Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 5 Donau-Ostalb mit Gebrauchtfahrzeugen mit einem jährlichen Verkehrsvolumens von voraussichtlich 6 600 000 Zugkilometer, davon voraussichtlich ca. 60 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Der Verkehrsvertrag tritt voraussichtlich im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit von voraussichtlich 10 Jahren bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026. Es sind Dieseltriebwagen mit Neigetechnikausrüstung erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Voraussichtlich 6 600 000 Zugkm pro Jahr, davon voraussichtlich 60 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de📧
Telefon: +49 7112315730📞
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 5 Donau-Ostalb - 17.02.2015 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
4. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zugelassen.
5. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung
der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
6. Neben dem Ministerium für für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1 genannte Kontaktstelle.
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 5 Donau-Ostalb - 17.02.2015 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
4. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zugelassen.
5. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung
der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
6. Neben dem Ministerium für für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1 genannte Kontaktstelle.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 5 Donau-Ostalb mit Gebrauchtfahrzeugen mit einem jährlichen Verkehrsvolumens von voraussichtlich 6 600 000 Zugkilometer, davon voraussichtlich ca. 60 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Der Verkehrsvertrag tritt voraussichtlich im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit von voraussichtlich 10 Jahren bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für die Allgemeinheit: Personenbeförderung im SPNV im Netz 5 Donau-Ostalb mit Gebrauchtfahrzeugen mit einem jährlichen Verkehrsvolumens von voraussichtlich 6 600 000 Zugkilometer, davon voraussichtlich ca. 60 000 Zugkilometer pro Jahr in Bayern. Der Verkehrsvertrag tritt voraussichtlich im Dezember 2016 in Kraft und hat eine Laufzeit von voraussichtlich 10 Jahren bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2026.
Es sind Dieseltriebwagen mit Neigetechnikausrüstung erforderlich.
Dauer: 120 Monate
Referenznummer: Ausschreibung Netz 5 Donau-Ostalb
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
SPNV-Leistungen auf den Strecken Ulm – Aalen, Neustadt (Schwarzw) – Donaueschingen – Sigmaringen – Ulm, Neustadt (Schwarzw) – Villingen (Schwarzw) – Rottweil, Stuttgart – Tübingen – Aulendorf, Tübingen – Horb, Basel Bad Bf – Singen (Hohentwiel) – Friedrichshafen – Ulm/Lindau. Die Inbetriebnahme ist ab Dezember 2016 vorgesehen.
SPNV-Leistungen auf den Strecken Ulm – Aalen, Neustadt (Schwarzw) – Donaueschingen – Sigmaringen – Ulm, Neustadt (Schwarzw) – Villingen (Schwarzw) – Rottweil, Stuttgart – Tübingen – Aulendorf, Tübingen – Horb, Basel Bad Bf – Singen (Hohentwiel) – Friedrichshafen – Ulm/Lindau. Die Inbetriebnahme ist ab Dezember 2016 vorgesehen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber hat zu erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Es sind folgende Erklärungen abzugeben:
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bietergemeinschaften sollten zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe von Gründen, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bietergemeinschaften sollten zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe von Gründen, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
— Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen. Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums-und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.3.6) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG vorliegt, bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit SPNV-Leistungen, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Vergabeunterlagen.
Aufwendungen für die Erstellung des Teilnahmeantrages sowie des Angebotes selbst werden nicht erstattet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages und die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften) haben im Übrigen folgendes zu beachten:
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Einzelgeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Einzelgeschäftsführungsbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Einzelgeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Einzelgeschäftsführungsbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften sind die unter Ziffer III.2.1) zur Zuverlässigkeit geforderten Nachweise möglichst für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede i. S. d.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerbern und Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb oder dem Verhandlungsverfahren teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber/Bieter an mehreren Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den
Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber/Bieter selbst oder in Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, kann der Bewerber/Bieter vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur iderlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur iderlegung der Vermutung kann der Bewerber/Bieter ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb oder Verhandlungsverfahren ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den
§§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann bei der unter I.1 genannten Stelle angefordert werden. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im
§§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Ein entsprechender Vordruck kann bei der unter I.1 genannten Stelle angefordert werden. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereichs des LTMG BW im
Rahmen ihrer Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren.
