Eine Objektbesichtigung ist am 14., 15., 16., 17. und 18. Juli 2014 möglich. Interessenten müssen die Personen, die von ihrer Seite an der Objektbesichtigung teilnehmen, mit Namen und Funktionsbezeichnung im Unternehmen angeben sowie den Tag, an dem sie an der Besichtigung teilnehmen möchten. Den so angemeldeten Interessenten werden Uhrzeit und weitere Einzelheiten gesondert mitgeteilt. Interessenten, die an keinem dieser Tage teilnehmen können, werden gebeten, dem Auftraggeber unverzüglich geeignete Terminvorschläge zu unterbreiten. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass eine vorherige Objektbesichtigung für eine sachgerechte Kalkulation aus Sicht des Auftraggebers erforderlich ist. Nachteile infolge einer versäumten Objektbesichtigung liegen im Risiko des Bieters und können insbesondere keine Mehr- oder Ersatzansprüchen des Auftragnehmers oder Ansprüchen des Auftragnehmers auf Vertragsanpassung oder -aufhebung begründen. Bei Verzögerungen der Vergabe kann die Leistungszeit auf einen späteren Zeitraum verschoben werden.