Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los mit einem Vertragspartner) über die Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grundbedarf) im Stadtgebiet Oberhausen und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie ausnahmsweise die Durchführung von Einsätzen als First-Responder für einen Vierjahreszeitraum (Grundlaufzeit). Durch den Auftragnehmer sind je Los gegen eine pauschale Vergütung die jeweils erforderliche Anzahl Mitarbeiter zur ordnungsgemäßen Besetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW der trägereigenen (kostenfrei zur Verfügung gestellten) Krankentransportwagen und die je Los erforderlichen Betriebsstandorte für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und Krankentransporte nach Weisung der Leitstelle durchzuführen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-10-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-08-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einsatz von Krankenwagen
Menge oder Umfang:
In allen vier Losen sind vom Auftragnehmer die geforderte Anzahl KTW innerhalb der Vorhalte- und Betriebszeiten zur Abdeckung des Bedarfs (Grundbedarf, Fernfahrten sowie ausnahmsweise First-Responder-Einsätze) zu besetzen und einzusetzen sowie den Betriebsstandort zur Unterbringung der trägereigenen KTW und des Personals bereitzustellen. Die vier Lose unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Betriebs- und Vorhaltezeiten. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
In allen vier Losen sind vom Auftragnehmer die geforderte Anzahl KTW innerhalb der Vorhalte- und Betriebszeiten zur Abdeckung des Bedarfs (Grundbedarf, Fernfahrten sowie ausnahmsweise First-Responder-Einsätze) zu besetzen und einzusetzen sowie den Betriebsstandort zur Unterbringung der trägereigenen KTW und des Personals bereitzustellen. Die vier Lose unterscheiden sich jeweils hinsichtlich der Betriebs- und Vorhaltezeiten. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Einsatz von Krankenwagen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberhausen – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Brücktorstraße 30
Postleitzahl: 46047
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: https://www.oberhausen.de🌏
E-Mail: nicole.kenzer@oberhausen.de📧
Fax: +49 2088585247 📠
1) Die Bieter sollen der Kontaktstelle beim Auftraggeber für weitere Auskünfte/Fragen (siehe Ziff. I.1)) unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, über die der Auftraggeber die Kommunikation während des Vergabeverfahrens abwickeln kann (z. B. für Bieterinformationen).
2) Ausführungsbeginn der Leistungen ist der 1.1.2015, 6:00 Uhr (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen). Den Auftragnehmern wird jedoch eine zusätzliche Übergangsfrist ab Ausführungsbeginn von weiteren 6 Wochen bis zum 10. Februar 2015 für die Bereitstellung eigener Betriebssitze gewährt. Während dieser Zeit stellt der Auftraggeber eine Unterbringungsmöglichkeit für Rettungsmittel und Personal je Los kostenlos zur Verfügung.
3) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier oder eine beliebige Anzahl der zu vergebenden vier Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Losmitierung in Form der Zuschlagslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
4) Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit für jeden Bieter (für die juristische Person bzw. Personenvereinigung oder bei Einzelunternehmen für die natürliche Person), für jeden Nachunternehmer, soweit dieser bei Angebotsabgabe vom Bieter benannt ist, für jeden Dritten und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug (GZR) anfordern und in die Wertung einbeziehen.
1) Die Bieter sollen der Kontaktstelle beim Auftraggeber für weitere Auskünfte/Fragen (siehe Ziff. I.1)) unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, über die der Auftraggeber die Kommunikation während des Vergabeverfahrens abwickeln kann (z. B. für Bieterinformationen).
2) Ausführungsbeginn der Leistungen ist der 1.1.2015, 6:00 Uhr (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen). Den Auftragnehmern wird jedoch eine zusätzliche Übergangsfrist ab Ausführungsbeginn von weiteren 6 Wochen bis zum 10. Februar 2015 für die Bereitstellung eigener Betriebssitze gewährt. Während dieser Zeit stellt der Auftraggeber eine Unterbringungsmöglichkeit für Rettungsmittel und Personal je Los kostenlos zur Verfügung.
3) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier oder eine beliebige Anzahl der zu vergebenden vier Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Losmitierung in Form der Zuschlagslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
4) Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit für jeden Bieter (für die juristische Person bzw. Personenvereinigung oder bei Einzelunternehmen für die natürliche Person), für jeden Nachunternehmer, soweit dieser bei Angebotsabgabe vom Bieter benannt ist, für jeden Dritten und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug (GZR) anfordern und in die Wertung einbeziehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los mit einem Vertragspartner) über die Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grundbedarf) im Stadtgebiet Oberhausen und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie ausnahmsweise die Durchführung von Einsätzen als First-Responder für einen Vierjahreszeitraum (Grundlaufzeit). Durch den Auftragnehmer sind je Los gegen eine pauschale Vergütung die jeweils erforderliche Anzahl Mitarbeiter zur ordnungsgemäßen Besetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW der trägereigenen (kostenfrei zur Verfügung gestellten) Krankentransportwagen und die je Los erforderlichen Betriebsstandorte für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und Krankentransporte nach Weisung der Leitstelle durchzuführen.
Gegenstand des Verfahrens ist der Abschluss von vier Einbindungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 RettG NRW (jeweils eine Vereinbarung je Los mit einem Vertragspartner) über die Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW (Grundbedarf) im Stadtgebiet Oberhausen und darüber hinaus (Fernfahrten) sowie ausnahmsweise die Durchführung von Einsätzen als First-Responder für einen Vierjahreszeitraum (Grundlaufzeit). Durch den Auftragnehmer sind je Los gegen eine pauschale Vergütung die jeweils erforderliche Anzahl Mitarbeiter zur ordnungsgemäßen Besetzung gemäß §§ 4, 5 RettG NRW der trägereigenen (kostenfrei zur Verfügung gestellten) Krankentransportwagen und die je Los erforderlichen Betriebsstandorte für die Dauer der Vertragslaufzeit vorzuhalten und Krankentransporte nach Weisung der Leitstelle durchzuführen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Das Los erfasst die Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports zur Abdeckung des Bedarfs innerhalb bestimmter Betriebs- und Vorhaltezeiten (Grundbedarf, Fernfahrten und ausnahmsweise First-Responder-Einsätze). Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Das Los erfasst die Wahrnehmung von Aufgaben des qualifizierten Krankentransports zur Abdeckung des Bedarfs innerhalb bestimmter Betriebs- und Vorhaltezeiten (Grundbedarf, Fernfahrten und ausnahmsweise First-Responder-Einsätze). Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere der Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Menge oder Umfang: Der Leistungsumfang erfasst die personelle Besetzung und den Einsatz von zwei trägereigenen Krankentransportwagen zur Abdeckung des Bedarfs zu den vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten auf Veranlassung der Leitstelle (Grundbedarf, ausnahmsweise auch: Fernfahrten), ausgehend von einem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Betriebssitz sowie ausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines sog. First-Responder-Einsatzes. Der Leistungsumfang beinhaltet eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel die Fahrzeugüberprüfung vor Beginn der Betriebszeit, die Bestückung des Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso, wie die Reinigung oder notwendige Desinfektion des Fahrzeuges oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.Der Auftraggeber stellt die KTW einschließlich der medizinisch-technischen Ausstattung und Geräte sowie Verbrauchsmaterialien für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Der Leistungsumfang erfasst die personelle Besetzung und den Einsatz von zwei trägereigenen Krankentransportwagen zur Abdeckung des Bedarfs zu den vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten auf Veranlassung der Leitstelle (Grundbedarf, ausnahmsweise auch: Fernfahrten), ausgehend von einem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Betriebssitz sowie ausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines sog. First-Responder-Einsatzes. Der Leistungsumfang beinhaltet eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel die Fahrzeugüberprüfung vor Beginn der Betriebszeit, die Bestückung des Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso, wie die Reinigung oder notwendige Desinfektion des Fahrzeuges oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
Der Leistungsumfang erfasst die personelle Besetzung und den Einsatz von zwei trägereigenen Krankentransportwagen zur Abdeckung des Bedarfs zu den vorgegebenen Betriebs- und Vorhaltezeiten auf Veranlassung der Leitstelle (Grundbedarf, ausnahmsweise auch: Fernfahrten), ausgehend von einem vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Betriebssitz sowie ausnahmsweise die Durchführung von Aufgaben der Notfallrettung nach § 2 Abs. 1 RettG NRW im Rahmen eines sog. First-Responder-Einsatzes. Der Leistungsumfang beinhaltet eventuelle Vor- und Nacharbeiten, wie zum Beispiel die Fahrzeugüberprüfung vor Beginn der Betriebszeit, die Bestückung des Fahrzeuges sowie die anschließende Dokumentation des Einsatzes ebenso, wie die Reinigung oder notwendige Desinfektion des Fahrzeuges oder der Schutzkleidung der Mitarbeiter.
Der Auftraggeber stellt die KTW einschließlich der medizinisch-technischen Ausstattung und Geräte sowie Verbrauchsmaterialien für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Der Auftraggeber stellt die KTW einschließlich der medizinisch-technischen Ausstattung und Geräte sowie Verbrauchsmaterialien für den Auftragnehmer kostenfrei zur Verfügung. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen (insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung) zu entnehmen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (insbesondere Anlage Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag über den 31. Dezember 2018 hinaus (Grundlaufzeit) durch einseitige Erklärung einmalig um 6 Monate bis zum 30. Juni 2019 (Optionszeitraum) zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Vertrag über den 31. Dezember 2018 hinaus (Grundlaufzeit) durch einseitige Erklärung einmalig um 6 Monate bis zum 30. Juni 2019 (Optionszeitraum) zu verlängern. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Inanspruchnahme der Option besteht nicht.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Gemäß Anlage Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise (Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie; zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
— Hinweis:
Diese Berufs- oder Handelsregister sind für die Bundesrepublik Deutschland das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und das „Vereinsregister“. Siehe für die übrigen EU-Mitgliedstaaten Fußnote 6 zu § 7 EG Abs. 8 VOL/A.
2) Ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Anlage Eigenerklärung gem. § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A im Original.
3) Gültige (Unbedenklichkeits-)Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes aus der hervorgeht, dass keine Rückstände bezüglich Steuerzahlungen bestehen, in Kopie; zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
— Hinweis: Die Vorlage einer so genannten Bescheinigung in Steuersachen reicht aus.
4) Gültige (Unbedenklichkeits-)Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Mitarbeiter/Innen versichert ist, aus der hervorgeht, dass die Mitarbeiter/innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie; zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
4) Gültige (Unbedenklichkeits-)Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Mitarbeiter/Innen versichert ist, aus der hervorgeht, dass die Mitarbeiter/innen dort versichert sind und keine Beitragsrückstände bestehen in Kopie; zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate.
— Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
b) Für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) Zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß Anlage Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise (Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Angebot vorzulegen:
1) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR gegen Personenschäden, 500 000 EUR gegen Sachschäden und 50 000 EUR gegen Vermögensschäden in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000 EUR gegen Personenschäden, 500 000 EUR gegen Sachschäden und 50 000 EUR gegen Vermögensschäden in Kopie.
— Hinweis:
Die drei Versicherungsarten müssen im Nachweis ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
2) Vorlage des Jahresabschluss (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder (bei fehlender Bilanzierungspflicht) die Vorlage einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Vorlage des Jahresabschluss (Bilanz) des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres oder (bei fehlender Bilanzierungspflicht) die Vorlage einer sog. Eigenkapitalbescheinigung über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr entsprechend den Vorgaben gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) in Kopie.
— Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
b) Für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) Zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards: Zu Ziff 1): Siehe geforderte Mindestdeckungssummen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß Anlage Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise (Bewerbungsbedingungen) sind mit dem Angebot vorzulegen:
Eine (Referenz-)Liste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, das heißt die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW oder Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind, unter Verwendung der Anlage Referenzliste (siehe dort: Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers oder Genehmigungsbehörde).
Eine (Referenz-)Liste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, das heißt die Durchführung von Krankentransportdienstleistungen gemäß § 2 Abs. 2 RettG NRW oder Leistungen der Notfallrettung gemäß § 2 Abs. 1 RettG NRW betreffen und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Jahre sind, unter Verwendung der Anlage Referenzliste (siehe dort: Angabe des Vorhalteumfangs, der Leistungszeit sowie des jeweiligen Auftraggebers oder Genehmigungsbehörde).
— Hinweis: Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als 3 Jahren beendet wurden. Eine Mindestanzahl an Referenzen ist nicht gefordert; es steht den Bietern daher frei, wie viele Referenzen sie angeben.
— Hinweis: Es werden demnach keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als 3 Jahren beendet wurden. Eine Mindestanzahl an Referenzen ist nicht gefordert; es steht den Bietern daher frei, wie viele Referenzen sie angeben.
— Allgemeine Hinweise:
a) Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
b) Für Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Dritte sind die Nachweise nach Maßgabe von Ziff. 7, 8 und 9 der Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen) einzureichen.
c) Zur Verfahrensweise bei fehlenden Erklärungen/Nachweisen, die auf Anforderung bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, wird auf § 19 EG Abs. 2 VOL/A verwiesen.
Mindeststandards:
Siehe oben: Beschränkung des Vergleichszeitraums auf Referenzen, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht schon vor mehr als 3 Jahren beendet wurden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage Einbindungsvereinbarung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigten Vertreter. Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Dokument Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Der Bieter hat die Erklärungen gemäß Anlagen: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach §§ 4,8 TVgG NRW und Verpflichtungserklärung nach §§ 19,8 TVgG NRW (Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
1) Der Bieter hat die Erklärungen gemäß Anlagen: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen nach §§ 4,8 TVgG NRW und Verpflichtungserklärung nach §§ 19,8 TVgG NRW (Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
— Hinweise: Gemäß §§ 8 Abs. 1, 19 Abs. 1 TVgG NRW sind die oben genannten Anlagen zusätzlich auch für Nachunternehmer mit Angebotsabgabe vorzulegen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
2) Für die Leistungserbringung gelten insbesondere die Vorgaben des RettG NRW (näheres siehe Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung).
3) Die in der Anlage Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise hinsichtlich des Personals (u.a. Ausbildungsurkunde, Status Sprechfunker, Fortbildungsnachweis, Führungszeugnis und Nachweis zur gesundheitlichen Eignung) sind sämtlich nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachweise sind vielmehr erst nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) vorzulegen.
3) Die in der Anlage Leistungsbeschreibung aufgeführten Nachweise hinsichtlich des Personals (u.a. Ausbildungsurkunde, Status Sprechfunker, Fortbildungsnachweis, Führungszeugnis und Nachweis zur gesundheitlichen Eignung) sind sämtlich nicht bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen. Die Nachweise sind vielmehr erst nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) vorzulegen.
— Hinweise:
a) Die polizeilichen Führungszeugnisse (Bundeszentralregisterauszug) sind ausschließlich für das vorgesehene Einsatzpersonal im Krankentransport (KTW-Besatzung) vorzulegen.
b) Sofern das Führungszeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, kann dieses binnen angemessener Frist nachgereicht werden.
c) Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung unmittelbar im persönlichen sowie häuslichen Umfeld von Patienten in einer Sonder- bzw. Ausnahmesituation darf ein Einsatz von Personal, dessen Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG enthält, als KTW-Besetzung nicht erfolgen. Das Vorhandensein von Eintragungen in den vom Auftragnehmer vorgelegten Bundeszentralregisterauszügen hat keine Relevanz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters/Auftragnehmers im Vergabeverfahren.
c) Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung unmittelbar im persönlichen sowie häuslichen Umfeld von Patienten in einer Sonder- bzw. Ausnahmesituation darf ein Einsatz von Personal, dessen Führungszeugnis Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen oder gerichtliche Feststellungen nach § 17 Abs. 2 BZRG enthält, als KTW-Besetzung nicht erfolgen. Das Vorhandensein von Eintragungen in den vom Auftragnehmer vorgelegten Bundeszentralregisterauszügen hat keine Relevanz für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters/Auftragnehmers im Vergabeverfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die erforderliche fachliche Qualifikation der personellen Besetzung richtet sich nach § 4 RettG NRW sowie im Übrigen nach der Anlage Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übermittlung der Vergabeunterlagen erfolgt gegen Vorlage eines Verrechnungsschecks in Höhe der Kostenerstattung (inkl. Porto) bei der Abforderung der Vergabeunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2014-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2014-10-13 📅
Öffnungsort: Siehe I.1).
Ort des Eröffnungstermins: Siehe I.1).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bereich 6-1/Feuerwehr
Frau Nicole Kenzer
Name: Stadt Oberhausen – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Technisches Rathaus, Bahnhofstraße 66
Postleitzahl: 46145
Kontaktperson: Fachbereich 5-4-40/Städtebauliche Maßnahmen
Frau Christiane Feld
URL der Teilnahme: https://www.oberhausen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabeverfahren Krankentransport 2014
Zusätzliche Informationen
1) Die Bieter sollen der Kontaktstelle beim Auftraggeber für weitere Auskünfte/Fragen (siehe Ziff. I.1)) unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, über die der Auftraggeber die Kommunikation während des Vergabeverfahrens abwickeln kann (z. B. für Bieterinformationen).
1) Die Bieter sollen der Kontaktstelle beim Auftraggeber für weitere Auskünfte/Fragen (siehe Ziff. I.1)) unmittelbar nach Erhalt der Vergabeunterlagen eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, über die der Auftraggeber die Kommunikation während des Vergabeverfahrens abwickeln kann (z. B. für Bieterinformationen).
2) Ausführungsbeginn der Leistungen ist der 1.1.2015, 6:00 Uhr (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen). Den Auftragnehmern wird jedoch eine zusätzliche Übergangsfrist ab Ausführungsbeginn von weiteren 6 Wochen bis zum 10. Februar 2015 für die Bereitstellung eigener Betriebssitze gewährt. Während dieser Zeit stellt der Auftraggeber eine Unterbringungsmöglichkeit für Rettungsmittel und Personal je Los kostenlos zur Verfügung.
2) Ausführungsbeginn der Leistungen ist der 1.1.2015, 6:00 Uhr (siehe Vergabeunterlagen, Bewerbungsbedingungen). Den Auftragnehmern wird jedoch eine zusätzliche Übergangsfrist ab Ausführungsbeginn von weiteren 6 Wochen bis zum 10. Februar 2015 für die Bereitstellung eigener Betriebssitze gewährt. Während dieser Zeit stellt der Auftraggeber eine Unterbringungsmöglichkeit für Rettungsmittel und Personal je Los kostenlos zur Verfügung.
3) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier oder eine beliebige Anzahl der zu vergebenden vier Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Losmitierung in Form der Zuschlagslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
3) Eine Angebotsabgabe kann auf alle vier oder eine beliebige Anzahl der zu vergebenden vier Lose erfolgen. Jeder Bieter kann jedoch nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Losmitierung in Form der Zuschlagslimitierung). Näheres siehe Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
4) Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit für jeden Bieter (für die juristische Person bzw. Personenvereinigung oder bei Einzelunternehmen für die natürliche Person), für jeden Nachunternehmer, soweit dieser bei Angebotsabgabe vom Bieter benannt ist, für jeden Dritten und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug (GZR) anfordern und in die Wertung einbeziehen.
4) Der Auftraggeber wird im Rahmen der Eignungsprüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit für jeden Bieter (für die juristische Person bzw. Personenvereinigung oder bei Einzelunternehmen für die natürliche Person), für jeden Nachunternehmer, soweit dieser bei Angebotsabgabe vom Bieter benannt ist, für jeden Dritten und für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug (GZR) anfordern und in die Wertung einbeziehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Telefon: +49 2114753053📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die nachfolgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs bei dem betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (...).
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a GWB verstoßen hat (...)
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (...).
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
— Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Ergänzender Hinweis: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Rechtsprechung im Regelfall nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist sowohl nach der vergaberechtlichen Rechtsprechung als auch nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 S. 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2014/S 165-295179 (2014-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-12-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 4 412 122,80 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die losbezogenen Auftragswerte können gemäß § 23 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A nicht mitgeteilt werden, weil eine Bekanntgabe die legitimen geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen berühren und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.
Die losbezogenen Auftragswerte können gemäß § 23 EG Abs. 1 S. 2 VOL/A nicht mitgeteilt werden, weil eine Bekanntgabe die legitimen geschäftlichen Interessen der beteiligten Unternehmen berühren und den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen beeinträchtigt würde.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-28 📅
Name: Falck Krankentransport Herzig GmbH
Postanschrift: An den Kirchen 28
Postort: Hamm
Postleitzahl: 59077
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Malteser-Hilfsdienst e. V.
Postanschrift: Kalker Hauptstraße 22-24
Postort: Köln
Postleitzahl: 51103
4️⃣
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Rhein-Ruhr
Postanschrift: Lessingstraße 8
Postleitzahl: 46149
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe VI.3.3).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2014/S 240-422720 (2014-12-08)