Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 1 a/b/c sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge. Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet der Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließt das Land Baden-Württemberg mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag. Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig. Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine zu gründende Landesgesellschaft weiter. Die Landesgesellschaft verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die Landesgesellschaft mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeber auf. Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für 24 bzw. 30 Jahre (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben. Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen. Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-09-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 14 900 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer in Bayern. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 500 000 000 EUR.Der Auftrag wird in drei Losen vergeben.Los 1: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart-Heilbronn-Mannhein/Osterburken und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim-Bad Wildbad, Heilbronn-Öhringen und Osterburken-Lauda mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 6 800 000 Zugkilometer pro Jahr.Los 2: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Aalen-Crailsheim und Stuttgart-Ulm mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 3 800 000 Zugkilometer pro Jahr.Los 3: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe und Stuttgart-Heilbronn-Würzburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 4 300 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.Die Leistungen werden jeweils für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben.Die zu vergebenden Leistungen sind von der Fertigstellung des Bahnhofprojektes Stuttgart 21 betroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 dem dann entstehenden Bedarf und der dann geschaffenen Infrastruktur anzupassen. Die daraus entstehenden Kostenveränderungen für die Bieter werden ausgeglichen.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 14 900 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer in Bayern. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 500 000 000 EUR.Der Auftrag wird in drei Losen vergeben.Los 1: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart-Heilbronn-Mannhein/Osterburken und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim-Bad Wildbad, Heilbronn-Öhringen und Osterburken-Lauda mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 6 800 000 Zugkilometer pro Jahr.Los 2: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Aalen-Crailsheim und Stuttgart-Ulm mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 3 800 000 Zugkilometer pro Jahr.Los 3: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe und Stuttgart-Heilbronn-Würzburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 4 300 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.Die Leistungen werden jeweils für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben.Die zu vergebenden Leistungen sind von der Fertigstellung des Bahnhofprojektes Stuttgart 21 betroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 dem dann entstehenden Bedarf und der dann geschaffenen Infrastruktur anzupassen. Die daraus entstehenden Kostenveränderungen für die Bieter werden ausgeglichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.mvi.baden-württemberg.de/🌏
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de📧
Telefon: +49 7112315730📞
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der im Anhang A.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 1 a/b/c – 2.9.2014 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird möglicherweise für einen Anteil der Leistungen in Los 3 weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
Die im Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren für beide Auftraggeber durch.
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Anreizsystem.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt.
Es ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen beginnt und mit der Abgabe indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die Landesgesellschaft durch.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in drei Losen. Ein Bieter wird nur auf maximal 2 von 3 Losen den Zuschlag erhalten. Die Finanzierungsmodelle dürfen in jedem Los zum Einsatz kommen. Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, dass sie nur auf eines von zwei Losen den Zuschlag erhalten wollen.
7. Der Auftraggeber unterstützt die Bieter bei der Suche nach einem geeigneten Werkstattstandort, indem er den Bietern mit den Vergabeunterlagen eine Liste mit aus Sicht des Auftraggebers möglichen Flächen zur Verfügung stellt. In Betracht kommt außerdem eine Förderung des Werkstattbaus nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
8. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
9. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die NVBW.
10. Der Auftraggeber lädt alle Interessenten (EVU, Hersteller, Banken, Leasinggesellschaften) zu einer Informationsveranstaltung am 22.7.2014 von 14 bis 18 Uhr in das Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart ein. Der Auftraggeber bittet um Anmeldung bis zum 8.7.2014 per E-Mail unter Angabe der Personenzahl an sandra.schad@mvi.bwl.de
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der im Anhang A.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 1 a/b/c – 2.9.2014 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird möglicherweise für einen Anteil der Leistungen in Los 3 weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
Die im Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren für beide Auftraggeber durch.
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Anreizsystem.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt.
Es ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen beginnt und mit der Abgabe indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die Landesgesellschaft durch.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in drei Losen. Ein Bieter wird nur auf maximal 2 von 3 Losen den Zuschlag erhalten. Die Finanzierungsmodelle dürfen in jedem Los zum Einsatz kommen. Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, dass sie nur auf eines von zwei Losen den Zuschlag erhalten wollen.
7. Der Auftraggeber unterstützt die Bieter bei der Suche nach einem geeigneten Werkstattstandort, indem er den Bietern mit den Vergabeunterlagen eine Liste mit aus Sicht des Auftraggebers möglichen Flächen zur Verfügung stellt. In Betracht kommt außerdem eine Förderung des Werkstattbaus nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
8. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
9. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die NVBW.
10. Der Auftraggeber lädt alle Interessenten (EVU, Hersteller, Banken, Leasinggesellschaften) zu einer Informationsveranstaltung am 22.7.2014 von 14 bis 18 Uhr in das Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart ein. Der Auftraggeber bittet um Anmeldung bis zum 8.7.2014 per E-Mail unter Angabe der Personenzahl an sandra.schad@mvi.bwl.de
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 1 a/b/c sowie Beschaffung der dafür erforderlichen Neufahrzeuge.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet der Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließt das Land Baden-Württemberg mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Förderung des Wettbewerbs optional die Fahrzeugfinanzierung zu übernehmen. Hierzu bietet der Auftraggeber verschiedene Finanzierungsmodelle an. Bei allen Modellen schließt das Land Baden-Württemberg mit dem obsiegenden Bieter den Verkehrsvertrag.
Modell 1: Nach dem „klassischen Modell“ beschafft und betreibt der Bieter die erforderlichen Fahrzeuge eigenständig.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine zu gründende Landesgesellschaft weiter. Die Landesgesellschaft verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die Landesgesellschaft mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeber auf.
Modell 2 (Baden-Württemberg-Modell): Der Bieter erwirbt die erforderlichen Fahrzeuge von einem Hersteller und veräußert sie an eine zu gründende Landesgesellschaft weiter. Die Landesgesellschaft verpachtet die Fahrzeuge an den Bieter zurück. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufpreises schließt die Landesgesellschaft mit einer Bank einen Darlehensvertrag. Neben dem Land Baden-Württemberg tritt bei diesem Model die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeber auf.
Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für 24 bzw. 30 Jahre (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Modell 3 (Kapitaldienstgarantiemodell): Der Bieter erbringt alle erforderlichen Leistungen mit Hilfe einer Leasinggesellschaft selbst. Die zwingend zu gründende Bietergemeinschaft muss aus EVU, Leasinggesellschaft und finanzierender Bank bestehen. Die Leasinggesellschaft erwirbt die Fahrzeuge und stellt diese dem EVU zur Verfügung. Sie finanziert den Fahrzeugkauf über die Bank. Das Land garantiert gegenüber der Bank den Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für 24 bzw. 30 Jahre (Abschreibungszeitraum der Fahrzeuge). Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Die Vergabeunterlagen enthalten zur angebotenen optionalen Fahrzeugunterstützung detaillierte Informationen. Für weitere Informationen können die Bewerber bereits jetzt eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Netz 1a, Neckartal
Kurze Beschreibung:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim/Osterburken und Stuttgart – Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim – Bad Wildbad, Heilbronn – Öhringen und Osterburken – Lauda.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart – Heilbronn – Mannheim/Osterburken und Stuttgart – Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim – Bad Wildbad, Heilbronn – Öhringen und Osterburken – Lauda.
Menge oder Umfang: Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 6 800 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 220 000 000 EUR.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Bietern stehen die in Ziffer II.1.5) genannten Finanzierungsmodelle zur Verfügung. Die Betriebsaufnahme ist ab Dezember 2018 geplant.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Netz 1 b, Rems-Fils
Kurze Beschreibung:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart – Aalen – Crailsheim und Stuttgart – Ulm.
Menge oder Umfang: Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 3 800 000 Zugkilometer pro Jahr. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 120 000 000 EUR.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Netz 1 c, Franken-Enz
Kurze Beschreibung:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart – Mühlacker – Karlsruhe, Stuttgart – Heilbronn – Würzburg, Stuttgart-Aalen.
Menge oder Umfang: Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 4 300 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 160 000 000 EUR.
Die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen umfassen voraussichtlich rund 14 900 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer in Bayern. Der Investitionsbedarf zur Beschaffung der Neufahrzeuge liegt bei ca. 500 000 000 EUR.
Der Auftrag wird in drei Losen vergeben.
Los 1: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart-Heilbronn-Mannhein/Osterburken und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim-Bad Wildbad, Heilbronn-Öhringen und Osterburken-Lauda mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 6 800 000 Zugkilometer pro Jahr.
