Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Sanierung des Brandschutzes, Verbesserung der Arbeitssicherheit und für Neuordnung und Umbau der Werkstätten des Theaters Dortmund
Das Gebäudeensemble des Theater Dortmund entstand als additiver Gebäudekomplex in mehreren Bauabschnitten. Das Schauspielhaus mit seinen Nebenflächen wurde von 1949 bis 1950 als Stadttheater unter Verwendung von Resten des zerstörten Vorgängerbaus verwirklicht. Die Oper einschließlich aller Werkstätten entstand als kompletter Neubau und wurde in einem Zeitraum von sieben Jahren von 1958 bis 1965 errichtet. Auch heute noch befinden sich am Standort Theaterkarree 1 – 3 alle eigenen Werkstätten zur Produktion von Bühnen- und Dekorationsteilen sowie Kostümen aller künstlerischer Sparten des Theaters Dortmund. Die von der geplanten Maßnahme betroffenen Werkstätten sind insbesondere Schreinerei, Schlosserei, Requisite, Beleuchtung mit den zugehörigen Sozialräumen, den Magazinen mit ihren Arbeitsbereichen inklusive der Maschinen und Lagerflächen, die Kostümwerkstätten (inkl. Fundus) und der Lagerbereich des Schauspielhauses. Die sehr engen Raumverhältnisse im Bestand führen unweigerlich zu Kollisionen in den Arbeitsabläufen. Die Spannhalle ist zu klein weil sie neben ihrer Funktion als zentraler Montagesaal gleich-zeitig eine Verteilerfunktion der Verkehre übernehmen muss. Dient sie einerseits als Durchgang zur Schleuse (Verladetor), muss sie auf der anderen Seite den Verkehr zur Schreinerei und zur Requisite gewährleisten. Die Requisite wiederum fungiert gleichzeitig als Durchgang zum Schauspielhof und weiter in Richtung Schauspielgebäude. Das Lager des Schauspielhauses, gleichzeitig als Seitenbühne genutzt, muss ersetzt werden, da die räumlichen Verhältnisse nicht im Ansatz geeignet sind die Anforderungen an einen logistisch und ergonomisch effektiven Betrieb zu erfüllen. Für diese Maßnahme steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Realisierung zur Verfügung, das in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu entwickeln ist. Die geplante Neuordnung der Werkstätten wird schwerpunktmäßig in 3 Bereichen des Theaterkomplexes und bei laufendem Betrieb stattfinden. Dies erfordert hinsichtlich der Umsetzung eine hohe Sensibilität bezüglich der besonderen Belange des künstlerischen Betriebs. Erwartet werden einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Umbauten von Gebäuden, die während der Umbaumaßnahmen weiter genutzt wurden. Eine vorliegende Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass aufgrund der Gegebenheiten der Bestandsgebäude die einzelnen Maßnahmen durch die räumliche Trennung der be-troffenen Bereiche durchaus bei laufendem Betrieb durchgeführt werden können. Definiertes Ziel der Maßnahme ist neben der Neuordnung des Werkstattbetriebes die Verbesserung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich des Arbeitsschutzes und Herstellung eines Brandschutzes, der zeitgemäße Schutzziele erfüllt sowie den aktuellen Vorschriften und anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht. Die Maßnahmen im Einzelnen: — Erwartet wird ein Lösungsvorschlag für die Werkstätten im Erdgeschoss zur Kuhstraße unter Ausnutzung vorhandener Flächenressourcen, die sich durch die Rücksprünge in der Erdgeschossfassade ergeben. Der vorhandene Schauspielhof ist in das Konzept mit einzubeziehen. Die Transportwege innerhalb der Werkstätten und zu den einzelnen Bühnen sind zu ordnen und so zu gestalten, dass auch größere Dekorationsteile problemlos transportiert werden können. — Die Plastikerwerkstatt neben dem Malsaal im 2. OG des Werkstättengebäudes soll im Zuge der Neuordnung so erweitert werden, so dass auch größere Objekte innerhalb der Plastikerwerkstatt bearbeitet werden können, — Die Sozialräume der Werkstätten müssen bei der Neuordnung der Werkstätten aufgegeben werden. Als Ersatzfläche bietet sich eine Aufstockung des Verwaltungstraktes an, in der die entfallenden Räume untergebracht werden können, — Das Schauspiellager muss durch einen Neubau ersetzt werden, — Der Kostümfundus ist über das Bühnentechnische Gebäude verteilt und soll an einem Ort konzentriert werden um die derzeit weiten Wege zukünftig zu vermeiden. Gedacht ist an einen hinsichtlich des Flächenzuschnitts deutlich erweiterten Ersatz am derzeitigen Standort über der neuen Probebühne, — Die Kostümwerkstätten im 6. und 7. OG des bühnentechnischen Gebäudes sollen im Zuge der vorgenannten Maßnahme in ihren Flächenzuschnitten überarbeitet und im vorhandenen Rahmen einen großzügigeren Zuschnitt erhalten. Im Zuge der Neuordnung der Kostümwerkstätten soll auch für die Färbeküche im Bestand eine räumliche Lösung gefunden werden, die hinsichtlich des Raumzuschnitts gute Arbeitsabläufe ermöglicht und einen angemessenen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt. — Der Werkstatt- und Verwaltungstrakt sollten im Zuge der vor beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich der energetischen Gebäudekennwerte optimiert und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden, — Die Verbesserung des Brand- und Arbeitsschutzes sind im Zuge der oben dargestellten Maßnahmen übergeordnetes Projektziel. Zeitlicher Rahmen Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragerteilung voraussichtlich ab April 2014 zu beginnen, um die Ergebnisse der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung nach DIN 276 in der Ratssitzung am 2.10.2014 vorstellen zu können. Nach Genehmigung der Maßnahme durch den Rat der Stadt Dortmund soll sofort mit der Umsetzung der Maßnahme durch starten der Genehmigungsphase begonnen werden. Es ist in enger Abstimmung mit dem Theater Dortmund und der Projektsteuerung ein sinnvoller Ablauf der einzelnen Realisierungsschritte zu entwickeln, der den Proben- und Spielbetrieb in allen Spielstätten des Theater Dortmund zulässt und Störungen für die weiterhin erforderliche Produktion der zugehörigen Bühnenbilder und Ausstattungen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt und den Umständen entsprechend akzeptable Arbeitsverhältnisse gewährleistet. Das Projekt soll spätestens zum Ende der Spielzeitpause 2016 am 25.8.2016 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Die Sanierungs-Modernisierungskosten für die Kostengruppen 300 bis 600 betragen 5 600 000 EUR einschl. MwSt. Das Leistungsbild Objektplanung Gebäude umfasst die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1–9. Die Leistungsphase 7 wird im Wesentlichen seitens des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund erbracht. In das Leistungsbild werden die technischen Prüfungen der Angebote übernommen.
Die Sanierungs-Modernisierungskosten für die Kostengruppen 300 bis 600 betragen 5 600 000 EUR einschl. MwSt. Das Leistungsbild Objektplanung Gebäude umfasst die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1–9. Die Leistungsphase 7 wird im Wesentlichen seitens des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund erbracht. In das Leistungsbild werden die technischen Prüfungen der Angebote übernommen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315024633📞
Fax: +49 2315010091 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Realisierung des Projektes ist vorab ein Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Durchführung des Projektes einzuholen. Ohne Vorliegen dieser Anforderungen besteht kein Anspruch auf die Beauftragung und/oder Vergütung aller Projektstufen.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Während der Angebotsfrist haben die Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, sonst wird das Angebot von der Beteiligung am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen hierzu können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Realisierung des Projektes ist vorab ein Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Durchführung des Projektes einzuholen. Ohne Vorliegen dieser Anforderungen besteht kein Anspruch auf die Beauftragung und/oder Vergütung aller Projektstufen.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Während der Angebotsfrist haben die Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, sonst wird das Angebot von der Beteiligung am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen hierzu können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Gebäudeensemble des Theater Dortmund entstand als additiver Gebäudekomplex in mehreren Bauabschnitten.
Das Schauspielhaus mit seinen Nebenflächen wurde von 1949 bis 1950 als Stadttheater unter Verwendung von Resten des zerstörten Vorgängerbaus verwirklicht.
Die Oper einschließlich aller Werkstätten entstand als kompletter Neubau und wurde in einem Zeitraum von sieben Jahren von 1958 bis 1965 errichtet.
Auch heute noch befinden sich am Standort Theaterkarree 1 – 3 alle eigenen Werkstätten zur Produktion von Bühnen- und Dekorationsteilen sowie Kostümen aller künstlerischer Sparten des Theaters Dortmund.
Die von der geplanten Maßnahme betroffenen Werkstätten sind insbesondere Schreinerei, Schlosserei, Requisite, Beleuchtung mit den zugehörigen Sozialräumen, den Magazinen mit ihren Arbeitsbereichen inklusive der Maschinen und Lagerflächen, die Kostümwerkstätten (inkl. Fundus) und der Lagerbereich des Schauspielhauses.
Die von der geplanten Maßnahme betroffenen Werkstätten sind insbesondere Schreinerei, Schlosserei, Requisite, Beleuchtung mit den zugehörigen Sozialräumen, den Magazinen mit ihren Arbeitsbereichen inklusive der Maschinen und Lagerflächen, die Kostümwerkstätten (inkl. Fundus) und der Lagerbereich des Schauspielhauses.
Die sehr engen Raumverhältnisse im Bestand führen unweigerlich zu Kollisionen in den Arbeitsabläufen.
Die Spannhalle ist zu klein weil sie neben ihrer Funktion als zentraler Montagesaal gleich-zeitig eine Verteilerfunktion der Verkehre übernehmen muss. Dient sie einerseits als Durchgang zur Schleuse (Verladetor), muss sie auf der anderen Seite den Verkehr zur Schreinerei und zur Requisite gewährleisten. Die Requisite wiederum fungiert gleichzeitig als Durchgang zum Schauspielhof und weiter in Richtung Schauspielgebäude.
Die Spannhalle ist zu klein weil sie neben ihrer Funktion als zentraler Montagesaal gleich-zeitig eine Verteilerfunktion der Verkehre übernehmen muss. Dient sie einerseits als Durchgang zur Schleuse (Verladetor), muss sie auf der anderen Seite den Verkehr zur Schreinerei und zur Requisite gewährleisten. Die Requisite wiederum fungiert gleichzeitig als Durchgang zum Schauspielhof und weiter in Richtung Schauspielgebäude.
Das Lager des Schauspielhauses, gleichzeitig als Seitenbühne genutzt, muss ersetzt werden, da die räumlichen Verhältnisse nicht im Ansatz geeignet sind die Anforderungen an einen logistisch und ergonomisch effektiven Betrieb zu erfüllen. Für diese Maßnahme steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Realisierung zur Verfügung, das in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu entwickeln ist.
Das Lager des Schauspielhauses, gleichzeitig als Seitenbühne genutzt, muss ersetzt werden, da die räumlichen Verhältnisse nicht im Ansatz geeignet sind die Anforderungen an einen logistisch und ergonomisch effektiven Betrieb zu erfüllen. Für diese Maßnahme steht nur ein sehr begrenztes Zeitfenster zur Realisierung zur Verfügung, das in enger Abstimmung mit dem Bauherrn zu entwickeln ist.
Die geplante Neuordnung der Werkstätten wird schwerpunktmäßig in 3 Bereichen des Theaterkomplexes und bei laufendem Betrieb stattfinden. Dies erfordert hinsichtlich der Umsetzung eine hohe Sensibilität bezüglich der besonderen Belange des künstlerischen Betriebs. Erwartet werden einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Umbauten von Gebäuden, die während der Umbaumaßnahmen weiter genutzt wurden.
Die geplante Neuordnung der Werkstätten wird schwerpunktmäßig in 3 Bereichen des Theaterkomplexes und bei laufendem Betrieb stattfinden. Dies erfordert hinsichtlich der Umsetzung eine hohe Sensibilität bezüglich der besonderen Belange des künstlerischen Betriebs. Erwartet werden einschlägige Erfahrungen der Bewerber mit Umbauten von Gebäuden, die während der Umbaumaßnahmen weiter genutzt wurden.
Eine vorliegende Machbarkeitsuntersuchung hat ergeben, dass aufgrund der Gegebenheiten der Bestandsgebäude die einzelnen Maßnahmen durch die räumliche Trennung der be-troffenen Bereiche durchaus bei laufendem Betrieb durchgeführt werden können.
