Verkehrsleistungen SPNV Netz Prignitz

Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk
ca. 0,13 Mio. Zugkm p.a. und RB74 Pritzwalk West – Meyenburg ca. 0,06 Mio. Zugkm p.a. im Land Brandenburg.
Ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2014-07-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2014-06-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2014-06-13 Auftragsbekanntmachung
2014-07-18 Ergänzende Angaben
2015-08-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2014-06-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
— ca. 190 000 Zug km p.a.; ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-06-13 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 115-202953
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 38-062829
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1) Es handelt es sich um ein wettbewerblich und transparent ausgestaltetes Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur ausgewählten Unternehmen, sondern jedermann offen steht. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die zutreffende Bezeichnung zulässt. Nach § 4 Abs. 4 VgV gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Auf Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 wendet der Aufgabenträger abweichend davon § 3 VOL/A in dem in dieser Bekanntmachung beschriebenen Umfang nicht an. Der Aufgabenträger gestaltet die Freihändige Vergabe wie folgt: In einer ersten Phase werden interessierte Bewerber innerhalb einer einheitlichen Angebotsfrist aufgefordert,verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote werden geprüft und gewertet. Teil der Prüfung ist auch die Eignungsprüfung. Der Aufgabenträger behält sich vor, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende wirtschaftlich günstigste Angebot eines geeigneten Bieters den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich der Aufgabenträger, auf der Grundlage der eingegangenen verbindlichen Angebote Verhandlungen durchzuführen, wird er in einer zweiten Phase alle geeigneten Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungen auffordern. Die Verhandlungen beschränken sich dabei auf das Betriebskonzept und gegebenenfalls damit zusammenhängende Preisanpassungen. Da die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest und beauftragt, soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens durch das wirtschaftlichste Angebot möglich ist, gegebenenfalls einen größeren Leistungsumfang als in II.1.5) und II.2.1) genannt. In die Ermittlung der finanziellen Obergrenze bezieht er auch die voraussichtlichen Infrastrukturkosten ein. Die Vergabe steht unabhängig von der finanziellen Obergrenze unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Die Infrastrukturkosten sind jedoch nicht in den Angebotspreis einzubeziehen und werden gesondert erstattet. Zu IV.3.3) Interessierte Unternehmen senden bitte ein formloses Schreiben an die in Anhang A aufgeführte. Kontaktstelle mit folgenden Angaben: Name des Eisenbahnverkehrsunternehmens, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer. Anschließend versendet die Vergabestelle die Vergabeunterlagen an das Eisenbahnverkehrsunternehmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den Linien RB73 Neustadt (Dosse) – Pritzwalk
ca. 0,13 Mio. Zugkm p.a. und RB74 Pritzwalk West – Meyenburg ca. 0,06 Mio. Zugkm p.a. im Land Brandenburg.
Ergänzend wird auf Kapitel VI.3) Zusätzliche Angaben verwiesen.
Referenznummer: Vergabe SPNV Nr. 1/2014
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Dosse), Pritzwalk, Meyenburg;

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über die Beteiligungsverhältnisse an dem Bieter.
2. Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (Als Nachweis kann eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z.B.: anwaltliches Gutachten vorgelegt werden).
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3. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft eine Erklärung zur kartellrechtlichen Zulässigkeit, dass der in § 16 Abs. 3 lit. f) VOL/A genannte Ausschlussgrund auf die Bietergemeinschaft nicht zutrifft (Eigenerklärung des Bieters mit Erläuterungen zu den relevanten Kriterien des Positionspapiers der Kartellbehörden des Bundes und der Länder vom 8.11.2001 ausreichend).
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4. Eigenerklärung, dass die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, vorliegt.
5. Eigenerklärung,
5.1 dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens vorliegt, dass die Zuverlässigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft in Frage stellt (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 EBZugV),
5.2. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten vorliegen (§1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.3. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- oder Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.4. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des AEG oder der auf diesem Gesetzberuhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.5. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende steuerrechtliche Pflichten oder gegen sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
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5.6. dass keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Umwelt schützende Vorschriften vorliegen (§ 1Abs. 2 Nr. 2 EBZugV),
5.7 dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieters in Frage stellen (§ 6 Abs. 5 lit. c) VOL/A).
6. Eigenerklärung als Nachweis für § 97 GWB, dass sich der Bieter gesetzestreu verhält und die für ihn geltenden deutschen Gesetze einhält.
7. Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen nach § 6 AEG (Kopie ausreichend) oder Darstellung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt wird.
8. Eigenerklärung, dass der Bieter keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde,Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter legen Nachweise zur Gesetzestreue und Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor, zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit jedoch nur, soweit sie für Leistungen relevant sein können, die das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem Angebot erbringt. Werden für wesentliche Hauptleistungen Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die geforderten Angaben und Formalitäten auch für diese mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder einer Gemeinschaft,die keine Eisenbahnunternehmen sind, legen die Erklärungen gemäß Punkt 5. unabhängig von der EBZugV sinngemäß vor.
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Die geforderten Angaben und Formalitäten sollten bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein. Bieter, die einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Aufgabenträger behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bieter besteht. Weiterhin behält sich der Aufgabenträger vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung,
1.1. dass über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt nocheröffnet wurde und dass ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 Abs. 5 lit. a)VOL/A),
1.2. dass sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet (§ 6 Abs. 5 lit. b) VOL/A),
1.3. dass der Bieter die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat (§ 6 Abs. 5 lit. d) VOL/A),
1.4 dass der Bieter über die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Eisenbahnbetriebes erforderlichen finanziellen Mittel verfügt (§ 2 Abs. 1 EBZugV).
2. Eigenerklärung, dass der Bieter keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter legen Nachweise zur Gesetzestreue und Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor, zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit jedoch nur, soweit sie für Leistungen relevant sein können, die das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem Angebot erbringt. Werden für wesentliche Hauptleistungen Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die geforderten Angaben und Formalitäten auch für diese mit dem Angebot einzureichen. Mitglieder einer Gemeinschaft, die keine Eisenbahnunternehmen sind, legen die Erklärung gemäß Punkt 1.4. unabhängig von der EBZugV sinngemäß vor.
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Die geforderten Angaben und Formalitäten sollten bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein. Bieter, die einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Aufgabenträger behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruch der Bieter besteht. Weiterhin behält sich der Aufgabenträger vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter über die für die Genehmigung zum Eisenbahnverkehrsunternehmen erforderliche Fachkunde, insbesondere im Sinne von § 3 EBZugV verfügt.
2. Liste der vom Bieter oder von mit diesem verbundenen Unternehmen wesentlichen erbrachten Leistungenim schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
3. Eigenerklärung, dass der Bieter keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteilt.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter legen Nachweise zur Gesetzestreue und Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Gemeinschaft vor, zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit jedoch nur, soweit sie für Leistungen relevant sein können, die das betreffende Mitglied der Bietergemeinschaft nach dem Angebot erbringt. Werden für wesentliche Hauptleistungen Unterauftragnehmer eingesetzt, sind die geforderten Angaben und Formalitäten auch für diese mit dem Angebot einzureichen.
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Die geforderten Angaben und Formalitäten sollten bei Abgabe des Angebotes nicht älter als 5 Monate sein. Bieter, die einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nicht vorlegen, können bereits aus diesem Grund von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Aufgabenträger behält sich unabhängig davon vor, nach Lage des Einzelfalls einzelne geforderte Angaben und Formalitäten nachzufordern, worauf jedoch kein Anspruchder Bieter besteht. Weiterhin behält sich der Aufgabenträger vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
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Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlungsbedingungen und -weise: Überweisung an das Konto IBAN: DE20 1009 0000 8848 1740 00 der VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH unter Angabe des Verwendungszwecks „Vergabeunterlagen SPNV 1/2014 <Bewerbername>“.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Kontaktperson: Herrn Thomas Dill
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2014-12-14 📅
Datum des Endes: 2016-12-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-02-22 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe SPNV Nr. 1/2014
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 38-062829
Zusätzliche Informationen
Zu IV.1.1) Es handelt es sich um ein wettbewerblich und transparent ausgestaltetes Vergabeverfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Freihändigen Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VOL/A, allerdings mit der Besonderheit, dass es nicht nur ausgewählten Unternehmen, sondern jedermann offen steht. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als „Verhandlungsverfahren“ beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars nicht die zutreffende Bezeichnung zulässt.
