Vergabe der Sammlung und hochwertigen Verwertung von Bioabfällen sowie der Lieferung von Sammelbeuteln und Sammeleimern inkl. deren Lagerung und Ausgabe

Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen

Lose 1-3: Gegenstand der Vergabe ist die haushaltsnahe Sammlung und hochwertige Verwertung von ca. 3 500 Mg Bioabfall jährlich, inkl. Verwertung der Gärreste. Der Bioabfall wird mit Hilfe von nicht kompostierbaren Beuteln erfasst und von den Haushalten zur Sammlung am Abfuhrtag bereitgestellt.
Lose 4-6: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von einmalig 1,8 Millionen Beuteln sowie jährlich zusätzlichen Beuteln zur Sammlung von Bioabfällen. Des Weiteren sind insgesamt einmalig 100 000 Sammeleimer sowie jährlich zusätzliche Sammeleimer zu liefern. Zusätzlich kommt die Lagerung, Ausgabe an die Haushalte und die Belieferung mit Sammeleimern und Beuteln der Verkaufsstellen im Landkreis zur Ausschreibung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-22 Auftragsbekanntmachung
2014-11-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
— Sammlung und Transport von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle,— Verwertung von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle,— Lieferung von einmalig 1,8 Millionen Beuteln im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie eine Anzahl zusätzlicher Beutel in den Folgejahren,— Lieferung von einmalig 100 000 Sammeleimern im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie optional 1 500 zusätzlichen Sammeleimern in den Folgejahren,— Lagerung der Beutel und Eimer sowie deren Ausgabe an die Haushalte und Belieferung von ca. 120 Verkaufsstellen im Landkreis.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen
Postanschrift: Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.awb-gp.de 🌏
E-Mail: s.gebhardt@awb-gp.de 📧
Telefon: +49 71612027713 📞
Fax: +49 71612027777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 101-176953
ABl. S-Ausgabe: 101

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lose 1-3: Gegenstand der Vergabe ist die haushaltsnahe Sammlung und hochwertige Verwertung von ca. 3 500 Mg Bioabfall jährlich, inkl. Verwertung der Gärreste. Der Bioabfall wird mit Hilfe von nicht kompostierbaren Beuteln erfasst und von den Haushalten zur Sammlung am Abfuhrtag bereitgestellt.
Mehr anzeigen
Lose 4-6: Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von einmalig 1,8 Millionen Beuteln sowie jährlich zusätzlichen Beuteln zur Sammlung von Bioabfällen. Des Weiteren sind insgesamt einmalig 100 000 Sammeleimer sowie jährlich zusätzliche Sammeleimer zu liefern. Zusätzlich kommt die Lagerung, Ausgabe an die Haushalte und die Belieferung mit Sammeleimern und Beuteln der Verkaufsstellen im Landkreis zur Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung und Transport von Bioabfällen
Kurze Beschreibung:
In Los 1 kommt die haushaltsnahe Sammlung der Bioabfälle (Erfassung über Beutel) und der Transport der gesammelten Mengen zur Verwertungsanlage zur Ausschreibung.
Menge oder Umfang: — Sammlung und Transport von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Die Leistung ist zu erbringen ab dem 1.7.2015. Die Laufzeit endet zum 30.6.2021.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Hochwertige Verwertung von Bioabfällen
Kurze Beschreibung:
In Los 2 kommt die hochwertige Verwertung der gesammelten Bioabfälle inkl. der stofflichen Verwertung der Gärreste zur Ausschreibung.
Menge oder Umfang: — Verwertung von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Loskombination: Sammlung und hochwertige Verwertung von Bioabfällen
Kurze Beschreibung:
In Los 3 kommt die haushaltsnahe Sammlung der Bioabfälle (Erfassung über Beutel) und die hochwertige Verwertung in Form einer Vergärung der gesammelten Mengen zur Ausschreibung. Enthalten sind darüber hinaus die für die Sammlung und hochwertige Verwertung notwendigen Logistikleistungen sowie die hochwertige stoffliche Verwertung der bei der Vergärung anfallenden
Gärreste.Los 3 fungiert als sog. „Loskombination“. Der Auftraggeber erhofft sich auf Grund der Leistungen „aus einer Hand“ eine wirtschaftlichere Leistungserbringung.
Gärreste.
Los 3 fungiert als sog. „Loskombination“. Der Auftraggeber erhofft sich auf Grund der Leistungen „aus einer Hand“ eine wirtschaftlichere Leistungserbringung.
Menge oder Umfang: — Sammlung und Transport von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle,— Verwertung von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle.
— Sammlung und Transport von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle,
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Beuteln
Kurze Beschreibung:
In Los 4 kommt die Lieferung von 1,8 Millionen Beuteln zur Sammlung von Bioabfällen im Rumpfjahr zur
Ausschreibung:— 1 Million Beutel mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Liter und— 0,8 Millionen Beutel mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern.Für die darauf folgenden Jahre kann der Auftraggeber die Nachfrage nach Beuteln – und damit die zu bestellenden Mengen an Beuteln – bisher nicht einschätzen. Der Auftraggeber gibt jeweils zum 1. Januar eines Jahres bekannt, ob und ggf. wie viele Beutel er für den kommenden Leistungszeitraum bestellt.
Ausschreibung:
— 1 Million Beutel mit einem Fassungsvermögen von 7,5 Liter und
— 0,8 Millionen Beutel mit einem Fassungsvermögen von 15 Litern.
Für die darauf folgenden Jahre kann der Auftraggeber die Nachfrage nach Beuteln – und damit die zu bestellenden Mengen an Beuteln – bisher nicht einschätzen. Der Auftraggeber gibt jeweils zum 1. Januar eines Jahres bekannt, ob und ggf. wie viele Beutel er für den kommenden Leistungszeitraum bestellt.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: — Lieferung von einmalig 1,8 Millionen Beuteln im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie eine Anzahl zusätzlicher Beutel in den Folgejahren.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Leistung ist zu erbringen ab dem 1.1.2015. Die Laufzeit endet zum 30.6.2021. Der Zeitraum von 1.1.2015 bis 30. Juni 2016 wird als sog. „Rumpfjahr“ definiert.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Sammeleimern
Kurze Beschreibung:
In Los 5 kommt die Lieferung von 100 000 Sammeleimern zur Sammlung von Bioabfällen innerhalb der Haushalte zur
Ausschreibung.Im Rumpfjahr erwartet der Auftraggeber die Lieferung von 100 000 Sammeleimern. Da die weitere Nachfrageentwicklung nach Sammeleimern (z. B. auf Grund von Zuzügen oder Ersatzbestellungen der Bürger) nicht bekannt ist, möchte der Auftraggeber in den folgenden Jahren die Option auf den Abruf von jeweils 1 500 Sammeleimern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils im Januar bekannt geben, ob und ggf. wie viele Sammeleimer er für das Folgejahr bestellt.
Ausschreibung.
Im Rumpfjahr erwartet der Auftraggeber die Lieferung von 100 000 Sammeleimern. Da die weitere Nachfrageentwicklung nach Sammeleimern (z. B. auf Grund von Zuzügen oder Ersatzbestellungen der Bürger) nicht bekannt ist, möchte der Auftraggeber in den folgenden Jahren die Option auf den Abruf von jeweils 1 500 Sammeleimern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer jeweils im Januar bekannt geben, ob und ggf. wie viele Sammeleimer er für das Folgejahr bestellt.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: — Lieferung von einmalig 100 000 Sammeleimern im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie optional 1 500 zusätzlichen Sammeleimern in den Folgejahren.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Leistung ist zu erbringen ab dem 1.1.2015. Die Laufzeit endet zum 30.6.2021. Der Zeitraum von 1.1.2015 bis 30.6.2016 wird als sog. „Rumpfjahr“ definiert.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Lagerung, Belieferung und Ausgabe von Beuteln und Sammeleimern
Kurze Beschreibung:
In Los 6 kommt die Lagerung der Beutel (aus Los 4) und Sammeleimer (aus Los 5) sowie die Ausgabe der Erstausstattungen an Haushalte zur Ausschreibung. Darüber hinaus kommt die regelmäßige Belieferung der ca. 120 Verkaufsstellen im Landkreisgebiet mit Beuteln und Sammeleimern zur Ausschreibung.
Mehr anzeigen
Menge oder Umfang: — Lagerung der Beutel und Eimer sowie deren Ausgabe an die Haushalte und Belieferung von ca. 120 Verkaufsstellen im Landkreis.
— Verwertung von jährlich ca. 3 500 Mg Bioabfälle,
— Lieferung von einmalig 1,8 Millionen Beuteln im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie eine Anzahl zusätzlicher Beutel in den Folgejahren,
— Lieferung von einmalig 100 000 Sammeleimern im Rumpfjahr (1.1.2015 bis 30.6.2016) sowie optional 1 500 zusätzlichen Sammeleimern in den Folgejahren,
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit der Verträge je Los um jeweils 2 Jahre zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption).
Die Verlängerungsoption für die Lose 1 bis 6 muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2020 ausgeübt werden. Die Vertragslaufzeit endet dann jeweils zum 30.6.2023. Die Verlängerungsoption kann für jedes Los, unabhängig von der Verlängerungsoption auf alle anderen Lose, ausgeübt werden.
Mehr anzeigen
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Göppingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlagen H und I der Vergabeunterlagen zu machen:
— Anlage H: Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge zur Tariftreue- und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG)
Mehr anzeigen
— Anlage I: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für Los 1 und Sammlung aus Los 3: Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
„Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat bzw. über einen gleichwertigen Nachweis des Landes in dem der Bieter ansässig ist. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
» Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Für Los 2 und Verwertung aus Los 3: Der Bieter hat seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Folgende Erklärungen bzw. Unterlagen sind mit dem Angebot abzugeben:
— Vorlage von Nachweisen über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte, sofern eine stoffliche Verwertung von Stoffen (Gärreste etc.) nach der energetischen Verwertung in einer bestehenden Anlage geplant ist (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
— Vorlage eines Anlagenkonzepts für eine geplante Anlage, aus der die Erreichung der Qualitäten nach RAL oder vergleichbar ersichtlich wird, sofern eine stoffliche Verwertung von Stoffen (Gärreste etc.) nach der energetischen Verwertung in einer Anlage geplant ist, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht betrieben wird. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
— Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, eine zum Zeitpunkt des Angebots nicht betriebene oder nicht zugelassene Anlage zu nutzen, so ist mit dem Angebot ein Ausfallkonzept vorzulegen. Im Rahmen des Ausfallkonzepts hat der Auftragnehmer eine alternative Anlage zu benennen, die den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen entspricht. Falls es sich dabei nicht um eine im Eigentum des Auftragnehmers befindliche Anlage handelt, ist ebenfalls eine Ausfallbürgschaft des Betreibers der benannten Anlage beizubringen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
Für Lose 4 und 5:Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot eine Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit auf Anlage K zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
— Referenzliste der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Mehr anzeigen
— Vorlage von Nachweisen über die bestehende Gütezertifizierung der Endprodukte, eines Anlagenkonzepts für eine geplante Anlage oder eines Ausfallkonzepts für zum Zeitpunkt des Angebots nicht betriebene oder nicht zugelassene Anlagen.
— Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens bis 31.5.2015 vorzulegen ist.
Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Preisangaben maßgeblich. Aufwendungen (Kosten) werden hierfür als positive Summanden addiert und anschließend mit dem jeweiligen Mengengerüst und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
Mehr anzeigen
Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Union zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 8 den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Die Vertragserfüllungssicherheit wird vollständig freigegeben nach einer i. W. beanstandungsfreien Leistungserbringung von zwölf Monaten. Weitere Regelungen befinden sich in den Verträgen (siehe Anlagen 1 und 2 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag bzw. den Vertragsbedingungen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Mehr anzeigen
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Termin für die Öffnung der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
Mehr anzeigen
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Mehr anzeigen
Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mehr anzeigen
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Hierzu zählen insbesondere die Verwertungsanlagen von Bioabfall.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Mehr anzeigen
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen oder zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Erklärung der Einhaltung der Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes:
Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber, öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20.000 Euro nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Verpflichtungserklärung für Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden bzw. eine Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt vorlegen.
Mehr anzeigen
— Der Bieter hat die als Anlage H bzw. Anlage I in den Vergabeunterlagen enthaltene Verpflichtungserklärung den Angebotsunterlagen beizulegen.
— Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärungen für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Sofern der Bieter plant, im Rahmen des Auftrags Nachunternehmer einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Nachunternehmer einzureichen.
— Sofern der Bieter plant, zur Durchführung des Auftrags Personal von Verleihunternehmen einzusetzen, ist diese Erklärung ebenfalls von jedem Verleihunternehmen einzureichen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage H bzw. Anlage I zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Gemäß den Regelungen des Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes sind die Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum Mindestentgelt (Anlage H bzw. Anlage I) u. a. auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen einzureichen.
Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
Die als Anlage K zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über Nachweise und Erklärungen zur Vermeidung von ausbeuterischer Kinderarbeit ist von Bietern auf die Lose 4 und 5 den Angebotsunterlagen beizufügen.
Die Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit ist dem Angebot beizulegen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Mehr anzeigen
Der Auftraggeber behält sich ferner vor, unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots entsprechende Angaben bzgl. der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit auch von den geplanten Unterauftragnehmern im Rahmen der Angebotsprüfung nachzufordern, sofern diese Angaben noch nicht mit dem Angebot eingereicht wurden.
Mehr anzeigen
Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 25,21 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 30 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks.
Mehr anzeigen
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-12-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-07-07 📅
Öffnungsort: 73033 Göppingen, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41.
Ort des Eröffnungstermins: 73033 Göppingen, Carl-Hermann-Gaiser-Str. 41.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sieglinde Gebhardt
Name: TIM Consult GmbH
Postanschrift: L 15, 12-13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Frau Nina-Maria Zech
E-Mail: n.zech@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Schlossplatz 1-3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 / 40653112 📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2014/S 101-176953 (2014-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-28)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 232-409486
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 101-176953
ABl. S-Ausgabe: 232
Zusätzliche Informationen
Nach Anwendung der in den Vergabeunterlagen bekanntgemachten Wertungskriterien ist die Vergabe der Einzellose Los 1 und Los 2 wirtschaftlicher als die Vergabe der Loskombination (= Los 3). Somit erfolgt keine Vergabe der Loskombination (= Los 3).

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-10-27 📅
Name: Heilemann GmbH
Postanschrift: Bosslerstraße 27-31
Postort: Wendlingen
Postleitzahl: 73240
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: ETG Entsorgung + Transport GmbH
Postanschrift: Louis-Wackler-Str. 5
Postort: Göppingen
Postleitzahl: 73037

3️⃣

4️⃣
Name: Johannes Buchsteiner GmbH & Co. KG
Postanschrift: Lindenstraße 18
Postort: Gingen/Fils
Postleitzahl: 73333

5️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Quelle: OJS 2014/S 232-409486 (2014-11-28)