Veräußerung der Geschäftsanteile (100 %) an der FMS Wertmanagement Service GmbH

FMS Wertmanagement AöR

Eine nicht rechtsverbindliche englischsprachige Übersetzung der Beschreibung des Auftrags kann bei der Vergabestelle abgefordert werden (vgl. Ziff. I.1).
DAS Privatisierungsvorhaben:
1. Vergabegegenstand
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) beabsichtigt, ihre Geschäftsanteile (100 %) an der FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zu veräußern. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die Vollprivatisierung der FMS-SG. Mit der Privatisierung verfolgt die FMS-WM das Ziel, sich auf ihre Kernkompetenzen als Abwicklungsanstalt zu konzentrieren, während die FMS-SG die langfristig stabile und wirtschaftliche Betreuung des Portfolios sicherstellt. Die privatisierte FMS-SG wird Vertragspartner des bestehenden Servicing-Vertrages mit der FMS-WM bleiben und somit auch in Zukunft weite Teile der Portfolioverwaltung für die FMS-WM übernehmen. Die FMS-WM legt besonderen Wert darauf, dass Umfang, Qualität und Zuverlässigkeit der erbrachten Dienstleistungen weiterhin ihren hohen Anforderungen entsprechen.
2. Die FMS Wertmanagement Service GmbH
Die FMS-SG wurde im Mai 2012 als 100 %-iges Tochterunternehmen der FMS-WM gegründet und hat zum 1.10.2013 ihren operativen Betrieb aufgenommen. Seitdem erbringt die FMS-SG auf Grundlage des bestehenden Servicing-Vertrages umfassende Portfolioverwaltungsleistungen für die FMS-WM. Hierzu hat die FMS-SG unter anderem erfahrene Mitarbeiter der HRE-Gruppe übernommen, die bereits zuvor in der Portfolioverwaltung für die FMS-WM tätig waren. Die FMS-SG hat ihre Hauptniederlassung in Unterschleißheim bei München und betreibt Auslandsniederlassungen in London, Dublin und New York.
2.1. Geschäftsfelder der FMS-SG
Die FMS-SG ist derzeit in 3 Geschäftsfelder gegliedert:
— Asset Management: Überwachung, Betreuung, Entscheidungsvorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen für Engagements in gewerblichen Immobilienfinanzierungen, Infrastrukturfinanzierungen, Forderungen gegen öffentliche Stellen oder Staaten sowie strukturierte Wertpapiere und derivative Finanzinstrumente;
— Finance und Risk: Modellierung, Überwachung sowie Reporting aller Risiken, Führen der Hauptbücher sowie Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen für die FMS-WM, interne Risikosteuerung sowie Finanzbuchhaltung einschließlich Controlling für die FMS-SG;
— Operations: Abwicklung und Verbuchung von Finanzmarkt- und Darlehensgeschäften, Durchführung des Zahlungsverkehrs-, Management der IT-Leistungen sowie von Prozessen und Qualität, außerdem HR, Corporate Services, Legal und Compliance. Die bestehende IT-Plattform ist inkl. der gesamten Hardware, Rechenzentren, Application Management und Application Development an einen internationalen IT-Dienstleister ausgelagert.
2.2. Stärken und Kompetenzen der FMS-SG
Zu den besonderen Stärken und Kompetenzen der FMS-SG zählen:
— Umfassendes Know-how bei der wertmaximierenden Abwicklung von Abbauportfolien in einer Vielzahl von Asset-Klassen und bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen;
— Durchgängige Lieferfähigkeit entlang aller wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette im Finanzportfoliomanagement (Verkaufsentscheidungen, laufendes operatives Risiko-Monitoring, Administration von Portfoliobeständen und Financial Cash Flows, Risikoanalyse und -reporting, Marktdatenmanagement, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung);
— Hohe Effizienz: Die Kapazitäten für die Portfolioverwaltung wurden im Vergleich zu den vorherigen Dienstleistern bereits um ca. 25 % auf aktuell ca. 430 Planstellen reduziert;
— Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter mit globaler Portfolioabdeckung;
— Marktkenntnisse, -zugang und -präsenz an großen Finanzplätzen weltweit;
— Nutzung moderner Bewertungsmodelle und aktueller, flexibler und skalierbarer technologischer Plattformen;
— Erfahrenes Managementteam mit hoher Motivation zur Expansion;
— Expertise im Business Process Outsourcing komplexer und umfassender Portfolioverwaltungsdienstleistungen durch den Aufbau der FMS-SG, die durch Verlagerung und Zusammenführung von Funktionen unterschiedlichster Vorgängerorganisationen (insb. der HRE-Gruppe) und Dienstleister entstanden ist;
— Fähigkeit zur zeitnahen Aufnahme von Neugeschäft mit weiteren Kunden, die entsprechende Expertise im Zusammenhang mit komplexen Darlehens-/ Wertpapier- und Derivateportfolien (Core und Non-Core) suchen, etwa Private-Equity-Investoren, Versicherungen, Asset Manager oder Banken.
Die FMS-SG ist somit für die Bewirtschaftung internationaler komplexer Portfolien effizient und leistungsorientiert aufgestellt.
2.3. Human Resources
Zum 31.3.2014 waren von den insgesamt rd. 430 Planstellen der FMS-SG 349 mit 369 Voll- und Teilzeitstellen besetzt.
Die 3 Geschäftsfelder der FMS-SG sind derzeit mit folgenden Planstellen ausgestattet:
— Asset Management (rd. 190 Planstellen),
— Finance und Risk (rd. 100 Planstellen),
— Operations (rd. 140 Planstellen).
Bei der FMS-SG bestehen am Standort Unterschleißheim ein Betriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss, der aus Mitgliedern des Betriebsrats besteht. Es existieren Betriebsvereinbarungen und ein Sozialplan. Ein Teil der Arbeitsverhältnisse ist im Wege eines Betriebteilübergangs (Unterschleißheim) bzw. TUPE (UK/Irland) bzw. Personnel Transfer (USA) von der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) bzw. von der DEPFA Bank plc. (DEPFA) auf die FMS-SG übergegangen.
3. Finanzierung der FMS-SG
Die FMS-SG finanziert sich durch die Einnahmen aus dem Servicing-Vertrag mit der FMS-WM.
Darüber hinaus verfügt die FMS-SG über ein eingezahltes Stammkapital von aktuell 25 000 EUR. Des Weiteren hat die FMS-WM der FMS-SG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Aktuell ist durch die FMS-SG geplant, dieses Gesellschafterdarlehen durch die Verwendung der Jahresergebnisse der FMS-SG aus den Geschäftsjahren 2013 und 2014 zurückzuführen. Die FMS-SG geht gegenwärtig davon aus, dass das Gesellschafterdarlehen auf diese Weise in 2015 vollständig zurückgeführt sein wird.
4. Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag und erwartete finanzielle Garantien/Leistungsgarantien
Im Anteilskauf- und Abtretungsvertrag, der zwischen der FMS-WM und dem Erwerber abgeschlossen wird, wird der Kauf und die Abtretung der Geschäftsanteile an der FMS-SG geregelt werden.
Die FMS-WM erwartet, dass der Erwerber der FMS-SG für diese Gesellschaft finanzielle Garantien (Patronatserklärung) und/oder Leistungsgarantien bzw. Freistellungsverpflichtungen übernimmt. Die FMS-WM behält sich vor, Art und Reichweite dieser Regelungen zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen zu machen.
5. Der Servicing-Vertrag und das derzeit bewirtschaftete Portfolio
Die FMS-SG verwaltet als zentraler Dienstleister für die FMS-WM deren komplexes Portfolio aus Wertpapieren, Krediten und Derivaten. Die von der FMS-SG zu erbringenden Portfolioverwaltungsleistungen und deren Vergütung sind in einem langfristigen Servicing-Vertrag festgelegt. Der Servicing-Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Vertrag kann durch die FMS-WM erstmalig zum 31.12.2024 ordentlich gekündigt werden. Vorher sind einzelne ordentliche Teilkündigungen in beschränktem Umfang möglich. Die Details zur Laufzeit und ordentlichen Kündigung sowie außerordentlichen Teil-/Kündigungsrechten werden in der Angebotsphase in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
Die Leistungen der FMS-SG umfassen sämtliche unter Ziffer 2.1. dargestellten dargestellte Tätigkeiten der FMS-SG ohne die Tätigkeiten für deren Eigenbetrieb.
Im Rahmen der Privatisierung wird der Servicing-Vertrag erweitert werden. So werden in den Vertrag Leistungen einbezogen werden, die die FMS-WM bislang von anderen Dienstleistern direkt bezogen hat. Dies betrifft im Wesentlichen IT, Regulatorisches Meldewesen, Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung. Um diese Leistungen zu erbringen, wird die FMS-SG zum Teil Verträge, die bislang zwischen der FMS-WM und den Dienstleistern bestanden, von der FMS-WM übernehmen (vgl. dazu Ziffer 7.1). Zum Teil richtet sich die FMS-SG darauf ein, diese Leistungen zukünftig als Eigenleistungen für die FMS-WM zu erbringen.
Für Leistungen in vergleichbarem Umfang (inklusive erwähnter Subdienstleistungen) hat die FMS-WM für das vierte Quartal 2013 ca. 30 000 000 EUR aufgewendet.
Der Servicing-Vertrag wird zudem Vertrags-Optionen enthalten, die es der FMS-WM erlauben, durch einseitige Erklärung den Leistungsumfang der FMS-SG um insgesamt bis zu 10 % zu erhöhen.
Die FMS-WM beabsichtigt, die vom Servicing-Vertrag umfassten Leistungen nicht zu verhandeln. Sie behält sich jedoch vor, diese Leistungen und die diesbezügliche Vergütung gegebenenfalls in Teilen zum Gegenstand der Verhandlungen zu machen.
Das durch die FMS-SG betreute Portfolio hat einen Nominalwert von 119 Mrd. EUR (Stand: 31.12.2013) bei rund 1 860 Kreditnehmern, 17 Währungen und Kontrahenten in über 60 Ländern. Das Portfolio ist in 4 Cluster aufgeteilt (in Klammern jeweils der Anteil in Prozent des Gesamtportfolios):
— Public Sector: Überwiegend Darlehen an bzw. Wertpapiere von europäischen Ländern, Kommunen und öffentlichen Institutionen oder Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (50 %);
— Structured Products: Strukturierte Kreditinstrumente wie ABS, CMBS, RMBS oder CDOs sowie komplexe Zins-, Inflations- oder Kreditderivate (27 %);
— Commercial Real Estate: Gewerbliche Immobilienfinanzierungen, teilweise syndiziert und teilweise leistungsgestört bei weltweiter Verteilung der Beleihungsobjekte (11 %);
— Infrastructure: Im Wesentlichen Unternehmensfinanzierungen, Projektfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen und ein kleinerer Anteil asset-basierter Finanzierungen (12 %).
Die Fälligkeiten der Aktiva (EaD) verteilen sich auf folgende Laufzeitbänder (Stand 31.12.2013):
— bis Ende 2015: 20 Mrd. EUR,
— 2016 bis 2020: 23 Mrd. EUR,
— 2021 bis 2030: 24 Mrd. EUR,
— 2031 bis 2040: 39 Mrd. EUR,
— nach 2040: 32 Mrd. EUR.
6. Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG
Die FMS-WM beabsichtigt, die FMS-SG mit einer umfassenden Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG (Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung) auszustatten. In diesem Zusammenhang wird die FMS-SG initial mit Eigenkapital in Höhe von geschätzten ca. EUR 50 Mio. ausgestattet sein und hat die Eigenmittelanforderungen des KWG, insoweit dies für das Servicing notwendig ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit zu erfüllen. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf Antrag der FMS-SG und setzt den erfolgreichen Abschluss eines Erlaubnisverfahrens gemäß den Vorschriften des KWG voraus.
Die Übernahme des Eigenkapitals im Zuge des Erwerbs der FMS-SG bzw. die Aufbringung dieses Eigenkapitals bei Erteilung der Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG wird vom Erwerber erwartet.
7. Wesentliche Verträge der FMS-SG
7.1. Wesentliche Dienstleistungsverträge der FMS-SG
In Vorbereitung der Privatisierung wurde entschieden, wesentliche Dienstleistungsverträge der FMS-WM auf die FMS-SG zu übertragen. Hiervon sind insbesondere die folgenden Verträge umfasst:
IT: Die Bereitstellung, der Betrieb und die Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Infrastruktur und Applikationen für den Geschäftsbetrieb der FMS-WM sowie deren nationale und internationale Tochtergesellschaften wurden im Jahr 2012 an einen internationalen IT-Dienstleister vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2022 und ist Ende 2017 erstmals ordentlich kündbar, bei Leistung einer Abstandszahlung.
Regulatorisches Meldewesen: Die Leistungen im Zusammenhang mit dem regulatorischen Meldewesen der FMS-WM wurden im Jahr 2013 an einen Dienstleister vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2023 und ist Ende 2015 erstmalig ordentlich kündbar.
Die vorgenannten Leistungen werden Gegenstand des Servicing-Vertrages und in Zukunft durch die FMS-SG zu erbringen sein; derzeit ist die FMS-SG zur Erbringung der vorgenannten Leistungen an die bisherigen Drittdienstleister der FMS-WM als Subunternehmer gebunden. Leistungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und der Finanzbuchhaltung der FMS-WM werden ab 2015 ebenfalls Gegenstand des Servicing-Vertrages. Bis dahin werden sie durch einen Drittdienstleister der FMS-WM erbracht.
7.2. Versicherungsverträge
Die FMS-SG ist derzeit in einigen Bereichen über eine Gruppenversicherung der FMS-WM mitversichert. Dies betrifft insbesondere ein D&O-Versicherungsprogramm sowie Versicherungen für Haftpflicht, Sach- und Ertragsausfall, Gebäude und Elektronik. Mit Übertragung der Geschäftsanteile auf den erfolgreichen Bieter erlischt dieser Versicherungsschutz.
Der Servicing-Vertrag wird voraussichtlich eine Regelung enthalten, die die FMS-SG verpflichtet, insbesondere eine Haftpflicht- und eine Professional-Indemnity-Versicherung zu branchenüblichen Bedingungen und mit branchenüblicher Deckung aufrecht zu erhalten.
7.3. IT- und Marktdatenlizenzen
Für die Erbringung der Leistungen des Servicing-Vertrages nutzt die FMS-SG Software, Marktdaten, Entitlements und Abonnements („IT- und Marktdatenlizenzen“). Die FMS-SG verfügt über alle für das Servicing der FMS-WM erforderlichen Nutzungsrechte. Vertragspartei der Lizenzverträge ist teilweise die FMS-WM, sodass die Nutzungsrechte eine Beistellung für die Leistungen der FMS-SG unter dem Servicing-Vertrag darstellen; teilweise ist die FMS-SG selbst Vertragspartei. Für das Servicing der FMS-WM müssen also initial keine Lizenzen beschafft werden. Laufen Lizenzverträge nach Übernahme der Gesellschaftsanteile aus, ist die FMS-SG für erforderliche Nachlizensierungen verantwortlich. Die dafür voraussichtlich bei der FMS-SG entstehenden Kosten sind in der Vergütung für den Servicing-Vertrag berücksichtigt.
Je nach Gegenstand künftiger Dienstleistungen für Drittkunden kann die Beschaffung zusätzlicher Nutzungsrechte erforderlich werden.
8. Weitere wesentliche Rahmenbedingungen
Gegenwärtig bezieht die FMS-SG bestimmte Leistungen durch ihre Muttergesellschaft FMS-WM. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Bereiche Sourcing, Legal/Compliance, Interne Revision. Die FMS-WM wird diese Leistungen nach Übertragung der Anteile auf einen Erwerber nicht mehr für die FMS-SG erbringen. Ein Erwerber der FMS-SG muss demzufolge sicherstellen, dass die genannten Leistungen für die FMS-SG auch nach erfolgter Anteilsübertragung verfügbar sind.
9. Weitere Informationen zu den Unternehmen und dem zu bewirtschaftenden Portfolio
Nähere Informationen zur FMS-WM, zur FMS-SG sowie zum bewirtschafteten Portfolio stehen auch im Downloadcenter der FMS-WM unter www.fms-wm.de bzw. im Downloadcenter der FMS-SG unter www.fms-sg.de zum Abruf bereit. Auf die dort erhältlichen Informationen wird hiermit Bezug genommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-04-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-04-17 Auftragsbekanntmachung
2014-05-26 Ergänzende Angaben
2015-05-08 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2014-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bank- und Investmentdienstleistungen
Menge oder Umfang: Erwerb der FMS Wertmanagement Service GmbH (100 % der Geschäftsanteile).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bank- und Investmentdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: FMS Wertmanagement AöR
Postanschrift: Prinzregentenstraße 56
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.fms-wm.de 🌏
E-Mail: ausschreibung_privatisierung_sg@fms-wm.de 📧
Fax: +49 899547627892 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 078-136649
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 29-046647
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. 2) Vor Übersendung der Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen werden nur an die Bewerber versandt, die eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben. 3) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 2.6.2014, 14:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren zur Privatisierung der FMS Wertmanagement Service GmbH – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen. 4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden und/oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. 5) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Die Auftraggeberin wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. 6) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen. 7) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen. 8) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren insbesondere dann aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind, vgl. zur Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit § 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A. 9) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt. 10) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Eine nicht rechtsverbindliche englischsprachige Übersetzung der Beschreibung des Auftrags kann bei der Vergabestelle abgefordert werden (vgl. Ziff. I.1).
DAS Privatisierungsvorhaben:
1. Vergabegegenstand
Die FMS Wertmanagement AöR (FMS-WM) beabsichtigt, ihre Geschäftsanteile (100 %) an der FMS Wertmanagement Service GmbH (FMS-SG) im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens zu veräußern. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die Vollprivatisierung der FMS-SG. Mit der Privatisierung verfolgt die FMS-WM das Ziel, sich auf ihre Kernkompetenzen als Abwicklungsanstalt zu konzentrieren, während die FMS-SG die langfristig stabile und wirtschaftliche Betreuung des Portfolios sicherstellt. Die privatisierte FMS-SG wird Vertragspartner des bestehenden Servicing-Vertrages mit der FMS-WM bleiben und somit auch in Zukunft weite Teile der Portfolioverwaltung für die FMS-WM übernehmen. Die FMS-WM legt besonderen Wert darauf, dass Umfang, Qualität und Zuverlässigkeit der erbrachten Dienstleistungen weiterhin ihren hohen Anforderungen entsprechen.
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2. Die FMS Wertmanagement Service GmbH
Die FMS-SG wurde im Mai 2012 als 100 %-iges Tochterunternehmen der FMS-WM gegründet und hat zum 1.10.2013 ihren operativen Betrieb aufgenommen. Seitdem erbringt die FMS-SG auf Grundlage des bestehenden Servicing-Vertrages umfassende Portfolioverwaltungsleistungen für die FMS-WM. Hierzu hat die FMS-SG unter anderem erfahrene Mitarbeiter der HRE-Gruppe übernommen, die bereits zuvor in der Portfolioverwaltung für die FMS-WM tätig waren. Die FMS-SG hat ihre Hauptniederlassung in Unterschleißheim bei München und betreibt Auslandsniederlassungen in London, Dublin und New York.
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2.1. Geschäftsfelder der FMS-SG
Die FMS-SG ist derzeit in 3 Geschäftsfelder gegliedert:
— Asset Management: Überwachung, Betreuung, Entscheidungsvorbereitung und Umsetzung von Entscheidungen für Engagements in gewerblichen Immobilienfinanzierungen, Infrastrukturfinanzierungen, Forderungen gegen öffentliche Stellen oder Staaten sowie strukturierte Wertpapiere und derivative Finanzinstrumente;
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— Finance und Risk: Modellierung, Überwachung sowie Reporting aller Risiken, Führen der Hauptbücher sowie Erstellung von Jahres- und Zwischenabschlüssen für die FMS-WM, interne Risikosteuerung sowie Finanzbuchhaltung einschließlich Controlling für die FMS-SG;
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— Operations: Abwicklung und Verbuchung von Finanzmarkt- und Darlehensgeschäften, Durchführung des Zahlungsverkehrs-, Management der IT-Leistungen sowie von Prozessen und Qualität, außerdem HR, Corporate Services, Legal und Compliance. Die bestehende IT-Plattform ist inkl. der gesamten Hardware, Rechenzentren, Application Management und Application Development an einen internationalen IT-Dienstleister ausgelagert.
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2.2. Stärken und Kompetenzen der FMS-SG
Zu den besonderen Stärken und Kompetenzen der FMS-SG zählen:
— Umfassendes Know-how bei der wertmaximierenden Abwicklung von Abbauportfolien in einer Vielzahl von Asset-Klassen und bei der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Anforderungen;
— Durchgängige Lieferfähigkeit entlang aller wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette im Finanzportfoliomanagement (Verkaufsentscheidungen, laufendes operatives Risiko-Monitoring, Administration von Portfoliobeständen und Financial Cash Flows, Risikoanalyse und -reporting, Marktdatenmanagement, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung);
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— Hohe Effizienz: Die Kapazitäten für die Portfolioverwaltung wurden im Vergleich zu den vorherigen Dienstleistern bereits um ca. 25 % auf aktuell ca. 430 Planstellen reduziert;
— Qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter mit globaler Portfolioabdeckung;
— Marktkenntnisse, -zugang und -präsenz an großen Finanzplätzen weltweit;
— Nutzung moderner Bewertungsmodelle und aktueller, flexibler und skalierbarer technologischer Plattformen;
— Erfahrenes Managementteam mit hoher Motivation zur Expansion;
— Expertise im Business Process Outsourcing komplexer und umfassender Portfolioverwaltungsdienstleistungen durch den Aufbau der FMS-SG, die durch Verlagerung und Zusammenführung von Funktionen unterschiedlichster Vorgängerorganisationen (insb. der HRE-Gruppe) und Dienstleister entstanden ist;
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— Fähigkeit zur zeitnahen Aufnahme von Neugeschäft mit weiteren Kunden, die entsprechende Expertise im Zusammenhang mit komplexen Darlehens-/ Wertpapier- und Derivateportfolien (Core und Non-Core) suchen, etwa Private-Equity-Investoren, Versicherungen, Asset Manager oder Banken.
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Die FMS-SG ist somit für die Bewirtschaftung internationaler komplexer Portfolien effizient und leistungsorientiert aufgestellt.
2.3. Human Resources
Zum 31.3.2014 waren von den insgesamt rd. 430 Planstellen der FMS-SG 349 mit 369 Voll- und Teilzeitstellen besetzt.
Die 3 Geschäftsfelder der FMS-SG sind derzeit mit folgenden Planstellen ausgestattet:
— Asset Management (rd. 190 Planstellen),
— Finance und Risk (rd. 100 Planstellen),
— Operations (rd. 140 Planstellen).
Bei der FMS-SG bestehen am Standort Unterschleißheim ein Betriebsrat und ein Wirtschaftsausschuss, der aus Mitgliedern des Betriebsrats besteht. Es existieren Betriebsvereinbarungen und ein Sozialplan. Ein Teil der Arbeitsverhältnisse ist im Wege eines Betriebteilübergangs (Unterschleißheim) bzw. TUPE (UK/Irland) bzw. Personnel Transfer (USA) von der Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) bzw. von der DEPFA Bank plc. (DEPFA) auf die FMS-SG übergegangen.
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3. Finanzierung der FMS-SG
Die FMS-SG finanziert sich durch die Einnahmen aus dem Servicing-Vertrag mit der FMS-WM.
Darüber hinaus verfügt die FMS-SG über ein eingezahltes Stammkapital von aktuell 25 000 EUR. Des Weiteren hat die FMS-WM der FMS-SG ein Gesellschafterdarlehen gewährt. Aktuell ist durch die FMS-SG geplant, dieses Gesellschafterdarlehen durch die Verwendung der Jahresergebnisse der FMS-SG aus den Geschäftsjahren 2013 und 2014 zurückzuführen. Die FMS-SG geht gegenwärtig davon aus, dass das Gesellschafterdarlehen auf diese Weise in 2015 vollständig zurückgeführt sein wird.
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4. Der Anteilskauf- und Abtretungsvertrag und erwartete finanzielle Garantien/Leistungsgarantien
Im Anteilskauf- und Abtretungsvertrag, der zwischen der FMS-WM und dem Erwerber abgeschlossen wird, wird der Kauf und die Abtretung der Geschäftsanteile an der FMS-SG geregelt werden.
Die FMS-WM erwartet, dass der Erwerber der FMS-SG für diese Gesellschaft finanzielle Garantien (Patronatserklärung) und/oder Leistungsgarantien bzw. Freistellungsverpflichtungen übernimmt. Die FMS-WM behält sich vor, Art und Reichweite dieser Regelungen zum Gegenstand der Vertragsverhandlungen zu machen.
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5. Der Servicing-Vertrag und das derzeit bewirtschaftete Portfolio
Die FMS-SG verwaltet als zentraler Dienstleister für die FMS-WM deren komplexes Portfolio aus Wertpapieren, Krediten und Derivaten. Die von der FMS-SG zu erbringenden Portfolioverwaltungsleistungen und deren Vergütung sind in einem langfristigen Servicing-Vertrag festgelegt. Der Servicing-Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Vertrag kann durch die FMS-WM erstmalig zum 31.12.2024 ordentlich gekündigt werden. Vorher sind einzelne ordentliche Teilkündigungen in beschränktem Umfang möglich. Die Details zur Laufzeit und ordentlichen Kündigung sowie außerordentlichen Teil-/Kündigungsrechten werden in der Angebotsphase in den Vergabeunterlagen bekannt gegeben.
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Die Leistungen der FMS-SG umfassen sämtliche unter Ziffer 2.1. dargestellten dargestellte Tätigkeiten der FMS-SG ohne die Tätigkeiten für deren Eigenbetrieb.
Im Rahmen der Privatisierung wird der Servicing-Vertrag erweitert werden. So werden in den Vertrag Leistungen einbezogen werden, die die FMS-WM bislang von anderen Dienstleistern direkt bezogen hat. Dies betrifft im Wesentlichen IT, Regulatorisches Meldewesen, Jahresabschluss und Finanzbuchhaltung. Um diese Leistungen zu erbringen, wird die FMS-SG zum Teil Verträge, die bislang zwischen der FMS-WM und den Dienstleistern bestanden, von der FMS-WM übernehmen (vgl. dazu Ziffer 7.1). Zum Teil richtet sich die FMS-SG darauf ein, diese Leistungen zukünftig als Eigenleistungen für die FMS-WM zu erbringen.
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Für Leistungen in vergleichbarem Umfang (inklusive erwähnter Subdienstleistungen) hat die FMS-WM für das vierte Quartal 2013 ca. 30 000 000 EUR aufgewendet.
Der Servicing-Vertrag wird zudem Vertrags-Optionen enthalten, die es der FMS-WM erlauben, durch einseitige Erklärung den Leistungsumfang der FMS-SG um insgesamt bis zu 10 % zu erhöhen.
Die FMS-WM beabsichtigt, die vom Servicing-Vertrag umfassten Leistungen nicht zu verhandeln. Sie behält sich jedoch vor, diese Leistungen und die diesbezügliche Vergütung gegebenenfalls in Teilen zum Gegenstand der Verhandlungen zu machen.
Das durch die FMS-SG betreute Portfolio hat einen Nominalwert von 119 Mrd. EUR (Stand: 31.12.2013) bei rund 1 860 Kreditnehmern, 17 Währungen und Kontrahenten in über 60 Ländern. Das Portfolio ist in 4 Cluster aufgeteilt (in Klammern jeweils der Anteil in Prozent des Gesamtportfolios):
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— Public Sector: Überwiegend Darlehen an bzw. Wertpapiere von europäischen Ländern, Kommunen und öffentlichen Institutionen oder Unternehmen im Besitz der öffentlichen Hand (50 %);
— Structured Products: Strukturierte Kreditinstrumente wie ABS, CMBS, RMBS oder CDOs sowie komplexe Zins-, Inflations- oder Kreditderivate (27 %);
— Commercial Real Estate: Gewerbliche Immobilienfinanzierungen, teilweise syndiziert und teilweise leistungsgestört bei weltweiter Verteilung der Beleihungsobjekte (11 %);
— Infrastructure: Im Wesentlichen Unternehmensfinanzierungen, Projektfinanzierungen, Akquisitionsfinanzierungen und ein kleinerer Anteil asset-basierter Finanzierungen (12 %).
Die Fälligkeiten der Aktiva (EaD) verteilen sich auf folgende Laufzeitbänder (Stand 31.12.2013):
— bis Ende 2015: 20 Mrd. EUR,
— 2016 bis 2020: 23 Mrd. EUR,
— 2021 bis 2030: 24 Mrd. EUR,
— 2031 bis 2040: 39 Mrd. EUR,
— nach 2040: 32 Mrd. EUR.
6. Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs. 1 KWG
Die FMS-WM beabsichtigt, die FMS-SG mit einer umfassenden Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG (Anlageberatung, Anlagevermittlung, Abschlussvermittlung und Finanzportfolioverwaltung) auszustatten. In diesem Zusammenhang wird die FMS-SG initial mit Eigenkapital in Höhe von geschätzten ca. EUR 50 Mio. ausgestattet sein und hat die Eigenmittelanforderungen des KWG, insoweit dies für das Servicing notwendig ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit zu erfüllen. Die Erlaubniserteilung erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf Antrag der FMS-SG und setzt den erfolgreichen Abschluss eines Erlaubnisverfahrens gemäß den Vorschriften des KWG voraus.
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Die Übernahme des Eigenkapitals im Zuge des Erwerbs der FMS-SG bzw. die Aufbringung dieses Eigenkapitals bei Erteilung der Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG wird vom Erwerber erwartet.
7. Wesentliche Verträge der FMS-SG
7.1. Wesentliche Dienstleistungsverträge der FMS-SG
In Vorbereitung der Privatisierung wurde entschieden, wesentliche Dienstleistungsverträge der FMS-WM auf die FMS-SG zu übertragen. Hiervon sind insbesondere die folgenden Verträge umfasst:
IT: Die Bereitstellung, der Betrieb und die Betreuung und Weiterentwicklung von IT-Infrastruktur und Applikationen für den Geschäftsbetrieb der FMS-WM sowie deren nationale und internationale Tochtergesellschaften wurden im Jahr 2012 an einen internationalen IT-Dienstleister vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2022 und ist Ende 2017 erstmals ordentlich kündbar, bei Leistung einer Abstandszahlung.
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Regulatorisches Meldewesen: Die Leistungen im Zusammenhang mit dem regulatorischen Meldewesen der FMS-WM wurden im Jahr 2013 an einen Dienstleister vergeben. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2023 und ist Ende 2015 erstmalig ordentlich kündbar.
Die vorgenannten Leistungen werden Gegenstand des Servicing-Vertrages und in Zukunft durch die FMS-SG zu erbringen sein; derzeit ist die FMS-SG zur Erbringung der vorgenannten Leistungen an die bisherigen Drittdienstleister der FMS-WM als Subunternehmer gebunden. Leistungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und der Finanzbuchhaltung der FMS-WM werden ab 2015 ebenfalls Gegenstand des Servicing-Vertrages. Bis dahin werden sie durch einen Drittdienstleister der FMS-WM erbracht.
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7.2. Versicherungsverträge
Die FMS-SG ist derzeit in einigen Bereichen über eine Gruppenversicherung der FMS-WM mitversichert. Dies betrifft insbesondere ein D&O-Versicherungsprogramm sowie Versicherungen für Haftpflicht, Sach- und Ertragsausfall, Gebäude und Elektronik. Mit Übertragung der Geschäftsanteile auf den erfolgreichen Bieter erlischt dieser Versicherungsschutz.
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Der Servicing-Vertrag wird voraussichtlich eine Regelung enthalten, die die FMS-SG verpflichtet, insbesondere eine Haftpflicht- und eine Professional-Indemnity-Versicherung zu branchenüblichen Bedingungen und mit branchenüblicher Deckung aufrecht zu erhalten.
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7.3. IT- und Marktdatenlizenzen
Für die Erbringung der Leistungen des Servicing-Vertrages nutzt die FMS-SG Software, Marktdaten, Entitlements und Abonnements („IT- und Marktdatenlizenzen“). Die FMS-SG verfügt über alle für das Servicing der FMS-WM erforderlichen Nutzungsrechte. Vertragspartei der Lizenzverträge ist teilweise die FMS-WM, sodass die Nutzungsrechte eine Beistellung für die Leistungen der FMS-SG unter dem Servicing-Vertrag darstellen; teilweise ist die FMS-SG selbst Vertragspartei. Für das Servicing der FMS-WM müssen also initial keine Lizenzen beschafft werden. Laufen Lizenzverträge nach Übernahme der Gesellschaftsanteile aus, ist die FMS-SG für erforderliche Nachlizensierungen verantwortlich. Die dafür voraussichtlich bei der FMS-SG entstehenden Kosten sind in der Vergütung für den Servicing-Vertrag berücksichtigt.
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Je nach Gegenstand künftiger Dienstleistungen für Drittkunden kann die Beschaffung zusätzlicher Nutzungsrechte erforderlich werden.
8. Weitere wesentliche Rahmenbedingungen
Gegenwärtig bezieht die FMS-SG bestimmte Leistungen durch ihre Muttergesellschaft FMS-WM. Es handelt sich hierbei um Leistungen der Bereiche Sourcing, Legal/Compliance, Interne Revision. Die FMS-WM wird diese Leistungen nach Übertragung der Anteile auf einen Erwerber nicht mehr für die FMS-SG erbringen. Ein Erwerber der FMS-SG muss demzufolge sicherstellen, dass die genannten Leistungen für die FMS-SG auch nach erfolgter Anteilsübertragung verfügbar sind.
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9. Weitere Informationen zu den Unternehmen und dem zu bewirtschaftenden Portfolio
Nähere Informationen zur FMS-WM, zur FMS-SG sowie zum bewirtschafteten Portfolio stehen auch im Downloadcenter der FMS-WM unter www.fms-wm.de bzw. im Downloadcenter der FMS-SG unter www.fms-sg.de zum Abruf bereit. Auf die dort erhältlichen Informationen wird hiermit Bezug genommen.
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Beschreibung der Optionen: Siehe Vergabegegenstand.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Unterschleißheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise:
Für die unter Ziffer 1 bis 5 geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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Erklärungen, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet.
Eignungskriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft führt, sind mit dem Zusatz „Ausschlusskriterium“ gekennzeichnet.
Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise bleibt hiervon unberührt (vgl. hierzu unter Ziffer VI.3)).
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind nachfolgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise einzureichen:
1. Zwingend: Angaben zu dem Bewerber bzw. zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (ab 1.1.2014) oder eines vergleichbaren Dokuments des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist (informatorisch).
3. Zwingend: Eigenerklärung des Bewerbers, jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft und jedes Nachunternehmens zum Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Ausschlussgründe sowie zum Nichtvorliegen von Einträgen im Gewerbezentralregister oder einem vergleichbaren Register des Landes, in dem die betreffende natürliche bzw. juristische Person ansässig ist (Ausschlusskriterium).
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4. Zwingend: Erklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis und zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend).
5. Zwingend: Verpflichtungserklärung jedes Nachunternehmens und jedes sonstigen Unternehmens, dessen Leistungsfähigkeit und Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner eigenen Leistungsfähigkeit und Fachkunde bedient (soweit zutreffend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Jahresergebnis (Jahresüberschuss) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium).
2. Netto-Jahresumsatz (für Kreditinstitute: Netto-Jahreserträge) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium von mindestens 300 000 000 EUR und Bewertungskriterium bei Umsätzen über 300 000 000 EUR).
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3. Bilanzielles Eigenkapital (für Kreditinstitute: regulatorisches Eigenkapital) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bewertungskriterium).
4. Anzahl der jahresdurchschnittlich festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Bewertungskriterium).
5. Die Bestimmung der Kennzahlen „Jahresergebnis (Jahresüberschuss)“, „Netto-Jahresumsatz (für Kreditinstitute: Netto-Jahreserträge)“ und „Bilanzielles Eigenkapital (für Kreditinstitute: regulatorisches Eigenkapital)“ erfolgt anhand festgelegter Definitionen. Die Definitionen und die Wertung dieser Kennzahlen ergeben sich aus den Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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6. Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind zur Bestimmung der Kennzahlen der Ziffern 1 bis 3 nachfolgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise einzureichen:
6.1. Zwingend für Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die gesetzlich zur Veröffentlichung von Bilanzen verpflichtet sind: Vorlage von Kopien der testierten Bilanzen (einschließlich Erläuterung i. S. d. § 284 HGB) sowie der testierten Gewinn- und Verlustrechnungen (einschließlich Erläuterung i. S. d. § 284 HGB) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder von vergleichbaren Dokumenten des Landes, in dem der Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft ansässig ist, für die letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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6.2. Alternativ zu 6.1.:
Zwingend für Bewerber/Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die nicht freiwillig Angaben nach Ziffer 6.1. vorlegen und gesetzlich nicht zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet sind: Diese haben die Möglichkeit, die zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderliche Kennzahlen (gemäß Ziffer 1 bis 3 sowie zusätzliche Angaben zur Ermittlung der Kennzahlen gemäß Ziffer 5 und den Ausführungen in den Bewerberinformationen) einzeln auf Formblättern einzureichen. Die Richtigkeit dieser Angaben muss durch einen Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater schriftlich auf dem jeweiligen Formblatt bestätigt sein.
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Allgemeine Hinweise:
Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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Erklärungen, deren Nichtvorliegen zum Ausschluss des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft führt, sind als „zwingend“ gekennzeichnet.
Eignungskriterien, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betreffenden Bewerbers/der betreffenden Bewerbergemeinschaft führt, sind mit dem Zusatz „Ausschlusskriterium“ gekennzeichnet.
Fehlen wertungsrelevante Erklärungen (Angaben) oder Nachweise vollständig oder teilweise, die weder als zwingend, noch informatorisch gekennzeichnet sind, führt dies zu einer Bewertung des wertungsrelevanten Aspektes mit 0 Punkten.
Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Mindeststandards:
1. Positives Jahresergebnis (Jahresüberschuss) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in mindestens 2 der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium).
2. Netto-Jahresumsatz in Höhe von mindestens 300 000 000 EUR (für Kreditinstitute Netto-Jahreserträge) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in jedem der letzten 3 vor dem Ablauf der Teilnahmefrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Ausschlusskriterium).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Von dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft sind nachfolgende Erklärungen (Angaben) und Nachweise einzureichen:
1. Organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität
1.1 Eigentümerstruktur (informatorisch):
Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Eigentümerstruktur des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Beteiligungsverhältnisse des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft auf maximal 2 DIN A4 Seiten.
1.2 Unternehmensbeschreibung (informatorisch)
Funktionale Beschreibung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft inklusive Organisationschart, Standorten des Bewerbers/der Mitglieder Bewerbergemeinschaft inkl. Angabe der jeweiligen Anzahl an Mitarbeitern und Beschreibung der grundsätzlichen Kompetenzen sowie Unternehmenshistorie des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft auf maximal 3 DIN A4 Seiten.
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1.3 Standorte (Bewertungskriterium)
Angabe der Standorte des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Deutschland, Irland, Großbritannien und USA inkl. der Angabe der Anschrift des jeweiligen Standorts (soweit vorhanden).
1.4 Beteiligungsmanagement (Bewertungskriterium)
Beschreibung des Beteiligungsmanagements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft auf maximal 3 DIN A4 Seiten. Dabei sind die nachfolgenden Themen zu behandeln („wertungsrelevante Aspekte"):
— Übergreifende Leitlinien und Ziele des Beteiligungsmanagements,
— Strategisches Konzept zum Management von Beteiligungen,
— Operative Steuerungsmechanismen,
— Aufbau- und Ablauforganisation des Beteiligungsmanagements.
1.5 Qualitätsmanagement (Bewertungskriterium)
Beschreibung des Qualitätsmanagements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft auf maximal 3 DIN A4 Seiten. Dabei sind die nachfolgenden Themen zu behandeln („wertungsrelevante Aspekte“)
— Übergreifende Leitlinien und Ziele des Qualitätsmanagements,
— Strategisches Steuerungssystem (inkl. möglicher Kennzahlen),
— Aufbau- und Ablauforganisation des Qualitätsmanagements,
— Zertifizierungen.
1.6 Risikomanagement (Bewertungskriterium)
Beschreibung des Risikomanagements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft auf maximal 3 DIN A4 Seiten. Dabei sind die nachfolgenden Themen zu behandeln („wertungsrelevante Aspekte“):
— Übergreifende Leitlinien und Ziele des Risikomanagements,
— Aufbauorganisation des Risikomanagements,
— Ablauforganisation des Risikomanagements (inkl. Identifikation, Analyse/Bewertung, Steuerung/Überwachung, Mitigierung und Dokumentation/Reporting von Risiken).
2. Leitendes Personal
2.1 Leitendes Personal im Bereich Kauf/Übernahme von Unternehmen/Unternehmenseinheiten (Bewertungskriterium)
2.1.1 Gesamtverantwortung: Verbindliche Benennung eines Mitglieds des Senior Managements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, das die Transaktion, d. h. den Erwerb der Anteile an der FMS-SG sowie die anschließende Transition, gesamthaft verantwortet. Hierzu ist ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.1.2 Deal Team: Verbindliche Benennung eines Mitglieds des Managements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, das diesen bei den Verhandlungen mit der FMS-WM im Rahmen des Anteilserwerbs vertritt. Hierzu ist ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.1.3 Transition Team: Verbindliche Benennung eines Mitglieds des Managements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, das den Übergang der FMS-SG in die Unternehmensstrukturen des Erwerbers verantwortlich begleitet. Hierzu ist ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.2 Leitendes Personal im Bereich Business Process Optimization (Bewertungskriterium)
2.2.1 Gesamtverantwortung: Verbindliche Benennung eines Mitglieds des Senior Managements des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft, das potentielle Optimierungen von Geschäftsprozessen der FMS-SG gesamthaft verantwortet. Hierzu ist ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.2.2 Projektleitung: Verbindliche Benennung der zwei vorgesehenen Projektleiter/innen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die potentielle Optimierungen von Geschäftsprozessen der FMS-SG operativ verantworten. Hierzu ist jeweils ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.3 Leitendes Personal im Bereich Neugeschäftsentwicklung für Finanzdienstleistungen i.S.d. § 1 Abs. 1a KWG (Bewertungskriterium)
2.3.1 Gesamtverantwortung: Verbindliche Benennung eines Mitglieds des Senior Managements des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, das die potentielle Neugeschäftsentwicklung der FMS-SG im Bereich Finanzdienstleistungen gesamthaft verantwortet. Hierzu ist ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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2.3.2 Projektleitung: Verbindliche Benennung der zwei vorgesehenen Projektleiter/innen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, die die potentielle Neugeschäftsentwicklung der FMS-SG im Bereich Finanzdienstleistungen operativ verantworten. Hierzu ist jeweils ein Lebenslauf inklusive persönlicher Referenzen gemäß Formblatt einzureichen.
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3. Erfahrungen und Projektreferenzen
3.1 Referenzen im Bereich Kauf/Übernahme von Unternehmen/Unternehmenseinheiten (Bewertungskriterium):
Vorlage von Projektreferenzen mit erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (abgeschlossen oder laufend), in welchen der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft seine/ihre Erfahrungen im Bereich Kauf/Übernahme von Unternehmen/Unternehmenseinheiten (Transaktion) darstellt. Es werden lediglich die ersten fünf Referenzen zur Bewertung herangezogen, die oben genannte Anforderungen erfüllen.
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3.2 Referenzen im Bereich Business Process Optimization (Bewertungskriterium):
Vorlage von Projektreferenzen mit erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (abgeschlossen oder laufend), in welchen der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft seine/ihre Erfahrungen im Bereich Optimierung (d. h. Konzeption, Implementierung, Re-Engineering) von Geschäftsprozessen in der Finanzdienstleistungsbranche (Eigen- und/oder Fremdreferenz) darstellt. Es werden lediglich die ersten fünf Referenzen zur Bewertung herangezogen, die oben genannte Anforderungen erfüllen.
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3.3 Referenzen im Bereich Neugeschäftsentwicklung für Finanzdienstleistungen (Bewertungskriterium):
Vorlage von Projektreferenzen mit erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (abgeschlossen oder laufend), in welchen der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft seine/ihre Erfahrungen in der Entwicklung und dem Aufbau von Neugeschäft mit Kunden in der Finanzdienstleistungsbranche (Eigen- und/ oder Fremdreferenz) darstellt. Es werden lediglich die ersten fünf Referenzen zur Bewertung herangezogen, die oben genannte Anforderungen erfüllen.
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3.4 Referenzen im Bereich Erfüllung von Service-Verträgen (Bewertungskriterium):
Vorlage von Projektreferenzen mit erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (abgeschlossen oder laufend), in welchen der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft seine/ihre Erfahrungen hinsichtlich der Erfüllung von Service-Verträgen für Kunden aus der Finanzdienstleistungsbranche darstellt. Es werden lediglich die ersten fünf Referenzen zur Bewertung herangezogen, die oben genannte Anforderungen erfüllen.
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3.5 Referenzen im Bereich Öffentlicher Finanzsektor in Deutschland und Europa (Bewertungskriterium):
Vorlage von Projektreferenzen mit erbrachten Leistungen in den letzten drei Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist (abgeschlossen oder laufend), in welchen der Bewerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft seine/ihre Erfahrungen mit deutschen oder vergleichbaren europäischen Institutionen des öffentlichen Finanzsektors sowie Normen zur Regulierung des öffentlichen Finanzsektors darstellt. Es werden lediglich die ersten fünf Referenzen zur Bewertung herangezogen, die oben genannte Anforderungen erfüllen.
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Allgemeine Hinweise:
Für die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind Formblätter vorgegeben, welche zu verwenden und – soweit zutreffend – zusammen mit den darin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweisen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil der Bewerberinformationen, die bei der oben genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
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Fehlen wertungsrelevante Erklärungen (Angaben) oder Nachweise vollständig oder teilweise, die weder als zwingend, noch informatorisch gekennzeichnet sind, führt dies zu einer Bewertung des wertungsrelevanten Aspektes mit 0 Punkten. Bei Referenzen führt die Nichtangabe des Referenzunternehmens (Firma) zur Bewertung der gesamten Referenz mit 0 Punkten.
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Mit „informatorisch“ gekennzeichnete Erklärungen (Angaben) und Nachweise sind weder zwingend, noch haben sie eine Wertungsrelevanz für die Bewertung der Teilnahmeanträge.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine bestimmte Rechtsform als zwingend vorgegeben. Bietergemeinschaften übernehmen die Gesellschaftsanteile als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), §§ 705 ff. BGB. Zugelassen wird auch die Übernahme der Gesellschaftsanteile durch eine Projektgesellschaft, sofern die gesamtschuldnerische Haftung (§ 421 BGB) der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Projektgesellschaft gewährleistet ist.
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Soweit mehr als drei Bewerber die von der Auftraggeberin geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorgelegt haben und die in Abschnitt III.2) genannten Mindestanforderungen erfüllen, wird die Auftraggeberin die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien ermitteln:
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1. Kriterium: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 20 %):
1.1 Unterkriterium: Mitarbeiteranzahl (Gewichtung: 5 %);
1.2 Unterkriterium: Netto-Jahresumsatz (für Kreditinstitute: Netto-Ertrag) (Gewichtung: 7,5 %);
1.3 Unterkriterium: Bilanzielles Eigenkapital (für Kreditinstitute: Regulatorisches Eigenkapital) (Gewichtung: 7,5 %).
2. Kriterium: Technische Leistungsfähigkeit (Gewichtung: 80 %):
2.1 Unterkriterium: Organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Gewichtung: 20 %);
2.1.1 Unter-Unterkriterium: Standorte (Gewichtung: 5 %);
2.1.2 Unter-Unterkriterium: Beteiligungsmanagement (Gewichtung: 5 %);
2.1.3 Unter-Unterkriterium: Qualitätsmanagement (Gewichtung: 5 %);
2.1.4 Unter-Unterkriterium: Risikomanagement (Gewichtung: 5 %).
2.2 Unterkriterium: Leitendes Personal (Gewichtung: 20 %);
2.2.1 Unter-Unterkriterium: Leitendes Personal im Bereich Kauf/Übernahme von Unternehmensanteilen (Gewichtung: 4 %);
2.2.2 Unter-Unterkriterium: Leitendes Personal im Bereich Business Process Optimization (Gewichtung: 10 %);
2.2.3 Unter-Unterkriterium: Leitendes Personal im Bereich Neugeschäftsentwicklung für Finanzdienstleistungen (Gewichtung: 6 %).
2.3 Unterkriterium: Referenzen (Gewichtung: 40 %);
2.3.1 Unter-Unterkriterium: Referenzen im Bereich Kauf/Übernahme von Unternehmensanteilen (Gewichtung: 4 %);
2.3.2 Unter-Unterkriterium: Referenzen im Bereich Business Process Optimization (Gewichtung: 8 %);
2.3.3 Unter-Unterkriterium: Referenzen im Bereich Neugeschäftsentwicklung für Finanzdienstleistungen (Gewichtung: 6 %);
2.3.4 Unter-Unterkriterium: Referenzen im Bereich Erfüllung von Service-Verträgen (Gewichtung: 12 %);
2.3.5 Unter-Unterkriterium: Referenzen im Bereich Öffentlicher Finanzsektor in Deutschland und Europa (Gewichtung: 10 %).
Eine detaillierte Auswahlmatrix ist den Bewerberinformationen zu entnehmen, die bei der oben genannten Kontaktstelle abzufordern sind. Auf Grundlage dieser Auswahlkriterien wird eine Rangliste der Bewerber erstellt. Die danach bestplatzierten Bewerber (mindestens drei) werden anschließend zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jochen Fahrbach

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-11 📅
2014-02-18 📅
2014-02-20 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 29-046647
2014/S 34-055527
2014/S 36-059394
Zusätzliche Informationen
1) Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen abzurufen, die nähere Informationen zum Vergabegegenstand und zum geplanten Verfahrensablauf sowie die Formblätter für die Eignungsnachweise enthalten. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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2) Vor Übersendung der Bewerberinformationen erhalten die Bewerber eine Geheimhaltungsverpflichtung übersandt. Darin müssen sich die Bewerber verpflichten, die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich in Verbindung mit dem laufenden Vergabeverfahren zu nutzen. Auch die Nachunternehmer müssen sich entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Bewerberinformation mit den weiteren Bewerberunterlagen werden nur an die Bewerber versandt, die eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
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3) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 2.6.2014, 14:00 Uhr schriftlich und unterschrieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Teilnahmeantrag im Vergabeverfahren zur Privatisierung der FMS Wertmanagement Service GmbH – Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden zwingend ausgeschlossen.
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4) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, die betroffenen Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Teilnahmeanträge nicht ordnungsgemäß vorliegen und zwar auch bei fehlenden und/oder widersprüchlichen Angaben auf Formblättern. Zur Wahrung der Teilnahmefrist genügt die Einreichung einer Kopie des Teilnahmeantrags; allerdings muss das Original in diesem Falle unverzüglich nachgereicht werden. Die Aufforderung, Unterlagen nachzureichen, erfolgt nur bei fristgerecht abgegebenen Teilnahmeanträgen. Steht die Eignung eines Bewerbers aufgrund der der FMS-WM bei Ablauf der Nachforderungsfrist vorliegenden Unterlagen nicht fest, wird der Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung der Auftraggeberin für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer schuldhaft versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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5) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber beruft. Die Auftraggeberin wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung.
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6) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass die mehrfache Beteiligung eines Bewerbers an dieser Ausschreibung, insbesondere als Alleinbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder als Alleinbewerber und als Nachunternehmen oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und als Nachunternehmen, grundsätzlich nicht zugelassen wird. Eine Mehrfachbeteiligung führt daher in der Regel zum Ausschluss der betroffenen Bewerber, es sei denn, die Bewerber können die Wahrung des Geheimwettbewerbs zweifelsfrei nachweisen.
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7) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich darauf hinzuweisen.
8) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Ausschreibungsverfahren insbesondere dann aufzuheben, wenn die erforderlichen Gremienentscheidungen (Genehmigung des Verwaltungsrats der FMS-WM) nicht vorliegen, die Zustimmung einzubindender staatlicher Stellen nicht erfolgt oder die eingegangenen Angebote unwirtschaftlich sind, vgl. zur Aufhebung wegen Unwirtschaftlichkeit § 20 EG Abs. 1 lit. c) VOL/A.
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9) Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
10) Unternehmen aus Staaten, in denen die geforderten Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht erteilt werden können, haben gleichwertige Erklärungen (Angaben) und Nachweise vorzulegen. Soweit Erklärungen (Angaben) und Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht unverzüglich gerügt hat. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung, der Bewerberinformationen oder Teilnahmeantragsunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Teilt die Auftraggeberin mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Quelle: OJS 2014/S 078-136649 (2014-04-17)
Ergänzende Angaben (2014-05-26)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 104-182901
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 78-136649
ABl. S-Ausgabe: 104
Quelle: OJS 2014/S 104-182901 (2014-05-26)
Ergänzende Angaben (2015-05-08)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 092-165552
ABl. S-Ausgabe: 92
Quelle: OJS 2015/S 092-165552 (2015-05-08)