Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf folgenden Linien im Gebiet des ZVMS sowie der weiteren beteiligten Aufgabenträger: 1. Schneller Nahverkehr auf der Linie Dresden-Chemnitz-Zwickau-Plauen-Hof (heutige Bezeichnung: „RE 3“ und „RE 9“) mit ca. 2 700 000 Zugkilometer/Jahr. 2. Erschließungsverkehr auf der Linie Dresden-Chemnitz-Zwickau (heutige Bezeichnung: „RB 30“) mit ca. 1 900 000 Zugkilometer/Jahr. 3. Erschließungsverkehr auf der Linie Chemnitz-Riesa-Elsterwerda (heutige Bezeichnung: „RB 45“) mit ca. 1 100 000 Zugkilometer/Jahr. Weitere Hinweise zu den Auftraggebern des Verkehrsvertrags siehe Abschnitt VI.3). Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die Dauer der Vertragslaufzeit beigestellt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern übersandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5) der Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Postanschrift: Am Rathaus 2
Postleitzahl: 09111
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.vms.de🌏
E-Mail: evu-ems@vms.de📧
Telefon: +49 371400080📞
Fax: +49 3714000899 📠
1. Zu Abschnitt I.1) Auftraggeber: Auftraggeber des Verkehrsvertrages sind die folgenden Aufgabenträger:
a) Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz;
b) Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden;
c) Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV), Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach;
d) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München;
e) Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Hennig-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
Die jeweiligen Aufgabenträger sind Auftraggeber des Verkehrsvertrages für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbringenden Leistungen. Der ZVMS (vertreten durch Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH) führt das Vergabeverfahren federführend durch.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 h) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben. Aufgrund der Komplexität der Beschaffung von SPNV-Leistungen im allgemeinen, die vorliegend durch die Beistellung der Fahrzeuge einschließlich eines Instandhaltungsvertrags noch vergrößert wird, besteht Verhandlungsbedarf unter anderem hinsichtlich der Gestaltung eisenbahnrechtlicher Aspekte der Sicherheitsverantwortung.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Elektronetz Mittelsachsen (EMS) II – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel/ Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Die Auftraggeber behalten sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist jeweils ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS, des Z-VOE und des ZVV sowie ein Beschluss des Aufsichtsrates der BEG erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne die entsprechenden Beschlüsse nicht erfolgen. Für das Land Brandenburg ist die Freigabe des Zuschlags durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erforderlich.
10. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
11. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail/Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail/Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und Antworten der Auftraggeber hierzu wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
1. Zu Abschnitt I.1) Auftraggeber: Auftraggeber des Verkehrsvertrages sind die folgenden Aufgabenträger:
a) Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz;
b) Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden;
c) Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV), Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach;
d) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München;
e) Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Hennig-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
Die jeweiligen Aufgabenträger sind Auftraggeber des Verkehrsvertrages für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbringenden Leistungen. Der ZVMS (vertreten durch Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH) führt das Vergabeverfahren federführend durch.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 h) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben. Aufgrund der Komplexität der Beschaffung von SPNV-Leistungen im allgemeinen, die vorliegend durch die Beistellung der Fahrzeuge einschließlich eines Instandhaltungsvertrags noch vergrößert wird, besteht Verhandlungsbedarf unter anderem hinsichtlich der Gestaltung eisenbahnrechtlicher Aspekte der Sicherheitsverantwortung.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Elektronetz Mittelsachsen (EMS) II – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel/ Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Die Auftraggeber behalten sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist jeweils ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS, des Z-VOE und des ZVV sowie ein Beschluss des Aufsichtsrates der BEG erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne die entsprechenden Beschlüsse nicht erfolgen. Für das Land Brandenburg ist die Freigabe des Zuschlags durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erforderlich.
10. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
11. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail/Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail/Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und Antworten der Auftraggeber hierzu wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsvertrag zur Personenbeförderung im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf folgenden Linien im Gebiet des ZVMS sowie der weiteren beteiligten Aufgabenträger:
1. Schneller Nahverkehr auf der Linie Dresden-Chemnitz-Zwickau-Plauen-Hof (heutige Bezeichnung: „RE 3“ und „RE 9“) mit ca. 2 700 000 Zugkilometer/Jahr.
2. Erschließungsverkehr auf der Linie Dresden-Chemnitz-Zwickau (heutige Bezeichnung: „RB 30“) mit ca. 1 900 000 Zugkilometer/Jahr.
3. Erschließungsverkehr auf der Linie Chemnitz-Riesa-Elsterwerda (heutige Bezeichnung: „RB 45“) mit ca. 1 100 000 Zugkilometer/Jahr.
Weitere Hinweise zu den Auftraggebern des Verkehrsvertrags siehe Abschnitt VI.3).
Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die Dauer der Vertragslaufzeit beigestellt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern übersandt werden.
Die für die Leistungserbringung erforderlichen Fahrzeuge werden dem Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) über die Dauer der Vertragslaufzeit beigestellt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den geeigneten Bietern übersandt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Sachsen, Bayern, Brandenburg: Linie Dresden-Hof, Linie Dresden-Zwickau, Linie Chemnitz-Riesa-Elsterwerda.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt:
1.1. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder keine wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV (Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung));
1.1. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder keine wiederholte rechtskräftige Verurteilung wegen eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV (Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung));
1.2. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.3. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- oder Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.4. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des AEG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.5. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.5. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.6. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Umwelt schützende Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV);
1.7. dass die Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister vorliegt (nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ansässig ist);
1.8. dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen.
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
2. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unmittelbar oder mittelbar im (teilweisen) Eigentum der Kommunen steht: Erklärung, dass die Teilnahme am Vergabeverfahren kommunalrechtlich zulässig ist. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder – falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann– durch eine Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung der Stellungnahme.
2. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft unmittelbar oder mittelbar im (teilweisen) Eigentum der Kommunen steht: Erklärung, dass die Teilnahme am Vergabeverfahren kommunalrechtlich zulässig ist. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder – falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann– durch eine Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung der Stellungnahme.
3. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mit dem Teilnahmeantrag ist zwingend folgende Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt abzugeben:
— dass nicht über das Vermögen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— dass sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nicht in Liquidation befindet;
— dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;
— dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Eisenbahnbetriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügt (§ 2 Abs. 1 EBZugV).
Die Eigenerklärung hat zwingend unter Verwendung des vorgegebenen Formblatts zu erfolgen.
Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
2. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die folgenden in Abschnitt III.2.3) der Bekanntmachung genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
1. Eigenerklärung gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
2. Nachweis der Genehmigung zur Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen nach § 6 AEG oder nachvollziehbare Darstellung, wie die Genehmigung nach § 6 AEG bis 31. März 2015 erlangt werden wird.
3. Referenzen mit Angaben gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt über seit dem Fahrplanjahr 2009/2010 (seit Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009) bis einschließlich der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Gemäß Formblatt geforderte Angaben: Bezeichnung der Referenz (z. B. Name des Vergabenetzes); Leistungsvolumen (in Zugkilometer); Leistungszeit; Leistungsort ((Bundes-)Land, wesentliche Linienendpunkte); Auftraggeber (Name, Anschrift).
3. Referenzen mit Angaben gemäß einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt über seit dem Fahrplanjahr 2009/2010 (seit Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009) bis einschließlich der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Gemäß Formblatt geforderte Angaben: Bezeichnung der Referenz (z. B. Name des Vergabenetzes); Leistungsvolumen (in Zugkilometer); Leistungszeit; Leistungsort ((Bundes-)Land, wesentliche Linienendpunkte); Auftraggeber (Name, Anschrift).
4. Die unter 1. und 3. genannten Erklärungen haben zwingend unter Verwendung der vorgegebenen Formblätter zu erfolgen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende, im Formblatt aufgeführte Nachweise zu verlangen.
5. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, Erklärungen und Nachweise, die auf Aufforderung der Auftraggeber bis zum Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag/der Frist zur Angebotsabgabe nicht vorgelegt wurden, nachzufordern.
Mindeststandards:
Zu Ziffer 3:
insgesamt 5 000 000 Zugkilometer erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Berücksichtigt werden Leistungen, die seit dem Fahrplanjahr 2009/2010 (seit Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009) bis einschließlich der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist erbracht wurden.
insgesamt 5 000 000 Zugkilometer erbrachte Leistungen im Eisenbahnpersonenverkehr in der Europäischen Union und der Schweiz. Berücksichtigt werden Leistungen, die seit dem Fahrplanjahr 2009/2010 (seit Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2009) bis einschließlich der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist erbracht wurden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Die vorgenannte Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen und von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.3).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt. Die vorgenannte Erklärung der Bewerbergemeinschaft muss auf einem bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordernden Formblatt erfolgen und von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein. Weitere Hinweise siehe Abschnitt VI.3).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen (die Genehmigung muss dem EVU spätestens bis 31. März 2015 erteilt werden) oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Die Erbringung der Dienstleistung ist Eisenbahnverkehrsunternehmen vorbehalten, die über eine Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 AEG verfügen (die Genehmigung muss dem EVU spätestens bis 31. März 2015 erteilt werden) oder diese nach den dort genannten Voraussetzungen nicht benötigen.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Friedbert Straube
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-12 📅
Datum des Endes: 2030-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-12-28 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2013/S 251-440430
Zusätzliche Informationen
1. Zu Abschnitt I.1) Auftraggeber: Auftraggeber des Verkehrsvertrages sind die folgenden Aufgabenträger:
a) Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz;
b) Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden;
c) Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV), Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach;
d) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München;
e) Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Hennig-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
Die jeweiligen Aufgabenträger sind Auftraggeber des Verkehrsvertrages für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbringenden Leistungen. Der ZVMS (vertreten durch Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH) führt das Vergabeverfahren federführend durch.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
2. Zu Abschnitt III.1.3) Bietergemeinschaften: Sofern der Teilnahmeantrag durch eine Bewerbergemeinschaft eingereicht wird, ist mit dem Teilnahmeantrag auch zu erklären, dass durch die Bildung der Bewerbergemeinschaft kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (zum Beispiel durch Darlegung der Gründe, die zur Kooperation in der Bewerbergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 h) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben. Aufgrund der Komplexität der Beschaffung von SPNV-Leistungen im allgemeinen, die vorliegend durch die Beistellung der Fahrzeuge einschließlich eines Instandhaltungsvertrags noch vergrößert wird, besteht Verhandlungsbedarf unter anderem hinsichtlich der Gestaltung eisenbahnrechtlicher Aspekte der Sicherheitsverantwortung.
3. Zu Abschnitt IV.1.1) Verfahrensart: Für die vorliegend zu vergebenden Leistungen sind die Bestimmungen der §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10, 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A (mit Ausnahme von § 7 VOL/A) anzuwenden. Die in § 3 VOL/A genannten Arten der Vergabe sind im für die Bekanntmachung vorgegebenen Formularsystem des EU-Amtsblattes nicht vorgesehen. Die Auftraggeber vergeben die Leistungen im Wege einer Freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (§ 3 Abs. 1, Abs. 5 h) VOL/A). Dementsprechend wurde in Abschnitt IV.1.1.) „Verhandlungsverfahren“ als Verfahrensart angegeben. Aufgrund der Komplexität der Beschaffung von SPNV-Leistungen im allgemeinen, die vorliegend durch die Beistellung der Fahrzeuge einschließlich eines Instandhaltungsvertrags noch vergrößert wird, besteht Verhandlungsbedarf unter anderem hinsichtlich der Gestaltung eisenbahnrechtlicher Aspekte der Sicherheitsverantwortung.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
4. Das Vergabeverfahren wird unter Einhaltung der Prinzipien von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz in 2 Stufen durchgeführt. In der 1. Stufe erfolgt der sogenannte Teilnahmewettbewerb, d. h. die Auswahl der als geeignet angesehenen Bieter. Grundlage der Auswahlentscheidung sind die in dieser Bekanntmachung genannten Anforderungen und die hierzu von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise und Erklärungen. In der 2. Stufe erfolgt das sogenannte Verhandlungsverfahren. Hierzu werden den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bietern die Vergabeunterlagen übersandt, die Grundlage der Verhandlung sein werden. Weitere Hinweise zu Struktur des Vergabeverfahrens und Ablauf der Verhandlungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Elektronetz Mittelsachsen (EMS) II – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
5. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich 2-fach (1 Original und 1 Kopie) innerhalb der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist in einem verschlossenen Umschlag bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu kennzeichnen: „Teilnahmeantrag Vergabe Elektronetz Mittelsachsen (EMS) II – nicht öffnen“. Es werden nur fristgerecht eingehende Teilnahmeanträge berücksichtigt. Teilnahmeanträge per Telefax oder E-Mail sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel/ Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
6. Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen zu berufen, muss mit dem Teilnahmeantrag durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (gemäß Formblatt; bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern) des anderen Unternehmens nachgewiesen werden, dass die in Bezug genommenen Fähigkeiten (Mittel/ Kapazitäten) im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Die unter Abschnitt III.2.2) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bzw. die unter Abschnitt III.2.3) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit müssen in diesem Fall für das andere Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des anderen Unternehmens beruft. Die unter Abschnitt III.2.1) genannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der persönlichen Lage sind für das andere Unternehmen immer vorzulegen. Als andere Unternehmen gelten auch konzernverbundene Unternehmen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Die Auftraggeber behalten sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
7. Die in Abschnitt III.2) der Bekanntmachung geforderte Eigenerklärung (Formblatt) und sonstige vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft selbst erstellte Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag im Original einzureichen. Sonstige Erklärungen und Nachweise können in einfacher Kopie vorgelegt werden, soweit sich aus der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt. Die Auftraggeber behalten sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Vorlage der in Kopie vorhandenen Erklärungen und Nachweise im Original zu verlangen.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
8. Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original eine deutsche Übersetzung der Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Der Bewerber/Die Bewerbergemeinschaft trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der Erklärungen und Nachweise.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist jeweils ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS, des Z-VOE und des ZVV sowie ein Beschluss des Aufsichtsrates der BEG erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne die entsprechenden Beschlüsse nicht erfolgen. Für das Land Brandenburg ist die Freigabe des Zuschlags durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erforderlich.
9. Vor der Zuschlagserteilung ist jeweils ein Beschluss der Verbandsversammlung des ZVMS, des Z-VOE und des ZVV sowie ein Beschluss des Aufsichtsrates der BEG erforderlich. Eine Zuschlagserteilung kann ohne die entsprechenden Beschlüsse nicht erfolgen. Für das Land Brandenburg ist die Freigabe des Zuschlags durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft erforderlich.
10. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
10. Am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen werden gebeten, bei Anforderung der für den Teilnahmeantrag einzureichenden Formblätter bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle zugleich einen Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse) zu benennen, welcher für die Kommunikation mit der Kontaktstelle zuständig ist.
11. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail/Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail/Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und Antworten der Auftraggeber hierzu wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
11. Enthält diese Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten oder Fehler, so sind diese unverzüglich nach Erkennen und vor Abgabe des Teilnahmeantrags der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder per E-Mail/Telefax mitzuteilen. Entsprechendes gilt für etwaige Fragen zu dieser Bekanntmachung. Schriftliche Fragen oder Fragen per E-Mail/Telefax werden beantwortet, soweit sie spätestens sechs Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Frist bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Mündliche und fernmündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Sofern Anfragen und Antworten der Auftraggeber hierzu wettbewerbsrelevant sind, werden diese – soweit erforderlich anonymisiert – in einem „Bewerberfragenkatalog“ zusammengefasst, welcher bei der in Abschnitt I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen -Standort Leipzig-
Postanschrift: Postfach 101367
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weiter wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2014/S 158-284533 (2014-08-18)
Ergänzende Angaben (2014-09-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Zu Abschnitt I.1) „Öffentlicher Auftraggeber“ und Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens“:
Auftraggeber des Verkehrsvertrages sind die folgenden Aufgabenträger:
a) Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz;
b) Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden;
c) Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV), Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach;
d) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München;
e) Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Hennig-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
Die jeweiligen Aufgabenträger sind Auftraggeber des Verkehrsvertrages für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbringenden Leistungen. Der ZVMS (vertreten durch Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH) führt das Vergabeverfahren federführend durch.
Zu Abschnitt I.1) „Öffentlicher Auftraggeber“ und Abschnitt II.1.4) „Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens“:
Auftraggeber des Verkehrsvertrages sind die folgenden Aufgabenträger:
a) Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS), Am Rathaus 2, 09111 Chemnitz;
b) Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe (Z-VOE), Leipziger Straße 120, 01127 Dresden;
c) Zweckverband Öffentlicher Personennahverkehr Vogtland (ZVV), Göltzschtalstraße 16, 08209 Auerbach;
d) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München;
e) Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Hennig-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
Die jeweiligen Aufgabenträger sind Auftraggeber des Verkehrsvertrages für die in ihrem jeweiligen Gebiet zu erbringenden Leistungen. Der ZVMS (vertreten durch Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH) führt das Vergabeverfahren federführend durch.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-16 📅
Name: Bayerische Oberlandbahn GmbH (BOB)
Postanschrift: Bahnhofplatz 9
Postort: Holzkirchen
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 176-310786
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen – Standort Leipzig
Quelle: OJS 2015/S 131-241372 (2015-07-08)