Vergabe Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1); Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2); Vertrauensschadenversicherung (Los 3); Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung (Los 4); Kfz-Versicherungen (Los 5)

AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen

1. Unternehmen.
Die AOK Hessen gehört mit 1,5 Mio. Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenversicherern und Pflegekassen in Deutschland.
2. Versicherungsbestand.
Der im Eigentum der AOK Hessen befindliche Gebäudebestand umfasst derzeit 26 eigene Gebäude. Außerdem ist die AOK Hessen Mieterin in 39 fremden Gebäuden.
Zum Stichtag 01.08.2014 beschäftigte die AOK Hessen insgesamt 3 637 Mitarbeiter.
3. Versicherungsdienstleistungen.
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.
3.1 – Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1).
3.1.1 für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.
3.1.3 Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.2 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2) für Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind geschriebene Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.
Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.
3.3 Vertrauensschadenversicherung (Los 3).
Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert.
Vertragsgrundlage sind die geschriebene Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV). Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
3.4 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung (Los 4).
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
3.4.1 Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen begrenzt.
3.4.2 Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.
3.4.3 Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
3.4.4 Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
3.5 Kraftfahrtversicherungen (Los 5).
3.5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.
3.5.2 Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-09-15 Auftragsbekanntmachung
2015-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2015-01-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Menge oder Umfang:
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.1. Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1).1.1 für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.1.3 Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebene Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2) für Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich.Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind Geschriebenen Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.3. Vertrauensschadenversicherung (Los 3).Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert.Vertragsgrundlage sind die geschriebene Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV). Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.4. Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung (Los 4).Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.4.1 Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen begrenzt.4.2 Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.4.3 Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.4.4 Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.5. Kraftfahrtversicherungen (Los 5).5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.5.2 Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Basler Str. 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: eu-vergabe-aok-hessen@inriscon.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2014-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-09-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 181-319733
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
1. Vertragsablauf aller Lose ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr). 2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt somit insgesamt 4 Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung. 3. Die administrative Abwicklung dieses Vertrages erfolgt direkt zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Versicherungsnehmerin ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung dieses Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließlich die Versicherungsnehmerin. 4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherungsnehmerin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z. B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten. 5. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Unternehmen.
Die AOK Hessen gehört mit 1,5 Mio. Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenversicherern und Pflegekassen in Deutschland.
2. Versicherungsbestand.
Der im Eigentum der AOK Hessen befindliche Gebäudebestand umfasst derzeit 26 eigene Gebäude. Außerdem ist die AOK Hessen Mieterin in 39 fremden Gebäuden.
Zum Stichtag 01.08.2014 beschäftigte die AOK Hessen insgesamt 3 637 Mitarbeiter.
3. Versicherungsdienstleistungen.
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.
3.1 – Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1).
3.1.1 für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.
3.1.3 Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.2 Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2) für Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind geschriebene Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.
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Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.
3.3 Vertrauensschadenversicherung (Los 3).
Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert.
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Vertragsgrundlage sind die geschriebene Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV). Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
3.4 Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung (Los 4).
3.4.1 Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen begrenzt.
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3.4.2 Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.
3.4.3 Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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3.4.4 Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
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3.5 Kraftfahrtversicherungen (Los 5).
3.5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.
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3.5.2 Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sach-Allgefahrenversicherungen
Kurze Beschreibung:
1.1 Sach-Allgefahrenversicherungen für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000
EUR.1.2 – Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.1.3 – Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
EUR.
1.2 – Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
1.3 – Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Menge oder Umfang: 1. Sach-Allgefahrenversicherungen für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.2. Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
1. Sach-Allgefahrenversicherungen für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.
2. Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Kurze Beschreibung:
Versichert sind Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich. Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind geschriebenenen Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
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Menge oder Umfang: Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.
Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.
Die Selbstbeteiligung beträgt 15 000 EUR je Versicherungsfall.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Vertrauensschadenversicherung
Kurze Beschreibung:
Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert. Vertragsgrundlage sind die geschriebenen Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung
(AVB-VSV).Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
(AVB-VSV).
Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
Menge oder Umfang: Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
Es gilt eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 50 000 EUR vereinbart.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Betriebshaftpflicht, Umwelthaftpflicht und Umweltschadenversicherung
Kurze Beschreibung:
1.1 – Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen
begrenzt.1.2 – Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögens-schäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.1.3 – Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.1.4 – Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
begrenzt.
1.2 – Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögens-schäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.
1.3 – Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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1.4 – Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
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Menge oder Umfang: Siehe unter kurze Beschreibung.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Kfz-Versicherungen
Kurze Beschreibung:
1. Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für
Vollkaskoschäden.2. Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
Vollkaskoschäden.
2. Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
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Menge oder Umfang:
Die Vergabe erfolgt in 5 Losen.
1. Sach-Allgefahrenversicherungen (Los 1).
1.1 für Gebäude und Inventar zum Neuwert einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für Objekte bis zu einer Gesamtversicherungssumme für Gebäude und Inhalt von 25 000 000 EUR.
1.3 Mehrkostenversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebene Bedingungen in Verbindung mit den Allgemeinen Bedingungen für die Allgefahrenversicherung (ABA 2008) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
2. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Los 2) für Ansprüche Dritter und Eigenschäden infolge von Verstößen in Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Satzungsgemäße und fiskalische Tätigkeiten stehen beruflichen Tätigkeiten gleich.
Beitragsbemessungsgrundlage ist die Anzahl der Mitarbeiter zum Stichtag 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Vertragsgrundlage sind Geschriebenen Bedingungen in der Leistungsbeschreibung sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (AVB-VHV) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 1 000 000 EUR je Versicherungsfall. Die Jahreshöchstleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt 6 000 000 EUR.
Mehr anzeigen
3. Vertrauensschadenversicherung (Los 3).
Versicherungsschutz besteht für alle während der Vertragslaufzeit durch Vorsatztaten, die nach gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, verursachten Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer als Eigenschäden unmittelbar durch Vertrauenspersonen zugefügt werden oder als Drittschäden durch eigene Haftung gegenüber einem durch Vertrauenspersonen geschädigten Dritten entstehen. Vermögensschäden infolge wissentlicher Pflichtverletzungen von Vertrauenspersonen sind mitversichert.
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Vertragsgrundlage sind die geschriebene Bedingungen sowie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur Vertrauensschadenversicherung (AVB-VSV). Die Versicherungssumme beträgt 5 000 000 EUR.
4. Betriebshaftpflicht-, Umwelthaftpflicht- u. Umweltschadenversicherung (Los 4).
4.1 Die Deckungssumme für die Betriebshaftpflichtversicherung beträgt 20 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 200 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Deckungssummen begrenzt.
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4.2 Für die Umwelthaftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden sowie mitversicherte Vermögensschäden. Die Selbstbeteiligung für derartige Schäden beträgt 5 000 EUR.
4.3 Feuerhaftungs-Excedentendeckung: Für Versicherungsfälle, die Folgen einer plötzlichen und unfallartigen während der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages eintretenden Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes infolge eines Feuers oder einer Explosion sind, erhöht sich die im Versicherungsschein ausgewiesene und zugleich als Jahreshöchstleistung eines Versicherungsjahres vereinbarte Deckungssumme um 40 000 000 EUR auf 50 000 000 EUR. Die vorgenannte Deckungssumme der Excedenten-Deckung bildet gleichzeitig die Höchstersatzleistung für alle derartigen Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
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4.4 Umweltschadens-Basisversicherung. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts gemäß Umweltschadengesetz (USchadG) zur Sanierung von Umweltschäden wegen Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigung von Gewässer und/ oder Schädigung des Bodens. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Versicherungsnehmerin von einer Behörde oder einem sonstigen Dritten auf Erstattung der Kosten für Sanierungsmaßnahmen bzw. Pflichten der oben genannten Art in Anspruch genommen wird. Die diesbezügliche Leistung des Versicherers ist auf 5 000 000 EUR begrenzt (Jahreshöchstersatzleistung). Der Selbstbehalt beträgt in diesem Fall 5 000 EUR je Versicherungsfall.
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5. Kraftfahrtversicherungen (Los 5).
5.1 Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die ca. 119 Dienstfahrzeuge und sonstige Kraftfahrzeuge mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.
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5.2 Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkaskoschäden und 300 EUR für Vollkaskoschäden.Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: EU-Vergabe Versicherungen 2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg v. d. H.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Allgemein: Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
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Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht. Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) EG VOL/A 2009.
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Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen.
Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Nachweise älter als sechs Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Nachweise den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Nachweise als erbracht. Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
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2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
— Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
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Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Nachunternehmer:
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen. Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Allgemein: Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
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Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden. Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
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2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer, oder seit Gründung, sofern das Unternahmen noch keine 3 Jahre besteht. Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre von 100 000 000 EUR p. a.
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Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
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— Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Allgemein.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
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Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
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2. 3.2.3 Technische Leistungsfähigkeit
— Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat für den Fall einer Beauftragung bereits mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der sich Folgendes ergeben muss:
— Name der Bietergemeinschaft;
— genaue Bezeichnung der Mitglieder des Konsortiums/der Bietergemeinschaft inkl. einer kurzen Darstellung, welches Mitglied welche Leistungen ausführt (prozentuale Quote des Anteils, Führung oder Beteiligung);
— Angabe des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (Führender Versicherer).
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Muster zu verwenden.
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil. Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben.
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Ebenfalls ist der führende Versicherer zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht der Bietergemeinschaft aufzutreten.
Die in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherer haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder des Konsortiums zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (sog. Führender Versicherer). Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignungsanforderungen sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet bei Angebotsabgabe vorzulegen.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-01-01 📅
Öffnungsort: Groß-Gerau.
Ort des Eröffnungstermins: Groß-Gerau.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: PUR-Personal- und Ressourcenmanagement, Abt. Immobilienmanagement/Beschaffung, Gruppe Beschaffung/Versicherungen
Irmgard Steiner
Name: InRisCon – Industrial Risk Consulting Kanzlei für Versicherungsrecht und zulassungspflichtige Versicherungsberatung Inh. Klaus Obereigner (MBA)
Postanschrift: Gutleutstraße 322
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60327
Kontaktperson: Herrn Klaus Obereigner
URL für weitere Informationen: http://www.InRisCon.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.InRisCon.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-01 📅
2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: EU-Vergabe Versicherungen 2014
Zusätzliche Informationen
1. Vertragsablauf aller Lose ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr).
2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt somit insgesamt 4 Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
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Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
3. Die administrative Abwicklung dieses Vertrages erfolgt direkt zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Versicherungsnehmerin ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung dieses Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließlich die Versicherungsnehmerin.
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4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherungsnehmerin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z. B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
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5. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Telefon: +49 6151126603 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 181-319733 (2014-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Basler Straße 2

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 023-038372
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 181-319733
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
1. Vertragsablauf aller Lose ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr). 2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt somit insgesamt 4 Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung. 3. Die administrative Abwicklung dieses Vertrages erfolgt direkt zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Versicherungsnehmerin ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung dieses Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließlich die Versicherungsnehmerin. 4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherungsnehmerin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z. B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten. 5. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagerteilung einer Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
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Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-20 📅
Name: AXA Versicherung AG
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 4
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://www.axa.de/ 🌏

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-12-08 📅
Name: chubb Insurance Company of Europe SE – Direktion Deutschland
Postanschrift: Grafenberger Allee 295
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40237
Internetadresse: http://www.chubb.com/international/germany/ 🌏

3️⃣
Name: ERGO Versicherung AG
Postanschrift: Hansaallee 101
Postleitzahl: 40549
Internetadresse: http://www.ergo.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 023-038372 (2015-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-01-29)
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 023-038402
Zusätzliche Informationen
1. Vertragsablauf des Loses 2 ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr), der Vertragsablauf bei Los 5 ist der 1.1.2016 (0:00 Uhr). 2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des jeweiligen Vertrages beträgt somit insgesamt 4 Jahre. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Im Falle einer Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung. 3. Die administrative Abwicklung dieses Vertrages erfolgt direkt zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Versicherungsnehmerin ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung dieses Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließlich die Versicherungsnehmerin. 4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Versicherungsnehmerin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (z. B. Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten. 5. Die Auftraggeberin behält sich vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagerteilung einer Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bad Homburg.

Auftragsvergabe
Name: R+V Allgemeine Versicherung AG
Postanschrift: Raiffeisenplatz 1
Postort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65189
E-Mail: ruv@ruv.de 📧
Internetadresse: http://www.ruv.de/ 🌏
Name: SV Sparkassen Versicherung
Postanschrift: Löwentorstraße 65
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70376
Internetadresse: https://www.sparkassenversicherung.de/web/html/privat/versicherungen/ 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Irmgard Steiner

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: S. VI.3.1)
Quelle: OJS 2015/S 023-038402 (2015-01-29)