Vergabe Wohngebäude-Versicherung (Los 1); Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung (Los 2)
1. Unternehmen
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen.
2. Versicherungsbestand
Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 35 500 Wohneinheiten (WE), ca. 460 Gewerbeeinheiten (GE) und ca. 230 Garageneinheiten.
Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert.
3. Versicherungsdienstleistungen
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
3.1 die Wohngebäudeversicherung (Los 1)
3.1.1 zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für den Kernbestand.
3.1.2 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer für den Verwertungsbestand
3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.2 die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Los 2)
mit Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung
3.2.1 für bebaute Grundstücke
3.2.2 für unbebaute Grundstücke
Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (AHB Stand Februar 2014) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Die von der Auftraggeberin zur Versicherung zu Los 1 und Los 2 angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem separaten Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude- und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusammengefasst. Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. bei Los 2 auch der Freiflächen (Wohneinheiten-Modell).
Beide Lose haben jeweils eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Bei beiden Losen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Der Vertrag endet bei beiden Losen spätestens mit Ablauf des 1.7.2018 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Auf Seiten der Auftraggeberin soll in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft/Versicherungsmakler) eingebunden werden. Die Schäden werden von der Auftraggeberin in SAP/PROMOS erfasst und sollen auf dieser Grundlage in elektronischer Form an den Versicherer weitergegeben werden.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der künftigen firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 20 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.
Der Bieter bevollmächtigt die künftige im Auftrag der Auftraggeberin tätige Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages Kleinschäden im Rahmen der in Anlage 6 aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren.
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-24.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2014-02-24
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Auftragsbekanntmachung
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