Verfüllung des südlichen Hafenbeckens Steinwerder Hafen (Erd- und Wasserbau) / Bauüberwachungsleistung mit örtlicher Bauüberwachung; Kostenkontrolle, Prüfen von Nachträgen

HPA Hamburg Port Authority AöR

Die Gesamtmaßnahme ist untergliedert in den Erd- und Wasserbau zur Verfüllung und Aufhöhung des südlichen Hafenbeckens, den Bau einer rückverankerten Uferwand als nördlicher Abschluss der aufgehöhten Fläche und den Bau von Entwässerungsanlagen in der bzw. für die aufgehöhte Fläche. Diese Leistungen überschneiden sich z. T. zeitlich und räumlich.
Der Teilnahmewettbewerb bezieht sich nur auf die Teilmaßnahmen zum Erd- und Wasserbau. Der Bau der rückverankerten Uferwand und die Herstellung der endgültigen Oberflächenentwässerung sind nicht Bestandteil dieses Teilnahmewettbewerbes.
Wesentliche und zu überwachende Bestandteile werden u. a. sein:
— Ausbau von Schlick (Nassbaggerung) im Bereich einer herzustellenden Überlaufschwelle, z. T. hoch belastet, sowie Zuführung einer fachgerechten Entsorgung,
— Ausbau von ca. 80 000 m³ Sand aus HPA-Sandgewinnungsfeldern im Elbstrom und Transport in den Steinwerder Hafen auf dem Wasserweg zum Einbau in die Überlaufschwelle und zur späteren Verrieselung (fachtechnische Aushubüberwachung),
— Herstellen einer Überlaufschwelle im Ablaufbereich,
— Ausbau von Schlick aus hochbelasteten Teilbereichen des zu verfüllenden Hafenbeckens (Hot Spots) im Nassbaggerverfahren und Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung,
— Sandeinbau auf liegendem Schlick im Verrieselungsverfahren in 3 Lagen mit einer Gesamtstärke von ca. 2 m im Unterwasserbereich unter Einhaltung vorgegebener Lagenstärken,
— Verklappen von Böden im Unterwasserbereich (im Nachgang zur Verrieselung),
— Aufnahme von zuvor verklappten Boden Unterwasser und Trockeneinbau gemäß der planerischen Vorgaben,
— Rückbauarbeiten, z. B. Kranbahn, Kaiplatte, Dalben etc.,
— Baubegleitende Kampfmittelsondierung und –räumung im Uferbereich,
— Herstellung einer bauzeitlichen Entwässerung,
— Einbau von Vertikaldränagen zur Konsolidierungsbeschleunigung,
— Herstellung einer temporären Abschlussböschung,
— Profilierung einer Überhöhung in 2 Schritten,
— Umsetzen der Überhöhung.
Die örtliche Bauüberwachung Erd- und Wasserbau umfasst u. a. die Mitwirkung bei der Koordination der Bodenanlieferungen, die Annahmekontrolle der gelieferten Böden, die Einweisung der Klappschuten zum Entladen und die (Einbau-) Dokumentation für die Maßnahme „Umstrukturierung Steinwerder Hafen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauaufsicht
Menge oder Umfang: Siehe Punkt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauaufsicht 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg-port-authority.de 🌏
E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de 📧
Telefon: +49 40428472272 📞
Fax: +49 40428472305 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 058-098222
ABl. S-Ausgabe: 58
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung. Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb. Die zu erbringende Leistung ist unter Pkt. II.1.5) grob beschrieben. Unter http://www.hamburg-port-authority.de ist im Bereich „Für Hafenkunden“ und dort unter „Ausschreibungen/Teilnahmewettbewerbe“ ein Bewerbungsformblatt für diesen Teilnahmewettbewerb abzurufen. Dieses Formblatt beschreibt die für den Teilnahmeantrag zwingend einzuhaltene Form. Das ausgefüllte Bewerbungsformblatt ist mit den Teilnahmeunterlagen abzugeben. Das Bewerbungsformblatt dient der Zusammenfassung der Bewerbungsunterlagen und vereinfacht die Auswertung für den AG. Die Nicht-Vorlage des Bewerbungsformblatts zum Eröffnungstermin des Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Andere schriftliche Unterlagen werden in dieser Phase nicht zur Verfügung gestellt. Die Teilnahmeanträge haben die unter III.2) aufgeführten Inhalte in der vorgegebenen Struktur (siehe Bewerbungsformblatt) aufzuweisen. Die Teilnahmeanträge sind als solche zu kennzeichnen und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Es sind nur Teilnahmeanträge zugelassen, die dem Verhandlungsleiter zum Eröffnungstermin vorliegen. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Die Umstände hat der Bewerber unaufgefordert und unverzüglich darzulegen und nachzuweisen. Bewerbergemeinschaften: 1. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. In dem Teilnahmeantrag ist ein zentraler Ansprechpartner anzugeben, der bevollmächtigt ist, die Bewerbergemeinschaft und später im Fall der Auswahl für das Verhandlungsverfahren auch die Bietergemeinschaft zu vertreten. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (Kopie ausreichend). 2. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind in dem Teilnahmeantrag vollständig zu benennen. Die Anforderungen aus Pkt. III.2) Teilnahmebedingungen müssen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft durch Abgabe von entsprechenden Erklärungen bzw. Nachweisen der jeweiligen Mitglieder erfüllt werden. Das Bewerbungsformblatt ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben, nicht jedoch für Nachunternehmer. 3. Schließen sich mehrere Bewerber zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, so ist zu gewährleisten, dass kein Bewerber Mitglied in mehr als einer Bewerbergemeinschaft ist. Ist ein Bewerber Mitglied in mehreren Bewerbergemeinschaften,so werden diese Bewerbergemeinschaften zwingend vom Teilnahmeverfahren ausgeschlossen. Nachunternehmer: 1. Der Bewerber hat in dem Teilnahmeantrag auch die Dritten, insbesondere Nachunternehmer, anzugeben, deren Kapazitäten er sich im Fall der Beauftragung bedienen will. Der Bewerber hat insoweit weiter darzulegen, welche Kapazitäten der Dritten genutzt werden sollen, dass sie die Eignungsanforderungen gemäß Pkt. III.2.3) Teilnahmebedingungen (anhand entsprechender Referenzen) erfüllen und z. B. durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass dem Bewerber diese Kapazitäten zum Zeitpunkt der Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehen werden. 2. Abgabe der Erklärung, dass die vorgesehenen Nachunternehmer in diesem Vergabeverfahren ausschließlich für den Bewerber eingesetzt werden sollen und nicht für andere Bewerber. Kann diese Erklärung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes nicht abgegeben werden, so ist dies in den Bewerbungsunterlagen zu dokumentieren. Sollte die Auswahl der Bewerber für das weitere Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zu einer Mehrfachbeteiligung von Unterauftragnehmern führen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss unter dem Gesichtspunkt einer Wettbewerbsbeeinflussung geboten ist. Hierzu wird dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt, darzulegen wie mögliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen in Folge einer Mehrfachbeteiligung eines oder mehrerer Nachunternehmer durch Maßnahmen des Bewerbers bzw. des/der Nachunternehmer verhindert werden sollen. Bewertung der Bewerber: Im Teilnahmewettbewerb werden nur Bewerber berücksichtigt, welche die unter Pkt. III.2) angegebenen Teilnahmebedingungen erfüllen und die unter Pkt. VI.3) beschriebene Form (Bewerbungsformblatt) einhalten. Ausländische Bewerber/Unternehmen haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes gem. Pkt. III.2) vorzulegen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand von folgenden Kriterien: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers ca. 16 % (gem. Pkt. III.2.2)). 2. Fachliche Eignung des Bewerbers ca. 80 % (Personelle Leistungsfähigkeit und technische Ausstattung, Referenzen für die Kompetenzbereiche gem. Pkt. III.2.3)). 3. Gesamteindruck des Teilnahmeantrages ca. 4 %. Punkteverteilung In Summe ergibt sich eine Maximalpunktzahl von 100 Punkten. Für den Verbleib im Teilnehmerwettbewerb müssen mindestens 34 Punkte erreicht werden. Teilnehmer, die nicht in jedem genannten Aufgabenbereich wenigstens die genannten Mindestpunkte erreichen, werden nicht berücksichtigt. Punkteverteilung der Mindestpunkte: Fachkunde ÖBÜ Erd- und Wasserbau: Mindestens 22 Punkte (maximal 36 Punkte) Koordinatorentätigkeit Mindestens 4 Punkte (maximal 8 Punkte) Aushubüberwachung Mindestens 4 Punkte (maximal 8 Punkte) Nachtragsmanagement Mindestens 4 Punkte (maximal 8 Punkte) Mindestsumme 34 (von maximal 64 Punkten). Für den Verbleib im Teilnehmerwettbewerb müssen mindestens 34 Punkte erreicht werden. Die am besten geeigneten Bewerber (maximal 4) erhalten nach Auswertung der Teilnahmeanträge detaillierte Ausschreibungsunterlagen und werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die anderen Bewerber erhalten eine entsprechende Information über die Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren. Sollten sich aus Sicht des Bewerbers Nachfragen ergeben, sind diese ausschließlich schriftlich (unter Angabe der unter Pkt. IV 3.1) genannten Vergabenummer) per Fax oder E-Mail, bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang des Teilnahmeantrags an folgende Adresse zu richten: Hamburg Port Authority AöR Brooktorkai 1 Zentraler Einkauf 20457 Hamburg Fax: +49 40428472612 E-Mail: zentralereinkauf@hpa.hamburg.de Fragen, die während des laufenden Verfahrens gestellt und beantwortet werden, sind ausschließlich unter http://www.hamburg-port-authority.de veröffentlicht. Der Bewerber hat eigenverantwortlich und regelmäßig die Informationen abzurufen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 12
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtmaßnahme ist untergliedert in den Erd- und Wasserbau zur Verfüllung und Aufhöhung des südlichen Hafenbeckens, den Bau einer rückverankerten Uferwand als nördlicher Abschluss der aufgehöhten Fläche und den Bau von Entwässerungsanlagen in der bzw. für die aufgehöhte Fläche. Diese Leistungen überschneiden sich z. T. zeitlich und räumlich.
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Der Teilnahmewettbewerb bezieht sich nur auf die Teilmaßnahmen zum Erd- und Wasserbau. Der Bau der rückverankerten Uferwand und die Herstellung der endgültigen Oberflächenentwässerung sind nicht Bestandteil dieses Teilnahmewettbewerbes.
Wesentliche und zu überwachende Bestandteile werden u. a. sein:
— Ausbau von Schlick (Nassbaggerung) im Bereich einer herzustellenden Überlaufschwelle, z. T. hoch belastet, sowie Zuführung einer fachgerechten Entsorgung,
— Ausbau von ca. 80 000 m³ Sand aus HPA-Sandgewinnungsfeldern im Elbstrom und Transport in den Steinwerder Hafen auf dem Wasserweg zum Einbau in die Überlaufschwelle und zur späteren Verrieselung (fachtechnische Aushubüberwachung),
— Herstellen einer Überlaufschwelle im Ablaufbereich,
— Ausbau von Schlick aus hochbelasteten Teilbereichen des zu verfüllenden Hafenbeckens (Hot Spots) im Nassbaggerverfahren und Sicherstellung einer fachgerechten Entsorgung,
— Sandeinbau auf liegendem Schlick im Verrieselungsverfahren in 3 Lagen mit einer Gesamtstärke von ca. 2 m im Unterwasserbereich unter Einhaltung vorgegebener Lagenstärken,
— Verklappen von Böden im Unterwasserbereich (im Nachgang zur Verrieselung),
— Aufnahme von zuvor verklappten Boden Unterwasser und Trockeneinbau gemäß der planerischen Vorgaben,
— Rückbauarbeiten, z. B. Kranbahn, Kaiplatte, Dalben etc.,
— Baubegleitende Kampfmittelsondierung und –räumung im Uferbereich,
— Herstellung einer bauzeitlichen Entwässerung,
— Einbau von Vertikaldränagen zur Konsolidierungsbeschleunigung,
— Herstellung einer temporären Abschlussböschung,
— Profilierung einer Überhöhung in 2 Schritten,
— Umsetzen der Überhöhung.
Die örtliche Bauüberwachung Erd- und Wasserbau umfasst u. a. die Mitwirkung bei der Koordination der Bodenanlieferungen, die Annahmekontrolle der gelieferten Böden, die Einweisung der Klappschuten zum Entladen und die (Einbau-) Dokumentation für die Maßnahme „Umstrukturierung Steinwerder Hafen.
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Dauer: 30 Monate
Referenznummer: E-0207-14-V-EU

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Angaben, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
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2. Formlose Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen.
3. Bestehende Berufshaftpflichtversicherung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Wirtschaftliche Verknüpfung: Angaben in Form einer formlose Erklärung, ob und auf welche Art die Bewerberinnen und Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind oder ob und auf welche Art sie, auf den Auftrag bezogen, in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten, sofern dem nicht berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
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2. Darstellung der Unternehmensstruktur: Darstellung der Organisationsstruktur des Unternehmens (Organigramm). Angabe zu den verbundenen Unternehmen und den unselbständigen Niederlassungen. Bei Holdingstrukturen mit eindeutiger Benennung der den Auftrag übernehmenden Gesellschaft. Bei Niederlassungsstrukturen mit eindeutiger Benennung der den Auftrag übernehmenden Niederlassung. Angabe darüber, wie viele Mitarbeiter gegenwärtig in den einzelnen Unternehmensteilen tätig sind. Bei Bewerbungsgemeinschaften ist die Organisationsstruktur jedes Unternehmens darzustellen.
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3. Erklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe zur Personalstruktur mit Angabe der zahlenmäßigen Entwicklung der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahren.
2. Qualitätssicherung: Nachweis über eine bestehende Zertifizierung nach DIN ISO 9001. Alternativ eine kurze, aussagekräftige Beschreibung über die im Unternehmen durchgeführten Qualitätssiche-rungsmaßnahmen.
3. Projektreferenzen des Unternehmens von in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen:
3.1. Max. 5 Referenzen zu örtliche Bauüberwachung im Erd- und Wasserbau
3.2. Max. 3 Referenzen zu Koordinatorentätigkeit bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen (BGR 128/TRGS 524)
3.3. Max. 3 Referenzen zu fachtechnische Aushubüberwachung und Umgang mit stark belasteten Böden, Bodenentsorgung unter Berücksichtigung von abfallrechtlichen Rahmenbedingungen und dem Abfallnachweisverfahren (Registerführung, ggf. eANV)
3.4 Max. 3 Referenzen zu Nachtragsmanagement in Projekten mit vergleichbarer Aufgabenstellung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen im Angebotsverfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem(r) Vertreter(in).
Sonstige besondere Bedingungen: Vertragsgrundlage werden die Allgemeinen Vertragsbestimmungen des Auftraggebers.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Bislim Miroci
Name: HPA Hamburg Port Authority AöR
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle, Zi. EG.0.20
Telefon: +49 40428472181 📞
Fax: +49 40428472612 📠
URL der Dokumente: http://hamburg-port-authority.de 🌏
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle Zi. EG.0.20
URL der Teilnahme: http://hamburg-port-authority.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Postanschrift: Neuenfelderstraße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2014/S 058-098222 (2014-03-18)