Vergabe der Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Dessau-Roßlau ab 01.01.2015

Stadt Dessau-Roßlau, vertreten durch „Stadtpflege“ (Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau)

Leistungsgegenstand ist die den gesetzlichen sowie untergesetzlichen Bestimmungen entsprechende Verwertung von Bioabfällen aus dem Einzugsgebiet der Stadt Dessau-Roßlau.
Die vergebene Leistung umfasst die Übernahme des o.g. aus der „grünen Tonne“ erfassten Bioabfalls an einer Übergabestelle, soweit erforderlich die Bereitstellung bzw. Vorhaltung einer separaten Umladestation und den Weitertransport des Bioabfalls zur Behandlungsanlage (für den Fall, dass die Übergabestelle nicht zugleich die Behandlungsanlage ist), die den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften entsprechende Behandlung in einer genehmigten Behandlungsanlage und die weitere Verwertung oder Beseitigung der bei dieser Behandlung anfallenden Abfälle (des Anlagen-Outputs) bzw. deren Veranlassung.
Nicht Gegenstand der Leistung sind demgegenüber das Einsammeln und das Befördern der Bioabfälle bis zur Übergabestelle.
Falls sich die im Angebot benannte Behandlungsanlage in einem Radius von 20 km gerechnet vom Standort des Eigenbetriebs in der Wasserwerkstraße 13 befindet, kann die Übergabe der Bioabfälle unmittelbar an der Behandlungsanlage stattfinden. Sie ist dann Übergabestelle im o. g. Sinn. Andernfalls (bei weiter entfernt gelegener Verwertungsanlage) muss der Bieter eine gesonderte Übergabestelle vorsehen, die sich im Radius von 20 km zum Eigenbetrieb befindet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-06-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-05-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-05-05 Auftragsbekanntmachung
2014-05-08 Ergänzende Angaben
2014-06-12 Ergänzende Angaben
2014-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass das Mengenaufkommen sich entsprechend der Erfahrung aus den letzten Jahren bei ca. 11 000 bis 12 000 Mg/a halten wird.Gleichwohl können Abweichungen von den bisherigen Erfahrungswerten des Auftraggebers nicht ausgeschlossen werden.Insofern wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dessau-Roßlau, vertreten durch „Stadtpflege“ (Eigenbetrieb der Stadt Dessau-Roßlau)
Postanschrift: Wasserwerkstraße 13
Postleitzahl: 06842
Postort: Dessau-Roßlau
Kontakt
Fax: +49 340204972 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-05 📅
Einreichungsfrist: 2014-06-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 090-157422
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Zur Erbringung der geforderten Nachweise bzw. für die abgefragten Erklärungen müssen nicht zwingend die Formulare verwendet werden. Es dürfen auch gleichwertige Nachweise des Bieters erbracht werden. Es wird jedoch dringend angeraten, von den Formularmustern Gebrauch zu machen, um Zweifel an der „Gleichwertigkeit“ der Nachweise bzw. an der Vollständigkeit der Erklärungen zu vermeiden. Die Erklärungen und Nachweise zum Beleg der für die Auftragsübernahme erforderlichen Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, § 7 Abs. 1 Satz 1 EG VOL/A) sind grundsätzlich schon mit dem Angebot vorzulegen. Ausnahmen gelten in den Fällen, in denen die Vergabeunterlagen ausdrücklich vorsehen, dass die Erklärungen und Nachweise nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle („auf Aufforderung“/„auf Verlangen“/„auf Anforderung“) einzureichen sind. Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch hierauf seitens des Bieters besteht nicht. Alle Formularerklärungen (nach den dem Angebotsschreiben beigefügten Vordrucken) sollen im Original vorgelegt werden. Für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb der Formulare (z.B. auf Anforderung: Genehmigungen) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen (z.B. im Fall der Unleserlichkeit der Kopie oder bei Zweifeln an der Echtheit von Dokumenten) vor. Weiter behält sie sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen und die Vergabeunterlagen keine anderweitigen Anforderungen enthalten, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung – ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen – der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen kann (§ 7 Abs. 9 EG VOL/A). Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der geforderten Referenzangaben. Auch für den Fall der Berufung auf Dritte zum Beleg der Eignung (z. B. zum Ausgleich eigener Eignungsdefizite) sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass Know-how, Fähigkeiten etc. des Dritten dem Bieter auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür kann das Formular F9 verwendet werden. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, müssen gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Falls entsprechende Nachweise im Herkunftsland des Bieters nicht zu erlangen sind, können sie durch eidesstattliche Erklärungen, oder, falls dies nicht vorgesehen ist, durch förmliche Erklärungen, die von einer unabhängigen Stelle (z.B. Behörde, Notar) bestätigt bzw. beglaubigt sind, ersetzt werden. Diese Unterlagen sind an denjenigen Stellen im Angebot einzugliedern, wo die Nachweise und Erklärungen einzuordnen wären, die sie ersetzen sollen. Soweit einschlägig, wird für die abgefragten Nachweise und Erklärungen auch die Eintragung des Bieters in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)-Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im sog. Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und die dafür jeweils in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die Unterbeauftragung kommt z.B. für den Betrieb der Übergabe-/ Umladestelle, die Verwertung und Beseitigung der Bioabfälle bzw. des Anlagenoutputs oder ggf. für die Erbringung von Logistikleistungen (Transport von der Übergabestelle zur Abfallbehandlungsanlage) in Betracht. Außerdem sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass der Dritte dem Bieter auch tatsächlich zur Erbringung von Teilleistungen im Rahmen der ausgeschriebenen Auftragserbringung zur Verfügung steht. Hierfür kann das Formular F2 verwendet werden, das bei dem geplanten Einsatz von mehreren Unterauftragnehmern entsprechend zu vervielfältigen ist. Von den Betreibern der zu benennende/n Ausfallanlage/n sind Verpflichtungserklärungen nur auf Aufforderung der Vergabestelle einzureichen. Für im Angebot benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt. Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Vom Bieter sind daher mit seinem Angebot entsprechende Erklärungen und Eignungsnachweise des/der Unterauftragnehmer vorzulegen, soweit dies nach den Bewerbungsbedingungen erforderlich ist und Erklärungen und Eignungsnachweise nicht nur auf ausdrückliche Aufforderung vorzulegen sind. Für die allein zur Entsorgung des Anlagen-Outputs eingesetzten Nachunternehmer sowie die Betreiber der Ausfallanlage/n sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen Eignungsnachweise nur auf Aufforderung einzureichen. Bei diesen wird davon aus-gegangen, dass sie nur untergeordnete Beiträge zur Auftragsausführung leisten. Die Vergabestellt behält sich die Nachforderung etwaiger fehlender Angaben i.S.v. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A auch hinsichtlich Unterauftragnehmer vor.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die den gesetzlichen sowie untergesetzlichen Bestimmungen entsprechende Verwertung von Bioabfällen aus dem Einzugsgebiet der Stadt Dessau-Roßlau.
Die vergebene Leistung umfasst die Übernahme des o.g. aus der „grünen Tonne“ erfassten Bioabfalls an einer Übergabestelle, soweit erforderlich die Bereitstellung bzw. Vorhaltung einer separaten Umladestation und den Weitertransport des Bioabfalls zur Behandlungsanlage (für den Fall, dass die Übergabestelle nicht zugleich die Behandlungsanlage ist), die den gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften entsprechende Behandlung in einer genehmigten Behandlungsanlage und die weitere Verwertung oder Beseitigung der bei dieser Behandlung anfallenden Abfälle (des Anlagen-Outputs) bzw. deren Veranlassung.
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Nicht Gegenstand der Leistung sind demgegenüber das Einsammeln und das Befördern der Bioabfälle bis zur Übergabestelle.
Falls sich die im Angebot benannte Behandlungsanlage in einem Radius von 20 km gerechnet vom Standort des Eigenbetriebs in der Wasserwerkstraße 13 befindet, kann die Übergabe der Bioabfälle unmittelbar an der Behandlungsanlage stattfinden. Sie ist dann Übergabestelle im o. g. Sinn. Andernfalls (bei weiter entfernt gelegener Verwertungsanlage) muss der Bieter eine gesonderte Übergabestelle vorsehen, die sich im Radius von 20 km zum Eigenbetrieb befindet.
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Menge oder Umfang:
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass das Mengenaufkommen sich entsprechend der Erfahrung aus den letzten Jahren bei ca. 11 000 bis 12 000 Mg/a halten wird.
Gleichwohl können Abweichungen von den bisherigen Erfahrungswerten des Auftraggebers nicht ausgeschlossen werden.
Insofern wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass der Mengenanfall sowohl saisonalen als auch kurzfristigen (tagesbezogenen) Mengenschwankungen unterworfen ist.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Leistungszeitraum vier Mal – um jeweils 6 Monate – durch einseitige Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zu verlängern.
Die Erklärung über die Ausübung dieses Rechts muss dem Auftragnehmer bis spätestens zum 30.09. (erste und dritte Verlängerungsoption) bzw. bis spätestens zum 31.03. (zweite und vierte Verlängerungsoption) desjenigen Jahres schriftlich zugehen, in dem der Vertrag andernfalls enden würde (also zum 30.9.2016 für den Zeitraum 1.1. - 30.6.2017, zum 31.3.2017 für den Zeitraum 1.7. - 31.12.2017, zum 30.9.2017 für den Zeitraum 1.1. - 30.6.2018 sowie schließlich zum 31.3.2018 für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2018).
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dessau-Roßlau

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister des jeweiligen Herkunftsstaates nach Maßgabe der hierfür geltenden Rechtsvorschriften (nicht älter als ein Monat, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist);
— ausgefüllte Bewerbererklärung gem. Anlage 1 a zum Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt vom 21.11.2008, veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 16/2009 (mit Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen);
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Für Zweifelsfälle behält sich die Vergabestelle die Abforderung von Fremdbescheinigungen (z.B. Bestätigung der Sozialversicherungsträger oder Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bieters) vor.
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A und gemäß AEntG sowie über das Nichtvorliegen der Aus-schlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen zur Zuverlässigkeit sind auch für die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für Nachunternehmer vorzulegen.
Für die Zwecke dieser Nachweisforderungen grundsätzlich nicht als Nachunternehmer behandelt werden die nur zur Entsorgung des Anlagenoutputs eingesetzten Unternehmen sowie die Betreiber der Ausfallanlagen. Bei diesen wird davon ausgegangen, dass sie nur einen untergeordneten Beitrag zur Auftragsausführung leisten. Die hier genannten Erklärungen über und Nachweise der Zuverlässigkeit sind für sie daher nur auf Aufforderung vorzulegen.
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— Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, von dem Unternehmen, das für den Zuschlag in Betracht kommt, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 GewO abzufragen.
Zusätzliche Angaben unter VI.3.
Für die Erklärungen können die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare verwendet werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz auf dem Gebiet von Leistungen, die dem von der Ausschreibung umfassten Leistungsspektrum (Bioabfallverwertung, ggf. Transport, falls dieser nach dem Angebot erforderlich ist) vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren.
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Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
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Die Umsatzangaben (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen) sind auch für die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie – mit den untenstehenden Ausnahmen – für Nachunternehmer vorzulegen.
Bei den geforderten Angaben handelt es sich nicht um eine Mindestvoraussetzung in der Hinsicht, dass ein eingesetztes Unternehmen bereits drei Jahre existieren müsste. Newcomer können ihre Umsätze seit Bestehen, maximal in den letzten drei Geschäftsjahren, angeben.
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— Beleg eines ausreichenden Versicherungsschutzes für eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Umwelthaftpflichtversicherung jeweils mit den folgenden Mindestdeckungssummen:
— 2 000 000 EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie
— 300 000 EUR für Vermögensschäden
— bei jeweils 2-facher Maximierung
entweder durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer entsprechenden Versicherung oder der Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens.
Der Beleg eines ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutzes ist auch für die einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie – mit den untenstehenden Ausnahmen – für Nachunternehmer vorzulegen.
Das Bestehen einer Umwelthaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen oder die Bereitschaft eines Versicherungsunternehmens über den Abschluss einer solchen Versicherung muss nur für Bieter, Unterauftragnehmer und diejenigen Mitglieder einer Bietergemeinschaft nachgewiesen werden, die Verwertungsleistungen (nicht Transport- oder Umschlagleistungen) erbringen.
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— Auf Aufforderung ist zudem eine Bankerklärung vorzulegen, aus der sich die Bereitschaft der ausstellenden Bank ergibt, für den Fall der Zuschlagserteilung eine Bürgschaft in der erforderlichen Höhe nach näherer Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV.) (Umfang: 5 % der Auftragssumme) zu übernehmen (Bereitschaftserklärung Bürgschaft).
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die auf Anforderung vorgelegte Bereitschaftserklärung der Bank zur Übernahme der Bürgschaft auf die Bietergemeinschaft lautet.
Ausfallanlagen und Unternehmen, die allein mit der Entsorgung des Anlagenoutputs unterbeauftragt werden, werden für die Zwecke dieser Nachweisforderungen nicht als Unterauftragnehmer betrachtet. Die hier genannten Erklärungen über und Nachweise der Zuverlässigkeit sind für sie daher nur auf Aufforderung vorzulegen.
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Zusätzliche Angaben unter VI.3.
Für die Erklärungen können die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare verwendet werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Auflistung der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die dem von der Ausschreibung umfassten Leistungsspektrum (Bioabfallverwertung, ggf. Umschlag und Transport, falls dieser nach dem Angebot erforderlich ist) vergleichbar sind („Referenzen“) unter Angabe:
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— des Leistungsgegenstandes einschließlich Teilleistungen,
— der jeweiligen Laufzeit des Auftrages und
— der Benennung des öffentlichen Auftraggebers einschließlich eines dortigen Ansprechpartners nebst Telefonnummer.
Referenzen sind nur für diejenigen Unternehmen vorzulegen, die zu Aufgaben der Abfallverwertung und/oder des Transports von Abfällen eingesetzt werden. Für die mit dem Betrieb der Ausfallanlagen und der Umladestation sowie für die mit der Entsorgung des Anlagen-Outputs beauftragten Unternehmen sind Referenzen nur auf Aufforderung beizubringen.
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Auf die Möglichkeit der Bieter, sich auch hinsichtlich der abgefragten Referenzen der Fähigkeiten Dritter i.S.v. § 7 Abs. 9 EG VOL/A zu bedienen, ist bereits hingewiesen worden).
— Angaben zum technischen Behandlungskonzept („Konzept“), darin:
— Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbehandlungsanlage unter Angaben
— zum Standort sowie zum Betreiber,
— zum Datum der Inbetriebnahme und zur Restnutzungsdauer bei Leistungsbeginn.
— Soweit erforderlich: Benennung der Umladestation unter Angaben
— Zusammenfassende technische Beschreibung des Behandlungskonzeptes mit
— Darstellungen zur Behandlungstechnik,
— Angabe der zugelassenen Abfallarten,
— Angaben zum entstehenden Anlagenoutput und
— den geplanten Entsorgungswegen.
— Angabe mindestens einer Ersatzanlage, die im Rahmen eines Not-/ Ausfallverbundes für die Behandlung der Abfälle während der gesamten Vertragslaufzeit notfalls zur Verfügung steht, wenn die im Angebot benannte Abfallbehandlungsanlage vorübergehend ausfällt; Benennung der Anlage/n unter Angaben:
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—zum Standort sowie zum Betreiber,
— zum Datum der Inbetriebnahme und zur Restnutzungsdauer bei Leistungsbeginn,
— kurze Beschreibung des technischen Behandlungskonzepts und
— zu einem kompetenten Ansprechpartner vor Ort.
— Angaben zur Gesamtkapazität der Abfallbehandlungs- sowie der Ausfallanlage/n und der vertraglich bereits gebundenen Teilkapazitäten (aufgeschlüsselt für jedes Jahr der Vertragslaufzeit).
Das Konzept ist nur vom Bieter bzw. von der Bietergemeinschaft vorzulegen.
— Nur auf Aufforderung sind zum Beleg des genehmigungskonformen Betriebs die Genehmigung oder eine ausdrückliche Erklärung der für die Abfallbehandlungsanlage zuständigen Behörde zur Zulässigkeit der Aufnahme von Bioabfällen aus dem Stadtgebiet in der genannten Anlage vorzulegen sowie die Zulässigkeit und Sicherstellung der Entsorgung des Anlagenoutputs näher zu belegen. Ebenso ist auf Anforderung der genehmigungs- und gesetzeskonforme Betrieb der Umladestation zu belegen.
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Zusätzliche Angaben unter VI.3.
Für die Erklärungen können die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare verwendet werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Verpflichtung zur Vorlage einer Bürgschaftserklärung binnen 18 Tagen nach Zuschlagserteilung (Umfang/Wert: 5 % der Bruttoauftragssumme) nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen zur Vergütung (vgl. Besondere Vertragsbedingungen, Teil IV.), der im Leistungsverzeichnis (Ziff. 3 der Leistungsbeschreibung, Teil II.) abgefragten Preise sowie der nachweislich durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen.
Auf Aufforderung ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nach den Vorgaben des Landesvergabegesetzes - LVG LSA vom 19. November 2012 werden von den Bietern sowie den einzelnen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft neben den Angaben und Formalitäten gemäß Ziff. III.2 (Teilnahmebedingungen) folgende Erklärungen abgefragt:
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— Einhaltung des AEntG gem. § 10 Absatz 1 LVG LSA und Gewährung gleicher Entgelte für gleich(wertig)e Arbeit gem. § 10 Absatz 3 LVG LSA:
Der Bieter hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er seinen Arbeitnehmern bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen, welche unter das Arbeitsnehmerentsendegesetz (AEntG) fallen, diejenigen Arbeitsbedingungen gewährt, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den das Bieterunternehmen aufgrund des AEntG gebunden ist. Die Verpflichtung gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 des AEntG sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
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Ebenso hat der Bieter sich schriftlich zu verpflichten, dass er bei der Auftragsdurchführung seinen Arbeitnehmern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zahlt.
— Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 12 LVG LSA:
Der Bieter hat sich schriftlich zu verpflichten, dass er den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren ausführt, die nachweislich unter Beachtung der sog. ILO-Kernarbeitsnormen im Sinne von § 12 Absatz 1 LVG LSA gewonnen oder hergestellt worden sind. Dies gilt entsprechend für Waren, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung verwendet werden. Davon können im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung insbesondere die Arbeitskleidung sowie Arbeitshandschuhe erfasst sein.
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— Erklärung gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 LVG LSA beim geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern:
Der Bieter hat sich gem. § 13 Abs. 4 LVG LSA mit der Angebotsabgabe schriftlich zu verpflichten, für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer
— nach Gesichtspunkten des Wettbewerbs zu verfahren und bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist; die Vorgaben in § 97 Abs. 3 Satz 4 GWB bzw. § 11 Abs. 5 VOL/A-EG sind entsprechend einzuhalten,
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— Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
— bei der Weitergabe von Leistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen sowie
— den Unterauftragnehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
Der Bieter muss zudem schriftlich erklären, dass eine Beauftragung von Unterauftragnehmern nur erfolgt, wenn diese ihren Arbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die der Bieter selbst einzuhalten verspricht (vgl. § 13 Abs. 2 Satz 1 LVG LSA). Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Mindestlohnes und der Entgeltgleichheit sowie der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (vgl. §§ 10, 12 Abs. 2 LVG LSA).
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Zusätzliche Angaben unter VI.3.
Für die Erklärungen können die den Vergabeunterlagen beigefügten Formulare verwendet werden.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Anforderung von Vergabeunterlagen ist ein Verrechnungsscheck, ausgestellt auf den Eigenbetrieb Stadtpflege der Stadt Dessau-Roßlau, in der genannten Höhe beizufügen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-06-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Betriebsleiterin Frau Moritz

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Zur Erbringung der geforderten Nachweise bzw. für die abgefragten Erklärungen müssen nicht zwingend die Formulare verwendet werden. Es dürfen auch gleichwertige Nachweise des Bieters erbracht werden. Es wird jedoch dringend angeraten, von den Formularmustern Gebrauch zu machen, um Zweifel an der „Gleichwertigkeit“ der Nachweise bzw. an der Vollständigkeit der Erklärungen zu vermeiden.
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Die Erklärungen und Nachweise zum Beleg der für die Auftragsübernahme erforderlichen Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, § 7 Abs. 1 Satz 1 EG VOL/A) sind grundsätzlich schon mit dem Angebot vorzulegen. Ausnahmen gelten in den Fällen, in denen die Vergabeunterlagen ausdrücklich vorsehen, dass die Erklärungen und Nachweise nur auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle („auf Aufforderung“/„auf Verlangen“/„auf Anforderung“) einzureichen sind.
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Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich aller geforderten Erklärungen und Nachweise vor, diese gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch hierauf seitens des Bieters besteht nicht.
Alle Formularerklärungen (nach den dem Angebotsschreiben beigefügten Vordrucken) sollen im Original vorgelegt werden.
Für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb der Formulare (z.B. auf Anforderung: Genehmigungen) erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich die Abforderung von Originalen (z.B. im Fall der Unleserlichkeit der Kopie oder bei Zweifeln an der Echtheit von Dokumenten) vor. Weiter behält sie sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern.
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Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen und die Vergabeunterlagen keine anderweitigen Anforderungen enthalten, dürfen sie, gerechnet bis zum Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als sechs Monate sein.
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Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung – ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen – der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen kann (§ 7 Abs. 9 EG VOL/A). Dies gilt vor allem auch hinsichtlich der geforderten Referenzangaben. Auch für den Fall der Berufung auf Dritte zum Beleg der Eignung (z. B. zum Ausgleich eigener Eignungsdefizite) sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass Know-how, Fähigkeiten etc. des Dritten dem Bieter auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Hierfür kann das Formular F9 verwendet werden.
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Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, müssen gleichwertige Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Falls entsprechende Nachweise im Herkunftsland des Bieters nicht zu erlangen sind, können sie durch eidesstattliche Erklärungen, oder, falls dies nicht vorgesehen ist, durch förmliche Erklärungen, die von einer unabhängigen Stelle (z.B. Behörde, Notar) bestätigt bzw. beglaubigt sind, ersetzt werden. Diese Unterlagen sind an denjenigen Stellen im Angebot einzugliedern, wo die Nachweise und Erklärungen einzuordnen wären, die sie ersetzen sollen.
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Soweit einschlägig, wird für die abgefragten Nachweise und Erklärungen auch die Eintragung des Bieters in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)-Sachsen-Anhalt oder in das PQ-VOL akzeptiert.
Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er im sog. Nachunternehmerverzeichnis anzugeben, welche Leistungsteile an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen und die dafür jeweils in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer zu benennen. Die Unterbeauftragung kommt z.B. für den Betrieb der Übergabe-/ Umladestelle, die Verwertung und Beseitigung der Bioabfälle bzw. des Anlagenoutputs oder ggf. für die Erbringung von Logistikleistungen (Transport von der Übergabestelle zur Abfallbehandlungsanlage) in Betracht.
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Außerdem sind Verpflichtungserklärungen vorzulegen, um nachzuweisen, dass der Dritte dem Bieter auch tatsächlich zur Erbringung von Teilleistungen im Rahmen der ausgeschriebenen Auftragserbringung zur Verfügung steht. Hierfür kann das Formular F2 verwendet werden, das bei dem geplanten Einsatz von mehreren Unterauftragnehmern entsprechend zu vervielfältigen ist.
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Von den Betreibern der zu benennende/n Ausfallanlage/n sind Verpflichtungserklärungen nur auf Aufforderung der Vergabestelle einzureichen.
Für im Angebot benannte Unterauftragnehmer wird die Zustimmung zur Beauftragung bereits mit dem Zuschlag erteilt.
Für die Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen.
Vom Bieter sind daher mit seinem Angebot entsprechende Erklärungen und Eignungsnachweise des/der Unterauftragnehmer vorzulegen, soweit dies nach den Bewerbungsbedingungen erforderlich ist und Erklärungen und Eignungsnachweise nicht nur auf ausdrückliche Aufforderung vorzulegen sind.
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Für die allein zur Entsorgung des Anlagen-Outputs eingesetzten Nachunternehmer sowie die Betreiber der Ausfallanlage/n sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen Eignungsnachweise nur auf Aufforderung einzureichen. Bei diesen wird davon aus-gegangen, dass sie nur untergeordnete Beiträge zur Auftragsausführung leisten.
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Die Vergabestellt behält sich die Nachforderung etwaiger fehlender Angaben i.S.v. § 19 Abs. 2 Satz 1 EG VOL/A auch hinsichtlich Unterauftragnehmer vor.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 📞
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de/vergabekammer 🌏
Fax: +49 3455141115 📠
Quelle: OJS 2014/S 090-157422 (2014-05-05)
Ergänzende Angaben (2014-05-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-05-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-05-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 091-159573
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 90-157422
ABl. S-Ausgabe: 91
Quelle: OJS 2014/S 091-159573 (2014-05-08)
Ergänzende Angaben (2014-06-12)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 116-204713
ABl. S-Ausgabe: 116
Quelle: OJS 2014/S 116-204713 (2014-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 242-426709
ABl. S-Ausgabe: 242

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Dessau-Roßlau.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Gesamtvergleichspreis (85)
2. Energetische Verwertung/Energiegewinnung (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-09 📅
Name: ALBA Sachsen GmbH
Postanschrift: Theodor-Körner-Straße 8
Postort: Oschatz
Postleitzahl: 04758
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Betriebsleiterin Moritz

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 91-159573
2014/S 116-204713

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 101 b Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des zwischen dem Auftraggeber und der ALBA Sachsen GmbH geschlossenen Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (Ausschlussfrist).
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Quelle: OJS 2014/S 242-426709 (2014-12-11)