Als repräsentative sind folgende Tarifverträge im LTMG BW anerkannt:
2 Tarifvertragliche Regelungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf der
Schiene
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.1 Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e. V. (Agv MoVe) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Branchentarifvertrag für den Schienenpersonennahverkehr in Deutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.2 Abellio GmbH, Netinera Deutschland GmbH, BeNEX GmbH, Hessische Landesbahn GmbH, Keolis Deutschland GmbH & Co. KG, Veolia Verkehr GmbH und EVG Branchentarifvertrag für den
Schienenpersonennahverkehr in eutschland (BranchenTV SPNV) vom 14. Februar 2011, zuletzt geändert am 16. April 2013
2.3 Agv MoVe und EVG Basistarifvertrag zu den Funktionsgruppenspezifischen Tarifverträgen und Funktionsspezifischen Tarifverträgen verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (BasisTV)
vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 1 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung –
verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 1 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013
in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 2 – Zugbildung/-bereitstellung, Verkehrliche
Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener
Aufgaben SGV – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 2 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 – Bahnbetriebe und Netze – verschiedener
Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedenerUnternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April
Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 5 – Bahnservice und Vertrieb – verschiedenerUnternehmen des DB Konzerns (FGr 5 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April
2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25. August
2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Funktionsgruppenspezifischer Tarifvertrag für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 6 – Anlagen und Fahrzeuginstandhaltung – Allgemeine Aufgaben – verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6 – TV) vom 14. Dezember 2009, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB Konzern (NachwuchskräfteTV) vom 25. August
2009, zuletzt geändert am 25. Januar 2011
in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Grundsatzregelung zur gemeinsamen Gestaltung der Personal-, Sozial und
Tarifpolitik in den Unternehmen des DB
Konzerns (DemografieTV) vom 6. Dezember 2012, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 11. April 2006
Konzerns (DemografieTV) vom 6. Dezember 2012, zuletzt geändert am 16. April 2013 in Verbindung mit Agv MoVe und EVG Tarifvertrag über die betriebliche Zusatzversorgung für die Arbeitnehmer der DB AG (ZVersTV) vom 21. Dezember 1994, zuletzt geändert am 11. April 2006
2.4 Agv MoVe und Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Bundes-RahmenLokomotivführertarifvertrag
(BuRa-LfTV Agv MoVe) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.5 Agv MoVe und GDL Tarifvertrag für Lokomotivführer von Schienenverkehrsunternehmen des Agv MoVe (LfTV) vom 15. April 2011, zuletzt geändert am 24. Juli 2012
2.6 Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen e. V. (AGVDE) und ver.di und EVG Tarifvertrag für die Bediensteten der nichtbundeseigenen Eisenbahnen und von Kraftverkehrsbetrieben (ETV) vom
15. Dezember 1966, Stand 1. April 2012 einschließlich aller im Gesamtwerk aufgeführten Einzeltarifverträge sowie der Anlagen und Anhänge 1–15.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG nachweisen.
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1 genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Netz 5 Donau-Ostalb - 17.02.2015 – 12:00 – Nicht Öffnen.
2. Bei dem zu vergebenden Verkehrsvertrag handelt es sich um einen Nettovertrag.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Ende des Teilnahmewettbewerbs ist zunächst eine indikative Angebotsphase vorgesehen. In dieser Phase besteht für die Bieter die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie die Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität verbessern. Die Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
4. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen zugelassen.
5. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
5. Neben dem Original sind drei Kopien des Teilnahmeantrages sowie eine CD-ROM/DVD mit dem Teilnahmeantrag in elektronischer Form einzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise müssen dem Teilnahmeantrag nicht im Original beigefügt
werden; die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Notarielle Beglaubigungen oder eidesstattliche Versicherungen sind nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung
Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, fehlende oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprechende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerber nachzufordern. Ein Anspruch auf ein derartiges Vorgehen besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung unvollständige Teilnahmeanträge vom Vergabeverfahren ausschließen. Hat der Auftraggeber nach Auswertung
der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung des Bewerbers, kann er den Bewerber zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber auch für die als Mindestbedingungen für den Beleg der Eignung geforderten Erklärungen und Nachweise Nachforderungen gemäß § 19 Abs. 2 EG-VOL/A vor.
6. Neben dem Ministerium für für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg (MVI) wird für einen Teil der Leistungen weiterer Auftraggeber die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG), Boschetsrieder Straße 69, 81379 München.
7. Ansprechpartner für die formale Begleitung des Verfahrens ist die unter I.1 genannte Kontaktstelle.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg,Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei den in Anhang A.1 genannten Stelle zu rügen.
Quelle: OJS 2014/S 249-442471 (2014-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-15) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge