Der NVR gibt in Kooperation mit den SPNV-Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) bekannt, dass derzeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beabsichtig ist, die folgenden Leistungen nach Vergaberecht in Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben: — Linie RE8 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 2,0 Mio./a — Linie RB27 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 1,6 Mio./a — Linie RB33 (Teilabschnitt Duisburg – Mönchengladbach – Aachen/Heinsberg); Auftraggeber NVR, VRR; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2020; Zugkilometer ca. 1,7 Mio. Es ist derzeit beabsichtigt, dass die vorstehend dargestellten Linien im Rahmen eines oder mehrerer wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben werden. Die genaue Ausgestaltung (des) der Verfahren(s) stehen jedoch derzeit noch nicht fest. Die dargestellten Leistungsvolumina entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Änderungen sind möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-28.
In den Vergabeunterlagen werden Angaben dazu enthalten sein, welche Leistungsbestandteile, z. B. im Bereich Reinigung, durch Unterauftragnehmer erbracht werden können.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabe von SPNV-Leistungen auf den Linien RE8, RB27 und RB33.
Dienstleistungskategorie: 01
Kurze Beschreibung:
Der NVR gibt in Kooperation mit den SPNV-Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) bekannt, dass derzeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beabsichtig ist, die folgenden Leistungen nach Vergaberecht in Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben:
Der NVR gibt in Kooperation mit den SPNV-Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) und dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) bekannt, dass derzeit in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz beabsichtig ist, die folgenden Leistungen nach Vergaberecht in Wettbewerbsverfahren gemäß Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 und den Bestimmungen des Vergaberechts zu vergeben:
— Linie RE8 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 2,0 Mio./a
— Linie RB27 (Koblenz – BN-Beuel – Köln – Mönchengladbach); Auftraggeber NVR, VRR, SPNV-Nord; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2019; Zugkilometer ca. 1,6 Mio./a
— Linie RB33 (Teilabschnitt Duisburg – Mönchengladbach – Aachen/Heinsberg); Auftraggeber NVR, VRR; geplante Vergabebekanntmachung September 2015; geplante Betriebsaufnahme Dezember 2020; Zugkilometer ca. 1,7 Mio.
Es ist derzeit beabsichtigt, dass die vorstehend dargestellten Linien im Rahmen eines oder mehrerer wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben werden. Die genaue Ausgestaltung (des) der Verfahren(s) stehen jedoch derzeit noch nicht fest. Die dargestellten Leistungsvolumina entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Änderungen sind möglich.
Es ist derzeit beabsichtigt, dass die vorstehend dargestellten Linien im Rahmen eines oder mehrerer wettbewerblicher Vergabeverfahren vergeben werden. Die genaue Ausgestaltung (des) der Verfahren(s) stehen jedoch derzeit noch nicht fest. Die dargestellten Leistungsvolumina entsprechen dem derzeitigen Planungsstand. Änderungen sind möglich.
Menge oder Umfang:
SPNV-Leistungen:
— Linie RE8 Zugkilometer ca. 2,0 Mio./a,
— Linie RB27 Zugkilometer ca. 1,6 Mio./a,
— Linie RB33 Zugkilometer ca. 1,7 Mio./a.
Dauer: 180 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erbringen von SPNV-Leistungen auf den unter Ziffer II.1.1) genannten Linien im Verbandsgebiet des ZV NVR, VRR und SPNV-Nord.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: NVR GmbH
Herrn Sven Kleine
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2019-12-15 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Blumenthalstraße 33
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2217740439📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Fax: +49 2217740197 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zu rügen.
Zusätzliche Informationen
Es handelt sich um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Für die Vergabe zuständige Behörden sind der NVR (siehe I.1)), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen.
Es handelt sich um eine Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Für die Vergabe zuständige Behörden sind der NVR (siehe I.1)), der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord), Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz und die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR), Augustastraße 1, 45879 Gelsenkirchen.
Die Leistungen werden im Wettbewerb nach Maßgabe des nationalen Vergaberechts und unter Beachtung von Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 vergeben. Die genaue Definition der Ausschreibungspakete sowie die Verfahrensart stehen derzeit noch nicht fest. Es wird drauf hingewiesen, dass die Laufzeit einiger oder aller Linien auch weniger als 180 Monate betragen kann.
Die Leistungen werden im Wettbewerb nach Maßgabe des nationalen Vergaberechts und unter Beachtung von Art. 5 Abs. 3 der VO (EG) 1370/2007 vergeben. Die genaue Definition der Ausschreibungspakete sowie die Verfahrensart stehen derzeit noch nicht fest. Es wird drauf hingewiesen, dass die Laufzeit einiger oder aller Linien auch weniger als 180 Monate betragen kann.
Der tatsächliche Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Punkt IV.3.3)) ist noch nicht festgelegt und wird erst in der Auftragsbekanntmachung bekannt gegeben.