Vergabe von Leistungen gemäß HOAI Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung für die Planung einer Rinnen- und Brunnenanlage (Wasseranlage) im Bereich Kampstraße/Friedhof, 44137 Dortmund
Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Entwicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird diese aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung. Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten 3 Baubereiche, sollen nun die Bauabschnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade). Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch eine in ca. 4,50 m Höhe über den Masten geführte Lichtlinie unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist der südlich in Längsrichtung angelegte Wasserlauf, für den eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist. Der Wasserlauf hat eine geplante Breite von 40 cm. Die Rinnentiefe liegt bei 13,5 cm. Außerdem wird von einer Stautiefe von max. 7 cm ausgegangen. Die Einfassung der Anlage erfolgt durch ein annähernd quadratisches Becken (8,06 m x 8,40 m) im Westen im Bereich der Petrikiche, ein rundes Mittelbecken (Durchmesser 20 m) am Platz von Netanja sowie durch ein weiteres rechteckiges Becken (23,10 m x 8,86 m) im Osten an der Reinoldikirche. Das Längsgefälle der Rinne ist an die Höhenlage der Straße angepasst. Es liegt für den oberen Wasserlauf (zwischen quadratischem Becken Petrikiche und Rundbecken Platz von Netanja) bei 0,5 % bis 2,0 %. Der untere Wasserlauf (vom Rundbecken Platz von Netanja bis zum Rechteckbecken Reinoldikirche) weist praktisch kein Längsgefälle auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für die Wasserführung zwei Wasserkreisläufe erforderlich werden. Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Wasserlaufes und der Becken im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen. An die Rinnen- und Brunnenanlage werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Fachplanung zu lösen sind. Dieses sind: Die Rinne soll kontinuierlich Wasser führen. Eine Speisung des Wasserlaufes mit Grundwasser sowie anschließender Versickerung scheidet allerdings aus. Es ist daher mit Frischwasser zu planen. Die Rinnen- und Brunnenanlage soll zusätzlich als Entwässerungsanlage für die Kampstraße dienen. Dabei müssen die Ergebnisse Berücksichtigung finden, die ein ebenfalls beauftragtes hydrologisches Gutachten bringt. Zu dem sind ausreichend Überläufe einzuplanen, um ein Überstauen der Rinne zu verhindern. Die Rinne muss an mehreren Stellen überfahrbar sein, um die Abwicklung der Anliegerverkehre zu gewährleisten und ein Überqueren für Fußgänger sicherzustellen. Die Kampstraße wird barrierefrei ausgeführt. Auch die Rinnen- und Brunnenanlage ist daher in die Überlegungen zur Barrierefreiheit einzubeziehen. Dies erfolgt in erster Linie durch das mit der Gesamtplanung beauftragte Büro. Es sind jedoch ggf. bauliche Lösungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des Dortmunder behindertenpolitischen Netzwerkes an eine „barrierefreie Rinne“ gerecht werden. Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für die Rinne und alle drei Becken sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle erforderlichen Nebenanlagen wie Brunnenkammern, Filteranlagen, Wasserfontäne und Sitzbänke im Mittelbecken, Überläufe, Überfahrungen etc. Zusätzlich wird eine Folgekostenbetrachtung verlangt. Eine besonders wichtige Voraussetzung ist außerdem eine gute, enge sowie zeitorientierte Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Büros sowie mit dem Aufraggeber. Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Juli 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2014-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
Die anrechenbaren Kosten für die Fachplanung (Kostengruppen 530 und 540) belaufen sich auf 1 148 454 EUR (netto).Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Die Leistungsphase 7 wird im Wesentlichen seitens des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund erbracht.Eine besondere Leistung stellt die Folgekostenberechnung dar.
Die anrechenbaren Kosten für die Fachplanung (Kostengruppen 530 und 540) belaufen sich auf 1 148 454 EUR (netto).Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Die Leistungsphase 7 wird im Wesentlichen seitens des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund erbracht.Eine besondere Leistung stellt die Folgekostenberechnung dar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund
Postanschrift: Viktoriastr. 15
Postleitzahl: 44122
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: mbartz@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315024633📞
Fax: +49 2315010091 📠
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 -IR 12.2.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 -IR 12.2.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Entwicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird diese aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Die Umgestaltung des Bereiches Kampstraße/Brüderweg ist eine der zentralen Entwicklungsmaßnahmen zur Stärkung der City. Im Rahmen des Sanierungsgebietes „Stadterneuerung City“ wird diese aus Städtebauförderungsmitteln des Landes und des Bundes gefördert. Die Realisierung erfolgt in zeitversetzten Bauabschnitten. Die Bauabschnitte I und III sind fertig gestellt. Der II. Bauabschnitt befindet sich derzeit in der Umsetzung.
Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten 3 Baubereiche, sollen nun die Bauabschnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade).
Aufgrund des guten Fortschrittes der ersten 3 Baubereiche, sollen nun die Bauabschnitte IV und V folgen. Diese umfassen die Kampstraße und den Bereich Friedhof von der Katharinenstraße bis zum Brüderweg. Die Bauabschnitte IV und V stellen den Gestaltungsschwerpunkt der Gesamtplanung dar. Wesentlicher Bestandteil ist dabei der gradlinig angelegte Promenadenbereich mit Lichtband, Wasserlauf und gereihtem Stadtmobiliar (Lichtpromenade).
Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch eine in ca. 4,50 m Höhe über den Masten geführte Lichtlinie unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist der südlich in Längsrichtung angelegte Wasserlauf, für den eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist.
Das Promenadenband weist eine Länge von ca. 540 m auf und ist als dunkelfarbiger 7,80 m breiter Plattenteppich angelegt. Er steht im Kontrast zu den mit heller Oberfläche geplanten seitlichen Bereichen. Er reicht von der Petri- bis zur Reinoldikirche. Die Besonderheit dieses Streifens wird durch eine in ca. 4,50 m Höhe über den Masten geführte Lichtlinie unterstrichen. Ein weiteres wesentliches Gestaltungselement des Promenadenteppichs ist der südlich in Längsrichtung angelegte Wasserlauf, für den eine entsprechende Fachplanung zu erstellen ist.
Der Wasserlauf hat eine geplante Breite von 40 cm. Die Rinnentiefe liegt bei 13,5 cm. Außerdem wird von einer Stautiefe von max. 7 cm ausgegangen.
Die Einfassung der Anlage erfolgt durch ein annähernd quadratisches Becken (8,06 m x 8,40 m) im Westen im Bereich der Petrikiche, ein rundes Mittelbecken (Durchmesser 20 m) am Platz von Netanja sowie durch ein weiteres rechteckiges Becken (23,10 m x 8,86 m) im Osten an der Reinoldikirche.
Die Einfassung der Anlage erfolgt durch ein annähernd quadratisches Becken (8,06 m x 8,40 m) im Westen im Bereich der Petrikiche, ein rundes Mittelbecken (Durchmesser 20 m) am Platz von Netanja sowie durch ein weiteres rechteckiges Becken (23,10 m x 8,86 m) im Osten an der Reinoldikirche.
Das Längsgefälle der Rinne ist an die Höhenlage der Straße angepasst. Es liegt für den oberen Wasserlauf (zwischen quadratischem Becken Petrikiche und Rundbecken Platz von Netanja) bei 0,5 % bis 2,0 %. Der untere Wasserlauf (vom Rundbecken Platz von Netanja bis zum Rechteckbecken Reinoldikirche) weist praktisch kein Längsgefälle auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für die Wasserführung zwei Wasserkreisläufe erforderlich werden.
Das Längsgefälle der Rinne ist an die Höhenlage der Straße angepasst. Es liegt für den oberen Wasserlauf (zwischen quadratischem Becken Petrikiche und Rundbecken Platz von Netanja) bei 0,5 % bis 2,0 %. Der untere Wasserlauf (vom Rundbecken Platz von Netanja bis zum Rechteckbecken Reinoldikirche) weist praktisch kein Längsgefälle auf. Derzeit wird davon ausgegangen, dass für die Wasserführung zwei Wasserkreisläufe erforderlich werden.
Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Wasserlaufes und der Becken im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen.
Die Angaben machen deutlich, dass die Gestaltung des Wasserlaufes und der Becken im Wesentlichen vorgegeben ist. Eine Weiterentwicklung sowie ggf. erforderliche Anpassungen müssen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Architekturbüro, das die Gesamtgestaltungsmaßnahme plant, erfolgen.
An die Rinnen- und Brunnenanlage werden eine Reihe von Anforderungen gestellt, die im Rahmen der Fachplanung zu lösen sind. Dieses sind:
Die Rinne soll kontinuierlich Wasser führen. Eine Speisung des Wasserlaufes mit Grundwasser sowie anschließender Versickerung scheidet allerdings aus. Es ist daher mit Frischwasser zu planen.
Die Rinnen- und Brunnenanlage soll zusätzlich als Entwässerungsanlage für die Kampstraße dienen. Dabei müssen die Ergebnisse Berücksichtigung finden, die ein ebenfalls beauftragtes hydrologisches Gutachten bringt. Zu dem sind ausreichend Überläufe einzuplanen, um ein Überstauen der Rinne zu verhindern.
Die Rinnen- und Brunnenanlage soll zusätzlich als Entwässerungsanlage für die Kampstraße dienen. Dabei müssen die Ergebnisse Berücksichtigung finden, die ein ebenfalls beauftragtes hydrologisches Gutachten bringt. Zu dem sind ausreichend Überläufe einzuplanen, um ein Überstauen der Rinne zu verhindern.
Die Rinne muss an mehreren Stellen überfahrbar sein, um die Abwicklung der Anliegerverkehre zu gewährleisten und ein Überqueren für Fußgänger sicherzustellen.
Die Kampstraße wird barrierefrei ausgeführt. Auch die Rinnen- und Brunnenanlage ist daher in die Überlegungen zur Barrierefreiheit einzubeziehen. Dies erfolgt in erster Linie durch das mit der Gesamtplanung beauftragte Büro. Es sind jedoch ggf. bauliche Lösungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des Dortmunder behindertenpolitischen Netzwerkes an eine „barrierefreie Rinne“ gerecht werden.
Die Kampstraße wird barrierefrei ausgeführt. Auch die Rinnen- und Brunnenanlage ist daher in die Überlegungen zur Barrierefreiheit einzubeziehen. Dies erfolgt in erster Linie durch das mit der Gesamtplanung beauftragte Büro. Es sind jedoch ggf. bauliche Lösungen zu erarbeiten, die den Anforderungen des Dortmunder behindertenpolitischen Netzwerkes an eine „barrierefreie Rinne“ gerecht werden.
Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für die Rinne und alle drei Becken sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle erforderlichen Nebenanlagen wie Brunnenkammern, Filteranlagen, Wasserfontäne und Sitzbänke im Mittelbecken, Überläufe, Überfahrungen etc.
Ziel der Fachplanung muss eine baulich ausgereifte Lösung für die Rinne und alle drei Becken sein, die allen genannten Anforderungen gerecht wird. Eingeschlossen sind dabei alle erforderlichen Nebenanlagen wie Brunnenkammern, Filteranlagen, Wasserfontäne und Sitzbänke im Mittelbecken, Überläufe, Überfahrungen etc.
Zusätzlich wird eine Folgekostenbetrachtung verlangt.
Eine besonders wichtige Voraussetzung ist außerdem eine gute, enge sowie zeitorientierte Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen an der Planung beteiligten Büros sowie mit dem Aufraggeber.
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Juli 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.
Mit der Bearbeitung der Aufgabe ist unmittelbar nach Auftragserteilung voraussichtlich ab Juli 2014 zu beginnen. Die Planungsphase muss Ende April 2015 abgeschlossen sein, um direkt im Anschluss bei der Vorbereitung der Vergabe mitzuwirken. Das Gesamtprojekt Boulevard Kampstraße „Bauabschnitte IV und V“ muss spätestens Ende 2018 komplett umgesetzt sein.
Menge oder Umfang:
Die anrechenbaren Kosten für die Fachplanung (Kostengruppen 530 und 540) belaufen sich auf 1 148 454 EUR (netto).
Das Leistungsbild Technische Ausrüstung umfasst die Grundleistungen für die Leistungsphasen 1-3 und 5-9. Die Leistungsphase 7 wird im Wesentlichen seitens des Vergabe- und Beschaffungszentrums der Stadt Dortmund erbracht.
Eine besondere Leistung stellt die Folgekostenberechnung dar.
Referenznummer: 190366-0008-F007/14
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Viktoriastraße 15, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „TGA Boulevard Kampstraße“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, 18 und 19 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Die geforderten Nachweise gemäß III 2.1 bis III 2.3 sind in einem Bewerbungsformular zusammengefasst. Diese erhalten Sie auf schriftliche Anforderung oder per Mail, bei der Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Viktoriastraße 15, 44137 Dortmund unter Benennung des Projekttitels „TGA Boulevard Kampstraße“. Das Bewerbungsformular ist vollständig vom Bewerber auszufüllen, mit den geforderten Anlagen zu versehen und vom Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem bevollmächtigtem Vertreter rechtsverbindlich zu unterschreiben. Die Einreichung der Bewerbungen hat auf dem Postweg als Original in Papierform zu erfolgen. Eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 4 Abs. 6 lit. a-g und Abs. 9 lit. a-e VOF und § 13 Abs. 1 TVgG NRW vorliegen, eine Erklärung gemäß § 4 Abs. 2 VOF zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Firmen und/oder beteiligten Büros und eine Verpflichtungserklärung gemäß § 4, 18 und 19 TVgG NRW sind beizubringen (siehe Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Bewerber haben Nachweise der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend § 5 Abs. 4 VOF durch Vorlage der Nachweise A-F zu belegen.
A) Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Mind. 2 000 000 EUR für Personen- und 1 500 000 EUR Sach-/und Vermögensschäden),
B) Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes,
C) Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens bzw. der Zweigstelle, die das Angebot abgibt,
D) Nachweis Eintrag beim zuständigen Registergericht oder Eigenerklärung, falls kein Eintrag vorliegt,
E) Angaben über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2011-2013),
F) Honorarumsatz für die TGA-Planung aus dem Bereich Brunnen + Wasserläufe der letzten 3 Jahre (2011-2013).
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass die Nachweise B) und C) nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Die Frist wird ab dem Tag des Ablaufs der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge zurück berechnet; dies gilt auch für den Fall einer nachträglichen Verlängerung der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Bitte reichen Sie die Unterlagen in doppelter Ausfertigung ein. Zur Vereinfachung der Bearbeitung bitten wir um die Einhaltung der oben aufgeführten Reihenfolge und entsprechende Gliederung.
Mindeststandards: Die Mindeststandards können dem Bewerbungsbogen entnommen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Nachweise gem. VOF § 5 Abs. (5) a-f, h sind mit der Bewerbung abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden siehe Bewerbungsformblatt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI in der Fassung 2013.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Doppelbewerbungen verschiedener Standorte eines Unternehmens sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbungen. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bietergemeinschafen. Werden Teilleistungen an Nachunternehmer vergeben, ist den Bewerbungsunterlagen eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers beizufügen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber beabsichtigt, die Leistungen stufenweise entsprechend dem Leistungsbild des § 55 HOAI zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt, soweit die Fortführung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme gesichert ist.
Dabei werden zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 gemäß HOAI 2013, § 55 als Projektstufe 1, einschließlich Kostenberechnung gemäß DIN 276 sowie die der besonderen Leistung Folgekostenermittlung beauftragt.
Die Vergabe der weiteren Stufen erfolgt in Schritten mit der Projektstufe 2 (Leistungsphasen 5, 6, 7 (nur techn. Prüfung) und 8) und optional der Projektstufe 3 (Leistungsphase 9).
Aus der stufenweisen Beauftragung ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere, bzw. zusätzliche Vergütung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 58 Abs. 2 Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tage der Auslobung über ein Diplomzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise nach den in § 19 VOF (Qualifikation des Auftragnehmers) genannten Kriterien verfügen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Alle in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässigen natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tage der Auslobung über ein Diplomzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise nach den in § 19 VOF (Qualifikation des Auftragnehmers) genannten Kriterien verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit- Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
Erfüllung der geforderten Mindestkriterien der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit- Erfüllung der zusätzlichen Bewertungskriterien. Die Bewertung und Gewichtung ist dem Bewerbungsformular zu entnehmen. Bei gleicher Punktzahl von Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren. Die Auslosung wird durch die am Verfahren nicht beteiligte Submissionsstelle des Vergabe- und Beschaffungszentrums durchgeführt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Matthias Bartz
Internetadresse: www.dortmund.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 190366-0008-F007/14
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 -IR 12.2.2006- Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW). Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die Verwendung des Bewerbungsbogens wird dringend empfohlen, da sich hieraus zusätzlich die Kriterienbewertung ergibt. Sollten die Unterlagen nicht genutzt werden, müssen Ihre Angaben inhaltlich identisch und nachvollziehbar sein. Falls dies nicht der Fall ist, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Die Bewertung und die Gewichtung der Kriterien sind dem Bewerbungsformblatt zu entnehmen. Fehlende Erklärungen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung der Vergabestelle bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Der Bewerber hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Regelung Gebrauch macht. Unvollständige Bewerbungen führen zum Ausschluss.
Die Präsentationen werden mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe konkretisiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.de📧
Telefon: +49 2931822197📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.de🌏
Fax: +49 293182400159 📠
Name: s. o.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 063-107487 (2014-03-25)