die Universität Heidelberg beabsichtigt, im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die auf den folgenden Seiten näher beschriebenen Lieferungen und Leistungen auf Grundlage der VOL/A zu vergeben und bittet um die Abgabe von Angeboten. Die im weiteren Verlauf genannten Bedingungen sind unbedingt zu beachten.
Im Rahmen der HPC Strategie des Landes Baden-Württemberg werden für die Tier-3 Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der Rechencluster an den Standorten Universität Heidelberg und Universität Mannheim dient den Forschungsschwerpunkten Lebenswissenschaften (molecular life science), den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und der Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das wissenschaftliche Rechnen. Dieser Rechencluster wird entsprechend den Forschungsschwerpunkten in zwei Losen ausgeschrieben. Los 1 umfasst den sogenannten “Produktionsteil”, der ausreichend dauerhafte Rechenkapazität bereitstellt. Los 2 umfasst den sogenannten “Entwicklungsteil”, der eine flexible innovative Infrastruktur für Methodenentwicklung bietet. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zu Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden bei 4.797.850,00 EUR (einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar). Die Aufteilung der verfügbaren Mittel auf die jeweiligen Lose stellt sich folgendermaßen dar:
Los 1: 3.297.850,00 EUR brutto
Los 2: 1.500.000,00 EUR brutto
Als Systemarchitektur beider Lose werden x86_64 Rechenknoten verschiedener Ausstattung, zusammen mit einem InfiniBand Netzwerk für Kommunikation zwischen den Rechenknoten, und weiterer Betriebsinfrastruktur angestrebt. Für Los 1 werden zusätzlich ein paralleles Dateisystem, eine InfiniBand Kopplung über 28 km, einige Knoten mit Rechenbeschleunigern und einige Knoten mit sehr viel Hauptspeicher verlangt. Beide Lose umfassen die Lieferung und Inbetriebnahme der Hardware in Rechnerräumen der Universitäten Heidelberg und Mannheim mit ihren jeweiligen Aufstellungsbedingungen, sowie Garantie, Reparaturen und Support über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren.
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die leistungsstärksten Geräte unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen anbietet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-04-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universität Heidelberg
Nationale Registrierungsnummer: DE811225433
Postanschrift:
“Universität Heidelberg Universitätsverwaltung Abt. 4.1 – Zentrale Beschaffung – Seminarstraße 2”
Postort: Heidelberg
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 622154-12452📞
E-Mail: vergabe@zuv.uni-heidelberg.de📧
Fax: +49 622154-161-2220 📠
Region: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/ausschreibung1.html🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Uni-HD.2018.263-Erweiterung_bwForCluster MLS&WISO_URZ
Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Kurze Beschreibung:
“Erweiterung des Hochleistungsrechners „bwForCluster MLS&WISO“ aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster beim ursprünglichen Auftragnehmer.”
Kurze Beschreibung
Erweiterung des Hochleistungsrechners „bwForCluster MLS&WISO“ aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster beim ursprünglichen Auftragnehmer.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 38 920 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Server📦
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Verfahren Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten – hierzu gehört die entsprechende Hardware wie auch Software – aber vor allem auch der Aufbau, die Konfiguration und die Parametrisierung dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
1) Infrastrukturkomponente Infiniband-Netzwerk kann wg. Gewährleistungsansprüchen nur durch Megware angepasst werden
2) Steuerung und Systemüberwachung über zwei Standorte (MA und HD) erfordert Steuer-, Schalt- und Überwachungstechnologie, die nicht von Drittanbietern bezogen werden kann. Dies ist wg. der Homogenität erforderlich;
3) Anpassung des Gesamtsystems (Software- und Parameter-Konfiguration) samt aller Netze ist erforderlich und gewährleistungsrelevant;
4) Mehraufwand bei Verwendung von unterschiedlichen Technologien (z. B. größerer Schulungsaufwand, erhöhter Aufwand bei der Fehlersuche, etc.);
5) Unklare Zuständigkeiten bei Problemen, insbesondere in Fällen in denen jede einzelne Komponente an sich funktioniert, jedoch nicht das Zusammenspiel im Gesamtsystem.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2015/S 082-145522
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Uni-HD.2019.300-Erweiterung_bwForCluster MLS&WISO_URZ
Titel: Erweiterung des gesamten Hochleistungsrechners
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-10 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Megware Computer Vertrieb und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 140853167
Postanschrift: Nordstraße 19
Postort: Chemnitz-Roehrsdorf
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 38 920 💰
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-10-02) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift:
“Universität Heidelberg Universitätsverwaltung Abt. 4.1 - Zentrale Beschaffung - Seminarstrasse 2”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Uni-HD.2019.851_Erweiterung bwForCluster MLS&WISO_URZ
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 63 120 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tagnach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tagnach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten – hierzu gehört die entsprechende Hardware wie auch Software – aber vor allem auch der Aufbau, die Konfiguration und die Parametrisierung dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
1) Infrastrukturkomponente Infiniband-Netzwerk kann wg. Gewährleistungsansprüchen nur durch MEGWARE angepasst werden;
2) Steuerung und Systemüberwachung über 2 Standorte (MA und HD) erfordert Steuer-, Schalt- und Überwachungstechnologie, die nicht von Drittanbietern bezogen werden kann. Dies ist wg. der Homogenität erforderlich;
3) Anpassung des Gesamtsystems (Software- und Parameter-Konfiguration) samt aller Netze ist erforderlich und gewährleistungsrelevant;
4) Mehraufwand bei Verwendung von unterschiedlichen Technologien (z. B. größerer Schulungsaufwand, erhöhter Aufwand bei der Fehlersuche, etc.);
5) Unklare Zuständigkeiten bei Problemen, insbesondere in Fällen in denen jede einzelne Komponente an sich funktioniert, jedoch nicht das Zusammenspiel im Gesamtsystem.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-20 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 63 120 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postleitzahl: 76137
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 193-468780 (2019-10-02)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2019-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift:
“Universität Heidelberg Universitätsverwaltung Abt. 4.1 – Zentrale Beschaffung – Seminarstrasse 2”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Uni-HD.2019.989_Erweiterung bwForCluster MLS&WISO_URZ
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 126 941 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Werte und Funktionen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 99
Preis (Gewichtung): 1
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung,...”
Zusätzliche Informationen
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr3 GWB).
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten – hierzu gehört die entsprechende Hardware wie auch Software – aber vor allem auch der Aufbau, die Konfiguration und die Parametrisierung dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
1) Infrastrukturkomponente Infiniband-Netzwerk kann wg. Gewährleistungsansprüchen nur durch MEGWARE angepasst werden;
2) Steuerung und Systemüberwachung über zwei Standorte (MA und HD) erfordert Steuer-, Schalt- und Überwachungstechnologie, die nicht von Drittanbietern bezogen werden kann. Dies ist wg. der Homogenität erforderlich;
3) Anpassung des Gesamtsystems (Software- und Parameter-Konfiguration) samt aller Netze ist erforderlich und gewährleistungsrelevant;
4) Mehraufwand bei Verwendung von unterschiedlichen Technologien (z. B. größerer Schulungsaufwand, erhöhter Aufwand bei der Fehlersuche, etc.);
5) Unklare Zuständigkeiten bei Problemen, insbesondere in Fällen in denen jede einzelne Komponente an sich funktioniert, jedoch nicht das Zusammenspiel im Gesamtsystem.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-23 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 126 941 💰
Quelle: OJS 2019/S 218-535093 (2019-11-08)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2020-09-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Universitätsverwaltung Abt. 4.1 – Zentrale Beschaffung – Seminarstrasse 2
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Uni-HD.2020.944_Erweiterung_bwForCluster MLS&WISO_URZ
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 187 670 💰
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung):
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten – hierzu gehört die entsprechende Hardware wie auch Software – aber vor allem auch der Aufbau, die Konfiguration und die Parametrisierung dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
1) Infrastrukturkomponente Infiniband-Netzwerk kann wg. Gewährleistungsansprüchen nur durch MEGWARE angepasst werden,
2) Steuerung und Systemüberwachung über 2 Standorte (MA und HD) erfordert Steuer-, Schalt- und Überwachungstechnologie, die nicht von Drittanbietern bezogen werden kann. Dies ist wg. der Homogenität erforderlich,
3) Anpassung des Gesamtsystems (Software- und Parameter-Konfiguration) samt aller Netze ist erforderlich und gewährleistungsrelevant,
4) Mehraufwand bei Verwendung von unterschiedlichen Technologien (z. B. größerer Schulungsaufwand, erhöhter Aufwand bei der Fehlersuche, etc.),
5) Unklare Zuständigkeiten bei Problemen, insbesondere in Fällen in denen jede einzelne Komponente an sich funktioniert, jedoch nicht das Zusammenspiel im Gesamtsystem.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-11 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 187 670 💰
Quelle: OJS 2020/S 180-434488 (2020-09-11)
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vergabeverfahren zur Erweiterung des bwForCluster MLS&WISO_URZ
Uni-HD.2020.1427_Erweiterung_bwForCluster MLS&WISO_URZ”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 74 955 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Erweiterung des Hochleistungsrechners „bwForCluster MLS&WISO aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster beim ursprünglichen Auftragnehmer.”
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten, die unter den strengen Bedingungen der Richtlinie bestellt wurden
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2014.1603-bwForCluster (Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 82-145522) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten - hierzu gehört die entsprechende Hardware wie auch Software - aber vor allem auch der Aufbau, die Konfiguration und die Parametrisierung dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen - bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
1. Steuerung und Systemüberwachung über 2 Standorte (MA und HD) erfordert Steuer-, Schalt- und Überwachungstechnologie, die nicht von Drittanbietern bezogen werden kann. Dies ist wg. der Homogenität erforderlich,
2. Anpassung des Gesamtsystems (Software- und Parameter-Konfiguration) samt aller Netze ist erforderlich und gewährleistungsrelevant,
3. Mehraufwand bei Verwendung von unterschiedlichen Technologien (z.B. größerer Schulungsaufwand, erhöhter Aufwand bei der Fehlersuche, etc.),
4. Unklare Zuständigkeiten bei Problemen, insbesondere in Fällen in denen jede einzelne Komponente an sich funktioniert, jedoch nicht das Zusammenspiel im Gesamtsystem.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 4500202330
Titel: Uni-HD.2020.1427_Erweiterung_bwForCluster MLS&WISO_URZ
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 74 955 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 74 955 💰