Die kreiseigene Auftraggeberin Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) ist aus den 3 Einzelunternehmen Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbH (RPNV), Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten (KVG) und SWS Nahverkehr GmbH (SWS NV) hervorgegangen. Sie verfügt über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird voraussichtlich zum 1.1.2015 Inhaberin der Genehmigungen nach §§ 42, 43 PBefG für die vergabegegenständlichen Linienverkehre sein. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Fahrleistungen im Stadt- und Regionalbusverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr im Großraum Ribnitz-Damgarten als Subunternehmer der Auftraggeberin. Die Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeberin die entsprechenden Linienverkehrsgenehmigungen erteilt werden. Die Fahrleistung beträgt rund 220 000 Nutzwagenkilometer im Vertragszeitraum und erfordert den Einsatz von 6 Solobussen. Zu-, Ab- und Umbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Das Fahrpersonal für diesen Auftrag ist mindestens nach dem MVO-Tarif zu entlohnen. Der Vertrag wird vom 1.1.2015 bis 30.9.2015 geschlossen. Es handelt sich um einen Interimsvertrag, da die gegenständlichen Fahrleistungen zusammen mit Weiteren von der VVR zum 1.10.2015 erneut wettbewerblich vergeben werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Auftragserteilung stichprobenartige Überprüfungen zu den abgegebenen Nachweisen und Erklärungen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Tariftreue, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugvorgaben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Menge oder Umfang: Ca. 220 000 Nutzwagenkilometer im Vertragszeitraum von 9 Monaten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR)
Postanschrift: Am Nettelrade 5
Postleitzahl: 18311
Postort: Ribnitz-Damgarten
Kontakt
Internetadresse: http://www.kvg-ribnitz.de🌏
E-Mail: h.wegener@kvg-ribnitz.de📧
Telefon: +49 3821886562📞
Fax: +49 3821886555 📠
Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der im Anhang A I) genannten Kontaktstelle zu melden. Sie erhalten die in der Bekanntmachung genannten Vorlagen per E-Mail. Per E-Mail werden auch sämtliche Bewerber-und Bieterinformationen erteilt, Bewerber-/Bieterfragen beantwortet und gegebenenfalls Änderungen in den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die im Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Teilnahmeanträge müssen in 2 identischen Druck-Exemplaren (ein Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift und eine als solche gekennzeichnete Kopie) sowie das gescannte Original auf CD-ROM eingereicht werden. Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen!“ an folgende Stelle zu richten:
Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH,
z. H. Hubertus Wegener,
Am Nettelrade 5,
18311 Ribnitz-Damgarten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 2 und höchstens 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Maßgeblich für die Auswahl der geeigneten Bewerber unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen sind die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung der geforderten Nachweise.
Interessenten, die einen Teilnahmeantrag stellen wollen, werden gebeten, sich bei der im Anhang A I) genannten Kontaktstelle zu melden. Sie erhalten die in der Bekanntmachung genannten Vorlagen per E-Mail. Per E-Mail werden auch sämtliche Bewerber-und Bieterinformationen erteilt, Bewerber-/Bieterfragen beantwortet und gegebenenfalls Änderungen in den Teilnahmebedingungen und Vergabeunterlagen mitgeteilt.
Bewerber- und Bieterfragen sind ausschließlich per E-Mail an die im Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
Die Teilnahmeanträge müssen in 2 identischen Druck-Exemplaren (ein Original mit rechtsverbindlicher Unterschrift und eine als solche gekennzeichnete Kopie) sowie das gescannte Original auf CD-ROM eingereicht werden. Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Nicht öffnen!“ an folgende Stelle zu richten:
Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH,
z. H. Hubertus Wegener,
Am Nettelrade 5,
18311 Ribnitz-Damgarten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, mindestens 2 und höchstens 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Maßgeblich für die Auswahl der geeigneten Bewerber unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen sind die ordnungsgemäße und vollständige Erbringung der geforderten Nachweise.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Die kreiseigene Auftraggeberin Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) ist aus den 3 Einzelunternehmen Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbH (RPNV), Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten (KVG) und SWS Nahverkehr GmbH (SWS NV) hervorgegangen. Sie verfügt über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird voraussichtlich zum 1.1.2015 Inhaberin der Genehmigungen nach §§ 42, 43 PBefG für die vergabegegenständlichen Linienverkehre sein. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Fahrleistungen im Stadt- und Regionalbusverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr im Großraum Ribnitz-Damgarten als Subunternehmer der Auftraggeberin. Die Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeberin die entsprechenden Linienverkehrsgenehmigungen erteilt werden. Die Fahrleistung beträgt rund 220 000 Nutzwagenkilometer im Vertragszeitraum und erfordert den Einsatz von 6 Solobussen. Zu-, Ab- und Umbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Das Fahrpersonal für diesen Auftrag ist mindestens nach dem MVO-Tarif zu entlohnen. Der Vertrag wird vom 1.1.2015 bis 30.9.2015 geschlossen. Es handelt sich um einen Interimsvertrag, da die gegenständlichen Fahrleistungen zusammen mit Weiteren von der VVR zum 1.10.2015 erneut wettbewerblich vergeben werden.
