1. Unternehmen Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen. 2. Versicherungsbestand Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 35 500 Wohneinheiten (WE), ca. 460 Gewerbeeinheiten (GE) und ca. 230 Garageneinheiten. Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert. 3. Versicherungsdienstleistungen Die Vergabe erfolgt in 2 Losen. 3.1 die Wohngebäudeversicherung (Los 1) 3.1.1 zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für den Kernbestand. 3.1.2 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer für den Verwertungsbestand 3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. 3.2 die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Los 2) mit Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung 3.2.1 für bebaute Grundstücke 3.2.2 für unbebaute Grundstücke Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (AHB Stand Februar 2014) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen. Die von der Auftraggeberin zur Versicherung zu Los 1 und Los 2 angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem separaten Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude- und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusammengefasst. Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. bei Los 2 auch der Freiflächen (Wohneinheiten-Modell). Beide Lose haben jeweils eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Bei beiden Losen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Der Vertrag endet bei beiden Losen spätestens mit Ablauf des 1.7.2018 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Auf Seiten der Auftraggeberin soll in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft/Versicherungsmakler) eingebunden werden. Die Schäden werden von der Auftraggeberin in SAP/PROMOS erfasst und sollen auf dieser Grundlage in elektronischer Form an den Versicherer weitergegeben werden. Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der künftigen firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 20 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält. Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall. Der Bieter bevollmächtigt die künftige im Auftrag der Auftraggeberin tätige Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages Kleinschäden im Rahmen der in Anlage 6 aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren. Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein. Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2014-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine Haftpflichtversicherungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine Haftpflichtversicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Postanschrift: Prager Straße 21
Postleitzahl: 04103
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.lwb.de🌏
E-Mail: vergabestelle@lwb.de📧
Telefon: +49 3419924312📞
Fax: +49 3419921109 📠
Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Auftretende Fragen sind nur in Schrift- oder Textform, vorzugsweise per E-Mail, rechtzeitig mitteilen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Unternehmen
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen.
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH betreut als kommunales Unternehmen den städtischen Wohnungsbestand und gehört zu den größten Wohnungsanbietern in Leipzig. Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung, Betreuung, Bewirtschaftung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten in allen Rechts- und Nutzungsformen.
2. Versicherungsbestand
Der bewirtschaftete Bestand der LWB besteht derzeit insgesamt aus ca. 35 500 Wohneinheiten (WE), ca. 460 Gewerbeeinheiten (GE) und ca. 230 Garageneinheiten.
Teile des Bestandes sind in rechtlich selbständige Fonds- bzw. Objektgesellschaften ausgegliedert.
3. Versicherungsdienstleistungen
Die Vergabe erfolgt in 2 Losen.
3.1 die Wohngebäudeversicherung (Los 1)
3.1.1 zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für den Kernbestand.
3.1.2 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer für den Verwertungsbestand
3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Vertragsgrundlage sind die von der Auftraggeberin vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (VGB 2010 – Wohnflächenmodell Version 1.1.2013) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.2 die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (Los 2)
mit Umwelt-Haftpflicht- und Umweltschadenversicherung
3.2.1 für bebaute Grundstücke
3.2.2 für unbebaute Grundstücke
Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (AHB Stand Februar 2014) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung (AHB Stand Februar 2014) als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang. Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Die von der Auftraggeberin zur Versicherung zu Los 1 und Los 2 angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem separaten Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude- und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusammengefasst. Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. bei Los 2 auch der Freiflächen (Wohneinheiten-Modell).
Die von der Auftraggeberin zur Versicherung zu Los 1 und Los 2 angemeldeten Gebäude und Freiflächen werden jeweils in einem separaten Sammelversicherungsschein zur Wohngebäude- und zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zusammengefasst. Berechnungsgrundlage für den Einheitsbeitrag ist die Anzahl der gemeldeten Wohn- und Gewerbeeinheiten bzw. bei Los 2 auch der Freiflächen (Wohneinheiten-Modell).
