Die Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen umfassen die nachfolgenden Tätigkeiten: — Betrieb einer Grüngutannahmestelle; — Annahme, Behandlung und Verwertung der im Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) eingesammelten Bioabfälle und des zur Kompostierung erforderlichen Grünguts; — Vermarktung der erzeugten Komposte; — Entsorgung nicht kompostierbarer Eingangsmaterialien. Ein Ablaufschema des Komposthofes Pfullingen, aus welchem die genauen Tätigkeiten hervorgehen, liegt dem Bewerbermemorandum bei (Anhang 1). Der Landkreis Reutlingen übergibt dem Auftragnehmer den Komposthof inklusive der dazugehörigen Anlagen und Flächen für den laufenden Betrieb. Der Auftragnehmer hat für den Betrieb und die Nutzung des Komposthofes keine Pacht an den Landkreis Reutlingen zu entrichten. Die Bieter haben im Verlauf der Angebotsphase für den Betrieb des Komposthofes ein eigenes Betriebskonzept unter Beachtung der zwingenden Rahmenbedingungen (u. a. Änderungsgenehmigung, soweit durch das Betriebskonzept bedingt) und Vorgaben des Auftraggebers zu entwickeln. Der Auftragnehmer kann von einer genehmigten Verarbeitungsmenge von ca. 9 000 Mg/Jahr Input (einschließlich Strukturmaterial) ausgehen. Die zu verarbeitende Bioabfallmenge aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) wird von ca. 5 500 Mg/Jahr (derzeit) während der Vertragslaufzeit voraussichtlich bis auf die genehmigte Kapazitätsgrenze steigen. Der Auftragnehmer kann, soweit die genehmigte Kapazität des Komposthofes nicht durch den Bioabfall aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) ausgeschöpft ist, weitere Bioabfallmengen in der Kompostierungsanlage verarbeiten. Detailliertere Informationen zu den relevanten Rahmenbedingungen sowie eine Beschreibung der im Rahmen der Angebotslegung zu berücksichtigenden Aspekte werden in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten sein, die den ausgewählten Bewerbern, die im Rahmen der Stufe 2 „Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, zugesandt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-01-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Annahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen sowie Annahme von Grüngut. Vermarktung der erzeugten Komposte.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Reutlingen
Postanschrift: Schulstraße 26
Postleitzahl: 72764
Postort: Reutlingen
Kontakt
E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-reutlingen.de📧
Telefon: +49 71214803340📞
Fax: +49 71214801831 📠
Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind dem Bewerbermemorandum, das den Interessenten ausschließlich auf schriftliche Anforderung an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zugesandt wird, mit den entsprechenden Anlagen und Formblättern zur Teilnahme zu entnehmen.
Die mit dem Bewerbermemorandum übersandten Teilnahmeformulare sind zur Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind dem Bewerbermemorandum, das den Interessenten ausschließlich auf schriftliche Anforderung an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zugesandt wird, mit den entsprechenden Anlagen und Formblättern zur Teilnahme zu entnehmen.
Die mit dem Bewerbermemorandum übersandten Teilnahmeformulare sind zur Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Betriebsleistungen für den Komposthof Pfullingen umfassen die nachfolgenden Tätigkeiten:
— Betrieb einer Grüngutannahmestelle;
— Annahme, Behandlung und Verwertung der im Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) eingesammelten Bioabfälle und des zur Kompostierung erforderlichen Grünguts;
— Vermarktung der erzeugten Komposte;
— Entsorgung nicht kompostierbarer Eingangsmaterialien.
Ein Ablaufschema des Komposthofes Pfullingen, aus welchem die genauen Tätigkeiten hervorgehen, liegt dem Bewerbermemorandum bei (Anhang 1).
Der Landkreis Reutlingen übergibt dem Auftragnehmer den Komposthof inklusive der dazugehörigen Anlagen und Flächen für den laufenden Betrieb. Der Auftragnehmer hat für den Betrieb und die Nutzung des Komposthofes keine Pacht an den Landkreis Reutlingen zu entrichten. Die Bieter haben im Verlauf der Angebotsphase für den Betrieb des Komposthofes ein eigenes Betriebskonzept unter Beachtung der zwingenden Rahmenbedingungen (u. a. Änderungsgenehmigung, soweit durch das Betriebskonzept bedingt) und Vorgaben des Auftraggebers zu entwickeln.
Der Landkreis Reutlingen übergibt dem Auftragnehmer den Komposthof inklusive der dazugehörigen Anlagen und Flächen für den laufenden Betrieb. Der Auftragnehmer hat für den Betrieb und die Nutzung des Komposthofes keine Pacht an den Landkreis Reutlingen zu entrichten. Die Bieter haben im Verlauf der Angebotsphase für den Betrieb des Komposthofes ein eigenes Betriebskonzept unter Beachtung der zwingenden Rahmenbedingungen (u. a. Änderungsgenehmigung, soweit durch das Betriebskonzept bedingt) und Vorgaben des Auftraggebers zu entwickeln.
Der Auftragnehmer kann von einer genehmigten Verarbeitungsmenge von ca. 9 000 Mg/Jahr Input (einschließlich Strukturmaterial) ausgehen. Die zu verarbeitende Bioabfallmenge aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) wird von ca. 5 500 Mg/Jahr (derzeit) während der Vertragslaufzeit voraussichtlich bis auf die genehmigte Kapazitätsgrenze steigen. Der Auftragnehmer kann, soweit die genehmigte Kapazität des Komposthofes nicht durch den Bioabfall aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) ausgeschöpft ist, weitere Bioabfallmengen in der Kompostierungsanlage verarbeiten.
Der Auftragnehmer kann von einer genehmigten Verarbeitungsmenge von ca. 9 000 Mg/Jahr Input (einschließlich Strukturmaterial) ausgehen. Die zu verarbeitende Bioabfallmenge aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) wird von ca. 5 500 Mg/Jahr (derzeit) während der Vertragslaufzeit voraussichtlich bis auf die genehmigte Kapazitätsgrenze steigen. Der Auftragnehmer kann, soweit die genehmigte Kapazität des Komposthofes nicht durch den Bioabfall aus dem Landkreis Reutlingen (ohne Stadtgebiet Reutlingen) ausgeschöpft ist, weitere Bioabfallmengen in der Kompostierungsanlage verarbeiten.
Detailliertere Informationen zu den relevanten Rahmenbedingungen sowie eine Beschreibung der im Rahmen der Angebotslegung zu berücksichtigenden Aspekte werden in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten sein, die den ausgewählten Bewerbern, die im Rahmen der Stufe 2 „Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, zugesandt werden.
Detailliertere Informationen zu den relevanten Rahmenbedingungen sowie eine Beschreibung der im Rahmen der Angebotslegung zu berücksichtigenden Aspekte werden in den weiteren Vergabeunterlagen enthalten sein, die den ausgewählten Bewerbern, die im Rahmen der Stufe 2 „Ablauf des weiteren Vergabeverfahrens“ zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, zugesandt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pfullingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen. Bewerber, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden oder aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen. Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind daher von jedem Bewerber sowie jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrages vorzulegen. Bewerber, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden oder aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmeanträgen nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen bzw. sollten zum Zeitpunkt der abschließenden Wertung der Teilnahmeanträge die entsprechenden Dokumente und Erklärungen nicht vorliegen, kann der Ausschluss der Bewerbung erfolgen. Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder) mit Abgabe eines Teilnahmeantrags beizubringen. Bei Bewerbergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Dritter bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit des Dritten beizubringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Teilnahmeanträgen nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht. Sollte ein Bewerber der Nachforderung nicht oder nicht fristgerecht nachkommen bzw. sollten zum Zeitpunkt der abschließenden Wertung der Teilnahmeanträge die entsprechenden Dokumente und Erklärungen nicht vorliegen, kann der Ausschluss der Bewerbung erfolgen. Sämtliche aufgeführten Nachweise sind durch den Bewerber (bei Bewerbergemeinschaften durch alle Mitglieder) mit Abgabe eines Teilnahmeantrags beizubringen. Bei Bewerbergemeinschaften müssen sich die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen. Für den Fall, dass der Bewerber die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit nicht selbst erbringen kann und er sich deshalb Dritter bedient, sind auch die Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit des Dritten beizubringen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziffer III.2.2) (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und Ziffer III.2.3) (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung(en), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 6 EG VOL/A vorliegen.
2. Eigenerklärung(en), dass die Ausschlussgründe des § 6 Abs. 4 EG VOL/A nicht vorliegen.
3. Eigenerklärung(en), dass hinsichtlich der/des gesetzlichen Vertreter(s) des Bewerbers keine Eintragungen im Gewerbezentralregister bestehen.
4. Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär GmbH), das Ausstellungsdatum darf nicht vor dem 1.7.2014 liegen;
5. Eigenerklärung(en), dass die in § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013) in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form, soweit Veröffentlichungen nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben sind;
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013);
3. Eigenerklärung(en) zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
4. Nachweis(e) einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden bzw. eine Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4. Nachweis(e) einer abgeschlossenen Betriebs- und einer abgeschlossenen Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von jeweils mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden und 300 000 EUR für Vermögensschäden bzw. eine Erklärung eines Versicherers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Mindeststandards:
Das Ausstellungsdatum der unter Punkt 1 genannten Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen darf vor dem 01.07.2014 liegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis(e) mindestens einer Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen (Betrieb einer Kompostanlage für Bioabfall aus der haushaltsnahen Sammlung mit einer Mindestkapazität von 2 500 Mg/Jahr) in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Aus der/den vorgelegten Referenz(en) muss ersichtlich sein, dass diese mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist/sind und für eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr erbracht worden sind. Weiterhin ist die Qualität des erzeugten Komposts sowie der Mengenanteil je erzeugter Kompostqualität in Bezug auf den Mengeninput darzulegen. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
1. Nachweis(e) mindestens einer Referenz für die Erbringung vergleichbarer Leistungen (Betrieb einer Kompostanlage für Bioabfall aus der haushaltsnahen Sammlung mit einer Mindestkapazität von 2 500 Mg/Jahr) in den letzten 3 Jahren (2011, 2012, 2013). Aus der/den vorgelegten Referenz(en) muss ersichtlich sein, dass diese mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist/sind und für eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr erbracht worden sind. Weiterhin ist die Qualität des erzeugten Komposts sowie der Mengenanteil je erzeugter Kompostqualität in Bezug auf den Mengeninput darzulegen. Als Referenzaufträge gelten auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Höhe der Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft beträgt 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit (3 Jahre).
Zur Absicherung der vertraglichen Leistungen hat der Auftragnehmer bei Vertragsabschluss eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Die Höhe der Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft beträgt 5 % der angebotenen Brutto-Auftragssumme für die Grundvertragslaufzeit (3 Jahre).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bewerbergemeinschaften wird nicht vorgegeben. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Zunächst (1. Stufe) wird geprüft, ob die Bewerber den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend (2. Stufe) wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich (3. Stufe) wird anhand der weiteren Eignungskriterien (Auswahlkriterien) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge. Für den Fall, dass durch einen Bewerber zu den nachfolgend genannten Punkten keine Angaben gemacht werden, erhält der Bewerber bei den Auswahlkriterien keine Punkte.Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.Zunächst (1. Stufe) wird geprüft, ob die Bewerber den formalen Vorgaben genügen. Unvollständige Bewerbungen, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend (2. Stufe) wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben, Erklärungen und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich (3. Stufe) wird anhand der weiteren Eignungskriterien (Auswahlkriterien) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Die Auswahl erfolgt anhand der nachfolgend genannten Auswahlkriterien für die Bewertung der Teilnahmeanträge. Für den Fall, dass durch einen Bewerber zu den nachfolgend genannten Punkten keine Angaben gemacht werden, erhält der Bewerber bei den Auswahlkriterien keine Punkte.Auswahlkriterien:
— Qualifikation des vorgesehenen Anlagenleiters (insgesamt max. 100 Punkte).Gewertet wird die Berufserfahrung als Anlagenleiter sowie die Anzahl der disziplinarisch und fachlich unterstellten Mitarbeiter mit folgenden maximal erreichbaren Punkten :Anzahl der Berufsjahre in Referenzposition (max. 50 Punkte), Anzahl der disziplinarisch unterstellten Mitarbeiter in Referenzposition (max. 25 Punkte), Anzahl der fachlich unterstellten Mitarbeiter in Referenzposition (max. 25 Punkte). Der Bewerber mit der jeweils höchsten Anzahl an Berufsjahren, an disziplinarisch unterstellten Mitarbeitern und fachlich unterstellten Mitarbeitern des vorgesehenen Anlagenleiters bekommt jeweils die Höchstpunktzahl. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt jeweils in Relation zum Bestbewerber.
— Qualifikation des vorgesehenen Anlagenleiters (insgesamt max. 100 Punkte).Gewertet wird die Berufserfahrung als Anlagenleiter sowie die Anzahl der disziplinarisch und fachlich unterstellten Mitarbeiter mit folgenden maximal erreichbaren Punkten :Anzahl der Berufsjahre in Referenzposition (max. 50 Punkte), Anzahl der disziplinarisch unterstellten Mitarbeiter in Referenzposition (max. 25 Punkte), Anzahl der fachlich unterstellten Mitarbeiter in Referenzposition (max. 25 Punkte). Der Bewerber mit der jeweils höchsten Anzahl an Berufsjahren, an disziplinarisch unterstellten Mitarbeitern und fachlich unterstellten Mitarbeitern des vorgesehenen Anlagenleiters bekommt jeweils die Höchstpunktzahl. Die Bewertung der übrigen Bewerber erfolgt jeweils in Relation zum Bestbewerber.
— Zahl der betriebenen Kompostierungsanlagen für Bioabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung (insgesamt max. 50 Punkte). Je nachgewiesener Kompostanlage mit einer geforderten Mindestkapazität von 2 500 Mg/Jahr werden 10 Punkte vergeben. Gewertet werden maximal 5 Kompostanlagen.
— Zahl der betriebenen Kompostierungsanlagen für Bioabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung (insgesamt max. 50 Punkte). Je nachgewiesener Kompostanlage mit einer geforderten Mindestkapazität von 2 500 Mg/Jahr werden 10 Punkte vergeben. Gewertet werden maximal 5 Kompostanlagen.
— Kapazität der betriebenen Kompostierungsanlagen für Bioabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung (insgesamt max. 50 Punkte). Je Anlage mit mindestens 10 000 Mg/Jahr werden 10 Punkte vergeben. Bei Anlagen mit geringerer Kapazität werden die Punkte mengenanteilig vergeben. Gewertet werden maximal 50 000 Mg/Jahr.Alle Angaben sind zwingend mittels den den Teilnahmeanträgen beiliegenden Formblättern zu machen. Die Formblätter werden über ein Bewerbermemorandum zur Verfügung gestellt, das bis zu der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
— Kapazität der betriebenen Kompostierungsanlagen für Bioabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung (insgesamt max. 50 Punkte). Je Anlage mit mindestens 10 000 Mg/Jahr werden 10 Punkte vergeben. Bei Anlagen mit geringerer Kapazität werden die Punkte mengenanteilig vergeben. Gewertet werden maximal 50 000 Mg/Jahr.Alle Angaben sind zwingend mittels den den Teilnahmeanträgen beiliegenden Formblättern zu machen. Die Formblätter werden über ein Bewerbermemorandum zur Verfügung gestellt, das bis zu der unter Ziff. IV.3.3) genannten Frist bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-03-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Kreisamt für nachhaltige Entwicklung – Geschäftsteil Abfallwirtschaft
Uwe Schneider
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind dem Bewerbermemorandum, das den Interessenten ausschließlich auf schriftliche Anforderung an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zugesandt wird, mit den entsprechenden Anlagen und Formblättern zur Teilnahme zu entnehmen.
Weitere Informationen und Bewerbungsbedingungen zur Teilnahme am Wettbewerb sind dem Bewerbermemorandum, das den Interessenten ausschließlich auf schriftliche Anforderung an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zugesandt wird, mit den entsprechenden Anlagen und Formblättern zur Teilnahme zu entnehmen.
Die mit dem Bewerbermemorandum übersandten Teilnahmeformulare sind zur Abgabe des Teilnahmeantrags zwingend zu verwenden.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2014/S 246-434510 (2014-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-13 📅
Name: Remondis Süd GmbH
Postanschrift: Pasteurstraße 22
Postort: München
Postleitzahl: 80999
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uwe Schneider
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101 a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.