Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen (Generalplanung) zur Realisierung einer vierten Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination am Standort der Kläranlage Wendlingen am Neckar für den Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar
Der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar beabsichtigt, am Standort der Kläranlage Wendlingen am Neckar eine vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination einzurichten. Die Investitionssumme liegt nach vorliegenden ersten Schätzungen bei insgesamt 7 700 000 EUR brutto (einschließlich Nebenkosten). Der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar hat bereits eine Vorplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI erstellen lassen und auf dieser Basis auch einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Der Zweckverband wird ferner noch eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchführen lassen sowie ein Baugrund-Gutachten einholen. Derzeit ist noch nicht abschließend mit der technischen Fachbehörde geklärt, in welcher Art das Genehmigungsverfahren erforderlich ist. Zur Realisierung der vierten Reinigungsstufe beabsichtigt der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar auf der Basis der bereits vorliegenden Vorplanung, die noch fehlenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Dabei ist vorgesehen, sämtliche Planungsleistungen (vor allem Objektplanung, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie weitere Planungsleistungen) gesamthaft an einen Generalplaner zu vergeben. Mit Blick darauf, dass derzeit das Genehmigungsverfahren noch nicht abschließend geklärt ist, wird die Leistungsphase 4 nur optional vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar
Postanschrift: Vorstadtstraße 101
Postleitzahl: 73240
Postort: Wendlingen am Neckar
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkw-wendlingen.de🌏
E-Mail: info@gkw-wendlingen.de📧
Telefon: +49 702440550📞
Fax: +49 7024405555 📠
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) Anwendung findet. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar…
… beabsichtigt, am Standort der Kläranlage Wendlingen am Neckar eine vierte Reinigungsstufe zur Spurenstoffelimination einzurichten. Die Investitionssumme liegt nach vorliegenden ersten Schätzungen bei insgesamt 7 700 000 EUR brutto (einschließlich Nebenkosten).
… hat bereits eine Vorplanung entsprechend der Leistungsphasen 1 und 2 der HOAI erstellen lassen und auf dieser Basis auch einen Förderantrag beim Regierungspräsidium Stuttgart gestellt. Der Zweckverband wird ferner noch eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung durchführen lassen sowie ein Baugrund-Gutachten einholen. Derzeit ist noch nicht abschließend mit der technischen Fachbehörde geklärt, in welcher Art das Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Zur Realisierung der vierten Reinigungsstufe beabsichtigt der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar auf der Basis der bereits vorliegenden Vorplanung, die noch fehlenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Dabei ist vorgesehen, sämtliche Planungsleistungen (vor allem Objektplanung, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie weitere Planungsleistungen) gesamthaft an einen Generalplaner zu vergeben. Mit Blick darauf, dass derzeit das Genehmigungsverfahren noch nicht abschließend geklärt ist, wird die Leistungsphase 4 nur optional vergeben.
Zur Realisierung der vierten Reinigungsstufe beabsichtigt der Zweckverband Gruppenklärwerk Wendlingen am Neckar auf der Basis der bereits vorliegenden Vorplanung, die noch fehlenden Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens nach den Bestimmungen der VOF auszuschreiben. Dabei ist vorgesehen, sämtliche Planungsleistungen (vor allem Objektplanung, technische Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie weitere Planungsleistungen) gesamthaft an einen Generalplaner zu vergeben. Mit Blick darauf, dass derzeit das Genehmigungsverfahren noch nicht abschließend geklärt ist, wird die Leistungsphase 4 nur optional vergeben.
Beschreibung der Optionen: Die Leistungsphase 4 wird nur optional vergeben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Teilnahmeformulare zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die Teilnahmeformulare sind bei der in Anhang A.II.) genannten Stelle bis zum Ablauf der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist erhältlich.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Bewerber sowie Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrer Bewerbung vorzulegen, wobei jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Sofern verantwortliche Nachunternehmer eingesetzt werden, ist der für die Erbringung der Leistung bzw. Leistungsphase jeweils verantwortliche Nachunternehmer zu benennen. Zudem sind von diesen verantwortlichen Nachunternehmern ebenfalls die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit der Bewerbung vorzulegen.
Sofern verantwortliche Nachunternehmer eingesetzt werden, ist der für die Erbringung der Leistung bzw. Leistungsphase jeweils verantwortliche Nachunternehmer zu benennen. Zudem sind von diesen verantwortlichen Nachunternehmern ebenfalls die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit der Bewerbung vorzulegen.
Ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie ein verantwortlicher Nachunternehmer muss die geforderten Referenzen gemäß Ziffer III.2.3.2.1 jedoch nur für den jeweils von ihm übernommenen Bereich der Leistung vorlegen.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Abgabe des Teilnahmeantrags fehlende Erklärungen und Nachweise unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht.
Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.2.2) und III.2.3) zu beachten.
Zum Nachweis der persönlichen Lage ist folgendes vorzulegen:
2.1.1 Aktueller Auszug (nicht vor dem 1.9.2013 datierend) der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Architekten und Ingenieurkammer, etc.).
2.1.2 Eigenerklärung, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen gemäß § 2 Abs. 3 VOF bestehen.
2.1.3 Eigenerklärung zu § 4 Abs. 2 VOF, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
2.1.4 Eigenerklärung, dass:
— über mein/unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass ich/wir mich/uns nicht in Liquidation befinde(n),
— dass ich/wir im Rahmen der bisherigen beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, oder ich/wir nicht auf Grund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden bin (sind), die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— dass ich/wir im Rahmen der bisherigen beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen habe(n), die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, oder ich/wir nicht auf Grund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden bin (sind), die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— dass wir der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2.2.1 Vorlage einer aktuellen (nicht vor dem 1.9.2013 datierend) allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten.
2.2.2 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2012 und 2011). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Planungsleistungen geeignet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.2 Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für vergleichbare Aufgaben der letzten 3 Geschäftsjahre (2013, 2012 und 2011). Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Planungsleistungen geeignet ist.
2.2.3 Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2012 und 2011) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
2.2.4 Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.2.4 Vorlage einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 3 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
2.3.1 Erklärung des Bewerbers zu Ausstattung, Gerät und technischer Ausrüstung, über die der Bewerber bei der Erbringung der Dienstleistung verfügen wird.
2.3.2 Referenzen:
Für die Prüfung der nebenstehend im Einzelnen aufgeführten Mindestreferenzen sind folgende Angaben zwingend erforderlich:
— Leistungszeitraum,
— Auftraggeber/Ansprechpartner (Name, Telefon),
— Projektbezeichnung, insbesondere Angabe spezifischer Projektbesonderheiten,
— Personen des Projektteams,
— Leistungsphasen n. HOAI,
— Darstellung der örtlichen Präsenz und der örtlichen Bauüberwachung über die einzelnen Leistungsphasen,
— Anrechenbare Herstellkosten.
2.3.3 Darstellung des Projektteams für die ausgeschriebene Leistung mit Organigramm und Abgabe einer Erklärung, in der die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen bezeichnet sind, die die Leistungen tatsächlich erbringen.
Informatorisch ist Folgendes anzugeben:
— Mitwirkung der Projektmitarbeiter in Fachgremien im Abwasserbereich,
— Erfahrungen des Projektteams mit der energetischen Optimierung von Kläranlagen,
— Erfahrungen des Projektteams mit Förderprojekten zur Abwasserreinigung.
2.3.4 Angabe des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals (Projektleiter) einschließlich dessen beruflicher Qualifikation (fachlicher Lebenslauf und ggf. Fortbildungen).
2.3.5 Die als Projektleiter vorgesehene Person muss mindestens die nebenstehend aufgeführten Referenzen nachweisen.
Mindeststandards:
2.3.2.1 Folgende Mindestreferenzen sind in Bezug auf Ziffer III.2.3.2 nachzuweisen:
— Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt über die…
… bauliche Erweiterung der biologischen oder chemischen Abwasserreinigung bei Kläranlagen der Größenklasse 5 während des laufenden Betriebs, Auslegung nach dem DWA-Regelwerk, die Inbetriebnahme muss seit dem Jahr 2009 erfolgt sein.
… Modernisierung der biologischen oder chemischen Abwasserreinigung bei Kläranlagen der Größenklasse 5 mit Sonderverfahren der Abwasserreinigung, die Inbetriebnahme muss seit dem Jahr 2009 erfolgt sein.
— Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt zur Spurenstoffelemination aus Abwasser bei Kläranlagen der Größenklasse 4 oder 5.
— Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt über die Optimierung von Objektplanung und Tragwerksplanung bei einem Kläranlagenbau der Größenklasse 4 oder 5 im Hinblick auf Gründung, Höhenlage und Bauablauf, Auslegung nach dem DWA-Regelwerk, die Inbetriebnahme muss seit dem Jahr 2009 erfolgt sein.
— Vorlage von mindestens einem Referenzprojekt über die Optimierung von Objektplanung und Tragwerksplanung bei einem Kläranlagenbau der Größenklasse 4 oder 5 im Hinblick auf Gründung, Höhenlage und Bauablauf, Auslegung nach dem DWA-Regelwerk, die Inbetriebnahme muss seit dem Jahr 2009 erfolgt sein.
2.3.5.1 Folgende Mindestreferenzen sind in Bezug auf Ziff. 2.3.5 nachzuweisen:
— Mindestens 2 Referenzprojekte über die Modernisierung der biologischen oder chemischen Abwasserreinigung bei Kläranlagen der Größenklasse 5 mit Sonderverfahren der Abwasserreinigung, die Inbetriebnahme muss seit dem Jahr 2009 erfolgt sein.
— Mindestens 1 Referenzprojekt zur Spurenstoffelemination aus Abwasser bei Kläranlagen der Größenklasse 4 oder 5.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bzgl. der Rechtsform. Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrer Bewerbung folgende Unterlagen einreichen: Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft Angaben zur Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft zu machen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Keine Vorgabe bzgl. der Rechtsform. Bewerbergemeinschaften müssen mit ihrer Bewerbung folgende Unterlagen einreichen: Ein Verzeichnis der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft Angaben zur Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft zu machen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird:
(1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt.
(1.) geprüft, ob die Bewerbungen den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt.
(2.) ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Falls mehr als 5 geeignete Bewerbungen vorliegen, wird
(3.) anhand der Mindestreferenzen nach Ziffer III.2.3.2.1, Ziffer III.2.3.5.1 und der informatorischen Angaben unter Ziffer 2.3.3 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund der besonderen Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
(3.) anhand der Mindestreferenzen nach Ziffer III.2.3.2.1, Ziffer III.2.3.5.1 und der informatorischen Angaben unter Ziffer 2.3.3 beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern aufgrund der besonderen Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Hans-Jörg Däuwel
Internetadresse: www.gkw-wendlingen.de🌏
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft
Postanschrift: Rheinstahlstraße 3
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Frau Rain Dr. Beatrice Fabry
Telefon: +49 71186040650📞
E-Mail: beatrice.fabry@menoldbezler.de📧
Fax: +49 71186040550 📠
URL für weitere Informationen: www.menoldbezler.de🌏
URL der Dokumente: www.menoldbezler.de🌏
Name: Menold Bezler Rechtsanwälte
Kontaktperson: Frau Dr. Beatrice Fabry
URL der Teilnahme: www.menoldbezler.de🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 047-078897 (2014-03-04)