Vergabe des bodengebundenen Rettungsdienstes

Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland, vertreten durch den Landrat, beabsichtigt auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz in der Fassung vom 2. Oktober 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. Dezember 2012 (NRettDG) Dienstleistungsaufträge zur Durchführung von Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport), sowie der Vorhaltung der hierzu benötigten Standorte und Rettungsmittel an einen oder mehrere Leistungserbringer zu vergeben. Die notärztliche Versorgung ist nicht Gegenstand der Vergabe. Nähere Angaben zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-11-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-10.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-10-10 Auftragsbekanntmachung