Die kreiseigene Auftraggeberin Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR) ist aus den 3 Einzelunternehmen Rügener Personennahverkehrsgesellschaft mbH (RPNV), Kraftverkehrsgesellschaft mbH Ribnitz-Damgarten (KVG) und SWS Nahverkehr GmbH (SWS NV) hervorgegangen. Sie verfügt über einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag und wird voraussichtlich zum 1.1.2015 Inhaberin der Genehmigungen nach §§ 42, 43 PBefG für die vergabegegenständlichen Linienverkehre sein. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Erbringung von Fahrleistungen im Stadt- und Regionalbusverkehr sowie im freigestellten Schülerverkehr im Großraum Ribnitz-Damgarten als Subunternehmer der Auftraggeberin. Die Auftragserteilung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Auftraggeberin die entsprechenden Linienverkehrsgenehmigungen erteilt werden. Die Fahrleistung beträgt rund 220 000 Nutzwagenkilometer im Vertragszeitraum und erfordert den Einsatz von 6 Solobussen. Zu-, Ab- und Umbestellungen sind im begrenzten Umfang möglich. Das Fahrpersonal für diesen Auftrag ist mindestens nach dem MVO-Tarif zu entlohnen. Der Vertrag wird vom 1.1.2015 bis 30.9.2015 geschlossen. Es handelt sich um einen Interimsvertrag, da die gegenständlichen Fahrleistungen zusammen mit Weiteren von der VVR zum 1.10.2015 erneut wettbewerblich vergeben werden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Auftragserteilung stichprobenartige Überprüfungen zu den abgegebenen Nachweisen und Erklärungen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Tariftreue, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugvorgaben.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Auftragserteilung stichprobenartige Überprüfungen zu den abgegebenen Nachweisen und Erklärungen durchzuführen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Tariftreue, Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrzeugvorgaben.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Bewerber stellt einen Teilnahmeantrag, in dem er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist, benennt. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebende Dienstleistung durch die Vorlage der nachstehend unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag auf Kosten des Bewerbers in deutscher Sprache beizulegen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
1. Der Bewerber stellt einen Teilnahmeantrag, in dem er eine Person (Name mit allen Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse), die für die Dauer des Verfahrens Ansprechpartner des Bewerbers für die Vergabestelle ist, benennt. Der Bewerber weist seine Eignung für die zu vergebende Dienstleistung durch die Vorlage der nachstehend unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen nach. Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag auf Kosten des Bewerbers in deutscher Sprache beizulegen. Der Bewerber trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise im Fall nicht deutschsprachiger Unterlagen. Der Auftraggeber prüft die Eignung auf Grundlage der mit dem Teilnahmeantrag übersandten Nachweise und Erklärungen.
2. Bietergemeinschaften müssen im Anschreiben des Teilnahmeantrags ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bietergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
2. Bietergemeinschaften müssen im Anschreiben des Teilnahmeantrags ihre Mitglieder bezeichnen. Nachträgliche Änderungen in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Bietergemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter. Der Vertreter muss für das gesamte Verfahren Vollmacht haben, insbesondere
— den Teilnahmeantrag zu stellen,
— die Angebote abzugeben und zurückzuziehen,
— Verhandlungen mit dem Auftraggeber zu führen.
Die zu erteilende Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft unterschrieben abzugeben. Hierzu ist der Inhalt der seitens der Vergabestelle bereitgestellten Vorlage „Erklärung für Bietergemeinschaften“ zwingend zu verwenden.
3. Bei Bietergemeinschaften müssen die zur Prüfung der Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.2) und der technischen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3) erforderlichen Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
3. Bei Bietergemeinschaften müssen die zur Prüfung der Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.2) und der technischen Leistungsfähigkeit gemäß III.2.3) erforderlichen Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bei der Beurteilung der fachlichen Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Bei der Beurteilung der fachlichen Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die fachliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der Fahrbetriebsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit Angebotsabgabe darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
4. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Kopie des Handelsregisterauszugs ist ausreichend. Er darf nicht älter als 3 Monate vom in der Bekanntmachung genannten Ende der Teilnahmeantragsfrist aus gerechnet, sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Eine Checkliste für den Teilnahmeantrag, die die geforderten Nachweise und die gewünschte Struktur des Teilnahmeantrags noch einmal aufführt, ist bei der in Anhang A, I. genannten Stelle abrufbar. Dort sind auch die verbindlichen Vorlagen, die unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen sind, abrufbar. Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft kann, durch die Vollmacht legitimiert, das Anschreiben für den Teilnahmeantrag (III.2.1), Nr. 1) im Namen aller abgeben.