Los 1: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Pforzheim/Bruchsal, Stuttgart-Heilbronn-Mannhein/Osterburken und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Pforzheim-Bad Wildbad, Heilbronn-Öhringen und Osterburken-Lauda mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 6 800 000 Zugkilometer pro Jahr.
Los 2: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Aalen-Crailsheim und Stuttgart-Ulm mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 3 800 000 Zugkilometer pro Jahr.
Los 3: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe und Stuttgart-Heilbronn-Würzburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 4 300 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Los 3: Verkehrsleistungen auf den Strecken Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe und Stuttgart-Heilbronn-Würzburg mit einem Leistungsumfang von voraussichtlich rund 4 300 000 Zugkilometer pro Jahr, davon voraussichtlich rund 300 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Die Leistungen werden jeweils für eine Laufzeit von 10 Jahren vergeben.
Die zu vergebenden Leistungen sind von der Fertigstellung des Bahnhofprojektes Stuttgart 21 betroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 dem dann entstehenden Bedarf und der dann geschaffenen Infrastruktur anzupassen. Die daraus entstehenden Kostenveränderungen für die Bieter werden ausgeglichen.
Die zu vergebenden Leistungen sind von der Fertigstellung des Bahnhofprojektes Stuttgart 21 betroffen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Projekt Stuttgart 21 dem dann entstehenden Bedarf und der dann geschaffenen Infrastruktur anzupassen. Die daraus entstehenden Kostenveränderungen für die Bieter werden ausgeglichen.
Referenznummer: Ausschreibung Netz 1 a/b/c, Stuttgarter Netz
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart-Heilbronn-Mannheim-/Würzburg, Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe/Bruchsal, Stuttgart-Aalen-Crailsheim, Stuttgart-Ulm und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Heilbronn-Öhringen und Pforzheim-Bad Wildbad. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Dezember 2018.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart-Heilbronn-Mannheim-/Würzburg, Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe/Bruchsal, Stuttgart-Aalen-Crailsheim, Stuttgart-Ulm und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Heilbronn-Öhringen und Pforzheim-Bad Wildbad. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich ab Dezember 2018.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind möglichst folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen.
Falle es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie des Angebotes selbst werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Bieter, die das KDG-Modell in Betracht ziehen, müssen bereits im Teilnahmewettbewerb eine Bietergemeinschaft mit einer Leasinggesellschaft und einer Bank bilden. Die Bank ist in diesem Fall von der gesamtschuldnerischen Haftung ausgenommen. Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bieter, die das KDG-Modell in Betracht ziehen, müssen bereits im Teilnahmewettbewerb eine Bietergemeinschaft mit einer Leasinggesellschaft und einer Bank bilden. Die Bank ist in diesem Fall von der gesamtschuldnerischen Haftung ausgenommen. Die Leasinggesellschaft muss ihren Sitz in der EU haben.
Bietergemeinschaften im Teilnahmewettbewerb (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1) bis 3) geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziffer III.2.1) bis 3) geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d. §§ 2 Abs. 1, 19 Abs. 3 lit. f) EG-VOL/A getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässig Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässig Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung wird der Bewerber ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und
Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen.
Für die Einhaltung der Anforderungen ist im Teilnahmewettbewerb bereits eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zusammen mit der Teilnahmebroschüre angefordert werden.
Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 Absatz 2 AEG nachweisen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-12-20 📅
Datum des Endes: 2028-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2010-04-27 📅
2012-09-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschreibung Netz 1 a/b/c, Stuttgarter Netz
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2010/S 81-121389
2012/S 180-295140
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der im Anhang A.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 1 a/b/c – 2.9.2014 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird möglicherweise für einen Anteil der Leistungen in Los 3 weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
2. Neben dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird möglicherweise für einen Anteil der Leistungen in Los 3 weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
Die im Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren für beide Auftraggeber durch.
3. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Bruttovertrag mit Anreizsystem.
4. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt.
