Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Bundesautobahn BAB A 20, einseitige Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage)

Straßenbauamt Schwerin, Dezernat 5/Autobahnen

Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der BAB A 20 zwischen der AS Jarmen (B 110) und der AS Anklam (B 199), Richtungsfahrbahn von Lübeck nach Stettin bei Betriebs-km 229,0. Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann optional zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 - BGBl. S. 1206), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) geändert und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll 2014/2015 geplant und gebaut werden und im ersten Halbjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Verfahren sind in dieser Bekanntmachung genannt.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-04.

Wer?

Wie?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-02-04 Auftragsbekanntmachung