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Nach § 4 Abs. 4 VgV gelten § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie die Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A. Auf Grundlage von Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 wendet der Aufgabenträger abweichend davon § 3 VOL/A in dem in dieser Bekanntmachung beschriebenen Umfang nicht an.
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Der Aufgabenträger gestaltet die Freihändige Vergabe wie folgt:
In einer ersten Phase werden interessierte Bewerber innerhalb einer einheitlichen Angebotsfrist aufgefordert,verbindliche Angebote abzugeben. Die Angebote werden geprüft und gewertet. Teil der Prüfung ist auch die Eignungsprüfung. Der Aufgabenträger behält sich vor, ohne Durchführung von Verhandlungen auf das zu diesem Zeitpunkt vorliegende wirtschaftlich günstigste Angebot eines geeigneten Bieters den Zuschlag zu erteilen. Ein Anspruch der Bieter auf Durchführung von Verhandlungen besteht nicht. Entscheidet sich der Aufgabenträger, auf der Grundlage der eingegangenen verbindlichen Angebote Verhandlungen durchzuführen, wird er in einer zweiten Phase alle geeigneten Bieter, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, zu Verhandlungen auffordern. Die Verhandlungen beschränken sich dabei auf das Betriebskonzept und gegebenenfalls damit zusammenhängende Preisanpassungen. Da die zur Verfügung stehenden Mittel voraussichtlich nicht ausreichen, um den Bedarf zu decken, legt der Aufgabenträger in den Vergabeunterlagen eine finanzielle Obergrenze für die Gesamtleistung fest und beauftragt, soweit es nach dem Ergebnis des Vergabeverfahrens durch das wirtschaftlichste Angebot möglich ist, gegebenenfalls einen größeren Leistungsumfang als in II.1.5) und II.2.1) genannt. In die Ermittlung der finanziellen Obergrenze bezieht er auch die voraussichtlichen Infrastrukturkosten ein.
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Die Vergabe steht unabhängig von der finanziellen Obergrenze unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Die Infrastrukturkosten sind jedoch nicht in den Angebotspreis einzubeziehen und werden gesondert erstattet.
Zu IV.3.3) Interessierte Unternehmen senden bitte ein formloses Schreiben an die in Anhang A aufgeführte.
Kontaktstelle mit folgenden Angaben: Name des Eisenbahnverkehrsunternehmens, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer. Anschließend versendet die Vergabestelle die Vergabeunterlagen an das Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661799 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de 🌏
Fax: +49 3318661727 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der zuständigen Vergabekammer ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 3037446070 📞
Internetadresse: http://www.abst-brandenburg.de 🌏
Fax: +49 30374460721 📠
Quelle: OJS 2014/S 115-202953 (2014-06-13)
Ergänzende Angaben (2014-07-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2014-07-18 📅
Einreichungsfrist: 2014-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2014/S 139-249591
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 115-202953
ABl. S-Ausgabe: 139
Quelle: OJS 2014/S 139-249591 (2014-07-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-297325
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Da ein Vergabeverfahren in Anlehnung an eine freihändige Vergabe nach § 3 Abs. 1 S. 3 VOL/A stattgefunden hat, wird das allgemeine Formular über vergebene Aufträge und nicht das Standardformular über vergebene Aufträge nach Verordnung 1370/2007/öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße verwendet. Der Verkehrsvertrag wurde auf die Hanseatische Eisenbahn GmbH übertragen.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neustadt (Dosse), Pritzwalk, Meyenburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzepte (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2014-11-27 📅
Name: Eisenbahngesellschaft Potsdam mbH
Postanschrift: Am Luftschiffhafen 1
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14471

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2015/S 162-297325 (2015-08-19)