Es ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen beginnt und mit der Abgabe indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
Es ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen, die mit der Veröffentlichung vorläufiger Angebotsunterlagen beginnt und mit der Abgabe indikativer Angebote durch die Bieter endet. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern und wird insbesondere zur Fahrzeugfinanzierung und zu den Fahrzeuganforderungen erwünscht. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
5. Auf den ausgeschriebenen Linien sind zwingend Neufahrzeuge einzusetzen. Die Auftraggeber bieten dafür die unter Ziffer II.1.5) beschriebenen Finanzierungshilfen an. Die verschiedenen Finanzierungsmodelle werden in den Vergabeunterlagen detailliert beschrieben. Für weitere Informationen im Teilnahmewettbewerb können die Bewerber eine Teilnahmebroschüre von der in Anhang A.1 genannten Stelle abfordern.
Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die Landesgesellschaft durch.
Beim Modell 2 (BW-Modell) wird neben der unter Ziffer I.1) genannten Stelle die zu gründende Landesgesellschaft als Auftraggeberin auftreten. Diese beschafft die Fahrzeuge. Die in Anhang A.1 genannte Stelle führt das Vergabeverfahren auch für die Landesgesellschaft durch.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in drei Losen. Ein Bieter wird nur auf maximal 2 von 3 Losen den Zuschlag erhalten. Die Finanzierungsmodelle dürfen in jedem Los zum Einsatz kommen. Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, dass sie nur auf eines von zwei Losen den Zuschlag erhalten wollen.
6. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen in drei Losen. Ein Bieter wird nur auf maximal 2 von 3 Losen den Zuschlag erhalten. Die Finanzierungsmodelle dürfen in jedem Los zum Einsatz kommen. Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, dass sie nur auf eines von zwei Losen den Zuschlag erhalten wollen.
7. Der Auftraggeber unterstützt die Bieter bei der Suche nach einem geeigneten Werkstattstandort, indem er den Bietern mit den Vergabeunterlagen eine Liste mit aus Sicht des Auftraggebers möglichen Flächen zur Verfügung stellt. In Betracht kommt außerdem eine Förderung des Werkstattbaus nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
7. Der Auftraggeber unterstützt die Bieter bei der Suche nach einem geeigneten Werkstattstandort, indem er den Bietern mit den Vergabeunterlagen eine Liste mit aus Sicht des Auftraggebers möglichen Flächen zur Verfügung stellt. In Betracht kommt außerdem eine Förderung des Werkstattbaus nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG).
8. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
9. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die NVBW.
10. Der Auftraggeber lädt alle Interessenten (EVU, Hersteller, Banken, Leasinggesellschaften) zu einer Informationsveranstaltung am 22.7.2014 von 14 bis 18 Uhr in das Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart ein. Der Auftraggeber bittet um Anmeldung bis zum 8.7.2014 per E-Mail unter Angabe der Personenzahl an sandra.schad@mvi.bwl.de
10. Der Auftraggeber lädt alle Interessenten (EVU, Hersteller, Banken, Leasinggesellschaften) zu einer Informationsveranstaltung am 22.7.2014 von 14 bis 18 Uhr in das Haus der Wirtschaft, König-Karl-Halle, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart ein. Der Auftraggeber bittet um Anmeldung bis zum 8.7.2014 per E-Mail unter Angabe der Personenzahl an sandra.schad@mvi.bwl.de
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karslruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, Die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, Die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen.
Quelle: OJS 2014/S 124-220981 (2014-06-27)
Ergänzende Angaben (2014-07-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Im Los 3 ist weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH, Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschreibung Netz 1 Stuttgarter Netz (Los 1: Neckartal; Los 2: Rems-Fils; Los 3: Franken-Enz)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart-Heilbronn-Mannheim-/Würzburg, Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe/Bruchsal, Stuttgart-Aalen-Crailsheim, Stuttgart-Ulm und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Heilbronn-Öhringen und Pforzheim-Bad Wildbad.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Stuttgart-Heilbronn-Mannheim-/Würzburg, Stuttgart-Mühlacker-Karlsruhe/Bruchsal, Stuttgart-Aalen-Crailsheim, Stuttgart-Ulm und Stuttgart-Tübingen sowie Einzelleistungen auf den Strecken Heilbronn-Öhringen und Pforzheim-Bad Wildbad.
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-05-09 📅
Name: Abellio Rail Südwest GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 69/70
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Go-Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH
Postanschrift: Platz vor dem Neuen Tor 2
Postleitzahl: 10115