Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS)

IT.Niedersachsen

Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab 1.1.2015.
Die Leistung umfasst die Erfassung und Pflege von Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes und von Rechtsvorschriften des Bundes und der EU sowie die Bereitstellung dieser Inhalte mittels eines internetbasierten Informationssystems einschließlich dessen Betriebs.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-03-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Informationssysteme
Menge oder Umfang:
“Der Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Bereitstellung des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ab...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de 🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 5111203843 📞
Fax: +49 5111204913 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2014-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 052-086938
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen

“Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise erfolgen nicht.”
Quelle: OJS 2014/S 052-086938 (2014-03-12)