Verkauf von Geschäftsanteilen an der GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH

Dr. Michael Jaffé als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter über das Vermögen der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft

Die GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH („GWB“) ist ein in Gera tätiges kommunales Wohnungsbauunternehmen und verfügt aktuell über mehr als 6 800 Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie eine Vielzahl an unbebauten Flächen in Gera. Damit ist GWB einer der Marktführer in Gera. Innerhalb der Mieterschaft genießt GWB große Akzeptanz und hohes Vertrauen.
Die GWB hat ihren Sitz in Gera, beschäftigt derzeit 55 Mitarbeiter und generierte in 2013 einen Umsatz von 24 800 000 EUR, welcher größtenteils aus der Hausbewirtschaftung stammt. Ein Großteil der bewirtschafteten Immobilien umfasst Wohneinheiten.
Seit Januar 2003 ist die Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft („SWG“) Mehrheitsgesellschafter der GWB und hält 74,9 % der Geschäftsanteile. Die restlichen 25,1 % der Geschäftsanteile sind im Besitz der Stadt Gera.
Am 1.10.2014 eröffnete das Amtsgericht Gera ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWG. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (der „Verkäufer“) bestellt. GWB ist nicht direkt von der Insolvenz der SWG betroffen. Der operative Geschäftsbetrieb der GWB wird durch die Geschäftsführung uneingeschränkt fortgeführt.
In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Anteil der SWG an GWB an einen oder mehrere Investoren zu veräußern. Investoren haben die Möglichkeit, sämtliche Geschäftsanteile (74,9 %) oder Geschäftsanteilspakete im Rahmen eines Share Deals zu erwerben. Es ist beabsichtigt, die Transaktion im 2. Quartal 2015 abzuschließen. Entscheidungen über die Veräußerung der Geschäftsanteile stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verkäufers sowie des Gläubigerausschusses.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-12-12 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2014-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Immobiliendienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Immobiliendienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Unbestimmt
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dr. Michael Jaffé als gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter über das Vermögen der Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft
Postanschrift: Franz-Joseph-Straße 8
Postleitzahl: 80801
Postort: München
Kontakt
Telefon: +49 6995874616 📞
Fax: +49 6995871220 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-12-12 📅
Einreichungsfrist: 2015-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 243-427796
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Alle Parteien, die beabsichtigen an dem strukturierten Veräußerungsprozess teilzunehmen, sind dazu aufgefordert, bis spätestens Montag, den 2.2.2015, 14:00 Uhr (CET) eine formelle Interessenbekundung („Interessenbekundung“) für einen möglichen Erwerb von Geschäftsanteilen an der GWB unter folgender Adresse einzureichen: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Corporate Finance – M&A; z. Hd. Timo Klees, The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland, Tel.: +49 6995874616, Fax: +49 6995871220. Erste Informationen zur GWB und zum Veräußerungsprozess werden Interessenten in Form eines Kurzprofils zur Verfügung gestellt. Dieses Kurzprofil erhalten Interessenten auf Nachfrage bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („KPMG“) unter obiger Adresse. Im Hinblick auf die Entscheidung des Verkäufers über die weitere Beteiligung der Interessenten am Veräußerungsprozesses sollte die Interessenbekundung eine kurze, aber gleichwohl aussagekräftige Darstellung des Unternehmens des Interessenten (unter Angabe von Unternehmen, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten) sowie detaillierte und nachprüfbare Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten: — wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Interessenten, insbesondere (Konzern-) Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen der vergangenen 2 Geschäftsjahre und alle sonstigen Angaben, die im jeweiligen Einzelfall für die Beurteilung der derzeitigen und soweit absehbaren künftigen wirtschaftlichen Situation von Bedeutung sind, — Erfahrung in der Übernahme, Integration und Bewirtschaftung von Immobilienportfolien unter Benennung von Referenzprojekten, insbesondere welche Anzahl und Art von Immobilien bewirtschaftet werden, — Darstellung des mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der GWB verbundenen Konzepts und der strategischen Ziele des Interessenten. Nach Auswertung der Interessenbekundungen wählt der Verkäufer unter den interessierten und geeigneten Parteien diejenigen aus, die am weiteren Veräußerungsprozess teilnehmen können. Nach Rücksendung einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten diese einen Verfahrensbrief, der den Ablauf des weiteren Veräußerungsprozesses festlegt. Der Abschluss einer vom Verkäufer akzeptierten und durch einen Bevollmächtigten der interessierten Partei unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung ist Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Veräußerungsprozess. Interessierte Parteien, die eine verspätete Interessenbekundung abgeben, werden nicht vom Prozess ausgeschlossen. Nachteile, die sich aus einer verspäteten Interessenbekundung ergeben, gehen jedoch ausschließlich zu Lasten der interessierten Partei. Der geplante Veräußerungsprozess und die entsprechenden Fristen werden nicht angepasst. Interessierte Parteien tragen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Veräußerungsprozess anfallenden Kosten selbst. Dies gilt auch im Falle eines Abbruchs des Veräußerungsprozesses. Die Verkäufer behalten sich das Recht vor, den Veräußerungsprozess jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden. Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Etwaige Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Beteiligung sind nicht Gegenstand. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Ein Anspruch kann weder aufgrund einer Interessenbekundung, noch der Beteiligung am Veräußerungsprozess, noch aufgrund eines verbindlichen Angebots hergeleitet werden. Etwaige Anfragen in Bezug auf den Veräußerungsprozess oder in Bezug auf die erforderlichen Inhalte der Interessenbekundung sind ausschließlich an KPMG zu adressieren.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die GWB „Elstertal“ Geraer Wohnungsbaugesellschaft mbH („GWB“) ist ein in Gera tätiges kommunales Wohnungsbauunternehmen und verfügt aktuell über mehr als 6 800 Wohn- und Gewerbeeinheiten sowie eine Vielzahl an unbebauten Flächen in Gera. Damit ist GWB einer der Marktführer in Gera. Innerhalb der Mieterschaft genießt GWB große Akzeptanz und hohes Vertrauen.
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Die GWB hat ihren Sitz in Gera, beschäftigt derzeit 55 Mitarbeiter und generierte in 2013 einen Umsatz von 24 800 000 EUR, welcher größtenteils aus der Hausbewirtschaftung stammt. Ein Großteil der bewirtschafteten Immobilien umfasst Wohneinheiten.
Seit Januar 2003 ist die Stadtwerke Gera Aktiengesellschaft („SWG“) Mehrheitsgesellschafter der GWB und hält 74,9 % der Geschäftsanteile. Die restlichen 25,1 % der Geschäftsanteile sind im Besitz der Stadt Gera.
Am 1.10.2014 eröffnete das Amtsgericht Gera ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der SWG. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé von der Kanzlei JAFFÉ Rechtsanwälte Insolvenzverwalter (der „Verkäufer“) bestellt. GWB ist nicht direkt von der Insolvenz der SWG betroffen. Der operative Geschäftsbetrieb der GWB wird durch die Geschäftsführung uneingeschränkt fortgeführt.
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In diesem Zusammenhang wurde beschlossen, den Anteil der SWG an GWB an einen oder mehrere Investoren zu veräußern. Investoren haben die Möglichkeit, sämtliche Geschäftsanteile (74,9 %) oder Geschäftsanteilspakete im Rahmen eines Share Deals zu erwerben. Es ist beabsichtigt, die Transaktion im 2. Quartal 2015 abzuschließen. Entscheidungen über die Veräußerung der Geschäftsanteile stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verkäufers sowie des Gläubigerausschusses.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: KPMG AG Wirtschaftsprüfergesellschaft; Corporate Finance – M&A; The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland
Timo Klees

Referenz
Zusätzliche Informationen
Alle Parteien, die beabsichtigen an dem strukturierten Veräußerungsprozess teilzunehmen, sind dazu aufgefordert, bis spätestens Montag, den 2.2.2015, 14:00 Uhr (CET) eine formelle Interessenbekundung („Interessenbekundung“) für einen möglichen Erwerb von Geschäftsanteilen an der GWB unter folgender Adresse einzureichen:
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KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Corporate Finance – M&A; z. Hd. Timo Klees,
The Squaire, Am Flughafen, 60549 Frankfurt am Main, Deutschland,
Tel.: +49 6995874616, Fax: +49 6995871220.
Erste Informationen zur GWB und zum Veräußerungsprozess werden Interessenten in Form eines Kurzprofils zur Verfügung gestellt. Dieses Kurzprofil erhalten Interessenten auf Nachfrage bei KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („KPMG“) unter obiger Adresse.
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Im Hinblick auf die Entscheidung des Verkäufers über die weitere Beteiligung der Interessenten am Veräußerungsprozesses sollte die Interessenbekundung eine kurze, aber gleichwohl aussagekräftige Darstellung des Unternehmens des Interessenten (unter Angabe von Unternehmen, Anschrift, Ansprechpartner und Kontaktdaten) sowie detaillierte und nachprüfbare Aussagen zu den folgenden Punkten enthalten:
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— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Interessenten, insbesondere (Konzern-) Gewinn- und Verlustrechnungen und Bilanzen der vergangenen 2 Geschäftsjahre und alle sonstigen Angaben, die im jeweiligen Einzelfall für die Beurteilung der derzeitigen und soweit absehbaren künftigen wirtschaftlichen Situation von Bedeutung sind,
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— Erfahrung in der Übernahme, Integration und Bewirtschaftung von Immobilienportfolien unter Benennung von Referenzprojekten, insbesondere welche Anzahl und Art von Immobilien bewirtschaftet werden,
— Darstellung des mit dem Erwerb von Geschäftsanteilen an der GWB verbundenen Konzepts und der strategischen Ziele des Interessenten.
Nach Auswertung der Interessenbekundungen wählt der Verkäufer unter den interessierten und geeigneten Parteien diejenigen aus, die am weiteren Veräußerungsprozess teilnehmen können. Nach Rücksendung einer unterzeichneten Vertraulichkeitsvereinbarung erhalten diese einen Verfahrensbrief, der den Ablauf des weiteren Veräußerungsprozesses festlegt. Der Abschluss einer vom Verkäufer akzeptierten und durch einen Bevollmächtigten der interessierten Partei unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung ist Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Veräußerungsprozess.
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Interessierte Parteien, die eine verspätete Interessenbekundung abgeben, werden nicht vom Prozess ausgeschlossen. Nachteile, die sich aus einer verspäteten Interessenbekundung ergeben, gehen jedoch ausschließlich zu Lasten der interessierten Partei. Der geplante Veräußerungsprozess und die entsprechenden Fristen werden nicht angepasst.
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Interessierte Parteien tragen die bei ihnen im Zusammenhang mit der Beteiligung am Veräußerungsprozess anfallenden Kosten selbst. Dies gilt auch im Falle eines Abbruchs des Veräußerungsprozesses. Die Verkäufer behalten sich das Recht vor, den Veräußerungsprozess jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.
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Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Etwaige Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit einer etwaigen Beteiligung sind nicht Gegenstand. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Ein Anspruch kann weder aufgrund einer Interessenbekundung, noch der Beteiligung am Veräußerungsprozess, noch aufgrund eines verbindlichen Angebots hergeleitet werden.
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Etwaige Anfragen in Bezug auf den Veräußerungsprozess oder in Bezug auf die erforderlichen Inhalte der Interessenbekundung sind ausschließlich an KPMG zu adressieren.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht München I
Postanschrift: Prielmayerstraße 7
Postort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für etwaige Rechtsbehelfe ist die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist München.
Es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig und dient nur zur Erhöhung des Wettbewerbs. Die Anteilsveräußerung durch den Verkäufer stellt keine Beschaffung im Sinne des Vergaberechts dar. Es handelt sich bei dem Veräußerungsprozess daher insbesondere um kein förmliches Vergabeverfahren nach §§ 97 ff GWB. Der Rechtsschutz vor der Vergabekammer ist nicht eröffnet.
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Quelle: OJS 2014/S 243-427796 (2014-12-12)