Definiertes Ziel der Maßnahme ist neben der Neuordnung des Werkstattbetriebes die Verbesserung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich des Arbeitsschutzes und Herstellung eines Brandschutzes, der zeitgemäße Schutzziele erfüllt sowie den aktuellen Vorschriften und anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht.
Definiertes Ziel der Maßnahme ist neben der Neuordnung des Werkstattbetriebes die Verbesserung der betrieblichen Abläufe hinsichtlich des Arbeitsschutzes und Herstellung eines Brandschutzes, der zeitgemäße Schutzziele erfüllt sowie den aktuellen Vorschriften und anerkannten Regeln der Bautechnik entspricht.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
— Erwartet wird ein Lösungsvorschlag für die Werkstätten im Erdgeschoss zur Kuhstraße unter Ausnutzung vorhandener Flächenressourcen, die sich durch die Rücksprünge in der Erdgeschossfassade ergeben.
Der vorhandene Schauspielhof ist in das Konzept mit einzubeziehen.
Die Transportwege innerhalb der Werkstätten und zu den einzelnen Bühnen sind zu ordnen und so zu gestalten, dass auch größere Dekorationsteile problemlos transportiert werden können.
— Die Plastikerwerkstatt neben dem Malsaal im 2. OG des Werkstättengebäudes soll im Zuge der Neuordnung so erweitert werden, so dass auch größere Objekte innerhalb der Plastikerwerkstatt bearbeitet werden können,
— Die Sozialräume der Werkstätten müssen bei der Neuordnung der Werkstätten aufgegeben werden. Als Ersatzfläche bietet sich eine Aufstockung des Verwaltungstraktes an, in der die entfallenden Räume untergebracht werden können,
— Das Schauspiellager muss durch einen Neubau ersetzt werden,
— Der Kostümfundus ist über das Bühnentechnische Gebäude verteilt und soll an einem Ort konzentriert werden um die derzeit weiten Wege zukünftig zu vermeiden. Gedacht ist an einen hinsichtlich des Flächenzuschnitts deutlich erweiterten Ersatz am derzeitigen Standort über der neuen Probebühne,
— Der Kostümfundus ist über das Bühnentechnische Gebäude verteilt und soll an einem Ort konzentriert werden um die derzeit weiten Wege zukünftig zu vermeiden. Gedacht ist an einen hinsichtlich des Flächenzuschnitts deutlich erweiterten Ersatz am derzeitigen Standort über der neuen Probebühne,
— Die Kostümwerkstätten im 6. und 7. OG des bühnentechnischen Gebäudes sollen im Zuge der vorgenannten Maßnahme in ihren Flächenzuschnitten überarbeitet und im vorhandenen Rahmen einen großzügigeren Zuschnitt erhalten.
Im Zuge der Neuordnung der Kostümwerkstätten soll auch für die Färbeküche im Bestand eine räumliche Lösung gefunden werden, die hinsichtlich des Raumzuschnitts gute Arbeitsabläufe ermöglicht und einen angemessenen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt.
Im Zuge der Neuordnung der Kostümwerkstätten soll auch für die Färbeküche im Bestand eine räumliche Lösung gefunden werden, die hinsichtlich des Raumzuschnitts gute Arbeitsabläufe ermöglicht und einen angemessenen Arbeits- und Gesundheitsschutz erfüllt.
— Der Werkstatt- und Verwaltungstrakt sollten im Zuge der vor beschriebenen Maßnahmen hinsichtlich der energetischen Gebäudekennwerte optimiert und auf einen zeitgemäßen Stand gebracht werden,
— Die Verbesserung des Brand- und Arbeitsschutzes sind im Zuge der oben dargestellten Maßnahmen übergeordnetes Projektziel.
Zeitlicher Rahmen
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragerteilung voraussichtlich ab April 2014 zu beginnen, um die Ergebnisse der Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung nach DIN 276 in der Ratssitzung am 2.10.2014 vorstellen zu können.
Nach Genehmigung der Maßnahme durch den Rat der Stadt Dortmund soll sofort mit der Umsetzung der Maßnahme durch starten der Genehmigungsphase begonnen werden.
Es ist in enger Abstimmung mit dem Theater Dortmund und der Projektsteuerung ein sinnvoller Ablauf der einzelnen Realisierungsschritte zu entwickeln, der den Proben- und Spielbetrieb in allen Spielstätten des Theater Dortmund zulässt und Störungen für die weiterhin erforderliche Produktion der zugehörigen Bühnenbilder und Ausstattungen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt und den Umständen entsprechend akzeptable Arbeitsverhältnisse gewährleistet.
Es ist in enger Abstimmung mit dem Theater Dortmund und der Projektsteuerung ein sinnvoller Ablauf der einzelnen Realisierungsschritte zu entwickeln, der den Proben- und Spielbetrieb in allen Spielstätten des Theater Dortmund zulässt und Störungen für die weiterhin erforderliche Produktion der zugehörigen Bühnenbilder und Ausstattungen auf ein absolutes Mindestmaß beschränkt und den Umständen entsprechend akzeptable Arbeitsverhältnisse gewährleistet.
Das Projekt soll spätestens zum Ende der Spielzeitpause 2016 am 25.8.2016 abgeschlossen sein.
Dauer: 33 Monate
Referenznummer: 190342-0008-F032/13
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Viktoriastraße 15, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „Hochbau Werkstattumbau Theater Dortmund“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, 18 und 19 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Viktoriastraße 15, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „Hochbau Werkstattumbau Theater Dortmund“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, 18 und 19 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber haben Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ent-sprechend § 5 Abs. 4 VOF durch Vorlage der Nachweise A-F zu belegen.
A) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mind. 3 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR Sach-/ und Vermögensschäden),
B) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
C) Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens bzw. der Zweigstelle, die das Angebot abgibt,
D) Nachweis Eintrag beim zuständigen Registergericht oder Eigenerklärung, falls kein Eintrag vorliegt,
E) Angaben über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2011–2013),
F) Honorarumsatz für die Hochbauplanungsleistung der letzten 3 Jahre (2011–2013).
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Bitte reichen Sie die Unterlagen in doppelter Ausfertigung ein. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir um die Einhaltung der oben aufgeführten Reihenfolge und entsprechende Gliederung.
Mindeststandards: Die Mindeststandards können dem Bewerbungsbogen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweise gem. VOF § 5 Abs. (5) a – f, h sind mit der Bewerbung abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden siehe Bewerbungsformblatt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise entsprechend dem Leistungsbild des § 34 HOAI zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt, soweit die Fortführung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme gesichert ist. Dabei werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1–3 gemäß HOAI, § 34 Abs. 3 als Projektstufe 1, einschließlich Kostenberechnung gemäß DIN 276 für eine Gremienvorlage zur Sicherstellung des Baubeschlusses beauftragt.
Die Beauftragung erfolgt, soweit die Fortführung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme gesichert ist. Dabei werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1–3 gemäß HOAI, § 34 Abs. 3 als Projektstufe 1, einschließlich Kostenberechnung gemäß DIN 276 für eine Gremienvorlage zur Sicherstellung des Baubeschlusses beauftragt.
Die Vergabe der weiteren Stufen erfolgt in Schritten mit der Projektstufe 2 (HOAI Leistungsphase 4), der Projektstufe 3 (Leistungsphasen 5, 6, 7 nur techn. Prüfung und 8) und optional der Projektstufe 4 (Leistungsphase 9).
Aus der stufenweisen Beauftragung ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere, bzw. zusätzliche Vergütung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung:
— Architekt/in berechtigt sind.
Des Weiteren sind Bewerber zugelassen, die über ein Diplomzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise nach den in § 19 VOF (Qualifikation des Auftragnehmers) genannten Kriterien verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit- Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit- Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2014-03-04 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis/ Honorar (30)
2. Qualität der Angebote (55)
3. Präsentation (15)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190342-0008-F032/13
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 -IR 12.02.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Realisierung des Projektes ist vorab ein Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Durchführung des Projektes einzuholen. Ohne Vorliegen dieser Anforderungen besteht kein Anspruch auf die Beauftragung und/oder Vergütung aller Projektstufen.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Während der Angebotsfrist haben die Bieter zwingend an einer Ortsbesichtigung teilzunehmen, sonst wird das Angebot von der Beteiligung am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen hierzu können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 013-019072 (2014-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-05-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum
Postleitzahl: 44135
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-04-29 📅
Name: Eller + Eller Architekten GmbH
Postanschrift: Augustastr. 30
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postleitzahl: 09821
Name: S. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).