Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (so genannter Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von etwa einem Monat vergeben. Gegenstand des Rahmenentsorgungsvertrages ist die Verwertung von jährlich ca. 4.200-6.600 Mg, d.h. ca. 350 Mg bis 550 Mg/Monat (Einzelauftrag). Der Auftrag erfasst nur die kommunalen PPK-Abfälle aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Verkaufsverpackungen aus PPK werden gemeinsam erfasst. Das von den Systembetreibern mit dem Einsammeln und Befördern beauftragte Unternehmen sondert den Mengenanteil der Systembetreiber vor Übergabe der PPK-Abfälle an den Auftragnehmer aus, so dass die vom jeweiligen Auftragnehmer zu verwertende Menge an PPK-Abfällen auch Verkaufsverpackungen enthält. Es findet keine Sortierung nach Papierqualitäten statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-09.
Auftragsbekanntmachung (2014-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Der Rahmenentsorgungsvertrag erfasst die dem Landkreis Ludwigslust-Parchim überlassenen PPK-Abfälle aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Die Jahresmenge beträgt ca. 4.200 bis 6.600 Mg pro Jahr. Es ist auf dieser Grundlage von Monatsmengen von ca. 350 Mg bis 550 Mg auszugehen. Auf Basis des Rahmenentsorgungsvertrages werden Einzelaufträge nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb vergeben. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Übernahme und die Verwertung der dem Auftraggeber im Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim überlassenen PPK Abfälle über den Zeitraum von etwa einem Monat.
Der Rahmenentsorgungsvertrag erfasst die dem Landkreis Ludwigslust-Parchim überlassenen PPK-Abfälle aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Die Jahresmenge beträgt ca. 4.200 bis 6.600 Mg pro Jahr. Es ist auf dieser Grundlage von Monatsmengen von ca. 350 Mg bis 550 Mg auszugehen. Auf Basis des Rahmenentsorgungsvertrages werden Einzelaufträge nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb vergeben. Gegenstand der Einzelaufträge ist jeweils die Übernahme und die Verwertung der dem Auftraggeber im Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim überlassenen PPK Abfälle über den Zeitraum von etwa einem Monat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim
Postanschrift: Garnisonstraße 1
Postleitzahl: 19288
Postort: Ludwigslust
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-lup.de🌏
Hinweise zu den Eignungsnachweisen (III.2):
— Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung des Bieters in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern
oder in das Präqualifikationsverzeichnis VOL (PQ-VOL) akzeptiert.
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Für Unterauftragnehmer sind im Vergabeverfahren keine Angaben und Nachweise vorzulegen. Auf § 10 Rahmenentsorgungsvertrag wird hingewiesen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertung-und Sortieranlagen muss es sich nur die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen
Hinweis zur Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender Angaben, Unterlagen und Erklärungen im vergaberechtlich zulässigen Rahmen vor, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Hinweis zu Bieterinformationen/ weiteren Informationen:
Die Bieter müssen unverzüglich nach Erhalt/ Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen gemäß dem dem Anschreiben zu den Vergabe-und Vertragsunterlagen beigefügten Empfangsbekenntnis ihre Email-Adresse zur Übermittlung etwaiger Bieterinformationen und anderer für das Vergabeverfahren relevanter Informationen mitteilen.
Hinweis zur Vertragslaufzeit:
Der Rahmenentsorgungsvertrag wird für den Zeitraum vom 1.5.2014 bis zum 31.12.2015 geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch Erklärung bis zu 31.6.2015 um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2016 zu verlängern.
— Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung des Bieters in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern
oder in das Präqualifikationsverzeichnis VOL (PQ-VOL) akzeptiert.
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Für Unterauftragnehmer sind im Vergabeverfahren keine Angaben und Nachweise vorzulegen. Auf § 10 Rahmenentsorgungsvertrag wird hingewiesen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertung-und Sortieranlagen muss es sich nur die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen
Hinweis zur Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender Angaben, Unterlagen und Erklärungen im vergaberechtlich zulässigen Rahmen vor, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Hinweis zu Bieterinformationen/ weiteren Informationen:
Die Bieter müssen unverzüglich nach Erhalt/ Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen gemäß dem dem Anschreiben zu den Vergabe-und Vertragsunterlagen beigefügten Empfangsbekenntnis ihre Email-Adresse zur Übermittlung etwaiger Bieterinformationen und anderer für das Vergabeverfahren relevanter Informationen mitteilen.
Hinweis zur Vertragslaufzeit:
Der Rahmenentsorgungsvertrag wird für den Zeitraum vom 1.5.2014 bis zum 31.12.2015 geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch Erklärung bis zu 31.6.2015 um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2016 zu verlängern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (so genannter Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von etwa einem Monat vergeben. Gegenstand des Rahmenentsorgungsvertrages ist die Verwertung von jährlich ca. 4.200-6.600 Mg, d.h. ca. 350 Mg bis 550 Mg/Monat (Einzelauftrag). Der Auftrag erfasst nur die kommunalen PPK-Abfälle aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Verkaufsverpackungen aus PPK werden gemeinsam erfasst. Das von den Systembetreibern mit dem Einsammeln und Befördern beauftragte Unternehmen sondert den Mengenanteil der Systembetreiber vor Übergabe der PPK-Abfälle an den Auftragnehmer aus, so dass die vom jeweiligen Auftragnehmer zu verwertende Menge an PPK-Abfällen auch Verkaufsverpackungen enthält. Es findet keine Sortierung nach Papierqualitäten statt.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und die Verwertung von Papier/Pappe/Kartonagen (PPK-Abfällen) aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl der Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung (Rahmenentsorgungsvertrag) abgeschlossen wird. Der Rahmenentsorgungsvertrag soll mit 10 Unternehmen abgeschlossen werden, sofern eine ausreichend große Anzahl von Unternehmen die Eignungskriterien erfüllt und zulässige Angebote abgegeben hat. Unternehmen, mit denen der Rahmenentsorgungsvertrag abgeschlossen wird, sind dazu berechtigt, sich im Leistungszeitraum nach erneutem Aufruf zum Wettbewerb (so genannter Miniwettbewerb) um die Einzelaufträge zur Verwertung der PPK-Abfälle zu bewerben. Die Einzelaufträge werden jeweils für den Zeitraum von etwa einem Monat vergeben. Gegenstand des Rahmenentsorgungsvertrages ist die Verwertung von jährlich ca. 4.200-6.600 Mg, d.h. ca. 350 Mg bis 550 Mg/Monat (Einzelauftrag). Der Auftrag erfasst nur die kommunalen PPK-Abfälle aus dem Entsorgungsgebiet Altkreis Parchim. Verkaufsverpackungen aus PPK werden gemeinsam erfasst. Das von den Systembetreibern mit dem Einsammeln und Befördern beauftragte Unternehmen sondert den Mengenanteil der Systembetreiber vor Übergabe der PPK-Abfälle an den Auftragnehmer aus, so dass die vom jeweiligen Auftragnehmer zu verwertende Menge an PPK-Abfällen auch Verkaufsverpackungen enthält. Es findet keine Sortierung nach Papierqualitäten statt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 20 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreis Ludwigslust-Parchim, Übernahme der PPK-Abfälle an der in den Vergabe- und Vertragsunterlagen benannten Übernahmestelle in Ludwigslust.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass
— keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A sowie nach dem AEntG und MiArbG vorliegen,
— über das Vermögen des Bieters nicht ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
— er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist,
— er im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern und Abgaben ,
… Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind ),
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft.
Der Auftraggeber ist berechtigt, zur Vorbereitung der vergaberechtlichen Entscheidung über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach AEntG und MiArbG Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der Verwertung von PPK-Abfällen durchgeführten Tätigkeiten und Aufträge in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Auf Verlangen sind zusätzlich vorzulegen:
— aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis anzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von Referenzaufträgen (mindestens 2) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.), Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
— Auflistung von Referenzaufträgen (mindestens 2) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über die Verwertung von PPK-Abfällen (nicht notwendigerweise in eigener Anlage), mit Benennung von Auftraggeber (Telefon-Nr.), Leistungszeitraum und Auftragswert pro Jahr,
— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9.000, DIN ISO 14.000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder – stellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen.
— Vorlage der Zertifikation als Entsorgungsfachbetrieb oder Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9.000, DIN ISO 14.000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder – stellen. Sofern eine solche Zertifikation mit dem Angebot nicht vorgelegt werden kann, hat der Bieter sich gemäß dem dem Angebotsschreiben beigefügten Formular „Zertifikation“ zu verpflichten, eine Zertifikation bis zum Leistungsbeginn vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nach den Regelungen des Rahmenentsorgungsvertrages hat der Auftragnehmer eines Einzelauftrags auf Verlangen des Auftraggebers vor Übergabe der PPK-Abfälle einen angemessenen Abschlag auf den Erlös zu zahlen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: im Rahmenentsorgungsvertrag geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 10
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 20
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen unter http://www.kreis-swm.de/Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen/index.jsp (bzw. nach der im Januar 2014 durchgeführten Umstellung der Internetpräsenz des Kreises unter http://www.kreis-lup.de/Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen/index.jsp) kostenlos zum Download bereit. Die Unterlagen in Papierform können schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei WMRC Rechtsanwälte, Chausseestraße 5, 10115 Berlin, Fax: +49 30288848310, Email: gnittke@wmrc.de gegen Nachweis der Zahlung von 20,00 EUR (brutto) auf das Konto von WMRC Rechtsanwälte, Deutsche Kreditbank AG, Kto.-Nr.: 20 11 76 36, BLZ: 120 300 00, IBAN: DE 65120300000020117636, BIC: BYLADEM1001, Verwendungszweck: PPK LUP (Kopie Überweisungsbeleg oder Verrechnungsscheck) angefordert werden.
Die Vergabeunterlagen stehen unter http://www.kreis-swm.de/Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen/index.jsp (bzw. nach der im Januar 2014 durchgeführten Umstellung der Internetpräsenz des Kreises unter http://www.kreis-lup.de/Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen/index.jsp) kostenlos zum Download bereit. Die Unterlagen in Papierform können schriftlich, per Fax oder per E-Mail bei WMRC Rechtsanwälte, Chausseestraße 5, 10115 Berlin, Fax: +49 30288848310, Email: gnittke@wmrc.de gegen Nachweis der Zahlung von 20,00 EUR (brutto) auf das Konto von WMRC Rechtsanwälte, Deutsche Kreditbank AG, Kto.-Nr.: 20 11 76 36, BLZ: 120 300 00, IBAN: DE 65120300000020117636, BIC: BYLADEM1001, Verwendungszweck: PPK LUP (Kopie Überweisungsbeleg oder Verrechnungsscheck) angefordert werden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-02-19 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abfallwirtschaftsbetrieb Ludwigslust-Parchim
Herrn Schwanke
Name: WMRC Rechtsanwälte
Postanschrift: Chausseestraße 5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10115
Kontaktperson: Rechtsanwältin Katja Gnittke und Rechtsanwältin Dr. Natalie Hildebrandt
E-Mail: gnittke@wmrc.de📧
Fax: +49 30288848310 📠
Name: Landkreis Ludwigslust-Parchim -Der Landrat-
Postanschrift: Putlitzer Straße 25
Postort: Parchim
Postleitzahl: 19370
Kontaktperson: Vergabestelle, Zimmer 205
URL der Dokumente: http://www.kreis-swm.de/Landkreis/Aktuelles/Ausschreibungen/index.jsp🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweise zu den Eignungsnachweisen (III.2):
— Für die dort enthaltenen und geprüften Nachweise wird auch die Eintragung des Bieters in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis Mecklenburg-Vorpommern
oder in das Präqualifikationsverzeichnis VOL (PQ-VOL) akzeptiert.
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
— Für den Fall, dass sich der Bieter zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis im Sinne von § 7 EG Abs. 9 VOL/A zu führen (zum Beispiel Verpflichtungserklärung, siehe Formular „Verpflichtungserklärung“ in Anlage zum Angebotsschreiben).
— Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise zur Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Hinweis zu Unterauftragnehmern:
Für Unterauftragnehmer sind im Vergabeverfahren keine Angaben und Nachweise vorzulegen. Auf § 10 Rahmenentsorgungsvertrag wird hingewiesen.
Hinweis zu Angaben zur Verwertung:
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertung-und Sortieranlagen muss es sich nur die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen.
Im Angebot ist der voraussichtliche Verwertungsweg der PPK-Abfälle zu beschreiben (zum Beispiel Angabe der Verwertungsanlage, Sortieranlage). Bei den Angaben zu Verwertung-und Sortieranlagen muss es sich nur die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist. Der Bieter ist an die Angabe der Anlage während der Vertragsdurchführung nicht gebunden und kann andere zulässige Entsorgungswege wählen.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen
Auf Verlangen des Auftraggebers sind von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, in diesem Fall Bereitschaftserklärungen von Betreibern von benannten Anlagen sowie Auskünfte zur Genehmigung zu verlangen. Bei Bereitstellung von Entsorgungskontingenten über einen Zwischenhändler, der nicht Betreiber der benannten Entsorgungsanlage ist, ist von diesem eine Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers zu erbringen, sowie die Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen, auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen
Hinweis zur Nachforderung von Unterlagen:
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung fehlender Angaben, Unterlagen und Erklärungen im vergaberechtlich zulässigen Rahmen vor, ist hierzu aber nicht verpflichtet.
Hinweis zu Bieterinformationen/ weiteren Informationen:
Die Bieter müssen unverzüglich nach Erhalt/ Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen gemäß dem dem Anschreiben zu den Vergabe-und Vertragsunterlagen beigefügten Empfangsbekenntnis ihre Email-Adresse zur Übermittlung etwaiger Bieterinformationen und anderer für das Vergabeverfahren relevanter Informationen mitteilen.
Die Bieter müssen unverzüglich nach Erhalt/ Download der Vergabe- und Vertragsunterlagen gemäß dem dem Anschreiben zu den Vergabe-und Vertragsunterlagen beigefügten Empfangsbekenntnis ihre Email-Adresse zur Übermittlung etwaiger Bieterinformationen und anderer für das Vergabeverfahren relevanter Informationen mitteilen.
Hinweis zur Vertragslaufzeit:
Der Rahmenentsorgungsvertrag wird für den Zeitraum vom 1.5.2014 bis zum 31.12.2015 geschlossen. Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit einmalig durch Erklärung bis zu 31.6.2015 um ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2016 zu verlängern.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stellingstraße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 10953
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3854855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformationen an unterlegene Bewerber/Bieter ist Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformationen an unterlegene Bewerber/Bieter ist Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 101 a GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 107 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise wie folgt:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(2)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2014/S 008-009711 (2014-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-04-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge