Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Bundesautobahn BAB A 20, einseitige Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage)
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der BAB A 20 zwischen der AS Jarmen (B 110) und der AS Anklam (B 199), Richtungsfahrbahn von Lübeck nach Stettin bei Betriebs-km 229,0. Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann optional zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 - BGBl. S. 1206), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) geändert und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll 2014/2015 geplant und gebaut werden und im ersten Halbjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Verfahren sind in dieser Bekanntmachung genannt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-05-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-04.
Auftragsbekanntmachung (2014-02-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Autobahnraststätten
Menge oder Umfang:
— Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der A 20 und dessen Planung. Die Baukosten schätzt die Auftragsverwaltung auf ca. 4 bis 6 000 000 EUR. Die Schätzung ist vom Bieter als nicht verbindlich anzusehen,— Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag. Die Verkehrsanlage des Nebenbetriebes „Demminer Land“ ist bereits im Zuge des Neubaus der A 20 errichtet worden,— Die Konzession wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt. Die Dienstleistungskonzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren - mit 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren - erteilt. Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt,— Betriebsgrundstück: Das Betriebsgrundstück des Nebenbetriebes weist eine Gesamtfläche von ca. 17 260 m² auf. Der Kaufpreis für das Betriebsgrundstück beträgt max. 4,84 EUR/m². Das Betriebsgrundstück beinhaltet ein Baufenster für die Kompaktanlage. Die Gesamtfläche des Baufensters beträgt ca. 17 260 m²,— Erschließungskosten: Die Erschließung (Wasser- und Stromleitungen sind vorhanden) des Nebenbetriebes ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden,— Die Trinkwasserversorgung wurde mit einer max. Leistung von 2 l/s errichtet, dieser Wert steht in Abhängigkeit mit dem Bedarf der Salzlöseanlage im Winterdienstzeitraum der zuständigen AM von ca. 1 l/s. Bei einem Mehrbedarf besteht nach Aussage des regionalen Trinkwasserversorgers die Möglichkeit einer zusätzlichen Wasserversorgung über die Ortschaft Hedwigshof. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der zukünftige Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Die Abstimmung hierzu muss mit dem zuständigen Trinkwasserversorger durch den zukünftigen Konzessionär erfolgen,— Der Feuerlöschbedarf kann über das öffentliche Netz nicht bereitgestellt werden. Die Vorhaltung notwendiger Löschwassereinrichtungen z. B. Löschwasserteiche obliegen dem Konzessionär und sind mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abzustimmen,— Nach Aussage des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Demmin/ Altentreptow kann die Abwasserentsorgung über ein Pumpwerk zum Hauptpumpwerk gepumpt werden. Dazu ist es notwendig, dass eine Abwasserdruckrohrleitung verlegt wird (Länge ca. 3 km). Nach aktuellen Kostenschätzungen ähnlicher Bauvorhaben belaufen sich die Kosten auf ca. 500 000 EUR brutto. Diese Angabe ist nicht verbindlich,— Der Konzessionsnehmer muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtung der gesamten Rastanlage (einschl. Verkehrsanlage) übernehmen. Die Kosten werden unverbindlich auf ca. 7 500 EUR pro Jahr geschätzt. Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird,— Parkstände: Die vorhandene Parkstandkapazität beträgt: 25 LKW-Parkstände sowie 2 Kurzzeitstellplätze; 10 Parkstände für PKW mit Anhänger, Caravan und Busse; 2 Behinderten-PKW-Parkstände; 73 PKW-Parkstände und ca. 100 m Aufstellfläche für Sondertransporte,— Verkehrsbelastung: Derzeit beträgt der durchschnittliche Verkehr (DTV) zwischen den AS Jarmen und Anklam 12 828 Kfz./Werktag einschl. 1 637 LKW/Werktag (gezählt im Jahr 2012). Die aktuelle Bedarfsprognose erwartet für das Jahr 2025 zwischen diesen beiden AS eine Verkehrsmenge von ca. 21 000 Kfz./Werktag einschl. 3 000 LKW/Werktag.
— Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der A 20 und dessen Planung. Die Baukosten schätzt die Auftragsverwaltung auf ca. 4 bis 6 000 000 EUR. Die Schätzung ist vom Bieter als nicht verbindlich anzusehen,— Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag. Die Verkehrsanlage des Nebenbetriebes „Demminer Land“ ist bereits im Zuge des Neubaus der A 20 errichtet worden,— Die Konzession wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt. Die Dienstleistungskonzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren - mit 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren - erteilt. Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt,— Betriebsgrundstück: Das Betriebsgrundstück des Nebenbetriebes weist eine Gesamtfläche von ca. 17 260 m² auf. Der Kaufpreis für das Betriebsgrundstück beträgt max. 4,84 EUR/m². Das Betriebsgrundstück beinhaltet ein Baufenster für die Kompaktanlage. Die Gesamtfläche des Baufensters beträgt ca. 17 260 m²,— Erschließungskosten: Die Erschließung (Wasser- und Stromleitungen sind vorhanden) des Nebenbetriebes ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden,— Die Trinkwasserversorgung wurde mit einer max. Leistung von 2 l/s errichtet, dieser Wert steht in Abhängigkeit mit dem Bedarf der Salzlöseanlage im Winterdienstzeitraum der zuständigen AM von ca. 1 l/s. Bei einem Mehrbedarf besteht nach Aussage des regionalen Trinkwasserversorgers die Möglichkeit einer zusätzlichen Wasserversorgung über die Ortschaft Hedwigshof. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der zukünftige Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Die Abstimmung hierzu muss mit dem zuständigen Trinkwasserversorger durch den zukünftigen Konzessionär erfolgen,— Der Feuerlöschbedarf kann über das öffentliche Netz nicht bereitgestellt werden. Die Vorhaltung notwendiger Löschwassereinrichtungen z. B. Löschwasserteiche obliegen dem Konzessionär und sind mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abzustimmen,— Nach Aussage des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Demmin/ Altentreptow kann die Abwasserentsorgung über ein Pumpwerk zum Hauptpumpwerk gepumpt werden. Dazu ist es notwendig, dass eine Abwasserdruckrohrleitung verlegt wird (Länge ca. 3 km). Nach aktuellen Kostenschätzungen ähnlicher Bauvorhaben belaufen sich die Kosten auf ca. 500 000 EUR brutto. Diese Angabe ist nicht verbindlich,— Der Konzessionsnehmer muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtung der gesamten Rastanlage (einschl. Verkehrsanlage) übernehmen. Die Kosten werden unverbindlich auf ca. 7 500 EUR pro Jahr geschätzt. Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird,— Parkstände: Die vorhandene Parkstandkapazität beträgt: 25 LKW-Parkstände sowie 2 Kurzzeitstellplätze; 10 Parkstände für PKW mit Anhänger, Caravan und Busse; 2 Behinderten-PKW-Parkstände; 73 PKW-Parkstände und ca. 100 m Aufstellfläche für Sondertransporte,— Verkehrsbelastung: Derzeit beträgt der durchschnittliche Verkehr (DTV) zwischen den AS Jarmen und Anklam 12 828 Kfz./Werktag einschl. 1 637 LKW/Werktag (gezählt im Jahr 2012). Die aktuelle Bedarfsprognose erwartet für das Jahr 2025 zwischen diesen beiden AS eine Verkehrsmenge von ca. 21 000 Kfz./Werktag einschl. 3 000 LKW/Werktag.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Autobahnraststätten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Straßenbauamt Schwerin, Dezernat 5/Autobahnen
Postanschrift: Pampower Straße 68
Postleitzahl: 19061
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://strassenbauverwaltung.mvnet.de🌏
E-Mail: sba-sn@sbv.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855114505📞
Fax: +49 3855114150/51 📠
— Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Das zweistufige, nichtnormierte Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag, Teilnahmeantrag etc.“ genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hierdurch nicht geändert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los,
— Die Bewerbungsmuster können postalisch unter der I.1) angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsmuster versandt werden sollen. Anhand dieser Bewerbungsmuster sowie deren Anlagen sind die Bewerbungsunterlagen zu gliedern bzw. Eintragungen in die zur Verfügung gestellten Bewerbungsmuster vorzunehmen. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsmuster kann zu einem Ausschluss aus dem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren führen. Wenn eine Eintragung nicht möglich ist oder eine Aufgabe durch den Bewerber nicht beabsichtigt ist, ist das entsprechende Feld diagonal zu streichen. Ein Mehrfachausdruck der Bewerbungsmuster, um weitere Angaben mit Hilfe der Bewerbungsmuster zu machen, ist zulässig,
— Die Unterlagen der Verfahrensstufe 1 sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die geforderten Angaben/ Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen an der unter I.1 genannten Stelle. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Kennzeichnung des Umschlages („Demminer Land“ Verfahrensstufe 1 - nicht auf der Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt.
— Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Das zweistufige, nichtnormierte Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag, Teilnahmeantrag etc.“ genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hierdurch nicht geändert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los,
— Die Bewerbungsmuster können postalisch unter der I.1) angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsmuster versandt werden sollen. Anhand dieser Bewerbungsmuster sowie deren Anlagen sind die Bewerbungsunterlagen zu gliedern bzw. Eintragungen in die zur Verfügung gestellten Bewerbungsmuster vorzunehmen. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsmuster kann zu einem Ausschluss aus dem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren führen. Wenn eine Eintragung nicht möglich ist oder eine Aufgabe durch den Bewerber nicht beabsichtigt ist, ist das entsprechende Feld diagonal zu streichen. Ein Mehrfachausdruck der Bewerbungsmuster, um weitere Angaben mit Hilfe der Bewerbungsmuster zu machen, ist zulässig,
— Die Unterlagen der Verfahrensstufe 1 sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die geforderten Angaben/ Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen an der unter I.1 genannten Stelle. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Kennzeichnung des Umschlages („Demminer Land“ Verfahrensstufe 1 - nicht auf der Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der BAB A 20 zwischen der AS Jarmen (B 110) und der AS Anklam (B 199), Richtungsfahrbahn von Lübeck nach Stettin bei Betriebs-km 229,0. Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann optional zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 - BGBl. S. 1206), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) geändert und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll 2014/2015 geplant und gebaut werden und im ersten Halbjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Verfahren sind in dieser Bekanntmachung genannt.
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der BAB A 20 zwischen der AS Jarmen (B 110) und der AS Anklam (B 199), Richtungsfahrbahn von Lübeck nach Stettin bei Betriebs-km 229,0. Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann optional zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 - BGBl. S. 1206), zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. S. 2585) geändert und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein der Zweckbestimmung des Nebenbetriebes entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll 2014/2015 geplant und gebaut werden und im ersten Halbjahr 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme an diesem Verfahren sind in dieser Bekanntmachung genannt.
Menge oder Umfang:
— Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der A 20 und dessen Planung. Die Baukosten schätzt die Auftragsverwaltung auf ca. 4 bis 6 000 000 EUR. Die Schätzung ist vom Bieter als nicht verbindlich anzusehen,
— Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebes auf der Rastanlage „Demminer Land“ (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) auf der A 20 und dessen Planung. Die Baukosten schätzt die Auftragsverwaltung auf ca. 4 bis 6 000 000 EUR. Die Schätzung ist vom Bieter als nicht verbindlich anzusehen,
— Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag. Die Verkehrsanlage des Nebenbetriebes „Demminer Land“ ist bereits im Zuge des Neubaus der A 20 errichtet worden,
— Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession auf einen Dritten übertragen, und zwar durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag. Die Verkehrsanlage des Nebenbetriebes „Demminer Land“ ist bereits im Zuge des Neubaus der A 20 errichtet worden,
— Die Konzession wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt. Die Dienstleistungskonzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren - mit 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren - erteilt. Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt,
— Die Konzession wird durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Konzessionsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch das Land Mecklenburg-Vorpommern und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt. Die Dienstleistungskonzession wird zunächst für eine Laufzeit von 30 Jahren - mit 2 Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren - erteilt. Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt,
— Betriebsgrundstück: Das Betriebsgrundstück des Nebenbetriebes weist eine Gesamtfläche von ca. 17 260 m² auf. Der Kaufpreis für das Betriebsgrundstück beträgt max. 4,84 EUR/m². Das Betriebsgrundstück beinhaltet ein Baufenster für die Kompaktanlage. Die Gesamtfläche des Baufensters beträgt ca. 17 260 m²,
— Betriebsgrundstück: Das Betriebsgrundstück des Nebenbetriebes weist eine Gesamtfläche von ca. 17 260 m² auf. Der Kaufpreis für das Betriebsgrundstück beträgt max. 4,84 EUR/m². Das Betriebsgrundstück beinhaltet ein Baufenster für die Kompaktanlage. Die Gesamtfläche des Baufensters beträgt ca. 17 260 m²,
— Erschließungskosten: Die Erschließung (Wasser- und Stromleitungen sind vorhanden) des Nebenbetriebes ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlagen vorbereitet worden,
— Die Trinkwasserversorgung wurde mit einer max. Leistung von 2 l/s errichtet, dieser Wert steht in Abhängigkeit mit dem Bedarf der Salzlöseanlage im Winterdienstzeitraum der zuständigen AM von ca. 1 l/s. Bei einem Mehrbedarf besteht nach Aussage des regionalen Trinkwasserversorgers die Möglichkeit einer zusätzlichen Wasserversorgung über die Ortschaft Hedwigshof. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der zukünftige Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Die Abstimmung hierzu muss mit dem zuständigen Trinkwasserversorger durch den zukünftigen Konzessionär erfolgen,
— Die Trinkwasserversorgung wurde mit einer max. Leistung von 2 l/s errichtet, dieser Wert steht in Abhängigkeit mit dem Bedarf der Salzlöseanlage im Winterdienstzeitraum der zuständigen AM von ca. 1 l/s. Bei einem Mehrbedarf besteht nach Aussage des regionalen Trinkwasserversorgers die Möglichkeit einer zusätzlichen Wasserversorgung über die Ortschaft Hedwigshof. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der zukünftige Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Die Abstimmung hierzu muss mit dem zuständigen Trinkwasserversorger durch den zukünftigen Konzessionär erfolgen,
— Der Feuerlöschbedarf kann über das öffentliche Netz nicht bereitgestellt werden. Die Vorhaltung notwendiger Löschwassereinrichtungen z. B. Löschwasserteiche obliegen dem Konzessionär und sind mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald abzustimmen,
— Nach Aussage des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Demmin/ Altentreptow kann die Abwasserentsorgung über ein Pumpwerk zum Hauptpumpwerk gepumpt werden. Dazu ist es notwendig, dass eine Abwasserdruckrohrleitung verlegt wird (Länge ca. 3 km). Nach aktuellen Kostenschätzungen ähnlicher Bauvorhaben belaufen sich die Kosten auf ca. 500 000 EUR brutto. Diese Angabe ist nicht verbindlich,
— Nach Aussage des zuständigen Wasser- und Abwasserzweckverbandes Demmin/ Altentreptow kann die Abwasserentsorgung über ein Pumpwerk zum Hauptpumpwerk gepumpt werden. Dazu ist es notwendig, dass eine Abwasserdruckrohrleitung verlegt wird (Länge ca. 3 km). Nach aktuellen Kostenschätzungen ähnlicher Bauvorhaben belaufen sich die Kosten auf ca. 500 000 EUR brutto. Diese Angabe ist nicht verbindlich,
— Der Konzessionsnehmer muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtung der gesamten Rastanlage (einschl. Verkehrsanlage) übernehmen. Die Kosten werden unverbindlich auf ca. 7 500 EUR pro Jahr geschätzt. Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird,
— Der Konzessionsnehmer muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtung der gesamten Rastanlage (einschl. Verkehrsanlage) übernehmen. Die Kosten werden unverbindlich auf ca. 7 500 EUR pro Jahr geschätzt. Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird,
— Parkstände: Die vorhandene Parkstandkapazität beträgt: 25 LKW-Parkstände sowie 2 Kurzzeitstellplätze; 10 Parkstände für PKW mit Anhänger, Caravan und Busse; 2 Behinderten-PKW-Parkstände; 73 PKW-Parkstände und ca. 100 m Aufstellfläche für Sondertransporte,
— Parkstände: Die vorhandene Parkstandkapazität beträgt: 25 LKW-Parkstände sowie 2 Kurzzeitstellplätze; 10 Parkstände für PKW mit Anhänger, Caravan und Busse; 2 Behinderten-PKW-Parkstände; 73 PKW-Parkstände und ca. 100 m Aufstellfläche für Sondertransporte,
— Verkehrsbelastung: Derzeit beträgt der durchschnittliche Verkehr (DTV) zwischen den AS Jarmen und Anklam 12 828 Kfz./Werktag einschl. 1 637 LKW/Werktag (gezählt im Jahr 2012). Die aktuelle Bedarfsprognose erwartet für das Jahr 2025 zwischen diesen beiden AS eine Verkehrsmenge von ca. 21 000 Kfz./Werktag einschl. 3 000 LKW/Werktag.
— Verkehrsbelastung: Derzeit beträgt der durchschnittliche Verkehr (DTV) zwischen den AS Jarmen und Anklam 12 828 Kfz./Werktag einschl. 1 637 LKW/Werktag (gezählt im Jahr 2012). Die aktuelle Bedarfsprognose erwartet für das Jahr 2025 zwischen diesen beiden AS eine Verkehrsmenge von ca. 21 000 Kfz./Werktag einschl. 3 000 LKW/Werktag.
Beschreibung der Optionen:
Zweimalige Verlängerung der Vvertragslaufzeit der Konzession um jeweils 5 Jahre möglich mit Zustimmung der Straßenbauverwaltung.
Dauer: 360 Monate
Referenznummer: 2552-553-05-32-520a
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesautobahn A 20 zwischen der AS Jarmen (B110) und der AS Anklam (B 199), Richtungsfahrbahn von Lübeck nach Stettin, Betriebs-km 229,0.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 7 VOL/A auf den Bewerber nicht zutreffen. Dieses Formblatt ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern auszufüllen.
1. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 7 VOL/A auf den Bewerber nicht zutreffen. Dieses Formblatt ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern auszufüllen.
2. Ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung ist als Anlage beizufügen.
3. Eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung (nicht älter als 3 Monate) des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes ist als Anlage beizufügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
4. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer- entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
4. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht - gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungs- gesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmer- entsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
5. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
5. Den Unterlagen (Verfahrensstufe 1) ist eine Eigenerklärung beizufügen, dass über das Vermögen des Bewerbers nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
6. Die Vergabestelle wird für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe (Verfahrensstufe 2) aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2415), beim Bundeszentralregister anfordern.
6. Die Vergabestelle wird für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe (Verfahrensstufe 2) aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.2.1999 (BGBl. I S. 202), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2415), beim Bundeszentralregister anfordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der Konzessionsnehmer muss das Eigentum des Betriebsgrundstückes für den Nebenbetrieb für die Dauer der Konzessionslaufzeit (30 Jahre) auf der Grundlage eines vorgegebenen Grundstückskaufvertrages erwerben. Der Kaufpreis beträgt max. 4,84 EUR/ m² für das Betriebsgrundstück (Gesamtfläche ca. 17 260 m²). Die Höhe des Kaufpreises schließt die ermittelten Kosten für die Erschließung des Grundstückes (Baukosten für die Energieversorgung) anteilig ein. Hierüber wird ein Grundstückskaufvertrag geschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
1. Der Konzessionsnehmer muss das Eigentum des Betriebsgrundstückes für den Nebenbetrieb für die Dauer der Konzessionslaufzeit (30 Jahre) auf der Grundlage eines vorgegebenen Grundstückskaufvertrages erwerben. Der Kaufpreis beträgt max. 4,84 EUR/ m² für das Betriebsgrundstück (Gesamtfläche ca. 17 260 m²). Die Höhe des Kaufpreises schließt die ermittelten Kosten für die Erschließung des Grundstückes (Baukosten für die Energieversorgung) anteilig ein. Hierüber wird ein Grundstückskaufvertrag geschlossen.
2. Der Konzessionsnehmer muss die durch die Straßenbauverwaltung gebaute Erschließung für seinen Nebenbetrieb übernehmen und in die bestehenden Verträge hierzu eintreten.
3. Der Konzessionsnehmer muss auf seine Kosten die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz herstellen.
4. Der Konzessionsnehmer muss die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtung der gesamten Rast- und Verkehrsanlage übernehmen. Die Kosten werden unverbindlich auf ca. 7 500 EUR pro Jahr geschätzt.
5. Der Konzessionsnehmer muss den Nebenbetrieb, die Verkehrsanlage und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten errichten und unterhalten.
6. Der Konzessionsnehmer muss mit einem Investitionsvolumen von ca. 4 bis 6 000 000 EUR für den Bau des Nebenbetriebes rechnen. Diese Angabe ist unverbindlich.
7. Der Konzessionsnehmer muss eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland zahlen.
8. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern. Es ist detailliert anzugeben, welcher der Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringt. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2 geforderten Nachweise zu erbringen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigten Vertretern. Es ist detailliert anzugeben, welcher der Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringt. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die unter III.2 geforderten Nachweise zu erbringen.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot (Verfahrensstufe 1) die von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft abzugeben.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Aust
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2552-553-05-32-520a
Zusätzliche Informationen
— Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Das zweistufige, nichtnormierte Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag, Teilnahmeantrag etc.“ genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hierdurch nicht geändert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los,
— Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Das zweistufige, nichtnormierte Verfahren wird in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag, Teilnahmeantrag etc.“ genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen hierdurch nicht geändert. Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los,
— Die Bewerbungsmuster können postalisch unter der I.1) angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsmuster versandt werden sollen. Anhand dieser Bewerbungsmuster sowie deren Anlagen sind die Bewerbungsunterlagen zu gliedern bzw. Eintragungen in die zur Verfügung gestellten Bewerbungsmuster vorzunehmen. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsmuster kann zu einem Ausschluss aus dem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren führen. Wenn eine Eintragung nicht möglich ist oder eine Aufgabe durch den Bewerber nicht beabsichtigt ist, ist das entsprechende Feld diagonal zu streichen. Ein Mehrfachausdruck der Bewerbungsmuster, um weitere Angaben mit Hilfe der Bewerbungsmuster zu machen, ist zulässig,
— Die Bewerbungsmuster können postalisch unter der I.1) angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsmuster versandt werden sollen. Anhand dieser Bewerbungsmuster sowie deren Anlagen sind die Bewerbungsunterlagen zu gliedern bzw. Eintragungen in die zur Verfügung gestellten Bewerbungsmuster vorzunehmen. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsmuster kann zu einem Ausschluss aus dem zweistufigen, nichtnormierten Verfahren führen. Wenn eine Eintragung nicht möglich ist oder eine Aufgabe durch den Bewerber nicht beabsichtigt ist, ist das entsprechende Feld diagonal zu streichen. Ein Mehrfachausdruck der Bewerbungsmuster, um weitere Angaben mit Hilfe der Bewerbungsmuster zu machen, ist zulässig,
— Die Unterlagen der Verfahrensstufe 1 sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die geforderten Angaben/ Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen an der unter I.1 genannten Stelle. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Kennzeichnung des Umschlages („Demminer Land“ Verfahrensstufe 1 - nicht auf der Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt.
— Die Unterlagen der Verfahrensstufe 1 sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die geforderten Angaben/ Unterlagen sind in deutscher Sprache vorzulegen. Die Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Unterlagen an der unter I.1 genannten Stelle. Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft hat durch entsprechende Kennzeichnung des Umschlages („Demminer Land“ Verfahrensstufe 1 - nicht auf der Poststelle öffnen) dafür Sorge zu tragen, dass dieser bis zum Zeitpunkt der vorgesehenen Öffnung verschlossen bleibt.