Vergabe von SPNV-Beförderungsleistungen Teil II im Land Schleswig-Holstein, Netz West, 2016-2025
Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), vertreten durch die LVS Schleswig-
Es werden die SPNV-Beförderungsleistungen im Land Schleswig-Holstein, Netz West, im Zeitraum 2016-2025 vergeben. Zum Netz West zählt die Linie Hamburg-Altona – Westerland (Sylt). Die gewählte Verfahrensart ist das offene Verfahren. Im Vergabeverfahren werden den Bietern die einzusetzenden Fahrzeuge beigestellt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-10-27.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2014-10-27 | Auftragsbekanntmachung |
| 2015-10-07 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2014-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), vertreten durch die LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
E-Mail: west@lvs-sh.de 📧
Telefon: +49 431660190 📞
Fax: +49 4316601919 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 208-368687
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Optionen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verkehrsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-02 📅
Öffnungsort:
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jan Glienicke
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-14 📅
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Postanschrift: Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 208-368687 (2014-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die SPNV-Beförderungsleistungen in den Ländern Schleswig-Holstein und Hamburg, Netz West, umfassen insgesamt jährlich ca. 4 300 000 Nutz-Kilometer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie (MWAVT), vertreten durch die LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH
Postanschrift: Raiffeisenstraße 1
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de 🌏
E-Mail: west@lvs-sh.de 📧
Telefon: +49 431660190 📞
Fax: +49 4316601919 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 208-368687
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Für das Vergabeverfahren wird ein Internetportal eingerichtet. Um einen Zugang zu diesem Internetportal zu erhalten, sind der Vergabestelle der Name sowie die E-Mail-Adresse des Projektleiters mitzuteilen.
Es besteht die Möglichkeit, die für den Verkehr bereitgestellten Reisezugwagen zu besichtigen, ein Erläuterungsgespräch mit dem Fahrzeugbereitsteller zu führen und die Reisezugwagen im Normalbetrieb kennen zu lernen (siehe Vergabeunterlagen). Aus organisatorischen Gründen ist dafür eine kurze Anmeldefrist zu beachten (bis zum 10.11.2014, 14 Uhr). Ansprechpartner für diese Anmeldung und Details werden in den Vergabeunterlagen genannt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden die SPNV-Beförderungsleistungen im Land Schleswig-Holstein, Netz West, im Zeitraum 2016-2025 vergeben. Zum Netz West zählt die Linie Hamburg-Altona – Westerland (Sylt). Die gewählte Verfahrensart ist das offene Verfahren. Im Vergabeverfahren werden den Bietern die einzusetzenden Fahrzeuge beigestellt.
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— Catering im Zug,
— Anbindung von Brunsbüttel mit SPNV bzw. Schnellbus,
— zusätzliche Halte in Glückstadt.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass gegen sämtliche für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand):
a) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen (durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
Darüber hinaus weist der Bieter nach, dass gegen ihn selbst:
b) keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren und wiederholten Verstöße gegen arbeits- und sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften, Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen, sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten, die Umwelt schützende Vorschriften und sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
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Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen. Die Eigenerklärung zu Buchstabe a) muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
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Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern, in denen die genannten Verstöße registriert sind vorlegen. In diesen Fällen sind diese Alternativen auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 1.1 bzw. der Anhang A 1.2 zum Angebot ist beizulegen.
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Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
c) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind (Anhang A 1.3 zum Angebot). Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. Bei Kommanditgesellschaften ist der vorstehende Nachweis zusätzlich für die persönlich haftende Gesellschafterin zu erbringen;
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d) Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters (Anhang A 1.4 zum Angebot);
e) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 GewO über den Bieter als juristische Person bzw. Personenvereinigung und über seine gesetzlichen Vertreter, bei Personenvereinigungen über die zur Vertretung berechtigten natürlichen Personen (Anhang A 1.5 zum Angebot).
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Durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) erklärt der Bieter:
f) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden, § 2 Absatz 4 EBZugV;
g) dass er sich gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält, § 97 Abs. 4 GWB.
Falls die Voraussetzungen des § 4 EBZugV erfüllt sind, genügt als Nachweis der Zuverlässigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters (siehe oben). In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und die Anhang A 1.6 zum Angebot ist beizulegen.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 2 AEG i. V. m. § 2 EBZugV ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit durch Einreichen der in Anhang A 2.1 zum Angebot bezeichneten Unterlagen wie folgt nachzuweisen:
a) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder, hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde, und Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
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oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde, und
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Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
— als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
— Eigenkapital,
— gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
— Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
— Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
— Ergebnis des Unternehmens,
— Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Als Nachweis ist in diesem Fall eine Bankauskunft vorzulegen.
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Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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b) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3).
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c) Vorlage einer Eigenerklärung, ob dem Bieter oder einem mit ihm im Konzern verbundenen Unternehmen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB in der Vergangenheit zugeflossene Zuwendungen der öffentlichen Hand zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren. Die Eigenerklärung erfolgt mittels Unterschrift auf dem Formblatt Freiwillige Zuwendungen (Förderungen) (Anhang B 1).
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Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, z. B. seiner Muttergesellschaft oder eines anderen verbundenen Unternehmens, so ist in diesem Falle die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend verlangten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen; diese Verpflichtungserklärung, die die Muttergesellschaft bzw. das andere Unternehmen nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen. Alternativ kann anstelle der genannten Verpflichtungserklärung eine Sicherheitsleistung in Form einer Bareinzahlung oder durch Hinterlegung einer Bürgschaft erbracht werden. In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 2.2 zum Angebot ist beizulegen.
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Gemäß § 4 EBZugV gilt der Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit als erbracht, wenn der Bieter eine juristische Person ist, die sich überwiegend in der Hand der Bundesrepublik Deutschland, eines Landes, einer kommunalen Gebietskörperschaft oder eines Zusammenschlusses kommunaler Gebietskörperschaften befindet. Dies gilt auch für Bieter, die sich unmittelbar oder mittelbar überwiegend im Eigentum eines Mitgliedstaates der Europäischen Union befinden. Es genügt in den oben aufgeführten Fällen als Nachweis der Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit eine Darlegung der Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des Bieters. In diesem Fall ist diese Alternative auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) anzukreuzen, und der Anhang A 1.6 zum Angebot ist beizulegen. Die geforderte Erklärung über Zuwendungen der öffentlichen Hand wird jedoch von jedem Bieter für die Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt.
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Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig bzw. als fachkundig im Sinne des § 6 Absatz 2 Nr. 3 AEG i. V. m. § 3 EBZugV, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind, oder wenn er oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Personen nach § 2 Absatz 2 oder 3 der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung vom 7. Juli 2000 (BGBl. I S. 1023) als Betriebsleiter bestätigt sind.
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Der Bieter legt eine formlose Eigenerklärung zu Namen und Qualifikation der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlich sein sollen (Eisenbahnbetriebsleiter und Stellvertreter sowie Qualifikation nach Eisenbahnbetriebsleiter-Prüfungsverordnung – EBPV) unter Beifügung des/der Prüfungszeugnisse nach § 21 EBPV vor (Anhang A 3.1 zum Angebot).
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Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
a) Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (Anhang A 3.2 zum Angebot); eine Eigenerklärung ist nicht zulässig;
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b) Vorlage von Referenzen über von ihm in den letzten 3 Jahren (nicht notwendigerweise über den ganzen Zeitraum) erbrachte Leistungen im Schienenpersonenverkehr (auch U-Bahn-Verkehr) mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen, Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit, der Zahl der eingesetzten elektrischen bzw. dieselbetriebenen Fahrzeuge sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung); bzw. alternativ Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im Schienenpersonenverkehr (Eigenerklärung) (Anhang A 3.3 zum Angebot).
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c) Darstellung, wie der Bieter ein prozessorientiertes Instandhaltungssystem bis zur Betriebsaufnahme umzusetzen beabsichtigt, das der Empfehlung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom 14.4.2014 auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 445/2011 vom 10. Mai 2011 entspricht (siehe http://www.eba.bund.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/PresseFachmitteilungen/Fachmitteilungen/Archiv/2014/14_2014_Empfehlung_Instandhaltungssystem.html) (Anhang A 3.4 zum Angebot).
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Verweist der Bieter zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten (z. B. ein verbundenes Unternehmen oder einen Nachunternehmer), so hat der Bieter die fachliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter durch Vorlage einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nach-zuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann (Anhang A 3.5 zum Angebot).
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Der Bieter erklärt sich durch Unterschrift auf dem Anschreiben zum Angebot (Anlage 3) damit einverstanden, dass die Vergabestelle sich zur Feststellung seiner technischen Leistungsfähigkeit mit der Paribus-DIF-Netz-West-Bereitsteller GmbH & Co. KG abstimmen wird und dass die Weitergabe entsprechender Informationen keinen Verstoß gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Verkehrsvertrag.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen bei Auftragserteilung eine selbstständige Kapitalgesellschaft gründen, die Vertragspartner des Auftraggebers wird. Die Gesellschaftsform muss im Angebot dargestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Es wird die Vorlage einer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verlangt oder ein Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG (Anlage F zum Angebot); eine Eigenerklärung ist nicht zulässig.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-02 📅
Öffnungsort:
LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH, Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel.
Ort des Eröffnungstermins: LVS Schleswig-Holstein Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH, Raiffeisenstraße 1, 24103 Kiel.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Stadthausbrücke 8
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jan Glienicke
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-12-11 📅
Datum des Endes: 2025-12-14 📅
Zusätzliche Informationen
Für das Vergabeverfahren wird ein Internetportal eingerichtet. Um einen Zugang zu diesem Internetportal zu erhalten, sind der Vergabestelle der Name sowie die E-Mail-Adresse des Projektleiters mitzuteilen.
Es besteht die Möglichkeit, die für den Verkehr bereitgestellten Reisezugwagen zu besichtigen, ein Erläuterungsgespräch mit dem Fahrzeugbereitsteller zu führen und die Reisezugwagen im Normalbetrieb kennen zu lernen (siehe Vergabeunterlagen). Aus organisatorischen Gründen ist dafür eine kurze Anmeldefrist zu beachten (bis zum 10.11.2014, 14 Uhr). Ansprechpartner für diese Anmeldung und Details werden in den Vergabeunterlagen genannt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Postanschrift: Postfach 7128
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zulässig. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens außerdem nur dann zulässig, wenn der Antragsteller den Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gilt für angebliche Mängel, die sich aus den zu Beginn des Verfahrens auf Anforderung versandten bzw. im Portal veröffentlichten Vergabeunterlagen ergeben, eine Frist von 30 Kalendertagen nach der Bekanntmachung des Auftrags im EU-Amtsblatt. Bei Änderungen der Vergabeunterlagen, die sich im Laufe des Vergabeverfahrens ergeben, gilt als unverzüglich eine Frist von 7 Kalendertagen nach Einstellung der Änderungen im Portal. Auf die Frist gemäß § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
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Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 208-368687 (2014-10-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Kontakt
E-Mail: jan.glienicke@nah.sh 📧
Telefon: +49 4316601926 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-357806
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 208-368687
ABl. S-Ausgabe: 197
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-08 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Ernst-August-Platz 10
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH)
Kontakt
E-Mail: jan.glienicke@nah.sh 📧
Telefon: +49 4316601926 📞
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-357806
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 208-368687
ABl. S-Ausgabe: 197
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-08 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Ernst-August-Platz 10
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist gemäß § 101b Abs. 2 Satz 2 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2015/S 197-357806 (2015-10-07)
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