4. Die Bewerber haben ihrem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, beizufügen. Die Vorlage einer einfachen Kopie des Handelsregisterauszugs ist ausreichend. Er darf nicht älter als 3 Monate vom in der Bekanntmachung genannten Ende der Teilnahmeantragsfrist aus gerechnet, sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Eine Checkliste für den Teilnahmeantrag, die die geforderten Nachweise und die gewünschte Struktur des Teilnahmeantrags noch einmal aufführt, ist bei der in Anhang A, I. genannten Stelle abrufbar. Dort sind auch die verbindlichen Vorlagen, die unterschrieben dem Teilnahmeantrag beizufügen sind, abrufbar. Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; der Bevollmächtigte der Bietergemeinschaft kann, durch die Vollmacht legitimiert, das Anschreiben für den Teilnahmeantrag (III.2.1), Nr. 1) im Namen aller abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber bestätigt ausdrücklich durch eine Eigenerklärung unter Verwendung der bereitgestellten Vorlage „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit“, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und ggf. des Angebots
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber bestätigt ausdrücklich durch eine Eigenerklärung unter Verwendung der bereitgestellten Vorlage „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit und finanziellen Leistungsfähigkeit“, dass zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags und ggf. des Angebots
— über das Vermögen des Bewerbers weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— sich der Bewerber nicht in Liquidation befindet;
— im Gewerbezentralregisterauszug des Bewerbers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— im Gewerbezentralregisterauszug des Bewerbers zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften sowie gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten oder gegen Vorschriften des PBefG oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen;
— dass gegen den Bewerber keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften vorliegt;
— der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, stets ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Der Bewerber weist mit dem Teilnahmeantrag nach, dass die Voraussetzungen der fachlichen Eignung in seiner Person gemäß Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) gegeben ist.
2. Der Bewerber erbringt für den Nachweis zur fachlichen Eignung des Unternehmens über die Angabe der von ihm innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre oder Fahrplanjahre ab 12.12.2010) erbrachten Verkehrsleistungen im ÖSPV. Hierbei unterscheidet er zwischen Stadt-, Regional- sowie freigestellten Schülerverkehren und danach, ob die Verkehre als Genehmigungsinhaber oder als Subunternehmer erbracht wurden. Soweit der Bewerber Fahrleistungen als Subunternehmer erbracht hat, unterscheidet er weiter zwischen „Grundverkehrsleistungen“ und „Spitzenverkehrsleistungen“. Die Verkehre sind unter Angabe folgender Daten aufzulisten:
2. Der Bewerber erbringt für den Nachweis zur fachlichen Eignung des Unternehmens über die Angabe der von ihm innerhalb der letzten 3 Jahre (Kalenderjahre oder Fahrplanjahre ab 12.12.2010) erbrachten Verkehrsleistungen im ÖSPV. Hierbei unterscheidet er zwischen Stadt-, Regional- sowie freigestellten Schülerverkehren und danach, ob die Verkehre als Genehmigungsinhaber oder als Subunternehmer erbracht wurden. Soweit der Bewerber Fahrleistungen als Subunternehmer erbracht hat, unterscheidet er weiter zwischen „Grundverkehrsleistungen“ und „Spitzenverkehrsleistungen“. Die Verkehre sind unter Angabe folgender Daten aufzulisten:
— Art (Stadt-/Regional-/Schülerverkehr) und Umfang (in Nutzwagen-Kilometern pro Jahr)
— Zeitraum der Leistungserbringung (im Format „MM/JJJJ bis MM/JJJJ“)
— Name des Auftraggebers bzw. (falls nicht einschägig) des Aufgabenträgers,
— Ansprechpartner (Name, Telefon, E-Mail) des Auftraggebers bzw. des Aufgabenträgers, an den sich die Vergabestelle zwecks Rückfragen wenden kann.
3. Bewerber können sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. 2 auf die Referenzen Dritter (z. B. verbundener Unternehmen) berufen, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich über deren Leistungen oder Einrichtungen verfügen können. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen sich der Bewerber beruft, zu erbringen.
3. Bewerber können sich zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit gemäß Nr. 2 auf die Referenzen Dritter (z. B. verbundener Unternehmen) berufen, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich über deren Leistungen oder Einrichtungen verfügen können. Der Nachweis ist durch eine entsprechende Erklärung des Dritten, auf dessen Referenzen sich der Bewerber beruft, zu erbringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Frei wählbar.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Übertragung von Teilen der Fahrleistung an Subunternehmer ist zulässig. Diese sind bei Angebotsabgabe verbindlich zu benennen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall.
Die Übertragung von Teilen der Fahrleistung an Subunternehmer ist zulässig. Diese sind bei Angebotsabgabe verbindlich zu benennen. Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers im Einzelfall.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Geschäftsführung
Hubertus Wegener
Name: KCW GmbH
Postanschrift: Bernburger Str. 27
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10963
Kontaktperson: VVR-Vergabe
Dr. Christian Mehlert (Vertreterin: Katrin Augustin)
Telefon: +49 30408176836 / 30408176855📞
E-Mail: vvr-vergabe@kcw-online.de📧
Fax: +49 30408176861 📠
URL für weitere Informationen: http://www.kcw-online.de🌏
URL der Dokumente: http://www.kcw-online.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885161📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gegen Entscheidungen des Auftraggebers ist ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Deutschland, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Entscheidung des Auftraggebers vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gegen Entscheidungen des Auftraggebers ist ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, Deutschland, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Entscheidung des Auftraggebers vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Er ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 108 GWB).
Quelle: OJS 2014/S 118-211088 (2014-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-11-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge