Vergabe der Verwertung von Altpapier (PPK)

AWB Abfallwirtschaftsbetrieb Eigenbetrieb des Landkreises Altenkirchen

Der Auftraggeber vergibt den Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus dem Landkreis Altenkirchen.
Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (Sammelunternehmen) an einer vom Auftraggeber benannten Übernahmestelle angeliefert. Die Übernahmestelle wird von Dritten betrieben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hierbei ist zu beachten, dass ausschließlich andienungspflichtiges Altpapier (PPK) zur Ausschreibung kommt, d. h. die lizenzierten Verpackungsabfälle, die den Betreibern Dualer Systeme unterliegen, sind nicht Bestandteil des zu verwertenden Altpapiers. Es handelt sich ausschließlich um den kommunalen Anteil exklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle.
Hinweis des Auftraggebers zur Vergabe der Verwertung von PPK-Abfällen:
Der Auftraggeber hat mit den Betreibern der Dualen Systeme Vereinbarungen in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle getroffen. Wie beschrieben sind die lizenzierten Verpackungsabfälle nicht Teil der Ausschreibung. Falls es Änderungen in den Vereinbarungen mit den Betreibern der Dualen Systeme gibt, z. B. aufgrund einer geänderten Rechtslage (vgl. Landgericht Ravensburg Az.: 4 O 260/12), wird der Auftraggeber hierzu in Verhandlungen mit den Betreibern der Dualen Systeme treten.
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass es je nach Verhandlungsergebnis mit den Betreibern der Dualen Systeme in Bezug auf die lizenzierten Verpackungsabfälle zu einer Mengenerhöhung des zur Verwertung zu übernehmenden Altpapieraufkommens kommen kann.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-17 Auftragsbekanntmachung
2014-06-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge