Symbolik fallender Mauern und der Aufhebung von Grenzen, im Radialsystem V statt, einem Ort in der Nähe des Mauerstreifens in Berlin. Gäste sind ca. 500-600 hochrangige, internationale Repräsentanten aus sämtlichen gesellschaftlichen Bereichen sowie ca. 100 Medienvertreter. Auf der Homepage www.Falling-Walls.com sind Informationen zu allen bisherigen Konferenzen abrufbar. Im Zusammenhang mit der Konferenz gibt es am 8. November einen Vorabend(steh)empfang mit Flying Buffet für ca. 350 Personen. Als Abschluss des Konferenztages findet direkt im Anschluss ein gesetztes Abendessen für ca. 350 Personen statt.
Seit einigen Jahren ergänzen 3 weitere Veranstaltungsformate die Falling Walls Conference, dies sind Falling Walls Venture, Falling Walls Circle sowie das Falling Walls Lab:
Falling Walls Venture findet am 8. November statt und ist ein internationales Forum für herausragende, wissenschaftsbasierte Start-up-Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften und strategische Investoren. In diesem Kontext präsentieren 20 führende wissenschaftliche Einrichtungen und Risikokapitalgesellschaften ihre besten wissenschaftsbasierten Neugründungen vor einer erlesenen Jury und einem Publikum aus ca. 250 potentiellen, internationalen Investoren und interessierten Gästen.
Falling Walls Venture findet am 8. November statt und ist ein internationales Forum für herausragende, wissenschaftsbasierte Start-up-Unternehmen, Risikokapitalgesellschaften und strategische Investoren. In diesem Kontext präsentieren 20 führende wissenschaftliche Einrichtungen und Risikokapitalgesellschaften ihre besten wissenschaftsbasierten Neugründungen vor einer erlesenen Jury und einem Publikum aus ca. 250 potentiellen, internationalen Investoren und interessierten Gästen.
Am Folgetag der Konferenz, dem 10. November, versammeln sich bei Falling Walls Circle ca. 70, durch den Auftraggeber separat geladene, internationale Entscheidungsträger aus Industrie, Forschung und Politik um die drängendsten fachübergreifenden Herausforderungen der Wissenschaft und mögliche Lösungen zu diskutieren.
Am Folgetag der Konferenz, dem 10. November, versammeln sich bei Falling Walls Circle ca. 70, durch den Auftraggeber separat geladene, internationale Entscheidungsträger aus Industrie, Forschung und Politik um die drängendsten fachübergreifenden Herausforderungen der Wissenschaft und mögliche Lösungen zu diskutieren.
Im Falling Walls Lab präsentieren 100 Nachwuchswissenschaftler am 8. November ihre Ideen in jeweils 3 Minuten einem Fachpublikum. Diese Veranstaltung ist jedoch nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister oder Vergleichbares.
2. Beschreibung des Bieters und seiner institutionellen Struktur.
3. Angabe einer Kontaktperson mit Kommunikationsdaten.
4. Bei Kooperationen: Art der Arbeitsteilung und Umfang/Beschreibung der jeweiligen Teilleistungen.
5. Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 VOL/A genannten Straftaten rechtlich verurteilt ist.
6. Erklärung, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 18 des Gesetzes über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) mit einer Geldbuße von mind. 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung begangen hat.
6. Erklärung, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) oder wegen eines Verstoßes nach § 18 des Gesetzes über die Feststellung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) mit einer Geldbuße von mind. 2 500 EUR belegt worden ist und in diesem Zeitraum auch keine entsprechende schwerwiegende Verfehlung begangen hat.
7. Erklärung, dass der Bieter damit einverstanden ist, dass der Auftraggeber Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einholen kann.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung des Bieters, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 5 Buchstaben a bis d VOL/A nicht vorliegen. Die Bietererklärung ist in Anlage 4 zu den Vergabeunterlagen beigefügt.
2. Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in verkehrsüblicher Höhe.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, wie z. B. Angaben zu Umsätzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Bilanzen, Bankerklärungen zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bieter soll durch Angabe von Referenzen (mindestens 2) mit Angabe des Auftraggebers (Ansprechpartner samt Telefonnummer Leistungszeitraum und Auftragswert) folgende Nachweise erbringen:
— Professionalität und Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Konferenzen dieser Größenordnung (mind. 600 Teilnehmer) im Wissenschaftsbereich – Erfahrung in der Zusammenarbeit mit hochrangigen Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, VIPs und Staatsgästen,
— Professionalität und Erfahrung in der Organisation und Durchführung von Konferenzen dieser Größenordnung (mind. 600 Teilnehmer) im Wissenschaftsbereich – Erfahrung in der Zusammenarbeit mit hochrangigen Experten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, VIPs und Staatsgästen,
— Erfahrungen im internationalen Kontext 2. Angaben zur Qualifikation des vorgesehenen Personals.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Besondere Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Es erfolgt eine leistungsbezogene Abrechnung, die auf die angebotene Obergrenze (Gesamtkosten A + B 2014 +Gesamtkosten A+B 2015, s. Leistungsverzeichnisse) des Angebotsbetrags begrenzt ist.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Siehe Besondere Vertragsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht. Es erfolgt eine leistungsbezogene Abrechnung, die auf die angebotene Obergrenze (Gesamtkosten A + B 2014 +Gesamtkosten A+B 2015, s. Leistungsverzeichnisse) des Angebotsbetrags begrenzt ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-05-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE273272751
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Falling Walls Foundation gGmbH
Christine Brummer
URL der Dokumente: http://falling-walls.com/jobs-tenders🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2014-06-15 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung.
§ 107 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.“
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass die Definition von „unverzüglich“ durch § 121 (1) Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfolgt, so dass eine Rüge „ohne schuldhaftes Zögern“ nach Kenntniserlangung des behaupteten Rechtsverstoßes erfolgen muss.
„Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Bieter- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Bieter- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.“