Beide Lose haben jeweils eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Bei beiden Losen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Der Vertrag endet bei beiden Losen spätestens mit Ablauf des 1.7.2018 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Beide Lose haben jeweils eine Grundlaufzeit von 24 Monaten. Bei beiden Losen verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht binnen einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird. Der Vertrag endet bei beiden Losen spätestens mit Ablauf des 1.7.2018 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf.
Auf Seiten der Auftraggeberin soll in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft/Versicherungsmakler) eingebunden werden. Die Schäden werden von der Auftraggeberin in SAP/PROMOS erfasst und sollen auf dieser Grundlage in elektronischer Form an den Versicherer weitergegeben werden.
Auf Seiten der Auftraggeberin soll in die Vertragsabwicklung die firmeneigene Vermittlungsgesellschaft/Versicherungsmakler) eingebunden werden. Die Schäden werden von der Auftraggeberin in SAP/PROMOS erfasst und sollen auf dieser Grundlage in elektronischer Form an den Versicherer weitergegeben werden.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der künftigen firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 20 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
Die Bieter haben zu berücksichtigen, dass die administrative Abwicklung dieses Vertrages direkt zwischen dem Bieter und der künftigen firmenverbundenen Vermittlungsgesellschaft der Auftraggeberin erfolgt, die vom Versicherer eine marktübliche Provision/Courtage in Höhe von 20 % aus dem jeweiligen jährlichen Nettobeitrag (ohne Versicherungssteuer) erhält.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.
Die Auftraggeberin behält sich vor, anstelle oder zusätzlich auch andere Versicherungsvermittler zu beauftragen, sofern diese die dafür erforderliche Erlaubnis nach § 34 d Gewerbeordnung (GewO) besitzen. Die zuvor genannten Prozentsätze für Provision/Courtage gelten auch in einem solchen Fall.
Der Bieter bevollmächtigt die künftige im Auftrag der Auftraggeberin tätige Versicherungsvermittlungsgesellschaft mit Inkrafttreten des Versicherungsvertrages Kleinschäden im Rahmen der in Anlage 6 aufgeführten Vereinbarungen zu regulieren.
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Die Auftraggeberin behält sich außerdem vor, bei Bedarf vor und/oder nach Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs. 6 EG VOL/A 2009 gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Sofern sich der Auftragnehmer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der administrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer), gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Wohngebäude-Versicherung
Kurze Beschreibung:
Gebäude-Sachversicherungen3.1 die Wohngebäudeversicherung (Los 1)3.1.1 zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für den Kernbestand.3.1.2 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer für den Verwertungsbestand3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel für definierte Einzelobjekte (siehe Objektliste) Vertragsgrundlage sind die vom Auftraggeber vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Gebäude-Sachversicherungen3.1 die Wohngebäudeversicherung (Los 1)3.1.1 zum gleitenden Neuwert gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und weitere Elementargefahren, jeweils einschließlich Mietverlust, sowie Schäden durch Terrorakte für den Kernbestand.3.1.2 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer für den Verwertungsbestand3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel für definierte Einzelobjekte (siehe Objektliste) Vertragsgrundlage sind die vom Auftraggeber vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Gebäude-Sachversicherungen
3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel für definierte Einzelobjekte (siehe Objektliste) Vertragsgrundlage sind die vom Auftraggeber vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
3.1.3 zum Zeitwert gegen die Gefahr Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel für definierte Einzelobjekte (siehe Objektliste) Vertragsgrundlage sind die vom Auftraggeber vorgegebenen geschriebenen Bedingungen in Verbindung mit den Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Dauer: 24 Monate
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Kurze Beschreibung:
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung; Deckungssumme 10 000 000…
… EUR3.2 die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit Umwelt-Haftpflicht- und UmweltSchadenversicherung (Los 2)3.2.1 für bebaute Grundstücke3.2.2 für unbebaute Grundstücke Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
… EUR
3.2 die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung mit Umwelt-Haftpflicht- und UmweltSchadenversicherung (Los 2)
3.2.2 für unbebaute Grundstücke Vertragsgrundlage sind die Musterversicherungsbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in der derzeit aktuellen Fassung als Mindestanforderung an den Versicherungsumfang.
Die Deckungssumme beträgt 10 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie 250 000 EUR für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten Deckungssummen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: LWB/2014/WGV/Los 1; LWB/2014/HuG-HP/Los 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Allgemein
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) EG VOL/A 2009.
Die nachstehend unter III.2.1.- III.2.3. geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen.
Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Nachweise älter als sechs Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Nachweise den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Nachweise als erbracht.
Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Nachweise älter als sechs Monate alt sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Nachweise den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Nachweise als erbracht.
Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens jeweils einen fachlich kompetenten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
— Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
— Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Versicherungssparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Nachunternehmer:
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Wenn sich der Bieter/die Bietergemeinschaft auf die Eignung von Nachunternehmern stützen will und/oder wenn er ganze Leistungsbereiche oder Teilbereiche auf einen Nachunternehmer übertragen will, dann ist dies anzugeben und die entsprechenden Eignungsnachweise auf Verlangen für diese zusätzlich und ebenfalls vollständig vorzulegen.
Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Für angegebene Nachunternehmer ist durch Vorlage einer unterzeichneten Zusage des jeweiligen Nachunternehmers auf Verlangen nach Angebotsabgabe nachzuweisen, dass dieser einschränkungslos für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Allgemein
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter / die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als sechs Monate sind, haben die Bieter / die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) ohne Versicherungssteuer.
Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre von EUR 100 Mio. p.a.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
— Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013). Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2011, 2012, 2013). Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
— Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichendende Solvabilität verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Allgemein
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Versicherungsnehmerin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden.
Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
2. 3.2.3 Technische Leistungsfähigkeit
— Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerklärung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat für den Fall einer Beauftragung bereits mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der sich Folgendes ergeben muss:
— Name der Bietergemeinschaft;
— genaue Bezeichnung der Mitglieder des Konsortiums/der Bietergemeinschaft inkl. einer kurzen Darstellung, welches Mitglied welche Leistungen ausführt (prozentuale Quote des Anteils, Führung oder Beteiligung);
— Angabe des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (Führender Versicherer).
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin ein Formblatt zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Muster zu verwenden.
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil. Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil. Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben.
Ebenfalls ist der führende Versicherer zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht der Bietergemeinschaft aufzutreten.
Die in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherer haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder des Konsortiums zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (sog. Führender Versicherer). Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die in einer Bietergemeinschaft zusammengeschlossenen Versicherer haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder des Konsortiums zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (sog. Führender Versicherer). Eine Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignungsanforderungen sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignungsanforderungen sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft ist vollständig unterzeichnet bei Angebotsabgabe vorzulegen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten mit Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-07-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf/Vergabe
Frau Heike Kneist
Angebote und Verfahrenskorrespondenz sind ausschließlich in deutscher Sprache zulässig.
Auftretende Fragen sind nur in Schrift- oder Textform, vorzugsweise per E-Mail, rechtzeitig mitteilen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter/Bietergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte – gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 1 GWB erkannte Vergabeverstöße ab Kenntnis unverzüglich rügen muss, – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss. Der Bieter/Bietergemeinschaft wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gemäß dem § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter/Bietergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte – gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Ziffer 1 GWB erkannte Vergabeverstöße ab Kenntnis unverzüglich rügen muss, – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 GWB Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss – gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber rügen muss. Der Bieter/Bietergemeinschaft wird ferner darauf hingewiesen, dass er zur Wahrung seiner Rechte gemäß dem § 107 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 4 GWB ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einleiten muss.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2014/S 041-068389 (2014-02-24)