Vergabe Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1); Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2); Vertrauensschadenversicherung (Los 3); Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung (Los 4); Kfz-Versicherungen (Los 5)

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

1. Unternehmen.
Die AOK Hessen gehört mit 1,5 Mio. Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenversicherern und Pflegekassen in Deutschland.
2. Versicherungsbestand.
Der im Eigentum der AOK Hessen befindliche Gebäudebestand umfasst derzeit 26 eigene Gebäude. Außerdem ist die AOK Hessen Mieterin in 39 fremden Gebäuden.
Zum Stichtag 01.08.2014 beschäftigte die AOK Hessen insgesamt 3 637 Mitarbeiter.
3. Versicherungsdienstleistungen.
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.
3.1 – Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1).
3.1.1 für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.
3.1.3 Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.2 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2) für Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind geschriebene Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.
Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.
3.3 Vertrauensschadenversicherung (Los 3).
Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert.
Vertragsgrundlage sind die geschriebene Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV). Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
3.4 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung (Los 4).
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
3.4.1 Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen begrenzt.
3.4.2 Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.
3.4.3 Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
3.4.4 Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
3.5 Kraftfahrtversicherungen (Los 5).
3.5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.
3.5.2 Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-15.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-15 Auftragsbekanntmachung
2015-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge