Die Verkehrsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz in der Betriebsstufe 1 insgesamt rund 2 400 000 und in der Betriebsstufe 2 rund 2 100 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 9.12.2018, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2019, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2030, am 14.12.2030. Die Leistungszeit beträgt demnach 12 Jahre. Das Projekt umfasst 2 Betriebsstufen. Die Betriebsstufe 1 unterstellt im Wesentlichen die bestehende Infrastruktur, die Betriebsstufe 2 die Elektrifizierung München – Memmingen – Lindau, die zweite S-Bahn-Stammstrecke sowie den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Marktoberdorf und Füssen. In Betriebsstufe 2 entfällt der Taktverkehr auf dem Abschnitt München – Buchloe. Mit der Elektrifizierung werden dort die meisten Züge durch eine neue elektrische Linie im Rahmen weiterer, geplanter Wettbewerbsprojekte ersetzt werden. Nähere Einzelheiten enthaltendie Vergabeunterlagen. Die Bereitstellung der für die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Die BEG und der Freistaat Bayern beabsichtigen flankierende Maßnahmen zur Erleichterung der Finanzierung der benötigten Fahrzeuge. Dies geschieht in der Erwartung günstigerer Angebotspreise und zur Förderung des Wettbewerbs um die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen. Der Freistaat Bayern beabsichtigt deshalb, dem die Fahrzeugbereitstellung refinanzierenden Institut/den refinanzierenden Instituten unter bestimmten in den Vertragsunterlagen genannten Voraussetzungen eine selbständige, von der Laufzeit des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages unabhängige, unwiderrufliche und nicht nachrangige Garantie (Kapitaldienstgarantie) für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung der Finanzierungskosten für die angebotenen Fahrzeuge einschließlich etwaiger Verzugszinsen (selbständiges Zahlungsversprechen) über einen Zeitraum von 24 Jahren zu geben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2014-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Die Verkehrsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz in der Betriebsstufe 1 insgesamt rund 2 400 000 und in der Betriebsstufe 2 rund 2 100 000 Zugkilometer pro Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (= BEG)
Postanschrift: Boschetsrieder Straße 69
Postleitzahl: 81379
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.bahnland-bayern.de/beg🌏
E-Mail: ausschreibung@bahnland-bayern.de📧
Telefon: +49 897488250📞
Fax: +49 8974882551 📠
(1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz Nr. 32 vom 26.02.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt, kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
(2) Sämtliche Korrespondenz im Vergabeverfahren ist an die BEG als oben unter Abschnitt I.1.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 107 Abs. 3 GWB.
(3) Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich schriftlich per Post oder per Telefax und zusätzlich per E-Mail (als word-Datei) in deutscher Sprache bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH
z. H. Herrn Stefan Wirth,
Boschetsrieder Straße 69,
81379 München,
Fax: +49 8974882551,
E-Mail-Adresse: ausschreibung@bahnland-bayern.de
einzureichen. Die Rückfrage ist kenntlich zu machen, in dem der Bezug zur Ausschreibung sowie zu den Vergabeunterlagen und/oder vorhergehender Bewerberinformation angegeben wird (z. B. D-Netz Augsburg I, Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1.2 Qualitätsmessung, Bewerberinformation Nr. 4). Im Betreffsfeld der E-Mail ist der Name der Ausschreibung (hier: D-Netz Augsburg I) anzugeben.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Montag, der 23.3.2015, 16:00 Uhr. Bis zu diesem Termin gestellte Rückfragen werden schriftlich oder fernschriftlich beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nach dem vorstehend genannten Termin eingehende Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen und Rügen oder sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen gestellt werden, sind noch nach dem o.g. Termin zugelassen, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach Versand der jeweiligen Antwort bzw. Mitteilung gestellt werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
(4) Die Angebote müssen in einem verschlossen Umschlag bzw. Paket enthalten und von außen mit der Kurzbezeichnung – „Nicht öffnen – Angebot D-Netz Augsburg I“ als solche kenntlich gemacht sein. Diese Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder eventuelle Ergänzungen, nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebots bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Angebote sind ggf. zu kennzeichnen – möglichst mit Stempel „vertraulich“ – wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten (§ 111 Abs. 2 GWB). Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot ist in folgenden Ausfertigungen zu übersenden:
— eine Ausfertigung in Papierform (Original). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden,
— 3 Ausfertigungen in Papierform (Kopie). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— 11 Ausfertigungen auf CD-Datenträger (Texte im pdf-Format; Anlagen im pdf-Format, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben). Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— ein separater CD-Datenträger mit Kalkulationstabellen (im MS-Excel-Format oder hierzu kompatibel).
(5) Beabsichtigt ein Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen und Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen) Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
(6) Die Bieter unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
(1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz Nr. 32 vom 26.02.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt, kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
(2) Sämtliche Korrespondenz im Vergabeverfahren ist an die BEG als oben unter Abschnitt I.1.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 107 Abs. 3 GWB.
(3) Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich schriftlich per Post oder per Telefax und zusätzlich per E-Mail (als word-Datei) in deutscher Sprache bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH
einzureichen. Die Rückfrage ist kenntlich zu machen, in dem der Bezug zur Ausschreibung sowie zu den Vergabeunterlagen und/oder vorhergehender Bewerberinformation angegeben wird (z. B. D-Netz Augsburg I, Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1.2 Qualitätsmessung, Bewerberinformation Nr. 4). Im Betreffsfeld der E-Mail ist der Name der Ausschreibung (hier: D-Netz Augsburg I) anzugeben.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Montag, der 23.3.2015, 16:00 Uhr. Bis zu diesem Termin gestellte Rückfragen werden schriftlich oder fernschriftlich beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nach dem vorstehend genannten Termin eingehende Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen und Rügen oder sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen gestellt werden, sind noch nach dem o.g. Termin zugelassen, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach Versand der jeweiligen Antwort bzw. Mitteilung gestellt werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
(4) Die Angebote müssen in einem verschlossen Umschlag bzw. Paket enthalten und von außen mit der Kurzbezeichnung – „Nicht öffnen – Angebot D-Netz Augsburg I“ als solche kenntlich gemacht sein. Diese Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder eventuelle Ergänzungen, nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebots bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Angebote sind ggf. zu kennzeichnen – möglichst mit Stempel „vertraulich“ – wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten (§ 111 Abs. 2 GWB). Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot ist in folgenden Ausfertigungen zu übersenden:
— eine Ausfertigung in Papierform (Original). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden,
— 3 Ausfertigungen in Papierform (Kopie). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— 11 Ausfertigungen auf CD-Datenträger (Texte im pdf-Format; Anlagen im pdf-Format, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben). Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— ein separater CD-Datenträger mit Kalkulationstabellen (im MS-Excel-Format oder hierzu kompatibel).
(5) Beabsichtigt ein Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen und Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen) Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
(6) Die Bieter unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz in der Betriebsstufe 1 insgesamt rund 2 400 000 und in der Betriebsstufe 2 rund 2 100 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 9.12.2018, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2019, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2030, am 14.12.2030. Die Leistungszeit beträgt demnach 12 Jahre.
Die Verkehrsleistungen umfassen im gesamten Ausschreibungsnetz in der Betriebsstufe 1 insgesamt rund 2 400 000 und in der Betriebsstufe 2 rund 2 100 000 Zugkilometer pro Jahr. Die Verkehrsleistungen sind ab dem 9.12.2018, dem ersten Betriebstag im Fahrplanjahr 2019, nach der Nachtpause zu erbringen. Der Vertrag endet einheitlich zum Ende des Fahrplanjahres 2030, am 14.12.2030. Die Leistungszeit beträgt demnach 12 Jahre.
Das Projekt umfasst 2 Betriebsstufen. Die Betriebsstufe 1 unterstellt im Wesentlichen die bestehende Infrastruktur, die Betriebsstufe 2 die Elektrifizierung München – Memmingen – Lindau, die zweite S-Bahn-Stammstrecke sowie den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Marktoberdorf und Füssen. In Betriebsstufe 2 entfällt der Taktverkehr auf dem Abschnitt München – Buchloe. Mit der Elektrifizierung werden dort die meisten Züge durch eine neue elektrische Linie im Rahmen weiterer, geplanter Wettbewerbsprojekte ersetzt werden. Nähere Einzelheiten enthaltendie Vergabeunterlagen.
Das Projekt umfasst 2 Betriebsstufen. Die Betriebsstufe 1 unterstellt im Wesentlichen die bestehende Infrastruktur, die Betriebsstufe 2 die Elektrifizierung München – Memmingen – Lindau, die zweite S-Bahn-Stammstrecke sowie den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur zwischen Marktoberdorf und Füssen. In Betriebsstufe 2 entfällt der Taktverkehr auf dem Abschnitt München – Buchloe. Mit der Elektrifizierung werden dort die meisten Züge durch eine neue elektrische Linie im Rahmen weiterer, geplanter Wettbewerbsprojekte ersetzt werden. Nähere Einzelheiten enthaltendie Vergabeunterlagen.
Die Bereitstellung der für die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Die BEG und der Freistaat Bayern beabsichtigen flankierende Maßnahmen zur Erleichterung der Finanzierung der benötigten Fahrzeuge. Dies geschieht in der Erwartung günstigerer Angebotspreise und zur Förderung des Wettbewerbs um die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen.
Die Bereitstellung der für die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des Verkehrsunternehmens. Die BEG und der Freistaat Bayern beabsichtigen flankierende Maßnahmen zur Erleichterung der Finanzierung der benötigten Fahrzeuge. Dies geschieht in der Erwartung günstigerer Angebotspreise und zur Förderung des Wettbewerbs um die ausgeschriebenen Verkehrsleistungen.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt deshalb, dem die Fahrzeugbereitstellung refinanzierenden Institut/den refinanzierenden Instituten unter bestimmten in den Vertragsunterlagen genannten Voraussetzungen eine selbständige, von der Laufzeit des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages unabhängige, unwiderrufliche und nicht nachrangige Garantie (Kapitaldienstgarantie) für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung der Finanzierungskosten für die angebotenen Fahrzeuge einschließlich etwaiger Verzugszinsen (selbständiges Zahlungsversprechen) über einen Zeitraum von 24 Jahren zu geben.
Der Freistaat Bayern beabsichtigt deshalb, dem die Fahrzeugbereitstellung refinanzierenden Institut/den refinanzierenden Instituten unter bestimmten in den Vertragsunterlagen genannten Voraussetzungen eine selbständige, von der Laufzeit des ausgeschriebenen Verkehrsvertrages unabhängige, unwiderrufliche und nicht nachrangige Garantie (Kapitaldienstgarantie) für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung der Finanzierungskosten für die angebotenen Fahrzeuge einschließlich etwaiger Verzugszinsen (selbständiges Zahlungsversprechen) über einen Zeitraum von 24 Jahren zu geben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE – Bayern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach,
— dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen,
— dass gegen die für die Führung der Geschäfte des Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand) bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt oder wiederholte rechtskräftige Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen,
— dass keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße des Bieters gegen,
— arbeits oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten,
— umweltschützende Vorschriften,
— sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter den beiden obigen Anstrichen achten). Die Eigenerklärung zum ersten Anstrich muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung des Bieters, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen (dabei bitte auf die genaue Wiedergabe des Wortlauts unter den beiden obigen Anstrichen achten). Die Eigenerklärung zum ersten Anstrich muss sich auf sämtliche zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) beziehen. Die Erklärung kann aber von einer hierfür vertretungsberechtigten Person abgegeben werden.
Alternativ können die Bieter mit ihrem Angebot auch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und/oder Auszüge aus Registern vorlegen, in denen die genannten Verstöße registriert sind.
Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 9.02.2015 datieren.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
— Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (ebenfalls nicht vor dem 9.2.2015 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
— Einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (ebenfalls nicht vor dem 9.2.2015 datiert). Eine Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend.
— Erklärung über die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Der Bieter hat seine finanzielle Leistungsfähigkeit wie folgt nachzuweisen:
aa) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
aa) Vorlage der Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters,
oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
oder wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten 3 vor der Abgabe des Angebotes abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
— als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
— Eigenkapital,
— gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
— Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggfs. Negativerklärung,
— Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
— Ergebnis des Unternehmens,
— Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen.
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
Kann der Bieter die unter aa) genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Kann der Bieter die unter aa) genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden.
bb) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
bb) Vorlage einer Eigenerklärung darüber, ob Zuwendungen der öffentlichen Hand, die dem Bieter in der Vergangenheit zugeflossen sind, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Gegenstand einer Subventionsbeschwerde oder eines beihilferechtlichen Prüfverfahrens durch die Europäische Kommission bzw. einer Konkurrentenklage vor den nationalen Gerichten sind oder waren.
cc) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
cc) Vorlage einer Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
dd) Vorlage einer Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass beim Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung keine erheblichen Rückstände an Steuern und Abgaben oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesen Fällen die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, für sämtliche finanziellen Verpflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Die unter aa) bis dd) genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 9.2.2015 datieren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
Der Bieter erbringt den Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit wie folgt:
— Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
— Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG oder Darstellung, wie die Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird.
— Vorlage von Referenzen über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bewerber verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
— Vorlage von Referenzen über vom Bieter in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr mit Angaben zum bedienten Streckennetz und den Streckenlängen sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Die Vorlage von entsprechenden Referenzen aus allen 3 Jahren ist nicht erforderlich. Die Referenzen können entweder durch eine Erklärung des vom Bewerber verschiedenen Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden.
— Alternativ zum letzten Aufzählungspunkt: Eigenerklärung über die Erfahrung seines bereits vorhandenen Personals mit der Erbringung von Leistungen im schienengebundenen Personenverkehr.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Erklärung des Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Erfüllung des Auftrags verfügen kann. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, dem Bieter die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z.B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Erklärung des Dritten nachzuweisen, dass er tatsächlich über die erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten für die Erfüllung des Auftrags verfügen kann. Dazu muss aus dieser Erklärung des Dritten hervorgehen, dass dieser sich verpflichtet, dem Bieter die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtungserklärung, die der Dritte nicht einseitig widerrufen können darf, ist mit dem Angebot vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung für die ausgeschriebenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber beträgt 3 100 000 EUR. Die Sicherheitsleistung ist dem Auftraggeber 18 Werktage nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Der Auftragnehmer hat nach Vertragsschluss eine Sicherheitsleistung zu erbringen. Die Höhe der Sicherheitsleistung für die ausgeschriebenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber beträgt 3 100 000 EUR. Die Sicherheitsleistung ist dem Auftraggeber 18 Werktage nach Zuschlagserteilung vorzulegen. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftraggeber erwägt eine Unterstützung des Verkehrsunternehmens bei der Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung in Form der Gewährung einer Kapitaldienstgarantie. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Die Höhe der Fahrausweiseinnahmen aus der Erfüllung der vertraglichen SPNV-Angebote geht zu Gunsten bzw. zu Lasten des Verkehrsunternehmens und stellt insoweit dessen unternehmerisches Risiko dar. Näheres ist in den Vergabeunterlagen geregelt.
Die Infrastrukturkosten für Trassen und Stationen der DB Netz AG bzw. der DB Station & Service AG werden durch den Auftraggeber gesondert erstattet. Ausnahmen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Hinsichtlich der Rechtsform einer Bietergemeinschaft werden keine Vorgaben gemacht.
Sonstige besondere Bedingungen:
Wenn und soweit dies nicht bereits zur Erbringung des nach Ziffer III.2.3) geforderten Nachweises erfolgt ist, muss der Auftragnehmer bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 3 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen, dass diese nicht benötigt wird.
Wenn und soweit dies nicht bereits zur Erbringung des nach Ziffer III.2.3) geforderten Nachweises erfolgt ist, muss der Auftragnehmer bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsleistungen nach § 6 Abs. 3 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen, dass diese nicht benötigt wird.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Auftragnehmer muss spätestens 24 Monate vor Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG zugelassen sein oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen, dass diese nicht benötigt wird, wenn und soweit dies nicht bereits zur Erbringung des nach Ziffer III.2.3) geforderten Nachweises erfolgt ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Der Auftragnehmer muss spätestens 24 Monate vor Betriebsaufnahme als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 AEG zugelassen sein oder durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG belegen, dass diese nicht benötigt wird, wenn und soweit dies nicht bereits zur Erbringung des nach Ziffer III.2.3) geforderten Nachweises erfolgt ist.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Bieter haben dem Schreiben, in dem sie bei der BEG die Ausschreibungsunterlagen anfordern, zugunsten der BEG einen Verrechnungsscheck über 500 EUR beizulegen. Als Verwendungszweck ist „Ausschreibung D-Netz Augsburg I“ anzugeben. Das Entgelt an die BEG für die Übersendung der Vergabeunterlagen entfällt bei der Teilnahme am SOL-System (Ausschreibungsdatenbank des Bayerischen Staatsanzeigers). Informationen über das SOL-System sind unter www.baysol.de bzw. +49 8969390711 zu erhalten. Um die Bearbeitung der Ausschreibung sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bewerber zu vereinfachen, bittet die BEG ausdrücklich um eine Teilnahme am SOL-System.
Die Bieter haben dem Schreiben, in dem sie bei der BEG die Ausschreibungsunterlagen anfordern, zugunsten der BEG einen Verrechnungsscheck über 500 EUR beizulegen. Als Verwendungszweck ist „Ausschreibung D-Netz Augsburg I“ anzugeben. Das Entgelt an die BEG für die Übersendung der Vergabeunterlagen entfällt bei der Teilnahme am SOL-System (Ausschreibungsdatenbank des Bayerischen Staatsanzeigers). Informationen über das SOL-System sind unter www.baysol.de bzw. +49 8969390711 zu erhalten. Um die Bearbeitung der Ausschreibung sowohl für die Vergabestelle als auch für die Bewerber zu vereinfachen, bittet die BEG ausdrücklich um eine Teilnahme am SOL-System.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Wettbewerb
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2030-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-18 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 158-264199
Zusätzliche Informationen
(1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz Nr. 32 vom 26.02.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt, kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
(1) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A)“ vom 20.11.2009 (BAnz Nr. 196a vom 29.12.2009; ber. BAnz Nr. 32 vom 26.02.2010, S. 755). Da es sich um die Vergabe von Dienstleistungen gemäß Anhang I Teil B VOL/A handelt, kommen gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 der Vergabeverordnung (VgV) die Bestimmungen des § 8 EG, § 15 EG Abs. 1 und § 23 EG sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A zur Anwendung. Die Verkehrsleistung wird in öffentlicher Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung vergeben.
(2) Sämtliche Korrespondenz im Vergabeverfahren ist an die BEG als oben unter Abschnitt I.1.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 107 Abs. 3 GWB.
(2) Sämtliche Korrespondenz im Vergabeverfahren ist an die BEG als oben unter Abschnitt I.1.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Diese ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber/Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 107 Abs. 3 GWB.
(3) Rückfragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich schriftlich per Post oder per Telefax und zusätzlich per E-Mail (als word-Datei) in deutscher Sprache bei der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH
einzureichen. Die Rückfrage ist kenntlich zu machen, in dem der Bezug zur Ausschreibung sowie zu den Vergabeunterlagen und/oder vorhergehender Bewerberinformation angegeben wird (z. B. D-Netz Augsburg I, Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1.2 Qualitätsmessung, Bewerberinformation Nr. 4). Im Betreffsfeld der E-Mail ist der Name der Ausschreibung (hier: D-Netz Augsburg I) anzugeben.
einzureichen. Die Rückfrage ist kenntlich zu machen, in dem der Bezug zur Ausschreibung sowie zu den Vergabeunterlagen und/oder vorhergehender Bewerberinformation angegeben wird (z. B. D-Netz Augsburg I, Leistungsbeschreibung Ziffer 5.1.2 Qualitätsmessung, Bewerberinformation Nr. 4). Im Betreffsfeld der E-Mail ist der Name der Ausschreibung (hier: D-Netz Augsburg I) anzugeben.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Montag, der 23.3.2015, 16:00 Uhr. Bis zu diesem Termin gestellte Rückfragen werden schriftlich oder fernschriftlich beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nach dem vorstehend genannten Termin eingehende Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen und Rügen oder sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen gestellt werden, sind noch nach dem o.g. Termin zugelassen, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach Versand der jeweiligen Antwort bzw. Mitteilung gestellt werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist Montag, der 23.3.2015, 16:00 Uhr. Bis zu diesem Termin gestellte Rückfragen werden schriftlich oder fernschriftlich beantwortet. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Nach dem vorstehend genannten Termin eingehende Rückfragen müssen nicht mehr beantwortet werden. Rückfragen zu Inhalten von Antworten auf Rückfragen und Rügen oder sonstigen Mitteilungen des Auftraggebers, die nach dem letzten Termin für den Eingang von Rückfragen gestellt werden, sind noch nach dem o.g. Termin zugelassen, wenn sie innerhalb von 2 Tagen nach Versand der jeweiligen Antwort bzw. Mitteilung gestellt werden. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung enthalten, in anonymisierter Form allen Bewerbern gleichzeitig mitgeteilt.
(4) Die Angebote müssen in einem verschlossen Umschlag bzw. Paket enthalten und von außen mit der Kurzbezeichnung – „Nicht öffnen – Angebot D-Netz Augsburg I“ als solche kenntlich gemacht sein. Diese Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder eventuelle Ergänzungen, nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebots bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Angebote sind ggf. zu kennzeichnen – möglichst mit Stempel „vertraulich“ – wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten (§ 111 Abs. 2 GWB). Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
(4) Die Angebote müssen in einem verschlossen Umschlag bzw. Paket enthalten und von außen mit der Kurzbezeichnung – „Nicht öffnen – Angebot D-Netz Augsburg I“ als solche kenntlich gemacht sein. Diese Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder eventuelle Ergänzungen, nachträgliche Änderungen oder Berichtigungen des Angebots bis zum Ende der Angebotsfrist. Die Angebote sind ggf. zu kennzeichnen – möglichst mit Stempel „vertraulich“ – wenn und soweit sie dem Geheimschutz unterliegen oder Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten (§ 111 Abs. 2 GWB). Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten.
Das Angebot ist in folgenden Ausfertigungen zu übersenden:
— eine Ausfertigung in Papierform (Original). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden,
— eine Ausfertigung in Papierform (Original). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden,
— 3 Ausfertigungen in Papierform (Kopie). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— 3 Ausfertigungen in Papierform (Kopie). Die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit genannten Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung können dabei auf CD-Datenträger (im pdf-Format) zur Verfügung gestellt werden. Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— 11 Ausfertigungen auf CD-Datenträger (Texte im pdf-Format; Anlagen im pdf-Format, sofern in den Vergabeunterlagen kein anderes Format vorgegeben). Diese Ausfertigungen dürfen keine Kalkulationstabellen enthalten,
— ein separater CD-Datenträger mit Kalkulationstabellen (im MS-Excel-Format oder hierzu kompatibel).
(5) Beabsichtigt ein Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen und Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen) Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
(5) Beabsichtigt ein Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe eines Angebots, für wesentliche Hauptleistungen (Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen und Instandhaltungsleistungen an den Fahrzeugen) Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
(6) Die Bieter unterliegen mit der Abgabe der Angebote den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 19 VOL/A). Die nicht berücksichtigten Bewerber/Bieter werden gemäß § 101a Abs. 1 GWB über das Ergebnis des Vergabeverfahrens informiert.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 107 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 107 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist die Rüge, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Erkennen des angeblichen Verstoßes gegen Vergaberecht erhoben wird.
Quelle: OJS 2014/S 221-391010 (2014-11-10)
Ergänzende Angaben (2014-11-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben