Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes
Die Landeshauptstadt Magdeburg beabsichtigt, auf Grundlage von § 12 Abs. 2 Satz 2 des Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 18. Dezember 2012 (nachfolgend: „RettDG LSA“), Dienstleistungskonzessionen zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes zu vergeben.
Diese Leistungen umfassen gemäß § 1 Abs. 2 RettDG LSA die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der qualifizierten Patientenbeförderung sowie der rettungsdienstlichen Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen (MANV).
Ein Teil der Rettungswachenstandorte ist vorgegeben, deren Anmietung durch den Leistungserbringer zu erfolgen hat. Die weiteren Rettungswachenstandorte hat der Leistungserbringer innerhalb eines vorgegebenen Bereichs selbst beizubringen.
Die Landeshauptstadt gibt darüber hinaus auch einen Teil der für die Durchführung des Rettungsdienstes benötigten Rettungsmittel (Fahrzeuge) vor, welche vom Leistungserbringer zu übernehmen sind.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-03-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-27.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-01-27
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Auftragsbekanntmachung
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2014-02-21
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Ergänzende Angaben
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