Auftragsbekanntmachung (2014-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang: Ca. 39 000 000 ZugKm/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://http://www.mvi.baden-württemberg.de 🌏
E-Mail: georg.keitel@mvi.bwl.de📧
Telefon: +49 7112315730📞
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag (in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich auf CD/ROM) bei der NVBW (Ziffer I.1)) einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Übergangsvertrag – 29.8.2014 – 12:00 Uhr – nicht öffnen!
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren unter Beachtung der EG-VOL/A durchgeführt. Die hier beabsichtigte Vergabe ist ein Übergangsvertrag für die bisher in dem auslaufenden Vertrag mit dem Altbetreiber festgelegten Strecken. Parallel wird der Auftraggeber Verkehrsleistungen, teilweise mit Neufahrzeugen, auf den genannten Strecken öffentlich ausschreiben. Der Übergangsvertrag soll den Zeitraum überbrücken, der für die Inbetriebnahme dieser Strecken benötigt wird. Die für den sich anschließenden Betrieb erforderlichen Vergabeverfahren werden separat bekanntgemacht und durchgeführt.
Es ist vorgesehen, eine Verhandlungsphase durchzuführen, in der die Bieter die Möglichkeit haben, die Vergabeunterlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Die Mitgestaltung soll dazu dienen bzw. sicherstellen, dass ein reibungsloser und lückenloser SPNV-Betrieb gewährleistet wird. Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der Leistungen zugelassen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung im Verhandlungsverfahren in Lose aufzuteilen. Die Angaben in Ziffer II.1.8) (auch zu der Anzahl der Lose) sind ausschließlich vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Der Auftraggeber wird die Bieter bei Versand der Vergabeunterlagen auffordern, Losgrößen und -zuschnitte vorzuschlagen und einzuarbeiten. Der Auftraggeber wird die Lose spätestens mit der Aufforderung zu den letztverbindlichen Angeboten allen Bietern transparent und diskriminierungsfrei vorgeben. Sofern es zu einer Losbildung kommt, gilt Folgendes: Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, für welche Lose bzw. Loskombinationen sie maximal Leistungen erbringen können/wollen.
4. Bieter, die ein wertungsfähiges letztverbindliches Angebot abgegeben haben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten, erhalten von dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 EUR brutto.
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag (in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich auf CD/ROM) bei der NVBW (Ziffer I.1)) einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Übergangsvertrag – 29.8.2014 – 12:00 Uhr – nicht öffnen!
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren unter Beachtung der EG-VOL/A durchgeführt. Die hier beabsichtigte Vergabe ist ein Übergangsvertrag für die bisher in dem auslaufenden Vertrag mit dem Altbetreiber festgelegten Strecken. Parallel wird der Auftraggeber Verkehrsleistungen, teilweise mit Neufahrzeugen, auf den genannten Strecken öffentlich ausschreiben. Der Übergangsvertrag soll den Zeitraum überbrücken, der für die Inbetriebnahme dieser Strecken benötigt wird. Die für den sich anschließenden Betrieb erforderlichen Vergabeverfahren werden separat bekanntgemacht und durchgeführt.
Es ist vorgesehen, eine Verhandlungsphase durchzuführen, in der die Bieter die Möglichkeit haben, die Vergabeunterlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Die Mitgestaltung soll dazu dienen bzw. sicherstellen, dass ein reibungsloser und lückenloser SPNV-Betrieb gewährleistet wird. Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der Leistungen zugelassen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung im Verhandlungsverfahren in Lose aufzuteilen. Die Angaben in Ziffer II.1.8) (auch zu der Anzahl der Lose) sind ausschließlich vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Der Auftraggeber wird die Bieter bei Versand der Vergabeunterlagen auffordern, Losgrößen und -zuschnitte vorzuschlagen und einzuarbeiten. Der Auftraggeber wird die Lose spätestens mit der Aufforderung zu den letztverbindlichen Angeboten allen Bietern transparent und diskriminierungsfrei vorgeben. Sofern es zu einer Losbildung kommt, gilt Folgendes: Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, für welche Lose bzw. Loskombinationen sie maximal Leistungen erbringen können/wollen.
4. Bieter, die ein wertungsfähiges letztverbindliches Angebot abgegeben haben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten, erhalten von dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 EUR brutto.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Baden-Württemberg mit einem zu Beginn des Vertrages jährlichen Verkehrsvolumens von knapp 39 000 000 mit Leistungen auf folgenden Schienenstrecken:
KBS 650 (Darmstadt –) Landesgrenze. Mannheim/Heidelberg, KBS 655 (Frankfurt/Main) Landesgrenze – Mannheim, KBS 665 (Ludwigshafen –) Landesgrenze Heidelberg, KBS 665.5 Meckesheim – Aglasterhausen, KBS 676 Karlsruhe – Landesgrenze (–Wörth), KBS 700 Karlsruhe – Mannheim, KBS 701 Heidelberg – Karlsruhe, KBS 703 Offenburg – Basel Bad. Bf. / Neuenburg, KBS 665.33 (Germersheim –) Landesgrenze – Bruchsal, KBS 705 Heidelberg – Heilbronn, KBS 706 Neckargemünd – Heilbronn, KBS 665.1-2 Neckarelz – Osterburken, KBS 784 Seckach – Landesgrenze (– Miltenberg), KBS 665.5 Steinsfurt – Eppingen, KBS 720 St, Georgen – Radolfzell, KBS 727 Freiburg – Donaueschingen, KBS 728 Titisee Seebrugg, KBS 730 Basel – Singen, KBS 731 Radolfzell – Landesgrenze (–Lindau), KBS 743 Lauchringen – Weizen, KBS 740 Stuttgart – Singen, KBS 741 Freudenstadt – Eutingen, KBS 742 Rottweil – Villingen, KBS 750 Stuttgart – Ulm, KBS 751 Ulm – Friedrichshafen Hafen/Laupheim Stadt, KBS 753 Aulendorf – Kißlegg, KBS 755 Immendingen – Ulm, KBS 757 Aalen – Ulm, KBS 760 Stuttgart – Tübingen, KBS 774 Horb – Tübingen, KBS 766 Tübingen – Aulendorf, KBS 770 Karlsruhe – Stuttgart, KBS 771 Bruchsal – Mühlacker, KBS 780 Stuttgart – Landesgrenze (– Würzburg), KBS 783 Heilbronn – Crailsheim, KBS 785 Stuttgart – Crailsheim, KBS 786 Stuttgart – Ellwangen – Landesgrenze – (– Nürnberg), KBS 782 Crailsheim – Wertheim, KBS 781 Wertheim Landesgrenze (– Miltenberg), KBS 971 (Memmingen-) – Kißlegg – Landesgrenze (-Lindau), KBS 975 Ulm – Landesgrenze (– Neu-Ulm).
KBS 650 (Darmstadt –) Landesgrenze. Mannheim/Heidelberg, KBS 655 (Frankfurt/Main) Landesgrenze – Mannheim, KBS 665 (Ludwigshafen –) Landesgrenze Heidelberg, KBS 665.5 Meckesheim – Aglasterhausen, KBS 676 Karlsruhe – Landesgrenze (–Wörth), KBS 700 Karlsruhe – Mannheim, KBS 701 Heidelberg – Karlsruhe, KBS 703 Offenburg – Basel Bad. Bf. / Neuenburg, KBS 665.33 (Germersheim –) Landesgrenze – Bruchsal, KBS 705 Heidelberg – Heilbronn, KBS 706 Neckargemünd – Heilbronn, KBS 665.1-2 Neckarelz – Osterburken, KBS 784 Seckach – Landesgrenze (– Miltenberg), KBS 665.5 Steinsfurt – Eppingen, KBS 720 St, Georgen – Radolfzell, KBS 727 Freiburg – Donaueschingen, KBS 728 Titisee Seebrugg, KBS 730 Basel – Singen, KBS 731 Radolfzell – Landesgrenze (–Lindau), KBS 743 Lauchringen – Weizen, KBS 740 Stuttgart – Singen, KBS 741 Freudenstadt – Eutingen, KBS 742 Rottweil – Villingen, KBS 750 Stuttgart – Ulm, KBS 751 Ulm – Friedrichshafen Hafen/Laupheim Stadt, KBS 753 Aulendorf – Kißlegg, KBS 755 Immendingen – Ulm, KBS 757 Aalen – Ulm, KBS 760 Stuttgart – Tübingen, KBS 774 Horb – Tübingen, KBS 766 Tübingen – Aulendorf, KBS 770 Karlsruhe – Stuttgart, KBS 771 Bruchsal – Mühlacker, KBS 780 Stuttgart – Landesgrenze (– Würzburg), KBS 783 Heilbronn – Crailsheim, KBS 785 Stuttgart – Crailsheim, KBS 786 Stuttgart – Ellwangen – Landesgrenze – (– Nürnberg), KBS 782 Crailsheim – Wertheim, KBS 781 Wertheim Landesgrenze (– Miltenberg), KBS 971 (Memmingen-) – Kißlegg – Landesgrenze (-Lindau), KBS 975 Ulm – Landesgrenze (– Neu-Ulm).
Der Verkehrsvertrag tritt am 1.10.2016 in Kraft und hat eine Laufzeit auf einzelnen Schienenstrecken von 3 Monaten bis voraussichtlich 3 Jahren, in Einzelfällen länger.
Während der Laufzeit des Vertrages werden folgende Leistungen stufenweise abbestellt:
Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2016/2017: Netz 2 – Stuttgart – Ulm – Bodensee mit rund 2,0 Mio. Zugkilometern (KBS 750 Stuttgart – Ulm, KBS 751 Ulm – Friedrichshafen, KBS 731 Friedrichshafen – Lindau), Netz 4 – Rheintal mit rund 2,5 Mio. Zugkilometern (KBS 702+703 Karlsruhe – Basel), Netz 5 – Donau-Ostalb mit rund 4,15 Mio. Zugkilometer (KBS 742 Neustadt – Rottweil, KBS 760 Stuttgart – Tübingen, KBS 766 Tübingen – Aulendorf, KBS 751/731/730 Ulm – Friedrichshafen – Singen – Basel, KBS 755 Ulm – Donaueschingen - Neustadt, KBS 757 Ulm – Aalen; KBS 774 Tübingen – Horb), Netz 16 – Aulendorfer Kreuz mit rund 1,9 Mio. Zugkilometer (KBS 751 Ulm – Laupheim – Laupheim Stadt – Biberach Süd – Aulendorf – Ravensburg – Friedrichshafen Stadt, KBS 731 Singen – Radolfzell – Friedrichshafen – Lindau; KBS 753 Aulendorf – Kißlegg, KBS 971 Memmingen – Kißlegg – Lindau) und Netz 6 S-Bahn Rhein-Neckar Los 1 mit rund 0,5 Mio. Zugkilometern (KBS 665.33 Bruchsal – Germersheim und Einzelleistungen auf der KBS 701 Karlsruhe – Heidelberg).
Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel 2018/2019: Netz 9 a – Breisgau Ost-West mit rund 1.4 Mio. Zugkilometern KBS 727 Freiburg – Neustadt, KBS 727 Freiburg – Kirchzarten, KBS 728 Titisee – Seebrugg, Netz 6b – S-Bahn Rhein-Neckar Los 2 mit rund 3,1 Mio. Zugkilometern (KBS 665.5 Heidelberg – Aglasterhausen, KBS 665.5 Heidelberg – Eppingen, KBS 665 Mannheim – Heidelberg, KBS 655 Mannheim – Biblis, KBS 700 Mannheim – Schwetzingen – Karlsruhe, KBS 650 Bensheim – Mannheim); Netz 1 a - 1 c – Stuttgarter Netz mit rund 11,4 Mio. Zugkilometern (KBS 665, 665.1/2, 665.5, 706, 780.2 Mannheim – Heilbronn, KBS 780 Würzburg – Heilbronn – Stuttgart, KBS 760 Stuttgart – Nürtingen – Tübingen, KBS 786 Stuttgart – Aalen – Crailsheim, KBS 750 Stuttgart – Geislingen – Ulm, KBS 770 Karlsruhe – Mühlacker – Stuttgart, KBS 771 Heidelberg – Mühlacker – Stuttgart), Netz 10 Dreiländereck mit einem Zugkilometervolumen von rund 2,8 Mio. Zugkm (KBS 730 Basel – Singen), Netz 11 – WFB mit rund 2 Mio. Zugkilometern (KBS 780 (Würzburg –) Landesgrenze – Lauda – Osterburken, KBS 781/782 (Aschaffenburg –) Landes-grenze – Wertheim – Crailsheim, KBS 783 Crailsheim – Heilbronn, KBS 784 (Miltenberg –) Landesgrenze – Seckach), Netz 3 – Gäu - Murr mit rund 2,2 Mio. Zugkilometern (KBS 785/786 Stuttgart – Murrhardt – Schwäbisch Hall Hessental – Crailsheim – Landesgrenze (–Nürnberg), KBS 740/741 Stuttgart – Herrenberg – Bondorf – Freudenstadt/Horb – Rottweil), Netz 12 – Ulmer Stern mit rund 1,5 Mio. Zugkilometern (KBS 755 Ulm – Blaubeuren – Munderkingen, KBS 757 Aalen – Heidenheim – Langenau – Landesgrenze, Landesgrenze – Ulm), Netz 14 c – mit rund 0,7 Mio. Zugkm KBS 760 Plochingen – Wendlingen – Nürtingen – Metzingen – Reutlingen – Tübingen.
Gebrauchtfahrzeuge sind zugelassen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Noch zu bestimmen
Kurze Beschreibung: Noch zu bestimmen.
Menge oder Umfang: Noch zu bestimmen.
Referenznummer: Übergangsvertrag
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet des Landes Baden-Württemberg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Teilnahmeverfahren können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
b) die sich in Liquidation befinden;
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben;
e) die im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
Der Bewerber sollte erklären, dass die unter a), b) und d) genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen.
— im Falle des Buchstaben a) die Erklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— im Falle des Buchstaben b) die Erklärung, dass der Bewerber sich nicht in Liquidation befindet;
— im Falle des Buchstaben d) die Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Alle Bewerber mit mittelbarem oder unmittelbarem kommunalen Anteilseigner haben darüber hinaus darzulegen, dass die Abgabe des Angebotes im Einklang mit den die wirtschaftliche Betätigung der Kommune regelnden Vorschriften des Kommunalverfassungsrechts steht.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt (z.B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaft geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst die folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
—Erklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
—Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bewerbers hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind für die Jahre 2012 und 2013 vorzulegen. Liegen diese Unterlagen für das Jahr 2013 noch nicht vor, sind sie für die Jahre 2011 und 2012 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen. Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sollten Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
— Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass das EVU über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere des § 3 Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) verfügt,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU darzulegen, wie diese bis zur Zuschlagserteilung erlangt werden soll,
— Nachweis, dass das EVU über die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) nach § 6 Absatz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verfügt. Liegt die Zulassung noch nicht vor, hat das EVU darzulegen, wie diese bis zur Zuschlagserteilung erlangt werden soll,
— Formlose unterschriebene Liste über vergleichbare Referenzprojekte im SPNV oder im sonstigen Eisenbahnverkehr bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Auskunft bezüglich der Erfahrung in Verkehrs- und Tarifkooperation bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Für die Einhaltung der Anforderungen ist im Teilnahmewettbewerb bereits eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei der NVBW (Ziffer I.1) angefordert werden.
Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW außerdem verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Für die Einhaltung der Anforderungen ist im Teilnahmewettbewerb bereits eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein entsprechender Vordruck kann bei der NVBW (Ziffer I.1) angefordert werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Bieter muss bis zur Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 Absatz 2 AEG nachweisen.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Übergangsvertrag
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag (in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich auf CD/ROM) bei der NVBW (Ziffer I.1)) einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Übergangsvertrag – 29.8.2014 – 12:00 Uhr – nicht öffnen!
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag (in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich auf CD/ROM) bei der NVBW (Ziffer I.1)) einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag Übergangsvertrag – 29.8.2014 – 12:00 Uhr – nicht öffnen!
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren unter Beachtung der EG-VOL/A durchgeführt. Die hier beabsichtigte Vergabe ist ein Übergangsvertrag für die bisher in dem auslaufenden Vertrag mit dem Altbetreiber festgelegten Strecken. Parallel wird der Auftraggeber Verkehrsleistungen, teilweise mit Neufahrzeugen, auf den genannten Strecken öffentlich ausschreiben. Der Übergangsvertrag soll den Zeitraum überbrücken, der für die Inbetriebnahme dieser Strecken benötigt wird. Die für den sich anschließenden Betrieb erforderlichen Vergabeverfahren werden separat bekanntgemacht und durchgeführt.
2. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren unter Beachtung der EG-VOL/A durchgeführt. Die hier beabsichtigte Vergabe ist ein Übergangsvertrag für die bisher in dem auslaufenden Vertrag mit dem Altbetreiber festgelegten Strecken. Parallel wird der Auftraggeber Verkehrsleistungen, teilweise mit Neufahrzeugen, auf den genannten Strecken öffentlich ausschreiben. Der Übergangsvertrag soll den Zeitraum überbrücken, der für die Inbetriebnahme dieser Strecken benötigt wird. Die für den sich anschließenden Betrieb erforderlichen Vergabeverfahren werden separat bekanntgemacht und durchgeführt.
Es ist vorgesehen, eine Verhandlungsphase durchzuführen, in der die Bieter die Möglichkeit haben, die Vergabeunterlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Die Mitgestaltung soll dazu dienen bzw. sicherstellen, dass ein reibungsloser und lückenloser SPNV-Betrieb gewährleistet wird. Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der Leistungen zugelassen.
Es ist vorgesehen, eine Verhandlungsphase durchzuführen, in der die Bieter die Möglichkeit haben, die Vergabeunterlagen durch Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Die Mitgestaltung soll dazu dienen bzw. sicherstellen, dass ein reibungsloser und lückenloser SPNV-Betrieb gewährleistet wird. Die Verhandlungsphase endet mit der Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot. Gebrauchtfahrzeuge sind für die Erbringung der Leistungen zugelassen.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Leistung im Verhandlungsverfahren in Lose aufzuteilen. Die Angaben in Ziffer II.1.8) (auch zu der Anzahl der Lose) sind ausschließlich vor diesem Hintergrund zu verstehen.
Der Auftraggeber wird die Bieter bei Versand der Vergabeunterlagen auffordern, Losgrößen und -zuschnitte vorzuschlagen und einzuarbeiten. Der Auftraggeber wird die Lose spätestens mit der Aufforderung zu den letztverbindlichen Angeboten allen Bietern transparent und diskriminierungsfrei vorgeben. Sofern es zu einer Losbildung kommt, gilt Folgendes: Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, für welche Lose bzw. Loskombinationen sie maximal Leistungen erbringen können/wollen.
Der Auftraggeber wird die Bieter bei Versand der Vergabeunterlagen auffordern, Losgrößen und -zuschnitte vorzuschlagen und einzuarbeiten. Der Auftraggeber wird die Lose spätestens mit der Aufforderung zu den letztverbindlichen Angeboten allen Bietern transparent und diskriminierungsfrei vorgeben. Sofern es zu einer Losbildung kommt, gilt Folgendes: Bewerber dürfen sich auf alle Lose bewerben. Sie dürfen zugleich im Wege der freiwilligen Loslimitierung erklären, für welche Lose bzw. Loskombinationen sie maximal Leistungen erbringen können/wollen.
4. Bieter, die ein wertungsfähiges letztverbindliches Angebot abgegeben haben, jedoch nicht den Zuschlag erhalten, erhalten von dem Auftraggeber eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 000 EUR brutto.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219263985📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der NVBW (Ziffer I.1)) zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei der NVBW (Ziffer I.1)) zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von drei Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei der NVBW (Ziffer I.1)) zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) bei der NVBW (Ziffer I.1)) zu rügen.