Der Auftragnehmer versendet die von der Pressestelle der KfW Bankengruppe bereitgestellten Pressemitteilungen. Er stellt dazu die technische (passwortgeschütztes Onlineportal) und personelle Infrastruktur (ein Key Account Manager als fester Ansprechpartner sowie eine geeignete Anzahl an Redakteuren) bereit, damit Pressemitteilungen an alle relevanten Medien in Deutschland/EU-weit/weltweit verschickt werden können. Die Pressemitteilungen werden in den überwiegenden Fällen zeitgleich in einer deutschen und einer fertig übersetzten englischen Fassung an unterschiedliche Verteiler verschickt. Vereinzelt kann dies auch in anderen Sprachen (z. B. spanisch, russisch) vorkommen. Es kann sich um rund 300 Aussendungen von Pressemitteilungen pro Jahr handeln (deutsch- und englischsprachig; ggf. noch in einer dritten Sprache). Der Auftrag schließt die technische Möglichkeit für das Versenden von Anlagen wie Grafikdateien (min. Größe: DIN A5 bei 300 dpi), Audio- und Videodateien ein. Unterstützt werden sollen gängige Dateiformate wie PDF, JPG, MP3, MOV/MP4. Die Aussendung besteht aus Text und optionalen Hyperlinks.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974311833📞
Fax: +49 6974312944 📠
Information zur Nutzung der Vergabeplattform:
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Frist zur Beantwortung von Bieterfragen:
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.9.2014 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Nachunternehmer/Leistungsfähigkeit:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmenerst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärungvon Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Frist zur Beantwortung von Bieterfragen:
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.9.2014 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Nachunternehmer/Leistungsfähigkeit:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmenerst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärungvon Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer versendet die von der Pressestelle der KfW Bankengruppe bereitgestellten Pressemitteilungen. Er stellt dazu die technische (passwortgeschütztes Onlineportal) und personelle Infrastruktur (ein Key Account Manager als fester Ansprechpartner sowie eine geeignete Anzahl an Redakteuren) bereit, damit Pressemitteilungen an alle relevanten Medien in Deutschland/EU-weit/weltweit verschickt werden können. Die Pressemitteilungen werden in den überwiegenden Fällen zeitgleich in einer deutschen und einer fertig übersetzten englischen Fassung an unterschiedliche Verteiler verschickt. Vereinzelt kann dies auch in anderen Sprachen (z. B. spanisch, russisch) vorkommen. Es kann sich um rund 300 Aussendungen von Pressemitteilungen pro Jahr handeln (deutsch- und englischsprachig; ggf. noch in einer dritten Sprache).
Der Auftragnehmer versendet die von der Pressestelle der KfW Bankengruppe bereitgestellten Pressemitteilungen. Er stellt dazu die technische (passwortgeschütztes Onlineportal) und personelle Infrastruktur (ein Key Account Manager als fester Ansprechpartner sowie eine geeignete Anzahl an Redakteuren) bereit, damit Pressemitteilungen an alle relevanten Medien in Deutschland/EU-weit/weltweit verschickt werden können. Die Pressemitteilungen werden in den überwiegenden Fällen zeitgleich in einer deutschen und einer fertig übersetzten englischen Fassung an unterschiedliche Verteiler verschickt. Vereinzelt kann dies auch in anderen Sprachen (z. B. spanisch, russisch) vorkommen. Es kann sich um rund 300 Aussendungen von Pressemitteilungen pro Jahr handeln (deutsch- und englischsprachig; ggf. noch in einer dritten Sprache).
Der Auftrag schließt die technische Möglichkeit für das Versenden von Anlagen wie Grafikdateien (min. Größe: DIN A5 bei 300 dpi), Audio- und Videodateien ein. Unterstützt werden sollen gängige Dateiformate wie PDF, JPG, MP3, MOV/MP4. Die Aussendung besteht aus Text und optionalen Hyperlinks.
Der Auftrag schließt die technische Möglichkeit für das Versenden von Anlagen wie Grafikdateien (min. Größe: DIN A5 bei 300 dpi), Audio- und Videodateien ein. Unterstützt werden sollen gängige Dateiformate wie PDF, JPG, MP3, MOV/MP4. Die Aussendung besteht aus Text und optionalen Hyperlinks.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten und kann durch zweimalige Verlängerungsoption von je einem Jahr, auf eine Gesamtlaufleistung von max. 48 Monaten verlängert werden.
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: KfW_VK-2014-0001-Wbf, VSt. 127/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorzulegen, sofern er eintragungspflichtig ist.
Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe, dass:
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, erfüllt, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z. B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter und
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge,
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht und, dass die dort den genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen.
— er in seinem Einflussbereich und soweit die nachfolgenden Vorgaben in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden.
a. den Schutz der international anerkannten Menschenrechte,
b. die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen 138, 182) und
c. die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen 29, 105) unterstützt und achtet.
Weitere dem Angebot beizufügende Unterlagen:
— Der Bieter hat ein Datenschutzkonzept -/Datensicherheitskonzept, welches insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Daten im Einzelnen beschreibt mit dem Angebot separat einzureichen.
— Der Bieter hat ein Datenschutzkonzept -/Datensicherheitskonzept, welches insbesondere die in § 9 BDSG und der Anlage zu § 9 BDSG vorgesehenen, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zum Schutz der Daten im Einzelnen beschreibt mit dem Angebot separat einzureichen.
Bitte beachten Sie hierzu die Vergabeunterlagen Teil B, Anlage Nr. 6 zum Datenschutz und zur Datensicherheit im Auftragsverhältnis. Die Anlage Nr. 6, Teil B der Vergabeunterlagen ist vom Bieter voll umfänglich mit Abgabe des Angebotes anzuerkennen (siehe Teil B, Nr. 1.1 der Vergabeunterlagen).
Bitte beachten Sie hierzu die Vergabeunterlagen Teil B, Anlage Nr. 6 zum Datenschutz und zur Datensicherheit im Auftragsverhältnis. Die Anlage Nr. 6, Teil B der Vergabeunterlagen ist vom Bieter voll umfänglich mit Abgabe des Angebotes anzuerkennen (siehe Teil B, Nr. 1.1 der Vergabeunterlagen).
— Sofern der Bieter den gesetzlichen Anforderungen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gem. § 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegt, hat er hier seine/n Datenschutzbeauftragte/n namentlich als Ansprechpartner/in zu benennen.
— Der Bieter hat die den Vergabeunterlagen beigefügte Vertraulichkeits- und Geheimhaltungserklärung (Teil B, Anlage Nr. 7 der Vergabeunterlagen) dem Angebot unterzeichnet beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung zum (ggf. testierten) Nettojahresgesamtumsatz für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2011-2013),
— Eigenerklärung zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2011-2013) und
— Eigenerklärung bzw. Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen in Teil C (Vertragsbedingungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Kurzdarstellung des Unternehmens.
Mindeststandards:
— Einrichtung eines Gastzugang zum ausgeschriebenen Onlineportal,
— Angabe von mindestens 3 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2011 liegt.
— Angabe von mindestens 3 Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und die der Bieter jeweils als verantwortliches Unternehmen erbracht hat und deren Abschluss nicht vor dem Jahr 2011 liegt.
Hierzu sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
— Aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistung,
— Auftraggeber mit Adresse,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Leistungsvolumen der erbrachten Leistung: in EUR netto,
— Zeitraum der Leistungserbringung der erbrachten Leistung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gamäß den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen (vgl. § 6 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben. Hierzu ist das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Teil B Anlage 1 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen.
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat den Teil B Bietererklärung der Vergabeunterlagen vollständig auszufüllen und die betreffenden Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Des Weiteren hat jedes weitere Mitglied der Bietergemeinschaft die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit gesondert vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt „Erklärungen und Nachweise über die Eignung der Mitglieder der Bietergemeinschaft“ (Teil B Anlage 2 der Vergabeunterlagen) zu benutzen und vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft im Original zu unterzeichnen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Mitgliedern eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen ist.
Die Bietergemeinschaft erklärt,
— dass im Fall der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird;
— aus welchen Mitgliedern sie besteht;
— wer der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-02 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Frank Weber
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
Name: KfW
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfehlen wir das AI-Bietercockpit (Download über die Vergabeplattform der KfW unter http://vergabe.kfw.de) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der Sie Ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können.
Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits richten Sie bitte an unseren Plattformbetreiber, die AdministrationIntelligence AG (Hotline +49 9318806144).
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren sollen über die Vergabeplattform der KfW (http://vergabe.kfw.de) erfolgen. Bitte nutzen Sie hierzu das AI-Bietercockpit (vgl. Ziffer 4). Sofern Sie das AI-Bietercockpit nicht nutzen können, sind Fragen und Hinweise in Textform, vorzugsweise per E-Mail an die unter Abschnitt I.1) genannte Adresse zu richten.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Die KfW wird die Fragen und Antworten aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung allen interessierten Unternehmen anonymisiert und gleichzeitig über die Vergabeplattform der KfW zur Verfügung stellen. Das auf der Vergabeplattform registrierte interessierte Unternehmen wird mittels einer E-Mail hierüber informiert.
Frist zur Beantwortung von Bieterfragen:
Fragen und Hinweise, die nicht bis zum 19.9.2014 eingegangen sind, werden ggf. nicht vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet bzw. nicht berücksichtigt. Mündliche oder in anderer Form gestellte Fragen werden nicht beantwortet.
Nachunternehmer/Leistungsfähigkeit:
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Wenn der Bieter beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er die Art und den Umfang dieser Leistungen in seinem Angebot angeben. Die Benennung von Art und Umfang der Leistungen soll in den Vergabeunterlagen in Teil B Ziffer 3 erfolgen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmenerst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.
Die Namen der Nachunternehmen sind nur auf Verlangen der KfW anzugeben. Ferner hat der Bieter auf Verlangen der KfW die Eignung der Nachunternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, nachzuweisen. Die KfW wird die Angabe der Namen und den Nachweis der Eignung der Nachunternehmenerst dann verlangen, wenn der Bieter ernsthaft für die Erteilung des Zuschlags in Frage kommt. In diesem Fall sind die verlangten Informationen innerhalb einer von der KfW zu bestimmenden Frist – die ggf. nur wenige Tagebeträgt – einzureichen.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärungvon Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Wenn sich der Bieter zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), hat er bereits in seinem Angebot die Namen dieser Unternehmen anzugeben und den Nachweis zu führen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen; dies gilt auch in Bezug auf solche Unternehmen, die mit dem Bieter in einem Konzern verbunden sind. Hierzu ist das Formblatt „Verpflichtungserklärung“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 3) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen sowie die Eignung dieser Unternehmen nachzuweisen. Hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärungvon Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bieter zum Nachweis seiner Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/A verweist“ (Vergabeunterlagen: Teil B Anlage 4) zu benutzen und vom Unternehmen zu unterzeichnen. Jedes dieser Unternehmen hat die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit müssen nicht zwingend vollständig von allen Unternehmen eingereicht werden; es reicht aus, wenn die Fachkunde und Leistungsfähigkeit vom Bieter und den Unternehmen zusammen nachgewiesen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber und/oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
Quelle: OJS 2014/S 162-290594 (2014-08-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-10-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge