Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und den Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Autobahnraststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) an der Bundesautobahn A 38
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) an der Bundesautobahn A 38 zwischen der AS Leinefelde und AS Breitenworbis, Richtungsfahrbahn Halle/Leipzig, ca. Baukilometer 43,0, an einen Konzessionsnehmer. Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden. Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein den Zweckbestimmungen des Nebenbetriebs entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages. Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden acht geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle. Die Bewerbungsformulare können per E-Mail unter vergabe.eichsfeld-sued@deges.de abgefragt oder postalisch bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsformulare versandt werden sollen. Es ist anzugeben, ob der Versand per E-Mail als ausreichend angesehen wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-17.
Auftragsbekanntmachung (2014-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Restaurant- und Bewirtungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Autobahnraststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage). Der geplante Nebenbetrieb Eichsfeld Süd befindet sich an der A 38 (bei ca. Bau-km 43,0), unmittelbar nördlich von Gernrode zwischen den Anschlussstellen (AS) Leinefelde-Worbis und Breitenworbis.Die Konzession wird durch Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung –, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.Der Konzessionsnehmer hat mit einem Gesamtinvestitionsvolumen (einschließlich Erschließung und Grund-erwerb) von ca. 5 000 000 EUR netto für den Bau des Nebenbetriebs zu rechnen.Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen.Verkehrsanlage:Mit dem Bau der A 38 sind bereits die Zu- und Abfahrten sowie die Durchfahrt der Rastanlage Eichsfeld Süd hergestellt worden. Parkstände im Bereich der Verkehrsanlage s.u.Betriebsgrundstück:Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Eichsfeld Süd weist eine Fläche von ca. 13 600 m² auf.Erschließung:Die Erschließung des Nebenbetriebs (Oberflächenentwässerung, Trink- und Schmutzwasserleitungen sowie Stromleitungen sind vorhanden, nicht jedoch Löschwasserleitungen und Fernmeldeanschlüsse) ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlage vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten für die bereits vorbereitete Erschließung zutragen.Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.Beleuchtung:Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlage (einschließlich Verkehrsanlage) zu übernehmen.Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:Im Bereich der Verkehrsanlage der Rastanlage Eichsfeld Süd sind bereits folgende Parkstände errichtet worden:58 Pkw-Parkstände (davon zwei für Mobilitätsbehinderte und drei für Frauen),35 Lkw-Parkstände und 5 Bus- bzw. Caravan-Parkstände.Auf dem Betriebsgrundstück sind ca. 25 Pkw-Parkstände durch den Konzessionsnehmer zu errichten.Verkehrsbelastung:Für die A 38 lag im Jahr 2013 in Bezug auf den Abschnitt von der Anschlussstelle (AS) Leinefelde-Worbis bis zur AS Breitenworbis eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV, Jahresschnitt) von rund 10 300 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Breitenworbis und eine DTV (Jahres-schnitt) von rund 10 200 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Leinefelde-Worbis vor.Für den Prognosehorizont wurde in Bezug auf den genannten Abschnitt eine DTV von rund 37 000 Kfz/Tag (für beide Richtungsfahrbahnen zusammen) ermittelt. Die DTV der Lkw davon beträgt rund 10 000 Lkw/Tag. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor. Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:Der Konzessionsnehmer hat den Nebenbetrieb, die Verkehrsanlage und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762).Erwerb des Eigentums am Betriebsgrundstück für die Laufzeit der Konzession.Erschließung des Nebenbetriebs durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz.Der Nebenbetrieb soll ganzjährig 24 Stunden am Tag geöffnet sein.Inbetriebnahme:Die Inbetriebnahme des Nebenbetriebs soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 erfolgen.
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Autobahnraststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage). Der geplante Nebenbetrieb Eichsfeld Süd befindet sich an der A 38 (bei ca. Bau-km 43,0), unmittelbar nördlich von Gernrode zwischen den Anschlussstellen (AS) Leinefelde-Worbis und Breitenworbis.Die Konzession wird durch Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung –, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.Der Konzessionsnehmer hat mit einem Gesamtinvestitionsvolumen (einschließlich Erschließung und Grund-erwerb) von ca. 5 000 000 EUR netto für den Bau des Nebenbetriebs zu rechnen.Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen.Verkehrsanlage:Mit dem Bau der A 38 sind bereits die Zu- und Abfahrten sowie die Durchfahrt der Rastanlage Eichsfeld Süd hergestellt worden. Parkstände im Bereich der Verkehrsanlage s.u.Betriebsgrundstück:Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Eichsfeld Süd weist eine Fläche von ca. 13 600 m² auf.Erschließung:Die Erschließung des Nebenbetriebs (Oberflächenentwässerung, Trink- und Schmutzwasserleitungen sowie Stromleitungen sind vorhanden, nicht jedoch Löschwasserleitungen und Fernmeldeanschlüsse) ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlage vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten für die bereits vorbereitete Erschließung zutragen.Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.Beleuchtung:Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlage (einschließlich Verkehrsanlage) zu übernehmen.Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:Im Bereich der Verkehrsanlage der Rastanlage Eichsfeld Süd sind bereits folgende Parkstände errichtet worden:58 Pkw-Parkstände (davon zwei für Mobilitätsbehinderte und drei für Frauen),35 Lkw-Parkstände und 5 Bus- bzw. Caravan-Parkstände.Auf dem Betriebsgrundstück sind ca. 25 Pkw-Parkstände durch den Konzessionsnehmer zu errichten.Verkehrsbelastung:Für die A 38 lag im Jahr 2013 in Bezug auf den Abschnitt von der Anschlussstelle (AS) Leinefelde-Worbis bis zur AS Breitenworbis eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV, Jahresschnitt) von rund 10 300 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Breitenworbis und eine DTV (Jahres-schnitt) von rund 10 200 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Leinefelde-Worbis vor.Für den Prognosehorizont wurde in Bezug auf den genannten Abschnitt eine DTV von rund 37 000 Kfz/Tag (für beide Richtungsfahrbahnen zusammen) ermittelt. Die DTV der Lkw davon beträgt rund 10 000 Lkw/Tag. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor. Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:Der Konzessionsnehmer hat den Nebenbetrieb, die Verkehrsanlage und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762).Erwerb des Eigentums am Betriebsgrundstück für die Laufzeit der Konzession.Erschließung des Nebenbetriebs durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz.Der Nebenbetrieb soll ganzjährig 24 Stunden am Tag geöffnet sein.Inbetriebnahme:Die Inbetriebnahme des Nebenbetriebs soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Restaurant- und Bewirtungsdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH
Postanschrift: Zimmerstraße 54
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deges.de🌏
E-Mail: vergabe.eichsfeld-sued@deges.de📧
Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Es wird als nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Es wird als nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) an der Bundesautobahn A 38 zwischen der AS Leinefelde und AS Breitenworbis, Richtungsfahrbahn Halle/Leipzig, ca. Baukilometer 43,0, an einen Konzessionsnehmer.
Verfahren zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Raststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage) an der Bundesautobahn A 38 zwischen der AS Leinefelde und AS Breitenworbis, Richtungsfahrbahn Halle/Leipzig, ca. Baukilometer 43,0, an einen Konzessionsnehmer.
Die Konzession hat eine Laufzeit von 30 Jahren und kann auf Antrag des Konzessionsnehmers mit Zustimmung des Konzessionsgebers zweimal jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden.
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein den Zweckbestimmungen des Nebenbetriebs entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages.
Der Konzessionsnehmer baut und betreibt den Nebenbetrieb in eigener unternehmerischer Verantwortung unter Beachtung der Festlegungen des Planfeststellungs-, Baufreigabe- und Betriebsfreigabeverfahrens. Er bestimmt im Rahmen der Vorgaben des § 17 Bundesfernstraßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juni 2007 (BGBl. I S. 1206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I S. 1388) und entsprechend dem Konzessionsvertrag eigenverantwortlich die bauliche Gestaltung, die betriebliche Führung sowie ein den Zweckbestimmungen des Nebenbetriebs entsprechendes Waren- und Dienstleistungsangebot. Der Nebenbetrieb soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 in Betrieb genommen werden. Die 30-jährige Laufzeit der Dienstleistungskonzession beginnt mit Abschluss des Konzessionsvertrages.
Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden acht geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt.
Die Dienstleistungskonzession soll in einem zweistufigen Verfahren vergeben werden. Die Bedingungen für die Teilnahme am Wettbewerb sind in dieser Bekanntmachung genannt. Aus den Teilnehmern am Teilnahmewettbewerb werden acht geeignete Bewerber für die Abgabe von Angeboten ausgewählt.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Bewerber/die Bietergemeinschaft trägt das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags bei der unter Ziffer I.1 genannten Stelle.
Die Bewerbungsformulare können per E-Mail unter vergabe.eichsfeld-sued@deges.de abgefragt oder postalisch bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsformulare versandt werden sollen. Es ist anzugeben, ob der Versand per E-Mail als ausreichend angesehen wird.
Die Bewerbungsformulare können per E-Mail unter vergabe.eichsfeld-sued@deges.de abgefragt oder postalisch bei der unter Ziffer I.1 angegebenen Adresse angefordert werden. Bei der Anfrage ist zwingend eine Adresse zu benennen, an die die Bewerbungsformulare versandt werden sollen. Es ist anzugeben, ob der Versand per E-Mail als ausreichend angesehen wird.
Menge oder Umfang:
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Autobahnraststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage). Der geplante Nebenbetrieb Eichsfeld Süd befindet sich an der A 38 (bei ca. Bau-km 43,0), unmittelbar nördlich von Gernrode zwischen den Anschlussstellen (AS) Leinefelde-Worbis und Breitenworbis.
Der Auftrag beinhaltet die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Bau und Betrieb des Nebenbetriebs auf der Rastanlage Eichsfeld Süd (Autobahnraststätte mit Tankstelle als Kompaktanlage). Der geplante Nebenbetrieb Eichsfeld Süd befindet sich an der A 38 (bei ca. Bau-km 43,0), unmittelbar nördlich von Gernrode zwischen den Anschlussstellen (AS) Leinefelde-Worbis und Breitenworbis.
Die Konzession wird durch Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung –, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.
Die Konzession wird durch Abschluss des Konzessionsvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland – Bundesstraßenverwaltung –, vertreten durch den Freistaat Thüringen, dieser vertreten durch die DEGES GmbH, und dem zukünftigen Konzessionsnehmer erteilt.
Der Konzessionsnehmer hat mit einem Gesamtinvestitionsvolumen (einschließlich Erschließung und Grund-erwerb) von ca. 5 000 000 EUR netto für den Bau des Nebenbetriebs zu rechnen.
Eine Anschubfinanzierung wird nicht gewährt.
Der Konzessionsnehmer kann das Recht zur Ausübung der Konzession durch einen (zivilrechtlichen) Pacht- oder Nutzungsvertrag auf einen Dritten übertragen.
Verkehrsanlage:
Mit dem Bau der A 38 sind bereits die Zu- und Abfahrten sowie die Durchfahrt der Rastanlage Eichsfeld Süd hergestellt worden. Parkstände im Bereich der Verkehrsanlage s.u.
Betriebsgrundstück:
Das Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb Eichsfeld Süd weist eine Fläche von ca. 13 600 m² auf.
Erschließung:
Die Erschließung des Nebenbetriebs (Oberflächenentwässerung, Trink- und Schmutzwasserleitungen sowie Stromleitungen sind vorhanden, nicht jedoch Löschwasserleitungen und Fernmeldeanschlüsse) ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlage vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten für die bereits vorbereitete Erschließung zutragen.
Die Erschließung des Nebenbetriebs (Oberflächenentwässerung, Trink- und Schmutzwasserleitungen sowie Stromleitungen sind vorhanden, nicht jedoch Löschwasserleitungen und Fernmeldeanschlüsse) ist im Zuge des Baus der Verkehrsanlage vorbereitet worden. Die Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz hat der Konzessionsnehmer auf seine Kosten und sein Risiko zu errichten. Der Konzessionsnehmer hat ferner die Kosten für die bereits vorbereitete Erschließung zutragen.
Nähere Angaben wird die Leistungsbeschreibung beinhalten, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versandt werden wird.
Beleuchtung:
Der Konzessionsnehmer hat die Kosten der laufenden Unterhaltung für die Beleuchtungseinrichtungen der gesamten Rastanlage (einschließlich Verkehrsanlage) zu übernehmen.
Parkstände im Bereich der Verkehrsanlagen:
Im Bereich der Verkehrsanlage der Rastanlage Eichsfeld Süd sind bereits folgende Parkstände errichtet worden:
58 Pkw-Parkstände (davon zwei für Mobilitätsbehinderte und drei für Frauen),
35 Lkw-Parkstände und 5 Bus- bzw. Caravan-Parkstände.
Auf dem Betriebsgrundstück sind ca. 25 Pkw-Parkstände durch den Konzessionsnehmer zu errichten.
Verkehrsbelastung:
Für die A 38 lag im Jahr 2013 in Bezug auf den Abschnitt von der Anschlussstelle (AS) Leinefelde-Worbis bis zur AS Breitenworbis eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV, Jahresschnitt) von rund 10 300 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Breitenworbis und eine DTV (Jahres-schnitt) von rund 10 200 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Leinefelde-Worbis vor.
Für die A 38 lag im Jahr 2013 in Bezug auf den Abschnitt von der Anschlussstelle (AS) Leinefelde-Worbis bis zur AS Breitenworbis eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV, Jahresschnitt) von rund 10 300 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Breitenworbis und eine DTV (Jahres-schnitt) von rund 10 200 Kfz/Tag (Schwerlastverkehr-Kfz: rund 2 200 Kfz/Tag) in Richtung AS Leinefelde-Worbis vor.
Für den Prognosehorizont wurde in Bezug auf den genannten Abschnitt eine DTV von rund 37 000 Kfz/Tag (für beide Richtungsfahrbahnen zusammen) ermittelt. Die DTV der Lkw davon beträgt rund 10 000 Lkw/Tag. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor. Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.
Für den Prognosehorizont wurde in Bezug auf den genannten Abschnitt eine DTV von rund 37 000 Kfz/Tag (für beide Richtungsfahrbahnen zusammen) ermittelt. Die DTV der Lkw davon beträgt rund 10 000 Lkw/Tag. Eine getrennte Ausweisung der Prognosedaten nach Richtungsfahrbahn liegt nicht vor. Die Prognosedaten dienen lediglich als Anhaltspunkt und enthalten keinerlei verbindliche Zusagen. Das Verkehrsmengenrisiko ist vollumfänglich vom Konzessionsnehmer zu tragen.
Aufgaben und Pflichten des Konzessionsnehmers:
Der Konzessionsnehmer hat den Nebenbetrieb, die Verkehrsanlage und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.
Zahlung einer Konzessionsabgabe gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 FStrG nach der Konzessionsabgabenverordnung (BAB-Konzessionsabgabenverordnung vom 24.6.1997 (BGBl. I S. 1513), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15.12.2001 (BGBl. I S. 3762).
Erwerb des Eigentums am Betriebsgrundstück für die Laufzeit der Konzession.
Erschließung des Nebenbetriebs durch Errichtung der Anschlüsse an das öffentliche Versorgungsnetz.
Der Nebenbetrieb soll ganzjährig 24 Stunden am Tag geöffnet sein.
Inbetriebnahme:
Die Inbetriebnahme des Nebenbetriebs soll in der zweiten Hälfte des Jahres 2016 erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Verlängerung:
Auf Antrag des Konzessionsnehmers kann der Konzessionsvertrag (Laufzeit 30 Jahre) mit Zustimmung des Konzessionsgebers zweimal jeweils um 5 Jahre verlängert werden.
Dauer: 360 Monate
Referenznummer: 578
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesautobahn A38 Göttingen – Halle, Streckenabschnitt AS Leinefelde – AS Breitenworbis, ca. Bau-km 43,0.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgend in dieser Ziffer III.2.1 sowie die unter den Ziffern III.2.2 und III.2.3 geforderten Angaben/Unterlagen in deutscher Sprache vorzulegen.
Zur Beurteilung der Unternehmenssituation hat der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Ausschlussgründe in Anlehnung an § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A auf den Bewerber nicht zutreffen (Bewerbungsformular Nr. 2).
Dieses Formblatt ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft von allen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern auszufüllen.
2. Ein aktueller (nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare Bescheinigung ist als Anlage zu Bewerbungsformular 2 (Anlage 2.1) beizufügen. Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
Diese Unterlage ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
3. Eine aktuelle (nicht älter als drei Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes ist als Anlage 2.2 dem Bewerbungsformular 2 beizufügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
3. Eine aktuelle (nicht älter als drei Monate) Unbedenklichkeitsbescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes ist als Anlage 2.2 dem Bewerbungsformular 2 beizufügen. Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Maßgeblich für die Aktualität ist das Ausstelldatum.
4. Eigenerklärung gem. Ziffer III.2.1, Nr. 4 der Vergabebekanntmachung:
Dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung (Bewerbungsformular 3) beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht
gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
Die Vergabestelle ist berechtigt, für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)) beim Bundeszentralregister anzufordern.
Die Vergabestelle ist berechtigt, für die Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, zur Bestätigung ihrer Eigenerklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S.202), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)) beim Bundeszentralregister anzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß Bewerbungsformular 4.
2. Die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung vorgeschrieben ist, gemäß Anlage 4.1 zum Bewerbungsformular Nr. 4.
3. Qualifizierte Bankauskunft gemäß Bewerbungsformular Nr. 5 (Anlage 5.1).
4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung (als Anlage 5.2 zu Bewerbungsformular Nr. 5), aus der hervorgeht: in welcher Form das für diese Dienstleistungskonzession erforderliche Eigen- und Fremdkapitalbereit gestellt werden soll, wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen beziehungsweise wie er gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell auftretenden Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Darstellung der wesentlichen Komponenten der Finanzierung (als Anlage 5.2 zu Bewerbungsformular Nr. 5), aus der hervorgeht: in welcher Form das für diese Dienstleistungskonzession erforderliche Eigen- und Fremdkapitalbereit gestellt werden soll, wie der Bewerber beabsichtigt, den aus dem Finanzierungskonzept erwachsenden Verpflichtungen nachzukommen beziehungsweise wie er gewährleistet, dass bei Konzessionsbeginn die erforderlichen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen, wie die Tragfähigkeit der Finanzierung auch bei eventuell auftretenden Mindereinnahmen oder Mehrkosten sichergestellt werden soll.
Diese Darstellung sollte den Umfang von drei DIN A 4 Seiten nicht überschreiten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Fachkunde und Berufserfahrung der vorgesehenen Projektverantwortlichen (vgl. Ziff. III.3.2), gegliedert nach Art der Verantwortlichkeit (Bewerbungsformular Nr. 6);
2. Nachweise über die berufliche Befähigung und Referenzen der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Leistungen verantwortlich sind (soweit bekannt).
3. Angabe von Referenzen in Bezug auf mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Leistungen (Bewerbungsformular Nr. 7).
Je Fachgebiet ist nur eine Referenz aus den letzten zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren vorzulegen. Die Vorlage von mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich auf die Eignung von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom Konzessionsgeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages als Anlage 6.2 abzugeben.
4. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich auf die Eignung von Nachunternehmern zu berufen, ist die vom Konzessionsgeber vorgefertigte Verpflichtungserklärung dieser Nachunternehmer mit Abgabe des Teilnahmeantrages als Anlage 6.2 abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
1. Der Konzessionsnehmer hat das Eigentum an dem Betriebsgrundstück für den Nebenbetrieb für die Dauer der Konzessionslaufzeit auf der Grundlage eines vorgegebenen Grundstückskaufvertrages zu erwerben.
2. Der Konzessionsnehmer hat die Kosten für die bereits vorbereitete Erschließung der Nebenbetriebe zu tragen. Er hat ferner die Anschlüsse an das jeweilige öffentliche Versorgungsnetz herzustellen.
3. Der Konzessionsnehmer hat die Betriebskosten für die Beleuchtung der gesamten Rastanlage, einschl. der Verkehrsanlagen und Parkflächen(Kosten für Strom, Unterhaltung und Betrieb) zu übernehmen. Dies gilt auch für den Fall eines späteren Ausbaus der Verkehrsanlage bzw. Parkflächen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
3. Der Konzessionsnehmer hat die Betriebskosten für die Beleuchtung der gesamten Rastanlage, einschl. der Verkehrsanlagen und Parkflächen(Kosten für Strom, Unterhaltung und Betrieb) zu übernehmen. Dies gilt auch für den Fall eines späteren Ausbaus der Verkehrsanlage bzw. Parkflächen.
4. Der Konzessionsnehmer hat den Nebenbetrieb, die Verkehrsanlage und Grünflächen auf seinem Betriebsgrundstück auf seine Kosten zu errichten und zu unterhalten.
5. Der Konzessionsnehmer hat eine Konzessionsabgabe nach der Konzessionsabgabenverordnung an die Bundesrepublik Deutschland zu entrichten.
6. Eine Vergütung durch den Konzessionsgeber erfolgt nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften haben die Bewerbergemeinschaftserklärung des Konzessionsgebers (Bewerbungsformular Nr. 1) auszufüllen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Abteilung ÖPP, Projekt Konzessionsvergabe Nebenbetrieb Eichsfeld Süd
Adresse des Käuferprofils: http://www.bund.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 578
Zusätzliche Informationen
Vorliegend wird eine Dienstleistungskonzession vergeben. Es besteht daher kein Anspruch auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens.
Das Verfahren unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Es wird als nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.
Das Verfahren unterliegt nicht der Richtlinie 2004/18/EG. Es wird als nicht förmliches Verfahren in Anlehnung an die VOL/A durchgeführt, ohne dass ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Vorgaben der VOL/A besteht. Selbst wenn im Verfahren oder in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag" etc. genannt werden, wird der Charakter des Verfahrens zur Vergabe einer Dienstleistungskonzession hierdurch nicht geändert.