Verbindungsstraße Nördliches Ringgebiet Braunschweig

Stadt Braunschweig

Die Stadt Braunschweig plant derzeit ein ca. 20 ha umfassendes neues innerstädtisches Wohngebiet. Zur Erschließung dieses Gebietes wird eine neue innerstädtische Hauptverkehrsstraße von ca. 1,5 km Länge benötigt, deren umfassende Planung Inhalt dieses Auftrages sein soll. Für den Bau der Straße ist ein Planfeststellungsverfahen notwendig, dessen Bearbeitung ebenfalls Bestandteil dieser Aufgabe ist. Neben der Planung der Verkehrsanlagen nach §§ 45 ff. HOAI sind daher auch die Gutachten für Flora und Fauna sowie Schall und Erschütterungen zu bearbeiten.
Die Kernaufgabe besteht in der Planung und Rechtsetzung der innerstädtischen Hauptverkehrsstraße einer Länge von ca. 1,5 km. Die Straße ist noch nicht existent.
Es ist eine rechtssichere Betrachtung aller sinnvollerweise infrage kommenden Trassenvarianten vorzunehmen. Es wird Grunderwerb erforderlich werden.
Die Vorzugsvariante ist so zu dokumentieren und zu begründen, dass auf dieser Basis eine Grundsatzbeschlussfassung der Gremien der Stadt Braunschweig möglich ist. Es wird vom AN fachliche Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit erwartet.
Bei der hierfür erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung wird die maßgebliche Unterstützung durch den AN vorausgesetzt. Die auftretenden planerischen Probleme sollen vom AN gelöst werden. Der städtische Projektleiter (Dipl.-Ing.) unterstützt hierbei.
Auf Basis des Grundsatzbeschlusses der Gremien der Stadt Braunschweig sind Planfeststellungsunterlagen zu erarbeiten und das Planfeststellungsverfahren ist fachlich zu begleiten. Die Planfeststellungsbehörde ist die Stadt Braunschweig. Besonderer Wert wird auf die rechtssichere Bewältigung aller Aspekte des Umweltrechtes und der Eingriffsthematik gelegt.
Es wird erwartet, dass der Themenkomplex Schall und Erschütterung genauso sorgfältig bearbeitet wird wie die Aspekte von Fauna und Flora. Das Vorhandensein seltener Tierarten ist bekannt. Es wird angeregt, sich ggfs. der Mitarbeit von in diesem Bereich qualifizierten Fachbüros zu bedienen.
Es ist beabsichtigt, den Auftragnehmer mit den Planungsleistungen LPH 1 bis 4 gem. § 47 HOAI sowie den notwendigen Gutachten Schall & Erschütterung sowie Flora & Fauna zum Planfeststellungsverfahren zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht.
Nach der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses sollen die weiteren Leistungsphasen 5 bis 8 gem § 47 der HOAI erbracht werden. Eine ergänzende Beauftragung weiterer Büros durch die Stadt mit Teilaufgaben ist nicht gewünscht und nicht beabsichtigt. Erwartet wird eine vollständige Aufgabenerledigung mit nur einem Ansprechpartner für die Stadt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungen stufenweise zu vergeben. Ein Anspruch auf die Beauftragung sämtlicher Leistungsphasen besteht nicht.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-12-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-11.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-11-11 Auftragsbekanntmachung
2015-07-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge